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Prospekt - Scope

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102 Andienungsvereinbarung Klassik<br />

ANDIENUNGSVEREINBARUNG<br />

KLASSIK<br />

zwischen<br />

MCE Schiffskapital AG,<br />

Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />

– nachfolgend „MCE Schiffskapital“ –<br />

einerseits<br />

und<br />

jedem einzelnen, der MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG treugeberisch beitretenden Investor, sofern dieser in seiner Beitrittserklärung<br />

ein Angebot auf Abschluss dieser Vereinbarung gemacht hat<br />

– nachfolgend „Investor“ –<br />

andererseits<br />

sowie der<br />

MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />

– nachfolgend „Fonds-KG“ –<br />

und der<br />

MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />

– nachfolgend „Treuhänderin“ –<br />

Vorbemerkungen<br />

(A) Der Investor hat sich im Rahmen des im Verkaufsprospekt „MCE 09<br />

Sternenflotte FLEX“ (nachfolgend „Verkaufsprospekt“) beschriebenen<br />

öffentlichen Beteiligungsangebotes (nachfolgend „Beteiligungsangebot“)<br />

auf der Grundlage eines zwischen ihm und der<br />

Treuhänderin unter Beteiligung der Fonds-KG abgeschlossenen, im<br />

Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

(nachfolgend „Treuhandvertrag“) mittelbar treugeberisch an der<br />

Fonds-KG beteiligt, indem die Treuhänderin ihre Kommanditeinlage<br />

in der Fonds-KG für Rechnung des Investors um einen Betrag in Höhe<br />

von 10 % des von dem Investor in seiner Beitrittserklärung angegebenen<br />

Beteiligungsbetrages erhöht hat und diese Teilkommanditeinlage<br />

nach näherer Maßgabe des Treuhandvertrages für den Investor<br />

hält und verwaltet.<br />

(B) Optionaler Bestandteil des Beteiligungsangebotes ist das Recht des<br />

Investors zum zukünftigen Verkauf seiner Beteiligung an der Fonds-<br />

KG nach näherer Maßgabe der Regelungen dieser Vereinbarung<br />

(nachfolgend „Andienungsrecht Klassik“). Sofern der Investor auf<br />

seiner Beitrittserklärung angegeben hat, dass er die Einräumung des<br />

Andienungsrechtes Klassik wünscht, ist automatisch mit Annahme<br />

der Beitrittserklärung die diesbezügliche nachfolgende Vereinbarung<br />

zustande gekommen und schuldet der Investor als Gegenleistung für<br />

die Einräumung des Andienungsrechtes Klassik eine Prämie in Höhe<br />

von 5 % des von ihm gezeichneten Beteiligungsbetrages.<br />

(C) Das Andienungsrecht Klassik berechtigt den Investor, seine Beteiligung<br />

an der Fonds-KG mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember<br />

2023 (nachfolgend „Stichtag“) an die MCE Schiffskapital zu verkaufen.<br />

Zu diesem Zweck gibt die MCE Schiffskapital gegenüber dem<br />

Investor bereits im Zeitpunkt seines Beitritts ein unwiderrufliches<br />

Angebot auf Erwerb der Beteiligung des Investors der Fonds-KG<br />

zum Stichtag ab. Der Investor kann sein Andienungsrecht Klassik im<br />

ersten Halbjahr 2023 durch einseitige Erklärung ausüben und erhält<br />

dann von der MCE Schiffskapital – in zwei gleich großen, in 2024 zahlbaren<br />

Raten – einen Kaufpreis in Höhe des auf die Beteiligung des<br />

Investors anteilig entfallenden, vom Investor ursprünglich in seiner<br />

Beitrittserklärung gezeichneten Beteiligungsbetrages abzgl. aller Auszahlungen,<br />

die der Investor seit seinem Beitritt zur Fonds-KG von dieser<br />

erhalten hat. Etwaige dem Investor bei seinem Beitritt gewährte<br />

Skonti auf seinen gezeichneten Beteiligungsbetrag wirken hingegen<br />

nicht kaufpreisreduzierend, sondern werden bei der Kaufpreisberechnung<br />

zugunsten des Investors ignoriert. Übt der Investor sein Andienungsrecht<br />

Klassik aus, steht die Übertragung der Beteiligung auf die<br />

MCE Schiffskapital noch unter der aufschiebenden Bedingung der<br />

vorherigen vollständigen Kaufpreiszahlung durch MCE Schiffskapital,<br />

so dass der Investor insoweit nicht in Vorleistung geht.<br />

(D) Die MCE Schiffskapital bleibt an ihr Angebot zum Kauf der Beteiligung<br />

des Investors an der Fonds-KG grundsätzlich vom Zeitpunkt<br />

des Beitrittes des Investors bis zum Ablauf der Frist zur Ausübung<br />

des Andienungsrechtes Klassik am 30. Juni 2023 gebunden. Das<br />

Andienungsrecht Klassik erlischt vorher lediglich in bestimmten,<br />

vertraglich abschließend geregelten Fällen, insbesondere wenn der<br />

Investor vorher aus der Fonds-KG ausgeschlossen wird oder seine<br />

Beteiligung auf Dritte überträgt; lediglich bei Übertragungen infolge<br />

Erbfalles sowie Schenkung geht das Andienungsrecht Klassik auf<br />

den Erwerber über.<br />

§ 1 Abgabe des Angebotes der MCE Schiffskapital/Kaufgegenstand<br />

1. Die MCE Schiffskapital gibt gegenüber dem Investor hiermit das unwiderrufliche<br />

Angebot ab, vom Investor mit wirtschaftlicher Wirkung<br />

zum Stichtag dessen im Rahmen des Beteiligungsangebotes (mittelbar)<br />

übernommenen Kommanditanteil an der Fonds-KG mit einem<br />

Nominalbetrag in Höhe von 10 % des vom Investor in seiner Beitrittserklärung<br />

gezeichneten Beteiligungsbetrages – insoweit (i) sofern der<br />

Investor am Stichtag direkt im Handelsregister der Fonds-KG eingetragener<br />

Kommanditist ist, der Kommanditanteil an der Fonds-KG im<br />

vorbezeichneten Umfang des Nominalbetrages einschließlich einer<br />

etwaigen im Zusammenhang mit dem Kommanditanteil bestehenden<br />

(anteiligen) schuldrechtlichen Position aus dem Treuhandvertrag<br />

(Verwaltungstreuhand/unechte Treuhand) oder (ii) sofern der Investor<br />

am Stichtag mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin den Kommanditanteil<br />

hält, die entsprechende (anteilige) schuldrechtliche Treugeberposition<br />

im Verhältnis zum vorbezeichneten Umfang aus dem<br />

Treuhandvertrag –, jeweils einschließlich aller mitgliedschaftlichen<br />

Rechte und Pflichten (insbesondere auch der Ansprüche auf Auszahlung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens und des anteiligen Liquidationsüberschusses)<br />

und jeweils einschließlich (anteilig) für den Investor<br />

geführter Konten, (nachfolgend „Beteiligung“), im Ganzen zum<br />

Kaufpreis gemäß § 4 sowie im Übrigen nach näherer Maßgabe der<br />

Bestimmungen dieser Vereinbarung zu erwerben.<br />

2. Sofern der Investor vor dem 31. Dezember 2023 einen Teil seiner Beteiligung<br />

an einen Dritten verkauft oder anderweitig überträgt und<br />

dadurch das Andienungsrecht Klassik für den verkauften bzw. übertragenen<br />

Teil der Beteiligung gemäß § 8 Abs. 4 erlischt, gilt vorstehendes<br />

Angebot nur noch für den beim Investor verbleibenden Teil<br />

seiner Beteiligung.<br />

§ 2 Annahme des Angebotes durch den Investor/Abschluss des<br />

Anteilskaufvertrages<br />

1. Der Investor ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot<br />

der MCE Schiffskapital gemäß § 1 durch Erklärung gegenüber der<br />

MCE Schiffskapital, vertreten durch die Treuhänderin, anzunehmen.<br />

Die Erklärung der Annahme (nachfolgend „Ausübungserklärung“)<br />

hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen und zwar im Zeitraum<br />

vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 (nachfolgend<br />

„Ausübungszeitraum“); maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der<br />

Zugang der Erklärung bei der Treuhänderin als Vertreterin der MCE<br />

Schiffskapital.<br />

2. Mit Zugang der Ausübungserklärung bei der Treuhänderin (nachfolgend<br />

„Ausübungszeitpunkt“) kommt automatisch ein Kaufvertrag<br />

über die Beteiligung zwischen MCE Schiffskapital und dem Investor

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