Prospekt - Scope
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102 Andienungsvereinbarung Klassik<br />
ANDIENUNGSVEREINBARUNG<br />
KLASSIK<br />
zwischen<br />
MCE Schiffskapital AG,<br />
Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />
– nachfolgend „MCE Schiffskapital“ –<br />
einerseits<br />
und<br />
jedem einzelnen, der MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />
KG treugeberisch beitretenden Investor, sofern dieser in seiner Beitrittserklärung<br />
ein Angebot auf Abschluss dieser Vereinbarung gemacht hat<br />
– nachfolgend „Investor“ –<br />
andererseits<br />
sowie der<br />
MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />
– nachfolgend „Fonds-KG“ –<br />
und der<br />
MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />
– nachfolgend „Treuhänderin“ –<br />
Vorbemerkungen<br />
(A) Der Investor hat sich im Rahmen des im Verkaufsprospekt „MCE 09<br />
Sternenflotte FLEX“ (nachfolgend „Verkaufsprospekt“) beschriebenen<br />
öffentlichen Beteiligungsangebotes (nachfolgend „Beteiligungsangebot“)<br />
auf der Grundlage eines zwischen ihm und der<br />
Treuhänderin unter Beteiligung der Fonds-KG abgeschlossenen, im<br />
Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
(nachfolgend „Treuhandvertrag“) mittelbar treugeberisch an der<br />
Fonds-KG beteiligt, indem die Treuhänderin ihre Kommanditeinlage<br />
in der Fonds-KG für Rechnung des Investors um einen Betrag in Höhe<br />
von 10 % des von dem Investor in seiner Beitrittserklärung angegebenen<br />
Beteiligungsbetrages erhöht hat und diese Teilkommanditeinlage<br />
nach näherer Maßgabe des Treuhandvertrages für den Investor<br />
hält und verwaltet.<br />
(B) Optionaler Bestandteil des Beteiligungsangebotes ist das Recht des<br />
Investors zum zukünftigen Verkauf seiner Beteiligung an der Fonds-<br />
KG nach näherer Maßgabe der Regelungen dieser Vereinbarung<br />
(nachfolgend „Andienungsrecht Klassik“). Sofern der Investor auf<br />
seiner Beitrittserklärung angegeben hat, dass er die Einräumung des<br />
Andienungsrechtes Klassik wünscht, ist automatisch mit Annahme<br />
der Beitrittserklärung die diesbezügliche nachfolgende Vereinbarung<br />
zustande gekommen und schuldet der Investor als Gegenleistung für<br />
die Einräumung des Andienungsrechtes Klassik eine Prämie in Höhe<br />
von 5 % des von ihm gezeichneten Beteiligungsbetrages.<br />
(C) Das Andienungsrecht Klassik berechtigt den Investor, seine Beteiligung<br />
an der Fonds-KG mit Wirkung zum Ablauf des 31. Dezember<br />
2023 (nachfolgend „Stichtag“) an die MCE Schiffskapital zu verkaufen.<br />
Zu diesem Zweck gibt die MCE Schiffskapital gegenüber dem<br />
Investor bereits im Zeitpunkt seines Beitritts ein unwiderrufliches<br />
Angebot auf Erwerb der Beteiligung des Investors der Fonds-KG<br />
zum Stichtag ab. Der Investor kann sein Andienungsrecht Klassik im<br />
ersten Halbjahr 2023 durch einseitige Erklärung ausüben und erhält<br />
dann von der MCE Schiffskapital – in zwei gleich großen, in 2024 zahlbaren<br />
Raten – einen Kaufpreis in Höhe des auf die Beteiligung des<br />
Investors anteilig entfallenden, vom Investor ursprünglich in seiner<br />
Beitrittserklärung gezeichneten Beteiligungsbetrages abzgl. aller Auszahlungen,<br />
die der Investor seit seinem Beitritt zur Fonds-KG von dieser<br />
erhalten hat. Etwaige dem Investor bei seinem Beitritt gewährte<br />
Skonti auf seinen gezeichneten Beteiligungsbetrag wirken hingegen<br />
nicht kaufpreisreduzierend, sondern werden bei der Kaufpreisberechnung<br />
zugunsten des Investors ignoriert. Übt der Investor sein Andienungsrecht<br />
Klassik aus, steht die Übertragung der Beteiligung auf die<br />
MCE Schiffskapital noch unter der aufschiebenden Bedingung der<br />
vorherigen vollständigen Kaufpreiszahlung durch MCE Schiffskapital,<br />
so dass der Investor insoweit nicht in Vorleistung geht.<br />
(D) Die MCE Schiffskapital bleibt an ihr Angebot zum Kauf der Beteiligung<br />
des Investors an der Fonds-KG grundsätzlich vom Zeitpunkt<br />
des Beitrittes des Investors bis zum Ablauf der Frist zur Ausübung<br />
des Andienungsrechtes Klassik am 30. Juni 2023 gebunden. Das<br />
Andienungsrecht Klassik erlischt vorher lediglich in bestimmten,<br />
vertraglich abschließend geregelten Fällen, insbesondere wenn der<br />
Investor vorher aus der Fonds-KG ausgeschlossen wird oder seine<br />
Beteiligung auf Dritte überträgt; lediglich bei Übertragungen infolge<br />
Erbfalles sowie Schenkung geht das Andienungsrecht Klassik auf<br />
den Erwerber über.<br />
§ 1 Abgabe des Angebotes der MCE Schiffskapital/Kaufgegenstand<br />
1. Die MCE Schiffskapital gibt gegenüber dem Investor hiermit das unwiderrufliche<br />
Angebot ab, vom Investor mit wirtschaftlicher Wirkung<br />
zum Stichtag dessen im Rahmen des Beteiligungsangebotes (mittelbar)<br />
übernommenen Kommanditanteil an der Fonds-KG mit einem<br />
Nominalbetrag in Höhe von 10 % des vom Investor in seiner Beitrittserklärung<br />
gezeichneten Beteiligungsbetrages – insoweit (i) sofern der<br />
Investor am Stichtag direkt im Handelsregister der Fonds-KG eingetragener<br />
Kommanditist ist, der Kommanditanteil an der Fonds-KG im<br />
vorbezeichneten Umfang des Nominalbetrages einschließlich einer<br />
etwaigen im Zusammenhang mit dem Kommanditanteil bestehenden<br />
(anteiligen) schuldrechtlichen Position aus dem Treuhandvertrag<br />
(Verwaltungstreuhand/unechte Treuhand) oder (ii) sofern der Investor<br />
am Stichtag mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin den Kommanditanteil<br />
hält, die entsprechende (anteilige) schuldrechtliche Treugeberposition<br />
im Verhältnis zum vorbezeichneten Umfang aus dem<br />
Treuhandvertrag –, jeweils einschließlich aller mitgliedschaftlichen<br />
Rechte und Pflichten (insbesondere auch der Ansprüche auf Auszahlung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens und des anteiligen Liquidationsüberschusses)<br />
und jeweils einschließlich (anteilig) für den Investor<br />
geführter Konten, (nachfolgend „Beteiligung“), im Ganzen zum<br />
Kaufpreis gemäß § 4 sowie im Übrigen nach näherer Maßgabe der<br />
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu erwerben.<br />
2. Sofern der Investor vor dem 31. Dezember 2023 einen Teil seiner Beteiligung<br />
an einen Dritten verkauft oder anderweitig überträgt und<br />
dadurch das Andienungsrecht Klassik für den verkauften bzw. übertragenen<br />
Teil der Beteiligung gemäß § 8 Abs. 4 erlischt, gilt vorstehendes<br />
Angebot nur noch für den beim Investor verbleibenden Teil<br />
seiner Beteiligung.<br />
§ 2 Annahme des Angebotes durch den Investor/Abschluss des<br />
Anteilskaufvertrages<br />
1. Der Investor ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot<br />
der MCE Schiffskapital gemäß § 1 durch Erklärung gegenüber der<br />
MCE Schiffskapital, vertreten durch die Treuhänderin, anzunehmen.<br />
Die Erklärung der Annahme (nachfolgend „Ausübungserklärung“)<br />
hat schriftlich per Einschreiben zu erfolgen und zwar im Zeitraum<br />
vom 1. Januar 2023 bis zum Ablauf des 30. Juni 2023 (nachfolgend<br />
„Ausübungszeitraum“); maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der<br />
Zugang der Erklärung bei der Treuhänderin als Vertreterin der MCE<br />
Schiffskapital.<br />
2. Mit Zugang der Ausübungserklärung bei der Treuhänderin (nachfolgend<br />
„Ausübungszeitpunkt“) kommt automatisch ein Kaufvertrag<br />
über die Beteiligung zwischen MCE Schiffskapital und dem Investor