29.06.2014 Aufrufe

Prospekt - Scope

Prospekt - Scope

Prospekt - Scope

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

84 Gesellschaftsverträge<br />

(nachfolgend „Thesaurus-Konto“) gezahlt werden, wobei Thesaurierungszahlungen<br />

von der Fonds-KG längstens bis zu ihrer Auflösung<br />

oder, sofern diese früher erfolgt, bis zur Auflösung der Thesaurus-KG<br />

vorgenommen werden. Die Erhöhung erfolgt dabei jeweils automatisch<br />

und ohne, dass hierfür die Zustimmung der übrigen Gesellschafter<br />

erforderlich wäre, im Zeitpunkt der Gutschrift der Thesaurierungszahlungen<br />

auf dem Thesaurus-Konto, und zwar jeweils um einen<br />

Betrag, der 10 % der Summe der betreffenden Thesaurierungszahlungen<br />

entspricht (nachfolgend „Thesaurus-Erhöhungsbetrag“); die<br />

restlichen 90 % der betreffenden Thesaurierungszahlungen stellen<br />

eine Leistung in die Rücklage der Thesaurus-KG dar (nachfolgend<br />

„Thesaurus-Rücklagenbetrag“). Der jeweils erhöhte Teil der Kommanditeinlage<br />

der Treuhänderin steht den einzelnen Thesaurus-<br />

Investoren anteilig in dem Verhältnis zu, in dem die betreffenden<br />

Thesaurierungszahlungen anteilig auf sie entfallen, wobei die Komplementärin<br />

in ihrer Eigenschaft als Geschäftsführer der Fonds-KG<br />

die Treuhänderin und die Thesaurus-KG bei jeder Überweisung von<br />

Thesaurierungszahlungen auf das Thesaurus-Konto über die Aufteilung<br />

der Thesaurierungszahlungen auf die Thesaurus-Investor informieren<br />

wird.<br />

Die Erhöhung der Kommanditeinlage der Treuhänderin nach diesem<br />

Abs. 1 erfolgt erst, nachdem die Thesaurus-Schwelle i.S.d.<br />

§ 18 Abs. 2 S. 6 des Fonds-Gesellschaftsvertrages (nachfolgend ebenfalls<br />

„Thesaurus-Schwelle“) erreicht worden ist.<br />

2. Nachdem ein Thesaurus-Investor gemäß § 7 Abs. 2 als Kommanditist<br />

im Handelsregister der Thesaurus-KG eingetragen worden ist, findet<br />

Abs. 1 auf die Kommanditeinlage dieses Thesaurus-Investors entsprechende<br />

Anwendung, so dass die Kommanditeinlage dieses Thesaurus-Investoren<br />

mit jedem Eingang von auf ihn entfallenden Thesaurierungszahlungen<br />

auf dem Thesaurus-Konto in entsprechendem<br />

Umfang erhöht wird.<br />

3. „Thesauruskapital“ im Sinne dieses Gesellschaftsvertrages ist ein<br />

Betrag in Höhe aller bis zum jeweils maßgeblichen Zeitpunkt auf dem<br />

Thesaurus-Konto eingegangenen Thesaurierungszahlungen.<br />

§ 7 Stellung der Thesaurus-Investoren<br />

1. Die Thesaurus-Investoren sind berechtigt, die den Kommanditisten in<br />

der Thesaurus-KG zustehenden mitgliedschaftlichen Rechte unmittelbar<br />

auszuüben, soweit diese Rechte auf die von der Treuhänderin für<br />

sie gehaltene (Teil-)Kommanditeinlage entfallen.<br />

2. Nach Schließung des Fonds i.S.d. § 6 Abs. 1 des Fonds-Gesellschaftsvertrages<br />

(nachfolgend ebenfalls „Schließung des Fonds“) soll jeder<br />

Thesaurus-Investor, der unter Beachtung der Voraussetzungen des § 7<br />

Abs. 2 des Fonds-Gesellschaftsvertrages von der Treuhänderin seine<br />

direkte Eintragung als Kommanditist im Handelsregister der Fonds-KG<br />

verlangt, auch direkt als Kommanditist im Handelsregister der Thesaurus-KG<br />

eingetragen werden, und zwar mit einer Haftsumme in der in<br />

§ 5 Abs. 4 Satz 2 beschriebenen Höhe.<br />

Nach Erhalt der Handelsregistervollmacht gemäß § 7 Abs. 2 lit. a)<br />

des Fonds-Gesellschaftsvertrages ist die Treuhänderin verpflichtet,<br />

die dem Thesaurus-Investor anteilig zustehende Kommanditeinlage<br />

– zusammen mit der ihm an der Fonds-KG anteilig zustehenden<br />

Kommanditeinlage – einschließlich aller damit verbundenen Rechte<br />

und Pflichten und einschließlich der auf diese anteilig entfallenden<br />

Salden der Konten gemäß § 9, auf den Thesaurus-Investor im Wege<br />

der Sonderrechtsnachfolge und aufschiebend bedingt auf dessen<br />

Eintragung als Kommanditist im Handelsregister der Thesaurus-KG<br />

zu übertragen. Mit Ausnahme der Kosten des Registergerichtes für<br />

die erstmalige Umschreibung der Beteiligung des Treugebers im<br />

Handelsregister, welche von der Thesaurus-KG getragen werden, hat<br />

der Treugeber sämtliche mit der Umschreibung verbundene Kosten<br />

selbst zu tragen.<br />

§ 8 Leistung von Kommanditeinlagen und sonstigen geschuldeten<br />

Beträgen<br />

1. Die Gründungskommanditisten sind verpflichtet, ihre Gründerbeiträge<br />

bis zur Schließung des Fonds an die Thesaurus-KG zu leisten.<br />

2. Die Verpflichtung der Treuhänderin bzw. der Thesaurus-Investoren<br />

gegenüber der Thesaurus-KG zur Leistung der (anteiligen) Thesaurus-<br />

Erhöhungsbeträge und (anteiligen) Thesaurus-Rücklagenbeträge wird<br />

durch die jeweiligen Einzahlungen der auf die Thesaurus-Investoren entfallenden<br />

Thesaurierungszahlungen auf das Thesaurus-Konto erfüllt.<br />

§ 9 Gesellschafterkonten und gesamthänderisch gebundenes<br />

Rücklagenkonto<br />

1. Für jeden Kommanditisten werden die folgenden Konten geführt:<br />

a) Festkapitalkonto;<br />

b) Ergebnissonderkonto;<br />

c) Entnahmekonto.<br />

2. Auf dem Festkapitalkonto wird die Kommanditeinlage des Kommanditisten<br />

(einschließlich späterer Erhöhungen gemäß § 6) gebucht. Das<br />

Festkapitalkonto ist unveränderlich. Soweit in diesem Gesellschaftsvertrag<br />

nicht abweichend geregelt, ist es maßgeblich für das Stimmrecht,<br />

die Ergebnisverteilung und die Entnahmen (Auszahlungen).<br />

3. Auf dem Ergebnissonderkonto werden die Gewinn- und Verlustanteile<br />

eines jeden Kommanditisten sowie die anteiligen, auf den Kommanditisten<br />

entfallenden Auflösungsbeträge gemäß nachstehendem<br />

Abs. 6 gebucht. Ein negativer Saldo auf dem Ergebnissonderkonto<br />

begründet keine Verpflichtung des Kommanditisten, insbesondere<br />

entsteht keine Nachschusspflicht.<br />

4. Vom Kommanditisten getätigte Entnahmen (Auszahlungen) werden<br />

auf dem Ergebnissonderkonto gebucht, sofern und soweit dieses<br />

Konto ein Guthaben zugunsten des Kommanditisten ausweist. Entnahmen<br />

(Auszahlungen) und Einlagen werden im Übrigen auf gesonderten<br />

Entnahmekonten eines jeden Kommanditisten gebucht. Ein<br />

negativer Saldo auf dem Entnahmekonto begründet keine Forderung<br />

der Thesaurus-KG gegenüber den Kommanditisten.<br />

5. Für die Komplementärin wie auch für die Kommanditisten können<br />

weitere Konten eingeführt werden, insbesondere zur Verbuchung des<br />

Zahlungsverkehrs zwischen diesen und der Thesaurus-KG.<br />

6. Der Thesaurus-Rücklagenbetrag gemäß § 6 Abs. 1 ist auf ein gesamthänderisch<br />

gebundenes Rücklagenkonto der Thesaurus-KG zu<br />

buchen. Die Komplementärin ist jederzeit berechtigt, das Rücklagenkonto<br />

ganz oder teilweise aufzulösen, ohne dass es hierzu eines Beschlusses<br />

der Gesellschafter bedarf. Der Auflösungsbetrag steht allen<br />

Kommanditisten jeweils im Verhältnis ihrer Kommanditeinlagen<br />

(Festkapitalkonten) zu.<br />

7. Sämtliche Konten sind unverzinslich, soweit nicht in diesem Gesellschaftsvertrag<br />

abweichend bestimmt.<br />

8. Die vorstehenden Bestimmungen gelten für Thesaurus-Investoren, für<br />

die die Treuhänderin (Teil-)Kommanditeinlagen hält, entsprechend.<br />

§ 10 Vertretung und Geschäftsführung<br />

1. Die Komplementärin ist allein zur Vertretung und Geschäftsführung<br />

der Thesaurus-KG berechtigt und verpflichtet.<br />

2. Die Komplementärin und ihre Geschäftsführer sind von den Beschränkungen<br />

des § 181 BGB befreit und können sich bei der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit<br />

der Hilfe Dritter bedienen. Sie sind insbesondere<br />

befugt, im Namen der Thesaurus-KG Dritte (einschließlich Gründungskommanditisten<br />

und mit ihnen verbundene Unternehmen<br />

sowie Unternehmen, in denen die derzeitigen Geschäftsführer der<br />

Komplementärin Gesellschafter sind und/oder Organfunktionen übernommen<br />

haben) mit (i) der Beratung im Hinblick auf den Erwerb und<br />

die Veräußerung von Beteiligungen an Schiffsgesellschaften, (ii) der<br />

Bewertung von Beteiligungen an Schiffsgesellschaften und der Ermittlung<br />

des Net Asset Value der Thesaurus-KG, (iii) der Beratung und

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!