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Prospekt - Scope

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105<br />

ANDIENUNGSVEREINBARUNG FLEX<br />

zwischen<br />

MCE Schiffskapital AG,<br />

Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />

– nachfolgend „MCE Schiffskapital“ –<br />

einerseits<br />

und<br />

jedem einzelnen, der MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />

KG treugeberisch beitretenden Investor, sofern dieser in seiner Beitrittserklärung<br />

ein Angebot auf Abschluss dieser Vereinbarung gemacht hat<br />

– nachfolgend „Investor“ –<br />

andererseits<br />

sowie der<br />

MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />

– nachfolgend „Fonds-KG“ –<br />

und der<br />

MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />

Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />

– nachfolgend „Treuhänderin“ –<br />

und, sofern der Investor sich in seiner Beitrittserklärung für eine zusätzliche<br />

Beteiligung an der MCE Fonds 09 Thesaurierende Beteiligungsgesellschaft<br />

mbH & Co. KG entschieden hat, der<br />

MCE Fonds 09 Thesaurierende Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />

Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />

– nachfolgend „Thesaurus-KG“ –<br />

– nachfolgend Fonds-KG und Thesaurus-KG zusammen auch die „Gesellschaften“<br />

und einzeln eine „Gesellschaft“ –<br />

Vorbemerkungen<br />

(A) Der Investor hat sich im Rahmen des im Verkaufsprospekt „MCE 09<br />

Sternenflotte FLEX“ (nachfolgend „Verkaufsprospekt“) beschriebenen<br />

öffentlichen Beteiligungsangebotes (nachfolgend „Beteiligungsangebot“)<br />

auf der Grundlage eines zwischen ihm und der<br />

Treuhänderin unter Beteiligung der Fonds-KG abgeschlossenen, im<br />

Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />

(nachfolgend „Treuhandvertrag“) mittelbar treugeberisch an der<br />

Fonds-KG beteiligt, indem die Treuhänderin ihre Kommanditeinlage<br />

in der Fonds-KG für Rechnung des Investors um einen Betrag in Höhe<br />

von 10 % des von dem Investor in seiner Beitrittserklärung angegebenen<br />

Beteiligungsbetrages erhöht hat und diese Teilkommanditeinlage<br />

nach näherer Maßgabe des Treuhandvertrages für den Investor<br />

hält und verwaltet. Der Investor hat sich in diesem Zusammenhang<br />

außerdem für eine zusätzliche Beteiligung an der Thesaurus-KG entschieden,<br />

sofern er dies in seiner Beitrittserklärung entsprechend angegeben<br />

hat.<br />

(B) Optionaler Bestandteil des Beteiligungsangebotes ist das Recht des Investors<br />

zum zukünftigen Verkauf seiner Beteiligung an der Fonds-KG<br />

und ggf. der Thesaurus-KG nach näherer Maßgabe der Regelungen<br />

dieser Vereinbarung (nachfolgend „Andienungsrecht Flex“). Sofern<br />

der Investor auf seiner Beitrittserklärung angegeben hat, dass er die<br />

Einräumung des Andienungsrechtes Flex wünscht, ist automatisch mit<br />

Annahme der Beitrittserklärung die diesbezügliche nachfolgende Vereinbarung<br />

zustande gekommen und schuldet der Investor als Gegenleistung<br />

für die Einräumung des Andienungsrechtes Flex eine Prämie<br />

in Höhe von 5 % des von ihm gezeichneten Beteiligungsbetrages.<br />

(C) Das Andienungsrecht Flex berechtigt den Investor grundsätzlich,<br />

seine Beteiligung an der Fonds-KG zusammen mit einer etwaigen<br />

Beteiligung an der Thesaurus-KG im Zeitraum bis zur Auflösung der<br />

jeweiligen Gesellschaft mit Wirkung zum Ende eines Kalenderquartals<br />

an die MCE Schiffskapital zu verkaufen. Zu diesem Zweck gibt die<br />

MCE Schiffskapital gegenüber dem Investor bereits im Zeitpunkt seines<br />

Beitritts ein unwiderrufliches Angebot auf Erwerb der Beteiligung<br />

des Investors an den Gesellschaften ab. Übt der Investor sein Andienungsrecht<br />

Flex aus, erhält er von der MCE Schiffskapital einen Kaufpreis<br />

in Höhe des auf seine Beteiligung anteilig entfallenden „Net<br />

Asset Value“ der jeweiligen Gesellschaft abzgl. eines bestimmten<br />

Abschlags. Die Übertragung der Beteiligungen auf die MCE Schiffskapital<br />

steht dann noch unter der aufschiebenden Bedingung der vorherigen<br />

vollständigen Kaufpreiszahlung durch MCE Schiffskapital, so<br />

dass der Investor insoweit nicht in Vorleistung geht.<br />

(D) Die MCE Schiffskapital bleibt an ihr Angebot zum Kauf der Beteiligung<br />

des Investors an der Fonds-KG und ggf. der Thesaurus-KG<br />

grundsätzlich vom Zeitpunkt des Beitrittes des Investors bis zur Auflösung<br />

der jeweiligen Gesellschaft gebunden. Das Andienungsrecht<br />

Flex erlischt vorher lediglich in bestimmten, vertraglich abschließend<br />

geregelten Fällen, insbesondere wenn der Investor vorher aus den<br />

Gesellschaften ausgeschlossen wird oder seine Beteiligung auf Dritte<br />

überträgt; lediglich bei Übertragungen infolge Erbfalles sowie Schenkung<br />

geht das Andienungsrecht Flex auf den Erwerber über.<br />

§ 1 Abgabe des Angebotes der MCE Schiffskapital/Kaufgegenstand<br />

1. Die MCE Schiffskapital gibt gegenüber dem Investor hiermit das<br />

unwiderrufliche Angebot ab, vom Investor mit wirtschaftlicher<br />

Wirkung zum Stichtag (i.S.d. § 3 Abs. 1) dessen im Rahmen des<br />

Beteiligungsangebotes (mittelbar) übernommenen Kommanditanteil<br />

an der Fonds-KG mit einem Nominalbetrag in Höhe von 10 % des vom<br />

Investor in seiner Beitrittserklärung gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />

– insoweit (i) sofern der Investor am Stichtag (i.S.d. § 3 Abs. 1)<br />

direkt im Handelsregister der Fonds-KG eingetragener Kommanditist<br />

ist, der Kommanditanteil an der Fonds-KG im vorbezeichneten Umfang<br />

des Nominalbetrages einschließlich einer etwaigen im Zusammenhang<br />

mit dem Kommanditanteil bestehenden (anteiligen) schuldrechtlichen<br />

Position aus dem Treuhandvertrag (Verwaltungstreuhand/<br />

unechte Treuhand) oder (ii) sofern der Investor am Stichtag (i.S.d. § 3<br />

Abs. 1) mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin den Kommanditanteil<br />

hält, die entsprechende (anteilige) schuldrechtliche Treugeberposition<br />

im Verhältnis zum vorbezeichneten Umfang aus dem<br />

Treuhandvertrag –, jeweils einschließlich aller mitgliedschaftlichen<br />

Rechte und Pflichten (insbesondere auch der Ansprüche auf Auszahlung<br />

des Auseinandersetzungsguthabens und des anteiligen Liquidationsüberschusses)<br />

und jeweils einschließlich (anteilig) für den Investor<br />

geführter Konten, (nachfolgend „Beteiligung“), im Ganzen zum<br />

Kaufpreis gemäß § 4 sowie im Übrigen nach näherer Maßgabe der<br />

Bestimmungen dieser Vereinbarung zu erwerben.<br />

2. Sofern der Investor vor Abgabe seiner Ausübungserklärung (i.S.d. § 2<br />

Abs. 1) einen Teil seiner Beteiligung an einen Dritten verkauft oder<br />

anderweitig überträgt und dadurch das Andienungsrecht Flex für den<br />

verkauften bzw. übertragenen Teil der Beteiligung gemäß § 8 Abs. 3<br />

erlischt, gilt vorstehendes Angebot nur noch für den beim Investor<br />

verbleibenden Teil seiner Beteiligung.<br />

§ 2 Annahme des Angebotes durch den Investor/Abschluss des<br />

Anteilskaufvertrages<br />

1. Der Investor ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot der<br />

MCE Schiffskapital gemäß § 1 jederzeit, jedoch nicht vor Schließung<br />

des Fonds (i.S.d. § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Fonds-KG)<br />

durch Erklärung gegenüber der MCE Schiffskapital, vertreten durch<br />

die Treuhänderin, anzunehmen. Die Erklärung der Annahme (vorstehend<br />

und nachfolgend „Ausübungserklärung“) hat schriftlich per Einschreiben<br />

zu erfolgen.

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