Prospekt - Scope
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105<br />
ANDIENUNGSVEREINBARUNG FLEX<br />
zwischen<br />
MCE Schiffskapital AG,<br />
Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />
– nachfolgend „MCE Schiffskapital“ –<br />
einerseits<br />
und<br />
jedem einzelnen, der MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co.<br />
KG treugeberisch beitretenden Investor, sofern dieser in seiner Beitrittserklärung<br />
ein Angebot auf Abschluss dieser Vereinbarung gemacht hat<br />
– nachfolgend „Investor“ –<br />
andererseits<br />
sowie der<br />
MCE Fonds 09 Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />
– nachfolgend „Fonds-KG“ –<br />
und der<br />
MCE Treuhand- und Verwaltungsgesellschaft mbH<br />
Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />
– nachfolgend „Treuhänderin“ –<br />
und, sofern der Investor sich in seiner Beitrittserklärung für eine zusätzliche<br />
Beteiligung an der MCE Fonds 09 Thesaurierende Beteiligungsgesellschaft<br />
mbH & Co. KG entschieden hat, der<br />
MCE Fonds 09 Thesaurierende Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG<br />
Speersort 4 – 6, 20095 Hamburg<br />
– nachfolgend „Thesaurus-KG“ –<br />
– nachfolgend Fonds-KG und Thesaurus-KG zusammen auch die „Gesellschaften“<br />
und einzeln eine „Gesellschaft“ –<br />
Vorbemerkungen<br />
(A) Der Investor hat sich im Rahmen des im Verkaufsprospekt „MCE 09<br />
Sternenflotte FLEX“ (nachfolgend „Verkaufsprospekt“) beschriebenen<br />
öffentlichen Beteiligungsangebotes (nachfolgend „Beteiligungsangebot“)<br />
auf der Grundlage eines zwischen ihm und der<br />
Treuhänderin unter Beteiligung der Fonds-KG abgeschlossenen, im<br />
Verkaufsprospekt abgedruckten Treuhand- und Verwaltungsvertrages<br />
(nachfolgend „Treuhandvertrag“) mittelbar treugeberisch an der<br />
Fonds-KG beteiligt, indem die Treuhänderin ihre Kommanditeinlage<br />
in der Fonds-KG für Rechnung des Investors um einen Betrag in Höhe<br />
von 10 % des von dem Investor in seiner Beitrittserklärung angegebenen<br />
Beteiligungsbetrages erhöht hat und diese Teilkommanditeinlage<br />
nach näherer Maßgabe des Treuhandvertrages für den Investor<br />
hält und verwaltet. Der Investor hat sich in diesem Zusammenhang<br />
außerdem für eine zusätzliche Beteiligung an der Thesaurus-KG entschieden,<br />
sofern er dies in seiner Beitrittserklärung entsprechend angegeben<br />
hat.<br />
(B) Optionaler Bestandteil des Beteiligungsangebotes ist das Recht des Investors<br />
zum zukünftigen Verkauf seiner Beteiligung an der Fonds-KG<br />
und ggf. der Thesaurus-KG nach näherer Maßgabe der Regelungen<br />
dieser Vereinbarung (nachfolgend „Andienungsrecht Flex“). Sofern<br />
der Investor auf seiner Beitrittserklärung angegeben hat, dass er die<br />
Einräumung des Andienungsrechtes Flex wünscht, ist automatisch mit<br />
Annahme der Beitrittserklärung die diesbezügliche nachfolgende Vereinbarung<br />
zustande gekommen und schuldet der Investor als Gegenleistung<br />
für die Einräumung des Andienungsrechtes Flex eine Prämie<br />
in Höhe von 5 % des von ihm gezeichneten Beteiligungsbetrages.<br />
(C) Das Andienungsrecht Flex berechtigt den Investor grundsätzlich,<br />
seine Beteiligung an der Fonds-KG zusammen mit einer etwaigen<br />
Beteiligung an der Thesaurus-KG im Zeitraum bis zur Auflösung der<br />
jeweiligen Gesellschaft mit Wirkung zum Ende eines Kalenderquartals<br />
an die MCE Schiffskapital zu verkaufen. Zu diesem Zweck gibt die<br />
MCE Schiffskapital gegenüber dem Investor bereits im Zeitpunkt seines<br />
Beitritts ein unwiderrufliches Angebot auf Erwerb der Beteiligung<br />
des Investors an den Gesellschaften ab. Übt der Investor sein Andienungsrecht<br />
Flex aus, erhält er von der MCE Schiffskapital einen Kaufpreis<br />
in Höhe des auf seine Beteiligung anteilig entfallenden „Net<br />
Asset Value“ der jeweiligen Gesellschaft abzgl. eines bestimmten<br />
Abschlags. Die Übertragung der Beteiligungen auf die MCE Schiffskapital<br />
steht dann noch unter der aufschiebenden Bedingung der vorherigen<br />
vollständigen Kaufpreiszahlung durch MCE Schiffskapital, so<br />
dass der Investor insoweit nicht in Vorleistung geht.<br />
(D) Die MCE Schiffskapital bleibt an ihr Angebot zum Kauf der Beteiligung<br />
des Investors an der Fonds-KG und ggf. der Thesaurus-KG<br />
grundsätzlich vom Zeitpunkt des Beitrittes des Investors bis zur Auflösung<br />
der jeweiligen Gesellschaft gebunden. Das Andienungsrecht<br />
Flex erlischt vorher lediglich in bestimmten, vertraglich abschließend<br />
geregelten Fällen, insbesondere wenn der Investor vorher aus den<br />
Gesellschaften ausgeschlossen wird oder seine Beteiligung auf Dritte<br />
überträgt; lediglich bei Übertragungen infolge Erbfalles sowie Schenkung<br />
geht das Andienungsrecht Flex auf den Erwerber über.<br />
§ 1 Abgabe des Angebotes der MCE Schiffskapital/Kaufgegenstand<br />
1. Die MCE Schiffskapital gibt gegenüber dem Investor hiermit das<br />
unwiderrufliche Angebot ab, vom Investor mit wirtschaftlicher<br />
Wirkung zum Stichtag (i.S.d. § 3 Abs. 1) dessen im Rahmen des<br />
Beteiligungsangebotes (mittelbar) übernommenen Kommanditanteil<br />
an der Fonds-KG mit einem Nominalbetrag in Höhe von 10 % des vom<br />
Investor in seiner Beitrittserklärung gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />
– insoweit (i) sofern der Investor am Stichtag (i.S.d. § 3 Abs. 1)<br />
direkt im Handelsregister der Fonds-KG eingetragener Kommanditist<br />
ist, der Kommanditanteil an der Fonds-KG im vorbezeichneten Umfang<br />
des Nominalbetrages einschließlich einer etwaigen im Zusammenhang<br />
mit dem Kommanditanteil bestehenden (anteiligen) schuldrechtlichen<br />
Position aus dem Treuhandvertrag (Verwaltungstreuhand/<br />
unechte Treuhand) oder (ii) sofern der Investor am Stichtag (i.S.d. § 3<br />
Abs. 1) mittelbar als Treugeber über die Treuhänderin den Kommanditanteil<br />
hält, die entsprechende (anteilige) schuldrechtliche Treugeberposition<br />
im Verhältnis zum vorbezeichneten Umfang aus dem<br />
Treuhandvertrag –, jeweils einschließlich aller mitgliedschaftlichen<br />
Rechte und Pflichten (insbesondere auch der Ansprüche auf Auszahlung<br />
des Auseinandersetzungsguthabens und des anteiligen Liquidationsüberschusses)<br />
und jeweils einschließlich (anteilig) für den Investor<br />
geführter Konten, (nachfolgend „Beteiligung“), im Ganzen zum<br />
Kaufpreis gemäß § 4 sowie im Übrigen nach näherer Maßgabe der<br />
Bestimmungen dieser Vereinbarung zu erwerben.<br />
2. Sofern der Investor vor Abgabe seiner Ausübungserklärung (i.S.d. § 2<br />
Abs. 1) einen Teil seiner Beteiligung an einen Dritten verkauft oder<br />
anderweitig überträgt und dadurch das Andienungsrecht Flex für den<br />
verkauften bzw. übertragenen Teil der Beteiligung gemäß § 8 Abs. 3<br />
erlischt, gilt vorstehendes Angebot nur noch für den beim Investor<br />
verbleibenden Teil seiner Beteiligung.<br />
§ 2 Annahme des Angebotes durch den Investor/Abschluss des<br />
Anteilskaufvertrages<br />
1. Der Investor ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, das Angebot der<br />
MCE Schiffskapital gemäß § 1 jederzeit, jedoch nicht vor Schließung<br />
des Fonds (i.S.d. § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Fonds-KG)<br />
durch Erklärung gegenüber der MCE Schiffskapital, vertreten durch<br />
die Treuhänderin, anzunehmen. Die Erklärung der Annahme (vorstehend<br />
und nachfolgend „Ausübungserklärung“) hat schriftlich per Einschreiben<br />
zu erfolgen.