Prospekt - Scope
Prospekt - Scope
Prospekt - Scope
Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.
YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.
31<br />
Die MCE Schiffskapital erhält, sofern ein Investor in der von<br />
ihm abgegebenen Beitrittserklärung erklärt, dass er das Andienungsrecht<br />
Klassik und/oder das Andienungsrecht Flex erwerben<br />
möchte, von diesem Investor für die Einräumung des Andienungsrechtes<br />
Klassik und/oder des Andienungsrechtes Flex<br />
jeweils eine Prämie in Höhe von 5 % des von ihm gezeichneten<br />
Beteiligungsbetrages, (vgl. hierzu die Angaben im Kapitel „Andienungsrechte“,<br />
S. 50 ff., unter „Prämie“). Ist der betreffende<br />
Investor über die MCE Vertrieb vermittelt worden, führt die MCE<br />
Schiffskapital von der ihr gezahlten Prämie einen Betrag in Höhe<br />
von 1,0 % des betreffenden gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />
an die MCE Vertrieb als Provision ab. Die MCE Schiffskapital<br />
und die MCE Vertrieb ihrereits zahlen den im Rahmen der Vermittlung<br />
von Investoren von ihnen jeweils beauftragten Dritten<br />
(in diesem Verkaufsprospekt „Vermittler“) für die Vermittlung<br />
eines ein Andienungsrecht zeichnenden Investoren einen Betrag<br />
in Höhe von bis zu 1,0 % des betreffenden gezeichneten Beteiligungsbetrages.<br />
Die MCE Konzept hat die Fonds-KG im Hinblick auf die Projektierung<br />
und Konzeption des Beteiligungsangebotes und der Konzeption der<br />
wirtschaftlichen Grundlagen der Fonds-KG unentgeltlich beraten.<br />
Sie erbringt außerdem aufgrund eines gesonderten Vertrages mit<br />
der Fonds-KG für diese Beratungs- und Unterstützungsleistungen<br />
im Hinblick auf (i) den Erwerb und die Veräußerung von Anteilen<br />
an Schiffsgesellschaften, (ii) die Ermittlung des Net Asset Value der<br />
Fonds-KG (i.S.d. § 24 Abs. 3 des Fonds-Gesellschaftsvertrages), (iii)<br />
die Bewertung von Beteiligungen an Schiffsgesellschaften sowie<br />
(iv) das laufende Controlling und Berichtswesen. Bis zum Abschluss<br />
der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle erbringt MCE<br />
Konzept die vorstehenden Leistungen unentgeltlich, für danach erbrachte<br />
Leistungen erhält sie von der Fonds-KG nach näherer Maßgabe<br />
des vorgenannten Vertrages eine zeitaufwandsabhängige Vergütung<br />
zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung bestimmt sich<br />
nach der aufgewendeten Zeit je eingesetztem Mitarbeiter, wobei für<br />
jeden Mitarbeiter der MCE Konzept ein bestimmter Stundensatz in<br />
Rechnung gestellt wird, der die Kosten der MCE Konzept (anteilige<br />
Personalkosten auf Vollkostenbasis) decken soll, zzgl. einer Marge.<br />
Derzeit ist der durchschnittlich zur Anwendung kommende Stundensatz<br />
dabei mit rd. EUR 150,– (zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />
kalkuliert (vgl. zur Höhe dieser Vergütung die Angaben im Kapitel<br />
„Angaben zur Vermögensanlage“, S. 22 ff., unter „Gesamthöhe der<br />
laufenden Vergütungen der Gründungsgesellschafter“). Die MCE<br />
Konzept ist auch berechtigt, gegenüber der Fonds-KG den Zeitaufwand<br />
der Organmitglieder ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin<br />
abzurechnen, selbst dann, wenn diese Organmitglieder gleichzeitig<br />
Geschäftsführer der Komplementärin der Fonds-KG sind, wie<br />
auch die ihr für den Einsatz des Personals Dritter, einschließlich desjenigen<br />
der MCE Schiffskapital, entstehenden Kosten. Die Vergütung<br />
wird der Fonds-KG von der MCE Konzept monatlich rückwirkend für<br />
den jeweiligen Vormonat in Rechnung gestellt und ist innerhalb von<br />
14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Darüber hinaus<br />
räumt die MCE Konzept der Fonds-KG nach näherer Maßgabe von<br />
hierzu gesondert abgeschlossenen Nutzungsverträgen bestimmte<br />
Nutzungsrechte an einem computerbasierten Bewertungssystem<br />
und Bewertungsmodul ein. Für die Einräumung der Nutzungsrechte<br />
erhält die MCE Konzept von der Fonds-KG für die Zeit ab dem Abschluss<br />
der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle eine<br />
jährliche Grundvergütung von jeweils – für Bewertungssystem und<br />
Bewertungsmodul – EUR 25.000,– zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Zusätzlich zahlt die Fonds-KG der MCE Konzept für die Zeit ab dem<br />
Abschluss der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle eine<br />
jährliche Nutzungsvergütung in Höhe von jeweils – für Bewertungssystem<br />
und Bewertungsmodul – 0,35 % ihres Beteiligungskapitals<br />
zum 31. Dezember eines jeden Jahres zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />
Bei Beginn der Vergütungspflicht oder Beendigung dieses<br />
Vertrages während eines Kalenderjahres sind die vorstehenden<br />
Vergütungen pro rata temporis geschuldet. Grundvergütung und<br />
Nutzungsvergütung werden ab dem Jahr 2014 jährlich um 2 %, mindestens<br />
aber in Höhe der vom Statistischen Bundesamt für das jeweilige<br />
Vorjahr ermittelten durchschnittlichen Inflationsrate erhöht.<br />
Die jährliche Grundvergütung wird jeweils am 31. Dezember eines<br />
Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Die jährliche Nutzungsvergütung<br />
ist innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Ablauf des jeweiligen<br />
Kalenderjahres zu zahlen. MCE Konzept ist berechtigt, auf die jährliche<br />
Nutzungsvergütung während des laufenden Kalenderjahres angemessene<br />
Abschlagzahlungen einzufordern.<br />
Aufgrund von jeweils gesondert abgeschlossenen Verträgen mit<br />
der Fonds-KG haben die MCE Schiffskapital und die MCE Vertrieb<br />
die Vermittlung von Beteiligungen an der Fonds-KG an Investoren<br />
(in diesem Verkaufsprospekt „Vermittlung von Beteiligungen“)<br />
übernommen. Für die Vermittlung von Beteiligungen erhalten die<br />
MCE Schiffskapital und die MCE Vertrieb nach näherer Maßgabe<br />
der hierzu mit der Fonds-KG jeweils abgeschlossenen Verträge von<br />
dieser eine Vergütung in Höhe von 14 % der Beteiligungsbeträge,<br />
welche von Investoren, die durch MCE Schiffskapital bzw. MCE<br />
Vertrieb (oder die von ihnen eingeschalteten Vermittler) vermittelt<br />
wurden, bis zur Schließung des Fonds gezeichnet werden (in diesem<br />
Verkaufsprospekt „Einmalprovision“), inkl. etwaiger gesetzlicher<br />
Umsatzsteuer. Die Einmalprovision wird jeweils fällig, wenn<br />
ein Investor den von ihm auf seinen Beteiligungsbetrag geschuldeten<br />
Betrag leistet. MCE Schiffskapital und MCE Vertrieb sind berechtigt,<br />
in Bezug auf einzelne oder mehrere der durch sie (oder die<br />
von ihnen eingeschalteten Vermittler) vermittelten Investoren eine<br />
auf 8 % reduzierte Einmalprovision, inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />
i.V.m. einer jährlichen laufenden Vergütung (in diesem<br />
Verkaufsprospekt „Bestandsprovision“) zu wählen. Die maximal für<br />
zehn Jahre gewährte Bestandsprovision beträgt anfänglich jährlich<br />
0,6 % desjenigen am Ende des betreffenden Geschäftsjahres von<br />
Investoren gehaltenen Beteiligungskapitals, welches von der MCE<br />
Schiffskapital bzw. der MCE Vertrieb vermittelt wurde (inkl. etwaiger<br />
gesetzlicher Umsatzsteuer), und erhöht sich nach einem Jahr<br />
jährlich um 5 %. Dabei wird die Bestandsprovision für das Jahr, in<br />
dem die betreffenden Investoren erstmals an der Fonds-KG (mittelbar)<br />
beteiligt werden, zeitanteilig (pro rata temporis) geschuldet.<br />
Die Bestandsprovision ist auch für das bei Beginn der Liquidation<br />
der Fonds-KG laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu zahlen und<br />
zwar selbst dann, wenn die Fonds-KG bereits vor Ablauf dieses<br />
Geschäftsjahres beendet wird. Wird die Fonds-KG vor Ablauf von<br />
zehn Jahren aufgelöst, erhalten MCE Schiffskapital und MCE Vertrieb<br />
im Rahmen der Abwicklung der Fonds-KG einen einmaligen<br />
Abfindungsbetrag in Höhe der Summe derjenigen Bestandsprovisionen,<br />
die aufgrund der vorzeitigen Auflösung der Fonds-KG<br />
in den Folgejahren bis zum Ende des Zehnjahreszeitraums nicht<br />
mehr gezahlt werden, abgezinst auf den Barwert. Die Bestandsprovision<br />
wird jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres zur Zahlung<br />
fällig. Soweit es die Liquiditätslage der Fonds-KG erlaubt, sind<br />
MCE Schiffskapital und MCE Vertrieb gegen Rechnungsstellung<br />
berechtigt, zum Ende eines jeden Kalenderquartals angemessene<br />
Abschlagszahlungen auf die Bestandsprovision zu verlangen.Von<br />
der ihnen für die Vermittlung von Beteiligungen von der Fonds-<br />
KG zu zahlenden Vergütung haben die MCE Schiffskapital und die<br />
MCE Vertrieb die Provisionsansprüche der von ihnen eingeschalteten<br />
Vermittler zu begleichen. Die Art und Höhe der Provision, die<br />
die MCE Schiffskapital und die MCE Vertrieb den Vermittlern für die<br />
Vermittlung einer Beteiligung an einen Investor zahlen, ist abhängig<br />
von den im Einzelfall mit den Vermittlern abgeschlossenen Verein-