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Prospekt - Scope

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Die MCE Schiffskapital erhält, sofern ein Investor in der von<br />

ihm abgegebenen Beitrittserklärung erklärt, dass er das Andienungsrecht<br />

Klassik und/oder das Andienungsrecht Flex erwerben<br />

möchte, von diesem Investor für die Einräumung des Andienungsrechtes<br />

Klassik und/oder des Andienungsrechtes Flex<br />

jeweils eine Prämie in Höhe von 5 % des von ihm gezeichneten<br />

Beteiligungsbetrages, (vgl. hierzu die Angaben im Kapitel „Andienungsrechte“,<br />

S. 50 ff., unter „Prämie“). Ist der betreffende<br />

Investor über die MCE Vertrieb vermittelt worden, führt die MCE<br />

Schiffskapital von der ihr gezahlten Prämie einen Betrag in Höhe<br />

von 1,0 % des betreffenden gezeichneten Beteiligungsbetrages<br />

an die MCE Vertrieb als Provision ab. Die MCE Schiffskapital<br />

und die MCE Vertrieb ihrereits zahlen den im Rahmen der Vermittlung<br />

von Investoren von ihnen jeweils beauftragten Dritten<br />

(in diesem Verkaufsprospekt „Vermittler“) für die Vermittlung<br />

eines ein Andienungsrecht zeichnenden Investoren einen Betrag<br />

in Höhe von bis zu 1,0 % des betreffenden gezeichneten Beteiligungsbetrages.<br />

Die MCE Konzept hat die Fonds-KG im Hinblick auf die Projektierung<br />

und Konzeption des Beteiligungsangebotes und der Konzeption der<br />

wirtschaftlichen Grundlagen der Fonds-KG unentgeltlich beraten.<br />

Sie erbringt außerdem aufgrund eines gesonderten Vertrages mit<br />

der Fonds-KG für diese Beratungs- und Unterstützungsleistungen<br />

im Hinblick auf (i) den Erwerb und die Veräußerung von Anteilen<br />

an Schiffsgesellschaften, (ii) die Ermittlung des Net Asset Value der<br />

Fonds-KG (i.S.d. § 24 Abs. 3 des Fonds-Gesellschaftsvertrages), (iii)<br />

die Bewertung von Beteiligungen an Schiffsgesellschaften sowie<br />

(iv) das laufende Controlling und Berichtswesen. Bis zum Abschluss<br />

der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle erbringt MCE<br />

Konzept die vorstehenden Leistungen unentgeltlich, für danach erbrachte<br />

Leistungen erhält sie von der Fonds-KG nach näherer Maßgabe<br />

des vorgenannten Vertrages eine zeitaufwandsabhängige Vergütung<br />

zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. Die Vergütung bestimmt sich<br />

nach der aufgewendeten Zeit je eingesetztem Mitarbeiter, wobei für<br />

jeden Mitarbeiter der MCE Konzept ein bestimmter Stundensatz in<br />

Rechnung gestellt wird, der die Kosten der MCE Konzept (anteilige<br />

Personalkosten auf Vollkostenbasis) decken soll, zzgl. einer Marge.<br />

Derzeit ist der durchschnittlich zur Anwendung kommende Stundensatz<br />

dabei mit rd. EUR 150,– (zzgl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer)<br />

kalkuliert (vgl. zur Höhe dieser Vergütung die Angaben im Kapitel<br />

„Angaben zur Vermögensanlage“, S. 22 ff., unter „Gesamthöhe der<br />

laufenden Vergütungen der Gründungsgesellschafter“). Die MCE<br />

Konzept ist auch berechtigt, gegenüber der Fonds-KG den Zeitaufwand<br />

der Organmitglieder ihrer persönlich haftenden Gesellschafterin<br />

abzurechnen, selbst dann, wenn diese Organmitglieder gleichzeitig<br />

Geschäftsführer der Komplementärin der Fonds-KG sind, wie<br />

auch die ihr für den Einsatz des Personals Dritter, einschließlich desjenigen<br />

der MCE Schiffskapital, entstehenden Kosten. Die Vergütung<br />

wird der Fonds-KG von der MCE Konzept monatlich rückwirkend für<br />

den jeweiligen Vormonat in Rechnung gestellt und ist innerhalb von<br />

14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig und zahlbar. Darüber hinaus<br />

räumt die MCE Konzept der Fonds-KG nach näherer Maßgabe von<br />

hierzu gesondert abgeschlossenen Nutzungsverträgen bestimmte<br />

Nutzungsrechte an einem computerbasierten Bewertungssystem<br />

und Bewertungsmodul ein. Für die Einräumung der Nutzungsrechte<br />

erhält die MCE Konzept von der Fonds-KG für die Zeit ab dem Abschluss<br />

der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle eine<br />

jährliche Grundvergütung von jeweils – für Bewertungssystem und<br />

Bewertungsmodul – EUR 25.000,– zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Zusätzlich zahlt die Fonds-KG der MCE Konzept für die Zeit ab dem<br />

Abschluss der Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle eine<br />

jährliche Nutzungsvergütung in Höhe von jeweils – für Bewertungssystem<br />

und Bewertungsmodul – 0,35 % ihres Beteiligungskapitals<br />

zum 31. Dezember eines jeden Jahres zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.<br />

Bei Beginn der Vergütungspflicht oder Beendigung dieses<br />

Vertrages während eines Kalenderjahres sind die vorstehenden<br />

Vergütungen pro rata temporis geschuldet. Grundvergütung und<br />

Nutzungsvergütung werden ab dem Jahr 2014 jährlich um 2 %, mindestens<br />

aber in Höhe der vom Statistischen Bundesamt für das jeweilige<br />

Vorjahr ermittelten durchschnittlichen Inflationsrate erhöht.<br />

Die jährliche Grundvergütung wird jeweils am 31. Dezember eines<br />

Kalenderjahres zur Zahlung fällig. Die jährliche Nutzungsvergütung<br />

ist innerhalb von zwei Kalenderwochen nach Ablauf des jeweiligen<br />

Kalenderjahres zu zahlen. MCE Konzept ist berechtigt, auf die jährliche<br />

Nutzungsvergütung während des laufenden Kalenderjahres angemessene<br />

Abschlagzahlungen einzufordern.<br />

Aufgrund von jeweils gesondert abgeschlossenen Verträgen mit<br />

der Fonds-KG haben die MCE Schiffskapital und die MCE Vertrieb<br />

die Vermittlung von Beteiligungen an der Fonds-KG an Investoren<br />

(in diesem Verkaufsprospekt „Vermittlung von Beteiligungen“)<br />

übernommen. Für die Vermittlung von Beteiligungen erhalten die<br />

MCE Schiffskapital und die MCE Vertrieb nach näherer Maßgabe<br />

der hierzu mit der Fonds-KG jeweils abgeschlossenen Verträge von<br />

dieser eine Vergütung in Höhe von 14 % der Beteiligungsbeträge,<br />

welche von Investoren, die durch MCE Schiffskapital bzw. MCE<br />

Vertrieb (oder die von ihnen eingeschalteten Vermittler) vermittelt<br />

wurden, bis zur Schließung des Fonds gezeichnet werden (in diesem<br />

Verkaufsprospekt „Einmalprovision“), inkl. etwaiger gesetzlicher<br />

Umsatzsteuer. Die Einmalprovision wird jeweils fällig, wenn<br />

ein Investor den von ihm auf seinen Beteiligungsbetrag geschuldeten<br />

Betrag leistet. MCE Schiffskapital und MCE Vertrieb sind berechtigt,<br />

in Bezug auf einzelne oder mehrere der durch sie (oder die<br />

von ihnen eingeschalteten Vermittler) vermittelten Investoren eine<br />

auf 8 % reduzierte Einmalprovision, inkl. etwaiger gesetzlicher Umsatzsteuer,<br />

i.V.m. einer jährlichen laufenden Vergütung (in diesem<br />

Verkaufsprospekt „Bestandsprovision“) zu wählen. Die maximal für<br />

zehn Jahre gewährte Bestandsprovision beträgt anfänglich jährlich<br />

0,6 % desjenigen am Ende des betreffenden Geschäftsjahres von<br />

Investoren gehaltenen Beteiligungskapitals, welches von der MCE<br />

Schiffskapital bzw. der MCE Vertrieb vermittelt wurde (inkl. etwaiger<br />

gesetzlicher Umsatzsteuer), und erhöht sich nach einem Jahr<br />

jährlich um 5 %. Dabei wird die Bestandsprovision für das Jahr, in<br />

dem die betreffenden Investoren erstmals an der Fonds-KG (mittelbar)<br />

beteiligt werden, zeitanteilig (pro rata temporis) geschuldet.<br />

Die Bestandsprovision ist auch für das bei Beginn der Liquidation<br />

der Fonds-KG laufende Geschäftsjahr in voller Höhe zu zahlen und<br />

zwar selbst dann, wenn die Fonds-KG bereits vor Ablauf dieses<br />

Geschäftsjahres beendet wird. Wird die Fonds-KG vor Ablauf von<br />

zehn Jahren aufgelöst, erhalten MCE Schiffskapital und MCE Vertrieb<br />

im Rahmen der Abwicklung der Fonds-KG einen einmaligen<br />

Abfindungsbetrag in Höhe der Summe derjenigen Bestandsprovisionen,<br />

die aufgrund der vorzeitigen Auflösung der Fonds-KG<br />

in den Folgejahren bis zum Ende des Zehnjahreszeitraums nicht<br />

mehr gezahlt werden, abgezinst auf den Barwert. Die Bestandsprovision<br />

wird jeweils zum Ende eines Geschäftsjahres zur Zahlung<br />

fällig. Soweit es die Liquiditätslage der Fonds-KG erlaubt, sind<br />

MCE Schiffskapital und MCE Vertrieb gegen Rechnungsstellung<br />

berechtigt, zum Ende eines jeden Kalenderquartals angemessene<br />

Abschlagszahlungen auf die Bestandsprovision zu verlangen.Von<br />

der ihnen für die Vermittlung von Beteiligungen von der Fonds-<br />

KG zu zahlenden Vergütung haben die MCE Schiffskapital und die<br />

MCE Vertrieb die Provisionsansprüche der von ihnen eingeschalteten<br />

Vermittler zu begleichen. Die Art und Höhe der Provision, die<br />

die MCE Schiffskapital und die MCE Vertrieb den Vermittlern für die<br />

Vermittlung einer Beteiligung an einen Investor zahlen, ist abhängig<br />

von den im Einzelfall mit den Vermittlern abgeschlossenen Verein-

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