Prospekt - Scope
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50 Finanzen | Andienungsrechte<br />
Leistungen und Lieferungen bestimmter Personen<br />
Hinsichtlich der Erbringung nicht nur geringfügiger Leistungen<br />
oder Lieferungen durch <strong>Prospekt</strong>verantwortliche, die Gründungsgesellschafter<br />
der Emittentinnen, die Treuhänderin, Mitglieder<br />
der Geschäftsführung oder Beiräte der Emittentinnen und/oder<br />
den Mittelverwendungskontrolleur sind folgende Angaben zu<br />
machen:<br />
Die MCE Verwaltung hat die persönliche Haftung und die Geschäftsführung<br />
der Emittentinnen übernommen.<br />
Die MCE Schiffskapital, als Anbieterin prospektverantwortlich<br />
und zugleich einer der Gründungsgesellschafter der Emittentinnen,<br />
übernimmt für die Emittentinnen die Vermittlung von Beteiligungen<br />
an die Investoren (vgl. hierzu die Angaben im Kapitel<br />
„Wesentliche Verträge und Vertragspartner“, S. 60 ff.).<br />
Die MCE Konzept, einer der Gründungsgesellschafter der Emittentinnen,<br />
hat die Projektierung und Konzeption dieses Beteiligungsangebotes<br />
für die Emittentinnen übernommen und berät<br />
und unterstützt die Emittentinnen bei Erwerb und Veräußerung<br />
von Anteilen an Schiffsgesellschaften, der Ermittlung des Net Asset<br />
Value (i.S.d. § 24 Abs. 3 S. 2 der Gesellschaftsverträge) der<br />
Emittentinnen, der Bewertung von Beteiligungen an Schiffsgesellschaften,<br />
dem laufenden Controlling und Berichtswesen und<br />
räumt den Emittentinnen bestimmte Nutzungsrechte an einem<br />
computerbasierten Bewertungssystem und Bewertungsmodul<br />
ein (vgl. hierzu die Angaben im Kapitel „Wesentliche Verträge und<br />
Vertragspartner“, S. 60 ff.).<br />
Die MCE Vertrieb, ebenfalls einer der Gründungsgesellschafter<br />
der Emittentinnen, übernimmt für die Emittentinnen neben<br />
der MCE Schiffskapital die Vermittlung von Beteiligungen an die<br />
Investoren (vgl. hierzu die Angaben im Kapitel „Wesentliche Verträge<br />
und Vertragspartner“, S. 60 ff.).<br />
Die MCE Treuhand, einer der Gründungsgesellschafter der<br />
Emittentinnen, übernimmt die treuhänderische Verwaltung der<br />
von den Investoren übernommenen Beteiligungen an den Emittentinnen<br />
(vgl. hierzu die Angaben im Kapitel „Emittentinnen“,<br />
S. 23 ff.).<br />
Die CERTIS GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg,<br />
übernimmt die formelle Mittelfreigabe- und Mittelverwendungskontrolle<br />
(vgl. hierzu die Angaben im Kapitel „Emittentinnen“,<br />
S. 23 ff.) und hat darüber hinaus als Abschlussprüfer die Jahresabschlüsse<br />
und Lageberichte der Fonds-KG und der gewährleistenden<br />
Gesellschaft MCE Schiffskapital geprüft.<br />
Über die vorstehend beschriebenen Leistungen und Lieferungen<br />
hinaus werden keine nicht nur geringfügigen Leistungen und<br />
Lieferungen von der <strong>Prospekt</strong>verantwortlichen, den Gründungsgesellschaftern<br />
der Emittentinnen, der Treuhänderin, den Mitgliedern<br />
der Geschäftsführung der Emittentinnen oder dem Mittelverwendungskontrolleur<br />
erbracht.<br />
Angaben über sonstige Personen<br />
Sonstige Personen, die nicht in den Kreis der nach der VermVerk-<br />
ProspV angabepflichtigen Personen fallen, die Herausgabe oder<br />
den Inhalt des Verkaufsprospektes oder die Abgabe oder den Inhalt<br />
des Angebotes der Vermögensanlage aber wesentlich beeinflusst<br />
haben, gibt es nicht.<br />
ANDIENUNGSRECHTE<br />
Der Investor hat die Möglichkeit, im Rahmen des vorliegenden öffentlichen<br />
Beteiligungsangebotes neben den Beteiligungen an den Emittentinnen<br />
auch zwei unterschiedlich ausgestaltete Andienungsrechte<br />
zu erwerben, die ihn nach näherer Maßgabe der hierzu abgeschlossenen<br />
Vereinbarungen zum späteren Verkauf seiner Beteiligung an den<br />
Emittentinnen an die MCE Schiffskapital berechtigen: das sog. „Andienungsrecht<br />
Klassik“, das nur von Investoren erworben werden kann,<br />
die ausschließlich an der Fonds-KG beteiligt sind, und das sog. „Andienungsrecht<br />
Flex“, das von allen Investoren erworben werden kann.<br />
Gegenüber denjenigen Investoren, die das Andienungsrecht Klassik<br />
und/oder das Andienungsrecht Flex erwerben und von einem dieser Andienungsrechte<br />
Gebrauch machen, übernimmt die MCE Schiffskapital<br />
im bestimmten Umfang eine Gewährleistung für die Rückzahlung der<br />
Vermögensanlage i.S.d. § 14 VermVerkProspV. Angaben zum Erwerb<br />
der beiden Andienungsrechte und deren Ausgestaltung sowie zur MCE<br />
Schiffskapital als derjenigen, die insoweit eine Gewährleistung übernimmt,<br />
sind in diesem Kapitel dargestellt. Hinsichtlich der Einzelheiten<br />
der Andienungsrechte und deren Ausgestaltung wird im Übrigen auf den<br />
vollständigen Abdruck der Andienungsvereinbarung Klassik (in diesem<br />
Verkaufsprospekt „Andienungsvereinbarung Klassik“) auf S. 102 ff. und<br />
der Andienungsvereinbarung Flex (in diesem Verkaufsprospekt „Andienungsvereinbarung<br />
Flex“) auf S. 105 ff. verwiesen.<br />
Erwerb und Ausgestaltung der<br />
Andienungsrechte<br />
Erwerb der Andienungsrechte<br />
Andienungsrecht Klassik und Andienungsrecht Flex (in diesem Verkaufsprospekt<br />
einheitlich auch „Andienungsrechte“) werden dem Investor<br />
nur auf dessen ausdrücklichen Wunsch eingeräumt, den er in<br />
seiner Beitrittserklärung entsprechend zu vermerken hat.<br />
Andienungsrecht Klassik<br />
Das Andienungsrecht Klassik kann ausschließlich von den Investoren<br />
erworben werden, die sich nur an der Fonds-KG beteiligen. Will ein<br />
solcher Investor das Andienungsrecht Klassik erwerben, muss er<br />
dies in seiner Beitrittserklärung durch Ankreuzen der hierfür vorgesehenen<br />
Stelle gesondert vermerken. Hierdurch gibt er mit seiner<br />
Beitrittserklärung neben dem Angebot zum Abschluss des Treuhand-<br />
und Verwaltungsvertrages und zum Erwerb einer Beteiligung<br />
an der Fonds-KG gleichzeitig auch das Angebot zum Abschluss der<br />
Andienungsvereinbarung Klassik ab. Die Andienungsvereinbarung<br />
Klassik kommt sodann mit Annahme der Beitrittserklärung des Investors<br />
durch die Treuhänderin zwischen dem Investor und der<br />
MCE Schiffskapital unter Einbeziehung der Fonds-KG und der Treuhänderin<br />
zustande. In der Andienungsvereinbarung Klassik wird<br />
dem Investor das Recht eingeräumt, durch einseitige, in einem bestimmten<br />
Zeitraum abzugebende Erklärung der MCE Schiffskapital<br />
seine Beteiligung an der Fonds-KG mit Wirkung zum 31. Dezember 2023<br />
zu in der Andienungsvereinbarung Klassik vorgesehenen Bedingungen<br />
zu verkaufen.<br />
Andienungsrecht Flex<br />
Das Andienungsrecht Flex kann von allen Investoren erworben werden,<br />
unabhängig davon, ob sie sich nur an der Fonds-KG oder zusätzlich<br />
auch an der Thesaurus-KG beteiligen. Im ersten Fall bezieht sich<br />
das Andienungsrecht Flex nur auf die Beteiligung des Investors an der<br />
Fonds-KG, im zweiten Fall einheitlich auf die Beteiligung des Investors