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Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong><br />
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PRAKTIKA<br />
© AUREMAR / SHUTTTERSTOCK.COM<br />
Der Blick auf das Werkstück: Hier kann mitunter auch ein Praktikant beteiligt sein.<br />
Schaut er nur o<strong>de</strong>r arbeitet er schon?<br />
EXPERTENRAT. Bei Praktikanten und Hospitanten ist <strong>de</strong>r Einzelfall zu betrachten,<br />
wenn es um ihren arbeits-, steuer- und beitragsrechtlichen Status geht.<br />
Von Thomas Muschiol (Red.)<br />
In <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften<br />
<strong>de</strong>s Arbeitsrechts sucht man sie<br />
vergeblich, und doch begegnet man<br />
ihnen tagtäglich. Die Re<strong>de</strong> ist von<br />
Personen, die we<strong>de</strong>r Arbeitnehmer noch<br />
Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> sind und sich meist als<br />
Praktikanten, teilweise auch als Hospitanten<br />
vorstellen. Rechtlich gesehen befin<strong>de</strong>n<br />
sie sich quasi im Niemandsland.<br />
Für <strong>de</strong>n Praktikantbegriff fin<strong>de</strong>t man<br />
keine gesetzliche Definition, geschweige<br />
<strong>de</strong>nn ein spezielles Gesetz. Welchen<br />
Pflichten ist <strong>de</strong>r Arbeitgeber dann aber<br />
bei <strong>de</strong>r Beschäftigung von <strong>de</strong>rartigen<br />
Personen ausgesetzt und wie sieht es<br />
mit <strong>de</strong>r Abgabenpflicht für Steuer- und<br />
Sozialversicherung aus? Wenn dazu die<br />
Juristen zunächst die Standardantwort<br />
„Es kommt darauf an“ geben, so ist das<br />
für Personalverantwortliche keine leichte<br />
Aufgabe, <strong>de</strong>nn es kommt nicht darauf<br />
an, wie die betreffen<strong>de</strong>n Personen intern<br />
bezeichnet wer<strong>de</strong>n. Zu <strong>de</strong>n wichtigsten<br />
Grundfragen haben wir ein Fachgespräch<br />
mit Spezialisten aller drei betroffenen<br />
Rechtsgebiete geführt.<br />
Das „Einfühlungsverhältnis“<br />
„Schauen Sie sich doch erst mal ein<br />
bisschen bei uns um.“ Wenn diese Auffor<strong>de</strong>rung<br />
an einen Bewerber nicht nur<br />
ein Angebot für eine Betriebsbesichtigung<br />
ist, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Betreffen<strong>de</strong><br />
beispielsweise einen Tag lang einem<br />
Montagetrupp zugeteilt wird o<strong>de</strong>r als<br />
Anwärter auf einen Fahrerjob „eine Tour<br />
zum Kennenlernen“ begleitet, wird in<br />
<strong>de</strong>r Praxis nicht selten ein sogenanntes<br />
„Einfühlungsverhältnis“ kreiert. Damit<br />
will man ausdrücken, dass es sich noch<br />
nicht um eine Einstellung han<strong>de</strong>ln soll,<br />
son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Bewerber sich zunächst ein<br />
Bild davon machen soll, ob die Tätigkeit<br />
für ihn überhaupt geeignet ist.<br />
Dies sei eine Vertragsgestaltung,<br />
so Christoph Tillmanns, Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />
Richter am Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht Ba<strong>de</strong>n-<br />
Württemberg, die nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />
<strong>de</strong>r meisten Lan<strong>de</strong>sarbeitsgerichte<br />
personalmagazin 06 / 12