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Bei Fragen wen<strong>de</strong>n Sie sich bitte an thomas.muschiol@personalmagazin.<strong>de</strong><br />

66<br />

PRAKTIKA<br />

© AUREMAR / SHUTTTERSTOCK.COM<br />

Der Blick auf das Werkstück: Hier kann mitunter auch ein Praktikant beteiligt sein.<br />

Schaut er nur o<strong>de</strong>r arbeitet er schon?<br />

EXPERTENRAT. Bei Praktikanten und Hospitanten ist <strong>de</strong>r Einzelfall zu betrachten,<br />

wenn es um ihren arbeits-, steuer- und beitragsrechtlichen Status geht.<br />

Von Thomas Muschiol (Red.)<br />

In <strong>de</strong>n gesetzlichen Vorschriften<br />

<strong>de</strong>s Arbeitsrechts sucht man sie<br />

vergeblich, und doch begegnet man<br />

ihnen tagtäglich. Die Re<strong>de</strong> ist von<br />

Personen, die we<strong>de</strong>r Arbeitnehmer noch<br />

Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong> sind und sich meist als<br />

Praktikanten, teilweise auch als Hospitanten<br />

vorstellen. Rechtlich gesehen befin<strong>de</strong>n<br />

sie sich quasi im Niemandsland.<br />

Für <strong>de</strong>n Praktikantbegriff fin<strong>de</strong>t man<br />

keine gesetzliche Definition, geschweige<br />

<strong>de</strong>nn ein spezielles Gesetz. Welchen<br />

Pflichten ist <strong>de</strong>r Arbeitgeber dann aber<br />

bei <strong>de</strong>r Beschäftigung von <strong>de</strong>rartigen<br />

Personen ausgesetzt und wie sieht es<br />

mit <strong>de</strong>r Abgabenpflicht für Steuer- und<br />

Sozialversicherung aus? Wenn dazu die<br />

Juristen zunächst die Standardantwort<br />

„Es kommt darauf an“ geben, so ist das<br />

für Personalverantwortliche keine leichte<br />

Aufgabe, <strong>de</strong>nn es kommt nicht darauf<br />

an, wie die betreffen<strong>de</strong>n Personen intern<br />

bezeichnet wer<strong>de</strong>n. Zu <strong>de</strong>n wichtigsten<br />

Grundfragen haben wir ein Fachgespräch<br />

mit Spezialisten aller drei betroffenen<br />

Rechtsgebiete geführt.<br />

Das „Einfühlungsverhältnis“<br />

„Schauen Sie sich doch erst mal ein<br />

bisschen bei uns um.“ Wenn diese Auffor<strong>de</strong>rung<br />

an einen Bewerber nicht nur<br />

ein Angebot für eine Betriebsbesichtigung<br />

ist, son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Betreffen<strong>de</strong><br />

beispielsweise einen Tag lang einem<br />

Montagetrupp zugeteilt wird o<strong>de</strong>r als<br />

Anwärter auf einen Fahrerjob „eine Tour<br />

zum Kennenlernen“ begleitet, wird in<br />

<strong>de</strong>r Praxis nicht selten ein sogenanntes<br />

„Einfühlungsverhältnis“ kreiert. Damit<br />

will man ausdrücken, dass es sich noch<br />

nicht um eine Einstellung han<strong>de</strong>ln soll,<br />

son<strong>de</strong>rn <strong>de</strong>r Bewerber sich zunächst ein<br />

Bild davon machen soll, ob die Tätigkeit<br />

für ihn überhaupt geeignet ist.<br />

Dies sei eine Vertragsgestaltung,<br />

so Christoph Tillmanns, Vorsitzen<strong>de</strong>r<br />

Richter am Lan<strong>de</strong>sarbeitsgericht Ba<strong>de</strong>n-<br />

Württemberg, die nach <strong>de</strong>r Rechtsprechung<br />

<strong>de</strong>r meisten Lan<strong>de</strong>sarbeitsgerichte<br />

personalmagazin 06 / 12

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