PERSÖNLICH 80 LESERBRIEFE RÜCKBLICK Schreiben Sie uns an: redaktion@personalmagazin.<strong>de</strong> BAG-Weisheit nutzen Personalmagazin 4/2012, Seite 72 Über <strong>de</strong>n Versuch, die Pflichten eines Leiharbeitsverhältnisses durch Werkverträge zu umgehen, berichteten wir im Beitrag „Werkvertrag statt Leiharbeit?“. Professor Manfred Löwisch sagt, wie nichtselbstständige Arbeit von Werkverträgen abgegrenzt wer<strong>de</strong>n könnte. „Die Frage ‚nichtselbständige Arbeit o<strong>de</strong>r Werkleistung?‘ stellt sich im Zusammenhang mit <strong>de</strong>r Leiharbeit beson<strong>de</strong>rs, hängt von ihr doch auch ab, ob <strong>de</strong>r Unternehmer gemäß § 28 e Absatz 2 SGB IV für die Sozialversicherungsbeiträge mit haftet. Das BAG hat hier mit <strong>de</strong>m Wort ‚allein‘ Klarheit geschaffen: Eine Überlassung zur Arbeitsleistung im Sinne <strong>de</strong>s AÜG liegt nach <strong>de</strong>m Urteil vom 13. August 2008 (7 AZR 269/07) nur vor, wenn einem Entleiher Arbeitskräfte zur Verfügung gestellt wer<strong>de</strong>n, die in <strong>de</strong>ssen Betrieb eingeglie<strong>de</strong>rt sind und ihre Arbeit ‚allein‘ nach Weisungen <strong>de</strong>s Entleihers und in <strong>de</strong>ssen Interesse ausführen. Dass ein Werkunternehmer keinerlei arbeitsbezogene Weisungen erteilt, kommt kaum vor – wenn doch, wird <strong>de</strong>r Rechtsgestaltung auch mit Recht die Anerkennung versagt. Der Gesetzgeber sollte die Weisheit <strong>de</strong>s BAG nutzen und in § 7 SGB IV klar <strong>de</strong>finieren: ‚Nichtselbstständig ist eine Tätigkeit, die allein nach Weisungen und unter Einglie<strong>de</strong>rung in die Arbeitsorganisation <strong>de</strong>s Weisungsgebers erfolgt.‘“ Rechtsanwalt Prof. Dr. Dr. h. c. Manfred Löwisch, Freiburg/Lahr Leiten<strong>de</strong> Angestellte Personalmagazin 5/2008, Seite 14ff. Die Vergütung leiten<strong>de</strong>r Angestellter war Thema unserer Serie „Talentmanagement“ in Heft 5. Mit <strong>de</strong>r Kündigung dieser Personengruppe beschäftigte sich die Süd<strong>de</strong>utsche Zeitung (SZ), die dazu Personalmagazin- Redakteur Rechtsanwalt Thomas Muschiol interviewte. Hier das gekürzte Interview. SZ: Ist es schwieriger, leiten<strong>de</strong> Angestellte loszuwer<strong>de</strong>n als an<strong>de</strong>re? Muschiol: Im Gegenteil. Zwar kann sich auch <strong>de</strong>r leiten<strong>de</strong> Angestellte auf das Kündigungsschutzgesetz stützen, <strong>de</strong>r Arbeitgeber kann sich vom ihm aber durch einen Auflösungsantrag, <strong>de</strong>m stattgegeben wer<strong>de</strong>n muss, unter Festlegung einer Abfindung je<strong>de</strong>rzeit trennen. SZ: Wann muss ein leiten<strong>de</strong>r Angestellter mit einer Kündigung rechnen? Muschiol: Anlass für eine Trennung ist oft schon die Nichterfüllung <strong>de</strong>r Erwartungen in die Person und Leistung. Da enttäuschte Erwartungen aber kein Kündigungsgrund sind, kommt es zu Ausweichstrategien. Neben <strong>de</strong>m „Wegloben“ wird oft ein einvernehmliches Trennungsangebot gemacht. Meist bieten Arbeitgeber aber – selbst wenn ein Kündigungsgrund vorliegt – einen Aufhebungsvertrag an, fast immer mit sofortiger Freistellung unter Fortzahlung <strong>de</strong>r Bezüge und einer Abfindung. Das komplette Interview fin<strong>de</strong>n Sie in <strong>de</strong>r Süd<strong>de</strong>utschen Zeitung vom 5.5.2012 o<strong>de</strong>r unter http://newsticker.sued<strong>de</strong>utsche.<strong>de</strong> VORSCHAU ● Titel: Was Personaler können müssen ● Kreativfragen im Bewerbungsgespräch ● Bewertung von Arbeitgebermarken ● Entgelt Spezial: Aktuelles zur Lohnabrechnung Impressum VERLAG <strong>Haufe</strong>-Lexware GmbH & Co. KG, Munzinger Straße 9, D-79111 Freiburg Kommanditgesellschaft, Sitz Freiburg Registergericht Freiburg, HRA 4408 Komplementäre: <strong>Haufe</strong>-Lexware Verwaltungs GmbH, Sitz Freiburg, Registergericht Freiburg, HRB 5557 Martin Laqua; Geschäftsführung: Isabel Blank, Markus Dränert, Jörg Frey, ABONNENTEN-SERVICE UND VERTRIEB Tel. 01 80/50 50 169* * 0,14 €/Min. aus <strong>de</strong>m dt. Festnetz, Fax 01 80/50 50 441* max. 0,42 €/Min. mobil. Ein Service von dtms. E-Mail: Zeitschriften@haufe.<strong>de</strong> VERLAGSLEITUNG / HERAUSGEBER Reiner Straub REDAKTION Randolf Jessl (raj) (verantw. 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ERSCHEINUNGSWEISE Monatlich, in <strong>de</strong>r Regel am letzten Freitag eines Monats, 14. Jahrgang DRUCK Echter Druck Center Würzburg URHEBER- UND VERLAGSRECHTE Die Zeitschrift sowie alle in ihr enthaltenen einzelnen Beiträge und Abbildungen sind urheberrechtlich geschützt. Das gilt auch für Entscheidungen und <strong>de</strong>ren Leitsätze, wenn und soweit sie redaktionell bearbeitet o<strong>de</strong>r redigiert wor<strong>de</strong>n sind. Soweit die Rechte an Bil<strong>de</strong>rn bei Dritten liegen, ist dies gekennzeichnet. Ansonsten liegen die Nutzungsrechte beim Verlag. NACHDRUCK Alle Rechte vorbehalten. Kein Teil dieser Zeitschrift darf ohne schriftliche Genehmigung <strong>de</strong>s Verlages vervielfältigt o<strong>de</strong>r verbreitet wer<strong>de</strong>n. Unter dieses Verbot fällt insbeson<strong>de</strong>re die gewerbliche Vervielfältigung per Kopie, die Aufnahme in elektronische Datenbanken und die Vervielfältigung auf CD-ROM. 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