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68<br />
PRAKTIKA<br />
Sieben noch eine letzte Beson<strong>de</strong>rheit<br />
aus <strong>de</strong>m Hut: Diese besteht darin, dass<br />
die Sozialversicherung im Bereich <strong>de</strong>r<br />
Pflichtpraktikanten noch Differenzierungen<br />
nach <strong>de</strong>r Art <strong>de</strong>s Praktikums<br />
vornimmt und dabei zwischen Vor-, Nachund<br />
Zwischenpraktikum unterschei<strong>de</strong>t<br />
(vergleiche Tabelle unten).<br />
Klare Rechtslage im Lohnsteuerrecht<br />
Über die Differenzierungen bei <strong>de</strong>n<br />
Praktikantenarten braucht sich aus<br />
lohnsteuerrechtlicher Sicht dagegen niemand<br />
Gedanken machen. Steuerberater<br />
Andreas Sprenger verweist hier auf eine<br />
klare Rechtslage, bei <strong>de</strong>r allein die Frage<br />
entschei<strong>de</strong>nd ist, ob ein Entgelt gezahlt<br />
wird. Ist dies <strong>de</strong>r Fall, so gelten für alle<br />
Praktikantenarten die allgemeinen steuerlichen<br />
Arbeitnehmerregelungen zum<br />
Lohnsteuerabzug.<br />
Dass es in <strong>de</strong>r Praxis tatsächlich aber<br />
nur selten zu einer Steuerbelastung<br />
kommt, erklärt Sprenger damit, dass,<br />
auch wenn die meisten Praktikanten<br />
mit <strong>de</strong>r ungünstigen Steuerklasse eins<br />
abgerechnet wer<strong>de</strong>n, die Praktikantenvergütungen<br />
aufgrund <strong>de</strong>r allgemeinen<br />
Freibeträge min<strong>de</strong>stens bis 856 Euro<br />
steuerfrei bleiben.<br />
Apropos Praktikantenvergütung:<br />
Nicht selten wird fleißigen Praktikanten<br />
mit Bedauern mitgeteilt, dass man ihnen<br />
gerne auf freiwilliger Basis einen<br />
Anerkennungsbetrag zahlen wür<strong>de</strong>,<br />
dies wegen <strong>de</strong>s Verwaltungsaufwands<br />
jedoch lei<strong>de</strong>r nicht möglich sei, da man<br />
dann extra eine Entgeltabrechnung anlegen<br />
müsse. Diesen Einwand will Sprenger<br />
nicht ohne Weiteres gelten lassen.<br />
Schließlich seien die allgemeinen Steuerberfreiungen<br />
auch für Praktikanten<br />
Praktikantenbeurteilung in <strong>de</strong>r Sozialversicherung<br />
Wer Praktikanten beschäftigt, muss wissen, ob es sich um ein Pflichtpraktikum<br />
han<strong>de</strong>lt, und in bestimmten Fällen auch dann Beiträge abführen, wenn für das<br />
Praktikum kein Engelt gezahlt wird.<br />
Bezeichnung Beschreibung Beiträge ohne Arbeitsentgelt<br />
Vorpraktikant<br />
Zwischenpraktikant<br />
Nachpraktikant<br />
Duale Stu<strong>de</strong>nten<br />
in <strong>de</strong>r Praxisphase<br />
Versicherungspflicht, wenn praktische<br />
Tätigkeit in einer Studienordnung als<br />
Voraussetzung für die Studienaufnahme<br />
vorgeschrieben ist<br />
Versicherungsfreiheit, unabhängig von Dauer<br />
und Verdienst, wenn die Zwischenpraktikanten<br />
immatrikuliert sind<br />
Versicherungspflicht, wenn praktische<br />
Tätigkeit in einer Studien- o<strong>de</strong>r Prüfungsordnung<br />
für die Zeit nach Abschluss <strong>de</strong>s Studiums<br />
vorgeschrieben ist<br />
Teilnehmer an dualen Studiengängen gelten<br />
generell als Auszubil<strong>de</strong>n<strong>de</strong>. Versicherungspflicht<br />
besteht in allen Versicherungszweigen<br />
ja<br />
nein<br />
ja<br />
ja<br />
anwendbar. Gera<strong>de</strong> bei Schul- o<strong>de</strong>r an<strong>de</strong>ren<br />
Kurzpraktikanten, so Sprenger, kann<br />
man so mit einer Sachzuwendung bis 44<br />
„Steuerbefreiungen können bei <strong>de</strong>r<br />
Praktikantenbelohnung nützlich sein.“<br />
Andreas Sprenger, Steuerberater und Spezialist für Entgeltabrechnung<br />
Euro <strong>de</strong>n Einsatz <strong>de</strong>s Praktikanten anerkennen,<br />
ohne aufwendig eine Lohnabrechnung<br />
installieren zu müssen.<br />
Ausnahme von <strong>de</strong>r Ausnahme<br />
Arbeitsrechtlich muss man bei vorgeschriebenen<br />
Praktika aber sehr genau<br />
hinschauen, meint Tillmanns und weist<br />
darauf hin, dass es noch eine spezielle<br />
Kategorie gibt, nämlich Praktikanten,<br />
bei <strong>de</strong>nen es um die Vermittlung weiterer<br />
berufspraktischer Kenntnisse geht,<br />
so beispielsweise Erzieher im Anerkennungsjahr.<br />
Hierin sieht das Arbeitsrecht,<br />
an<strong>de</strong>rs als bei <strong>de</strong>n echten Pflichtpraktikanten,<br />
ein Ausbildungsverhältnis<br />
im Sinne <strong>de</strong>s Berufsbildungsgesetzes.<br />
Wichtigste Folgen dieser Differenzierung<br />
sind: Unentgeltliche Beschäftigungen,<br />
die unter das BBiG fallen, sind unzulässig,<br />
<strong>de</strong>nn die Vorschriften <strong>de</strong>s BBiG sind<br />
nach § 25 BBiG unabdingbar, also auch<br />
<strong>de</strong>r Vergütungsanspruch. Außer<strong>de</strong>m ist<br />
bei Geltung <strong>de</strong>s BBIG nach Ablauf <strong>de</strong>r<br />
Probezeit die or<strong>de</strong>ntliche Kündigung<br />
ausgeschlossen, <strong>de</strong>r Praktikantenvertrag<br />
kann dann nur im Rahmen einer<br />
fristlosen Kündigung nach § 22 BBIG<br />
been<strong>de</strong>t wer<strong>de</strong>n.<br />
Der hausgemachte Praktikant<br />
Wie aber sieht die rechtliche Beurteilung<br />
von Personen aus, die aus unterschiedlichen<br />
Grün<strong>de</strong>n und ohne eine ausdrückliche,<br />
aus <strong>de</strong>r Ausbildung resultieren<strong>de</strong><br />
Verpflichtung eingestellt wer<strong>de</strong>n? Hier<br />
waren sich die Experten zunächst einig,<br />
je<strong>de</strong>nfalls soweit für diese Praktika ein<br />
Entgelt vereinbart wird. Diese Kandidaten<br />
sind dann unabhängig von ihrer<br />
personalmagazin 06 / 12