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Klinoskop 3/2010 - Klinikum Chemnitz

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Das ist doch Aufgabe des Betreuers – oder etwa nicht?<br />

Tag des Betreuers in der Klinik für Psychiatrie, Verhaltensmedizin und Psychosomatik<br />

Ein engagierter rechtlicher Betreuer ist für viele Patienten der Psychiatrie wesentlich.Foto:<br />

Dynamic Graphics<br />

Inzwischen ist es schon die zehnte Veranstaltung dieser Art<br />

geworden, die jährlich durch die Klinik für Psychiatrie, Verhaltensmedizin<br />

und Psychosomatik organisiert wird. Auch in diesem<br />

Jahr waren neben den Berufsbetreuern und Mitarbeitern der Betreuungsbehörden<br />

auch wieder die Richter vom Betreuungsgericht,<br />

Mitarbeiter aus anderen Einrichtungen und sozialen Diensten sowie<br />

aller Berufsgruppen unserer Klinik zum „Tag des Betreuers“ eingeladen.<br />

Die angekündigten Impulsreferate und die Möglichkeit, in<br />

Workshops in einem kleineren Kreis offen diskutieren zu können,<br />

lockten immerhin fast 100 Interessierte an.<br />

Die Klinik und ihre Behandlungsoptionen<br />

In einem ersten Referat stellte OÄ Dr. Heike Groß das erst seit wenigen<br />

Monaten bestehende neue Behandlungsangebot, einer speziellen<br />

Drogentherapiestation, vor. Für rechtliche Betreuer von Interesse<br />

waren dabei insbesondere die Aufnahmekriterien und konkreten<br />

Therapieanforderungen, aber auch Grenzen bei der Behandlung<br />

junger Erwachsener mit polytoxikomanem Suchtverhalten. Der sich<br />

anschließende Workshop wurde zum Erfahrungsaustausch auch<br />

über konkrete Fallsituationen rege genutzt.<br />

In einem weiteren Referat hatte OA Dr. (MA Sofia) Frank Postrach<br />

sehr anschaulich einen Überblick über psychiatrische Krankheitsbilder<br />

und ihre Akutmedikation gegeben. Rechtliche Betreuer müssen<br />

mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge häufig im Akutfall<br />

eine Unterbringung zur Heilbehandlung auch gegen den Willen des<br />

Betreuten beantragen. Dafür, aber auch im Sinne der rechtlichen<br />

Vertretung bei aktuell nicht bestehender Einsichtsfähigkeit des Patienten,<br />

ist der Betreuer auf Auskünfte der Ärzte angewiesen und<br />

sollte entsprechend mit Möglichkeiten und Grenzen bestimmter Medikamente<br />

auch als medizinischer „Laie“ auf dem Laufenden sein.<br />

Der Vortrag und der sich anschließende Workshop waren hilfreich,<br />

dieses Thema praxisrelevant vorzustellen und im konkreten Einzelfall<br />

zu hinterfragen.<br />

Rechtliche Betreuer haben das Wort<br />

Erstmalig haben in diesem Jahr zwei rechtliche Betreuer aus ihrer<br />

Berufspraxis berichtet, auch mit dem Anliegen, gerade im Rahmen<br />

dieser Veranstaltung vor Klinikmitarbeitern die tatsächlichen Aufgaben<br />

des Betreuers, wie sie vom Gesetzgeber gewollt sind, nochmals<br />

aufzuzeigen. Dazu hatte zunächst Ines Tuphorn vom Verein<br />

für rechtliche Betreuung <strong>Chemnitz</strong> e. V. einen kurzen Abriss über<br />

die Entstehungsgeschichte der seit dem 1.1.1992 geschaffenen<br />

gesetzlichen Betreuung anstelle der bis dahin praktizierten Vormundschaft<br />

gegeben.<br />

Eine Reihe von Betreuungsrechtsänderungsgesetzen haben, so Ines<br />

Tuphorn, immer mehr die Aufgaben des Betreuers in Zeit und Umfang<br />

seiner Tätigkeit allein auf die Besorgung von Rechtsgeschäften<br />

beschränkt. Das heißt in der Praxis, dass grundsätzlich immer<br />

dann, wenn für den Betreuten andere Hilfen in Anspruch genommen<br />

werden können, diese vorrangig zu nutzen sind. Der Betreuer<br />

berät und unterstützt dahingehend, dass er mittels persönlicher<br />

Betreuung herausfindet, wie der Betreute sein Leben gestalten will<br />

und was er für Hilfen dafür benötigt. Er organisiert Hilfen, prüft<br />

die erbrachten Leistungen und passt sie dem konkreten Hilfebedarf<br />

an. Er handelt nur in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen.<br />

Erst wenn Beratung und Unterstützung allein nicht<br />

ausreichen, übernimmt er die Stellvertretung von Rechtsgeschäften,<br />

das heißt, dass der rechtliche Betreuer den Betreuten unter<br />

Beachtung und Förderung des Wohls und der Wünsche des Betreuten<br />

vertritt.<br />

Betreuung ist keine Entmündigung<br />

Fred Fiedler, Berufsbetreuer in <strong>Chemnitz</strong>, verwies auf die annähernd<br />

gleich hohe Zahl von ehrenamtlichen Betreuungen und Berufsbetreuungen.<br />

In <strong>Chemnitz</strong> sind es jeweils rund 1750 Betreuungen,<br />

das bedeutet konkret, dass 1,58% aller <strong>Chemnitz</strong>er gesetzlich<br />

betreut werden. Nach dem Betreuungsrechtsgesetz ist es durchaus<br />

vorrangig gewünscht, ehrenamtliche Betreuungen einzurichten.<br />

Doch hat die Praxis in den vergangenen Jahren gezeigt, dass häufig<br />

in dem jeweiligen Einzelfall umfassende und in besonderem Maße<br />

fachkompetente Hilfestellungen erforderlich sind, die von einem<br />

Berufsbetreuer auf der Grundlage seiner Aus- und Weiterbildungen<br />

und beruflichen Erfahrung besonders in schwierigen, so in juristischen<br />

Fragen, besser zu leisten sind. Fiedler sieht hinsichtlich<br />

der konkreten Aufgaben eines rechtlichen Betreuers aktuell immer<br />

noch großen Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung und verwies auf<br />

eine geplante Veranstaltung, die für den Herbst diesen Jahres in<br />

<strong>Chemnitz</strong> angekündigt wurde.<br />

Dipl.-Sozialarbeiter (FH) Holger Hagemann<br />

Sozialdienst<br />

Cc Klinik-Verwaltungsgesellschaft mbH

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