Klinoskop 3/2010 - Klinikum Chemnitz
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Das ist doch Aufgabe des Betreuers – oder etwa nicht?<br />
Tag des Betreuers in der Klinik für Psychiatrie, Verhaltensmedizin und Psychosomatik<br />
Ein engagierter rechtlicher Betreuer ist für viele Patienten der Psychiatrie wesentlich.Foto:<br />
Dynamic Graphics<br />
Inzwischen ist es schon die zehnte Veranstaltung dieser Art<br />
geworden, die jährlich durch die Klinik für Psychiatrie, Verhaltensmedizin<br />
und Psychosomatik organisiert wird. Auch in diesem<br />
Jahr waren neben den Berufsbetreuern und Mitarbeitern der Betreuungsbehörden<br />
auch wieder die Richter vom Betreuungsgericht,<br />
Mitarbeiter aus anderen Einrichtungen und sozialen Diensten sowie<br />
aller Berufsgruppen unserer Klinik zum „Tag des Betreuers“ eingeladen.<br />
Die angekündigten Impulsreferate und die Möglichkeit, in<br />
Workshops in einem kleineren Kreis offen diskutieren zu können,<br />
lockten immerhin fast 100 Interessierte an.<br />
Die Klinik und ihre Behandlungsoptionen<br />
In einem ersten Referat stellte OÄ Dr. Heike Groß das erst seit wenigen<br />
Monaten bestehende neue Behandlungsangebot, einer speziellen<br />
Drogentherapiestation, vor. Für rechtliche Betreuer von Interesse<br />
waren dabei insbesondere die Aufnahmekriterien und konkreten<br />
Therapieanforderungen, aber auch Grenzen bei der Behandlung<br />
junger Erwachsener mit polytoxikomanem Suchtverhalten. Der sich<br />
anschließende Workshop wurde zum Erfahrungsaustausch auch<br />
über konkrete Fallsituationen rege genutzt.<br />
In einem weiteren Referat hatte OA Dr. (MA Sofia) Frank Postrach<br />
sehr anschaulich einen Überblick über psychiatrische Krankheitsbilder<br />
und ihre Akutmedikation gegeben. Rechtliche Betreuer müssen<br />
mit dem Aufgabenkreis Gesundheitssorge häufig im Akutfall<br />
eine Unterbringung zur Heilbehandlung auch gegen den Willen des<br />
Betreuten beantragen. Dafür, aber auch im Sinne der rechtlichen<br />
Vertretung bei aktuell nicht bestehender Einsichtsfähigkeit des Patienten,<br />
ist der Betreuer auf Auskünfte der Ärzte angewiesen und<br />
sollte entsprechend mit Möglichkeiten und Grenzen bestimmter Medikamente<br />
auch als medizinischer „Laie“ auf dem Laufenden sein.<br />
Der Vortrag und der sich anschließende Workshop waren hilfreich,<br />
dieses Thema praxisrelevant vorzustellen und im konkreten Einzelfall<br />
zu hinterfragen.<br />
Rechtliche Betreuer haben das Wort<br />
Erstmalig haben in diesem Jahr zwei rechtliche Betreuer aus ihrer<br />
Berufspraxis berichtet, auch mit dem Anliegen, gerade im Rahmen<br />
dieser Veranstaltung vor Klinikmitarbeitern die tatsächlichen Aufgaben<br />
des Betreuers, wie sie vom Gesetzgeber gewollt sind, nochmals<br />
aufzuzeigen. Dazu hatte zunächst Ines Tuphorn vom Verein<br />
für rechtliche Betreuung <strong>Chemnitz</strong> e. V. einen kurzen Abriss über<br />
die Entstehungsgeschichte der seit dem 1.1.1992 geschaffenen<br />
gesetzlichen Betreuung anstelle der bis dahin praktizierten Vormundschaft<br />
gegeben.<br />
Eine Reihe von Betreuungsrechtsänderungsgesetzen haben, so Ines<br />
Tuphorn, immer mehr die Aufgaben des Betreuers in Zeit und Umfang<br />
seiner Tätigkeit allein auf die Besorgung von Rechtsgeschäften<br />
beschränkt. Das heißt in der Praxis, dass grundsätzlich immer<br />
dann, wenn für den Betreuten andere Hilfen in Anspruch genommen<br />
werden können, diese vorrangig zu nutzen sind. Der Betreuer<br />
berät und unterstützt dahingehend, dass er mittels persönlicher<br />
Betreuung herausfindet, wie der Betreute sein Leben gestalten will<br />
und was er für Hilfen dafür benötigt. Er organisiert Hilfen, prüft<br />
die erbrachten Leistungen und passt sie dem konkreten Hilfebedarf<br />
an. Er handelt nur in den vom Betreuungsgericht festgelegten Aufgabenkreisen.<br />
Erst wenn Beratung und Unterstützung allein nicht<br />
ausreichen, übernimmt er die Stellvertretung von Rechtsgeschäften,<br />
das heißt, dass der rechtliche Betreuer den Betreuten unter<br />
Beachtung und Förderung des Wohls und der Wünsche des Betreuten<br />
vertritt.<br />
Betreuung ist keine Entmündigung<br />
Fred Fiedler, Berufsbetreuer in <strong>Chemnitz</strong>, verwies auf die annähernd<br />
gleich hohe Zahl von ehrenamtlichen Betreuungen und Berufsbetreuungen.<br />
In <strong>Chemnitz</strong> sind es jeweils rund 1750 Betreuungen,<br />
das bedeutet konkret, dass 1,58% aller <strong>Chemnitz</strong>er gesetzlich<br />
betreut werden. Nach dem Betreuungsrechtsgesetz ist es durchaus<br />
vorrangig gewünscht, ehrenamtliche Betreuungen einzurichten.<br />
Doch hat die Praxis in den vergangenen Jahren gezeigt, dass häufig<br />
in dem jeweiligen Einzelfall umfassende und in besonderem Maße<br />
fachkompetente Hilfestellungen erforderlich sind, die von einem<br />
Berufsbetreuer auf der Grundlage seiner Aus- und Weiterbildungen<br />
und beruflichen Erfahrung besonders in schwierigen, so in juristischen<br />
Fragen, besser zu leisten sind. Fiedler sieht hinsichtlich<br />
der konkreten Aufgaben eines rechtlichen Betreuers aktuell immer<br />
noch großen Aufklärungsbedarf in der Bevölkerung und verwies auf<br />
eine geplante Veranstaltung, die für den Herbst diesen Jahres in<br />
<strong>Chemnitz</strong> angekündigt wurde.<br />
Dipl.-Sozialarbeiter (FH) Holger Hagemann<br />
Sozialdienst<br />
Cc Klinik-Verwaltungsgesellschaft mbH