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Klinoskop 3/2010 - Klinikum Chemnitz

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Schwierigkeiten für rechtliche Betreuer im Klinikalltag<br />

Im kleineren Kreis bestand im Workshop die Möglichkeit, einzelne Problemsituationen, die sich im Miteinander von Klinikpersonal und<br />

rechtlichen Betreuern immer wieder ergeben können, zu diskutieren. Viele „Konflikte“ ergeben sich allein daraus, dass unterschiedliche<br />

Berufsgruppen auch aus verschiedenen Blickwinkeln heraus die Unterbringung und Behandlung der Patienten sowie Betreuten<br />

in unserer Klinik erleben. So entstand in diesem Workshop eine konstruktive Diskussion, da neben rechtlichen Betreuern auch Ärzte,<br />

Pflegepersonal und Sozialarbeiter anwesend waren.<br />

Einzelne Problempunkte, die angesprochen wurden:<br />

• Betreuer werden nicht immer informiert, wenn eine Verlegung<br />

auf andere Stationen oder die Klinikentlassung ihres Betreu<br />

ten erfolgt, haben aber mit dem Aufgabenkreis Gesundheits<br />

sorge eine Klinikentlassung mit vorzubereiten.<br />

• Sollte der rechtliche Betreuer für eine dringende medizini<br />

sche Entscheidung nicht erreichbar sein, wäre über örtliche<br />

Betreuungsbehörde oder Betreuungsgericht eine mögliche<br />

Vertretung anzufragen.<br />

• Rechtliche Betreuer wünschen sich, mehr in den Behand<br />

lungsprozess ihres Betreuten mit einbezogen zu werden;<br />

erst recht, wenn durch sie die Unterbringung gegen<br />

den Willen des Patienten angeregt wurde und abhän-<br />

gig vom Behandlungsverlauf eine vom richterlichen<br />

Beschluss abweichende vorzeitige Verlegung oder Entlassung<br />

realistisch erscheint.<br />

• Eine Betreuerin musste nach Aufnahme ihres Betreuten im<br />

<strong>Klinikum</strong> noch ca. 2 Stunden den Patienten zu Untersuchun<br />

gen begleiten, um diese abzusichern.<br />

• Eine Patientin wurde entgegen der Meinung der rechtlichen<br />

Betreuerin, die im häuslichen Umfeld eine akute Eigengefähr<br />

dung gesehen hatte und entsprechend bis zur richterlichen<br />

Anhörung um eine Verlegung ihrer Betreuten in die Klinik für<br />

Psychiatrie gebeten hatte, doch nach Hause entlassen.<br />

• Betreuer werden häufig aufgefordert, dringend Unterschrif<br />

ten für Untersuchungen ihres Betreuten zu leisten, obwohl<br />

eine Einschränkung der Einsichtsfähigkeit aktuell nicht nach<br />

gewiesen wurde und somit der Patient selbst vorrangig sein<br />

Einverständnis beurkunden muss.<br />

Dazu folgende Zusammenstellung aus einem Informationsblatt des<br />

Vereins für rechtliche Betreuung <strong>Chemnitz</strong> e. V. vom 20.04.09:<br />

Rechtliche Betreuung mit dem Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“<br />

• Untersuchungen und Behandlungen aller Art durch den Arzt<br />

dürfen bei Volljährigen nur durchgeführt werden, wenn der<br />

Betroffene seine Einwilligung erteilt – das Bestehen einer Be<br />

treuung mit dem Aufgabenkreis „Gesundheitssorge“ hat auf<br />

diesen Grundsatz keinen Einfluss.<br />

• Prinzipiell ist jeder Bürger in Deutschland mit voll-<br />

endetem 18. Lebensjahr geschäfts- und einsichtsfähig –<br />

ein Betreuungsverfahren setzt dies nicht automatisch außer<br />

Kraft.<br />

• Bei Einwilligungsfähigkeit des Patienten willigt dieser selbst<br />

in die Heilbehandlung ein.<br />

• Nur wenn eine eindeutige „Einsichtsunfähigkeit“ vor<br />

liegt, darf der Betreuer in eine Heilbehandlung für<br />

seinen Betreuten einwilligen – der Betreuer hat keine Kompe-<br />

tenz neben dem Betreuten.<br />

Der Begriff „Einsichtsfähigkeit“ ist nicht gesetzlich definiert. Sie<br />

liegt nach herrschender Meinung dann vor, wenn der Patient über<br />

Reife und Fähigkeit verfügt, die Tragweite des ärztlichen Eingriffs<br />

für Körper, Beruf und Lebensglück zu ermessen und danach selbstverantwortlich<br />

Entschlüsse zu fassen.<br />

(HH)<br />

Ein Gebäude der Klinik<br />

für Psychiatrie, Verhaltensmedizin<br />

und Psychosomatik<br />

im Standort<br />

Dresdner Straße am<br />

Rand des Zeisigwaldes.<br />

Foto: Archiv MA/ÖA<br />

K a l e i d o s k o p<br />

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