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Ernst Teichmann, Pfarrer vom Waldfriedhof Halbe

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geht, mir als ehrenamtlichem Mitarbeiter, für den mich die Landesregierung<br />

bisher immer angesehen hat, nun auch die Möglichkeit zu geben, in<br />

enger Zusammenarbeit mit Ihrem Büro in <strong>Halbe</strong>, das noch fester mit den<br />

Erfassungs- und Identifizierungsarbeiten zu beauftragen wäre, mitzuhelfen<br />

(einige Unterlagen für solche Arbeiten lege ich diesem Brief bei!).<br />

Es wäre überhaupt gut, wenn wir noch genauere, grundsätzliche<br />

Richtlinien für die Umbettungen herausgäben und dabei auch die Fragen<br />

eindeutig behandeln würden, ob Einzelgräber in Gärten überhaupt<br />

liegen bleiben dürfen und wie sich die Landesregierung zu Überführungen<br />

stellt.<br />

Auch bitte ich, da ich selber den Vorschlag mache, daß Neugierige<br />

unbedingt fernzuhalten sind, mir für alle Fälle eine Bescheinigung ausstellen<br />

zu lassen, daß ich jederzeit Zutritt zu den Ausgrabungsstellen<br />

habe. Ferner wäre die Frage noch besonders zu lösen, in welcher Weise<br />

die Landesregierung die Umbettungen überwacht, weil es wichtig<br />

ist, daß es nicht nur die ausführende Firma tut.<br />

Ich würde mich freuen, wenn Sie bald einmal nach <strong>Halbe</strong> kämen<br />

oder mir die Möglichkeit einer Aussprache gäben. Denn ich bin der<br />

Meinung, daß hier mancherlei auf dem Spiele steht, wenn nicht alles,<br />

was jetzt noch menschenmöglich ist, so sauber und sorgfältig wie möglich<br />

getan wird.<br />

Es grüßt Sie, sehr verehrter Herr Wollny, wie immer recht freundlich<br />

gez. Unterschrift<br />

Dokument 6<br />

Pastor <strong>Ernst</strong> <strong>Teichmann</strong> <strong>Halbe</strong>/Mark, den 2. Okt. 1951<br />

Sehr geehrter Herr Löffler!<br />

Als Ergebnis meiner gestrigen Beobachtungen möchte ich Ihnen heute<br />

meine Gedanken zu den Umbettungsarbeiten mitteilen und Sie<br />

freundlich bitten, ihnen ein wenig Beachtung zu schenken.<br />

Nach meiner Meinung und den bisherigen Erfahrungen müßten alle<br />

Gräber (auch die Massengräber) in erster Linie freigeschaufelt werden,<br />

um die Lage der Eingebetteten zu erkennen und nach Möglichkeit je-<br />

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