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Ernst Teichmann, Pfarrer vom Waldfriedhof Halbe

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Zu Hause schrieb ich sofort folgende Zeilen an Herrn Schachtschneider:<br />

„Sehr geehrter Herr Schachtschneider! Ihrer Anregung entsprechend<br />

war ich heute in Potsdam um 08.10 Uhr beim Rat des Bezirks. Herr Wenzel<br />

hat aus zeitlichen Gründen ablehnen müssen, mich zu empfangen. Es<br />

wurde mir in Aussicht gestellt, daß ich telefonisch einen neuen Termin<br />

erhalten soll, den ich nun abwarten muß. Bevor dieses Gespräch nicht<br />

stattgefunden hat, möchte ich auch auf eine weitere Rücksprache mit Ihnen<br />

warten. Das werden Sie, darum bitte ich Sie, verstehen. Mit freundlichem<br />

Gruß! gez. Unterschrift, Datum 12.1.1971.“<br />

Am Mittwoch, dem 13.1., rief Frau Horstmann an und sagte meiner<br />

Frau, ich hätte unbedingt mit sämtlichen Unterlagen am Freitag, den 15.1.<br />

um 10.00 Uhr beim Rat des Kreises zu erscheinen, auch wenn Pfarrkonvent<br />

sei. Ich habe beschlossen, da beide Dienststellen mich unfreundlich<br />

behandelt haben und die Wahrnehmung meiner Rechte nicht ermöglicht<br />

haben, abzuwarten, bis mir ein Termin für meinen Einspruch gegeben wird.<br />

Eigentlich wollte ich schon Dienstag, d. 19.1. zur Sprechstunde des Staatsrates<br />

gehen. Ich möchte es noch ein wenig aufschieben, um die ganze Angelegenheit<br />

nicht noch zu verschärfen. Ich frage mich nur: Was hat das<br />

Recht des Einspruchs für einen Sinn, wenn man es ausdrücklich verkündet<br />

und dann die Möglichkeit des Einspruchs verhindert? - Wie kann man,<br />

wenn man zu einer Aussprache gebeten wird, schon ein Verurteilter sein,<br />

sobald man sich niedergesetzt hat? Ich erbitte als Bürger der DDR, der ich<br />

bin und auch in meinem Rentenalter bleiben werde, das Recht und eine<br />

wohlwollende Hilfe, am Sprechtag gehört zu werden. Es handelt sich nicht<br />

nur um ein Verständnis meiner Arbeit, sondern es geht auch um meine persönliche<br />

Ehrenhaftigkeit und um meine Bitte um eine Behandlung, die eines<br />

Bürgers der DDR würdig ist. Herr Schachtschneider betonte trotz allem,<br />

was das „Betriebsklima“ weit unter Null sinken ließ, ich könne ja nach<br />

wie vor dasselbe tun, aber eben nicht als Alleingänger. Wer zu meinem Bericht,<br />

der ja schon am 4.6.1968 gehalten und von mir wirklich ernst genommen<br />

wurde, nun auch noch erfahren muß, daß es seitdem die letzte<br />

Sitzung war, der muß doch zugeben, wie sehr ich zwangsläufig ein Alleingänger<br />

werden und bleiben mußte. Meine Bereitschaft zur Mitarbeit war<br />

immer vorhanden, sogar sehr weitreichend, und war mit einem großen Zeitopfer<br />

verbunden. Ich habe dem Rat der Gemeinde Listen ergänzt, verbessert,<br />

zugestellt und berichtigt und die Gemeindekartei, die ganz anders<br />

als meine ist, durch Angaben vervollständigt, ohne daß meine Hilfs- und<br />

Seelsorgekartei, wie mir auch bestätigt wurde, gestört hat. Über die gemeinsamen<br />

Arbeitsmöglichkeiten und -notwendigkeiten ließe sich reden,<br />

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