09.11.2012 Aufrufe

Ernst Teichmann, Pfarrer vom Waldfriedhof Halbe

Ernst Teichmann, Pfarrer vom Waldfriedhof Halbe

Ernst Teichmann, Pfarrer vom Waldfriedhof Halbe

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

in jeder Weise freundliche, hilfreiche und tröstliche Betreuung). Jedenfalls<br />

kann ich ohne jedes Bedenken sagen, daß alle unsere Gäste dankbar<br />

und zufrieden und die meisten auch mit tröstlichen Gedanken wieder<br />

nach Hause gefahren sind. Unsere Gäste aus der BRD sind auch stets von<br />

mir, das müßte der Herr Bürgermeister von <strong>Halbe</strong> bestätigen, zu ihm geführt<br />

worden, damit er sich mit ihnen unterhalten und unsere Gäste sich<br />

für die Aufenthaltsgenehmigung bedanken konnten. Manches Dankschreiben<br />

liegt ja auch von unseren Gästen beim Rat der Gemeinde <strong>Halbe</strong><br />

vor. Das gilt nicht weniger für die Gäste aus der DDR, die in den meisten<br />

Fällen den Bürgermeister oder den Obergärtner, Herrn Hofmann,<br />

gesprochen haben, weil sie ja auch meistens persönliche Wünsche hatten.<br />

- In einem Brief aus dem Jahre 1970 heißt es dazu: „Ich habe mich<br />

gefreut, daß ich in der DDR überall hilfsbereite und liebevolle Menschen<br />

angetroffen habe.“ - In einigen Briefen habe ich geschrieben: „Wenn Sie<br />

aber 60 Jahre alt sind, entfällt dieser Zwangsumtausch.“ Das ist beanstandet<br />

worden. Dazu möchte ich sagen: Ich habe gar nicht so böswillig<br />

gedacht, wie es mir unterstellt wird. Ich wollte eigentlich bloß in aller Kürze<br />

den Unterschied zwischen den beiden Umtauschvorhaben deutlich<br />

machen: zwischen dem Geld, daß man unbedingt umtauschen muß, und<br />

dem Geld, das man umtauschen kann. Aber ich möchte gerne auf diesen<br />

Vorwurf antworten. Da das negativ ausgelegt, beanstandet und als diffamierend<br />

bezeichnet wird, würde ich sagen, daß ich es respektieren und,<br />

wenn noch einmal notwendig, anders schreiben würde, etwa: „Wenn Sie<br />

nicht nachweisbar Vollrentnerin oder im Rentenalter sind (Fragen 60 J.,<br />

Männer 65 J.) müssen Sie pro Tag und pro Person 10,- Mark umtauschen.“<br />

Dieses hätte übrigens schon vor einem Vierteljahr bereinigt werden<br />

können, weil das alles ja schon seit Oktober 1970 beim Rat des Kreises<br />

bekannt war und ich keine Veranlassung hatte, an diesem Ausdruck<br />

festzuhalten. Und nun komme ich zu dem mir wirklich unerklärlichen<br />

Brief einer westdeutschen Dame, die ich ebenfalls eingeladen haben soll<br />

und deren Name mir leider nicht bekannt ist. Da ich in diesen Fällen nicht<br />

direkt an die Angehörigen geschrieben habe, ist mir dieser Brief ein Rätsel<br />

und sein Inhalt ebenfalls. Ich habe ja immer zuerst an das Pfarramt geschrieben,<br />

das die Dame benachrichtigt hat. Ich müßte also den dortigen<br />

<strong>Pfarrer</strong> als Zeugen angeben können. Wenn die mir nicht bekannte Dame<br />

aber nach der Benachrichtigung an mich geschrieben hat, dann müßte ja<br />

auch eine Anfrage bei mir vorliegen, und dann habe ich ihr auch mitgeteilt,<br />

daß sie umsonst bei uns leben, nicht bloß umsonst bei uns wohnen<br />

soll. Was das mit Erpressung zu tun haben soll, kann ich mir nicht er-<br />

70

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!