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Ernst Teichmann, Pfarrer vom Waldfriedhof Halbe

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zwei Grabfelder im Jahr, wenigstens aber ein Grabfeld und das Überprüfen<br />

der Grabsteine auf ihre Lesbarkeit, das Beschneiden überwuchernder<br />

Pflanzen, die Erneuerung bzw. Neubeschriftung von Schildern<br />

und der Reihenangaben auf Grabfeld X und XI, solange dort noch keine<br />

Steine ausliegen (siehe auch das Grabschild von Grabfeld X am Anfang,<br />

<strong>vom</strong> Eingang aus gesehen).<br />

Bis etwa vor einem Jahr habe ich fast nur Lob und Anerkennung über<br />

den <strong>Waldfriedhof</strong> gehört. Seitdem mehren sich die Stimmen der Kritik.<br />

Ich habe den Eindruck, und das müßte Herr Hofmann uns nun auch bestätigen<br />

oder erklären, daß die Angestellten des Friedhofes durch eine<br />

Menge von (wenn auch notwendigen, aber doch ablenkenden) „Nebenarbeiten“<br />

der Gemeinde von den eigentlichen auf dem Friedhof<br />

notwendigen Pflegearbeiten etwas abgehalten werden, so daß bei aller<br />

Liebe und bei allem Fleiß die Arbeitskräfte unter diesen Umständen<br />

auf dem <strong>Waldfriedhof</strong> nicht ausreichen. Mir sind die Arbeitsverträge<br />

nicht bekannt, auch nicht, welche Verantwortung und Vollmacht Herr<br />

Hofmann als Gärtner für den Friedhof hat und ob eine Abstimmung der<br />

Notwendigkeiten von Arbeiten auf dem <strong>Waldfriedhof</strong> und den anderen<br />

gemeindlichen Arbeiten erfolgt, wobei die notwendigen Friedhofsarbeiten<br />

m. E. wohl öfter den Vorrang haben müßten, weil das ja<br />

die eigentliche Aufgabe der Friedhofspfleger ist, sonst besteht nämlich<br />

die sehr verständliche Versuchung, billige Arbeitskräfte für die Gemeinde<br />

abzuziehen. Natürlich kann das andere auch mit eingeplant<br />

werden, aber immer nur im Blick auf den <strong>Waldfriedhof</strong> im Rahmen des<br />

Möglichen, was eben nur der Gärtner als Fachmann für den Friedhof<br />

entscheiden kann. Hier entsteht schon die Frage: Was ist, wenn man<br />

sich hierüber nicht einigen kann? Hier müßte der Vorsitzende der Friedhofskommission<br />

mit dem Rat der Gemeinde, zu dem ja auch der Bürgermeister<br />

gehört, und dem Gärtner einen guten Weg im Ausgleich finden.<br />

Klare Kompetenzen erhalten die Ordnung und den Friedhof und<br />

verhindern von vornherein Streitigkeiten und Schwierigkeiten. Es<br />

kommt sehr darauf an, ob man den Friedhof und seine Erhaltung als<br />

Aufgabe oder bloß als eine Belastung und bestenfalls eben nur als eine<br />

Reservequelle für Arbeitskräfte ansieht. Ich kann mir nicht denken, daß<br />

die Übergabe des Friedhofs an den Rat der Gemeinde <strong>Halbe</strong> ohne Auftrag,<br />

ihn zu pflegen und gut zu erhalten, erfolgte. Die allgemeine internationale<br />

Vereinbarung zur Erhaltung aller Soldatenfriedhöfe ist ja<br />

auch in unserer Friedhofsordnung § 6 anerkannt mit den Worten: „Die<br />

Ruhezeit der Gräber ist unbegrenzt.“ Das schon bestimmt unsere ganze<br />

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