KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Vergleich von G<strong>KV</strong> und P<strong>KV</strong><br />
Kassenpatient (G<strong>KV</strong>)<br />
Privatpatient (<strong>SIGNAL</strong> Kranken)<br />
Im Krankenhaus<br />
Sie sind verpflichtet, das vom Arzt in der Einweisung genannte<br />
Krankenhaus aufzusuchen (grundsätzlich das Ihrem Wohnort<br />
nächst gelegene Vertragskrankenhaus, die sogenannte „Einweisungsklausel“).<br />
Die Behandlung erfolgt – ohne Ihren Einfluss –<br />
durch den Dienst habenden Arzt.<br />
Ihre Krankenkasse erstattet nur die allgemeinen Krankenhausleistungen.<br />
Das bedeutet u. a. Unterbringung im Mehrbettzimmer.<br />
Als „häusliche Ersparnis“ müssen Sie für die ersten<br />
28 Tage je Kalenderjahr pro Kalendertag 10 EUR zuzahlen.<br />
Bei Arbeitsunfähigkeit<br />
Selbstständige haben seit 1.1.2009 keinen gesetzlichen<br />
Anspruch auf Krankengeld. Ihr Einkommen können sie entweder<br />
durch Wahl des allgemeinen Beitragssatzes in der G<strong>KV</strong> oder<br />
privat absichern (siehe auch Seite 19). Krankengeld für max.<br />
78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit; auch<br />
in der Höhe begrenzt:<br />
Höchstkrankengeld <strong>2011</strong>:<br />
70 % von 3.712,50 EUR = 2.598,75 EUR, kalendertäglich<br />
86,63 EUR<br />
Arbeitnehmern wird darüber hinaus noch ein Beitrag zur Renten-,<br />
Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen<br />
(„Krankengeldlücke“):<br />
2.598,75 x 12,675 % = 329,39 EUR, kalendertäglich 11,00 EUR<br />
Für Mitglieder mit Kindern und unter 23-Jährige:<br />
2.598,75 x 12,425 % = 322,89 EUR, kalendertäglich 10,78 EUR<br />
Beitragssätze:<br />
RV 19,9 % + AV 3,0 % + PV 1,95 % = 24,85 % : 2 = 12,425 %<br />
Für „Kinderlose“ ab 23 Jahre = 12,675 % (0,25%-Punkte<br />
Zuschlag in der Pflegeversicherung)<br />
Beim Zahnarzt<br />
Die G<strong>KV</strong> erkennt für Zahnersatz nur Pauschalen (= Festzuschüsse)<br />
an. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Befund (z. B. ein<br />
fehlender Zahn) ab und orientiert sich an den durchschnittlichen<br />
Kosten einer einfachen Versorgung. Der Versicherte erhält als<br />
Festzuschuss 50 % (auf die 50 % erhält der Versicherte nach<br />
10-jähriger regelmäßiger Vorsorge maximal 30 % Bonus, also<br />
insgesamt 65 %) dieser festgelegten Werte. Bei einer hochwertigen<br />
Versorgung beteiligt sich die G<strong>KV</strong> gar nicht oder nur mit<br />
dem Festzuschuss einer einfachen Versorgung. Vereinfacht gilt:<br />
je hochwertiger die gewählte Versorgung, desto größer sind die<br />
zusätzlichen Eigenbeteiligungen.<br />
Beim Heilpraktiker<br />
Kein Leistungsanspruch.<br />
Im Ausland<br />
Der Versicherungsschutz gilt nur in Ländern der EU bzw. in Ländern<br />
mit Sozialversicherungsabkommen; teilweise mit hohen<br />
Eigenbeteiligungen, da die Regelungen des Behandlungslandes<br />
angewendet werden. Die Erstattung von Rücktransportkosten ist<br />
in jedem Fall ausgeschlossen.<br />
Im Krankenhaus<br />
Sie suchen sich das Krankenhaus aus, in dem Sie behandelt<br />
werden wollen (Weltgeltung). Als Privatpatient wählen Sie den<br />
Arzt Ihres Vertrauens. Die führenden Ärzte des Krankenhauses<br />
sind für Sie da.<br />
Komfortabel, ruhig und mit individueller medizinischer Betreuung<br />
und Pflege wählen Sie - je nach Tarif - die Unterkunft im<br />
Ein- oder Zweibettzimmer (Ausnahme: Tarife START und VO;<br />
Tarif START-PLUS falls kein Unfall vorliegt).<br />
Keine Selbstbeteiligung oder Vorauszahlungen (Ausnahme:<br />
Tarife START, START-PLUS, KOMFORT, KOMFORT-PLUS,<br />
EXLUSIV 1,2 und EXKLUSIV-PLUS 1,2 – Anrechnung auf den<br />
absoluten Selbstbehalt. Tarif VO bei Behandlung in den alten<br />
Bundesländern). Nebenkosten wie Fahrgeld, Krankengeschenke<br />
oder Genesungsurlaub versichern Sie am besten über<br />
ein Kranken haus tagegeld.<br />
Bei Arbeitsunfähigkeit<br />
Krankentagegeld bis zur Höhe des monatlichen Nettoeinkommens<br />
ohne die 78-Wochen-Begrenzung.<br />
Beim Zahnarzt<br />
Sämtliche zahnärztlichen Leistungen als Privatpatient. Die Kosten<br />
(Prophylaxe, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie)<br />
werden – je nach Tarif – zu 75 bis 100 % erstattet. Auch<br />
eine höherwertige Versorgung wird übernommen.<br />
Beim Heilpraktiker<br />
Natürlich leisten wir auch für die Behandlung durch Heilpraktiker<br />
(Ausnahme: Tarife START, START-PLUS und VO).<br />
Im Ausland<br />
Der Versicherungsschutz gilt weltweit (Son der regelung für die<br />
Verdienstausfall- und die Pflege pflichtver sicherung). Die Erstattung<br />
von medizinisch notwendigen Rück transportkosten ist<br />
ebenfalls enthalten. Bei Tod im Ausland erstatten wir bis zu<br />
11.000 EUR für die Überführung oder Bestattung am Sterbeort.<br />
G<strong>KV</strong> / P<strong>KV</strong><br />
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