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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Vergleich von G<strong>KV</strong> und P<strong>KV</strong><br />

Kassenpatient (G<strong>KV</strong>)<br />

Privatpatient (<strong>SIGNAL</strong> Kranken)<br />

Im Krankenhaus<br />

Sie sind verpflichtet, das vom Arzt in der Einweisung genannte<br />

Krankenhaus aufzusuchen (grundsätzlich das Ihrem Wohnort<br />

nächst gelegene Vertragskrankenhaus, die sogenannte „Einweisungsklausel“).<br />

Die Behandlung erfolgt – ohne Ihren Einfluss –<br />

durch den Dienst habenden Arzt.<br />

Ihre Krankenkasse erstattet nur die allgemeinen Krankenhausleistungen.<br />

Das bedeutet u. a. Unterbringung im Mehrbettzimmer.<br />

Als „häusliche Ersparnis“ müssen Sie für die ersten<br />

28 Tage je Kalenderjahr pro Kalendertag 10 EUR zuzahlen.<br />

Bei Arbeitsunfähigkeit<br />

Selbstständige haben seit 1.1.2009 keinen gesetzlichen<br />

Anspruch auf Krankengeld. Ihr Einkommen können sie entweder<br />

durch Wahl des allgemeinen Beitragssatzes in der G<strong>KV</strong> oder<br />

privat absichern (siehe auch Seite 19). Krankengeld für max.<br />

78 Wochen innerhalb von 3 Jahren für dieselbe Krankheit; auch<br />

in der Höhe begrenzt:<br />

Höchstkrankengeld <strong>2011</strong>:<br />

70 % von 3.712,50 EUR = 2.598,75 EUR, kalendertäglich<br />

86,63 EUR<br />

Arbeitnehmern wird darüber hinaus noch ein Beitrag zur Renten-,<br />

Arbeitslosen- und Pflegeversicherung abgezogen<br />

(„Krankengeldlücke“):<br />

2.598,75 x 12,675 % = 329,39 EUR, kalendertäglich 11,00 EUR<br />

Für Mitglieder mit Kindern und unter 23-Jährige:<br />

2.598,75 x 12,425 % = 322,89 EUR, kalendertäglich 10,78 EUR<br />

Beitragssätze:<br />

RV 19,9 % + AV 3,0 % + PV 1,95 % = 24,85 % : 2 = 12,425 %<br />

Für „Kinderlose“ ab 23 Jahre = 12,675 % (0,25%-Punkte<br />

Zuschlag in der Pflegeversicherung)<br />

Beim Zahnarzt<br />

Die G<strong>KV</strong> erkennt für Zahnersatz nur Pauschalen (= Festzuschüsse)<br />

an. Deren Höhe hängt vom jeweiligen Befund (z. B. ein<br />

fehlender Zahn) ab und orientiert sich an den durchschnittlichen<br />

Kosten einer einfachen Versorgung. Der Versicherte erhält als<br />

Festzuschuss 50 % (auf die 50 % erhält der Versicherte nach<br />

10-jähriger regelmäßiger Vorsorge maximal 30 % Bonus, also<br />

insgesamt 65 %) dieser festgelegten Werte. Bei einer hochwertigen<br />

Versorgung beteiligt sich die G<strong>KV</strong> gar nicht oder nur mit<br />

dem Festzuschuss einer einfachen Versorgung. Vereinfacht gilt:<br />

je hochwertiger die gewählte Versorgung, desto größer sind die<br />

zusätzlichen Eigenbeteiligungen.<br />

Beim Heilpraktiker<br />

Kein Leistungsanspruch.<br />

Im Ausland<br />

Der Versicherungsschutz gilt nur in Ländern der EU bzw. in Ländern<br />

mit Sozialversicherungsabkommen; teilweise mit hohen<br />

Eigenbeteiligungen, da die Regelungen des Behandlungslandes<br />

angewendet werden. Die Erstattung von Rücktransportkosten ist<br />

in jedem Fall ausgeschlossen.<br />

Im Krankenhaus<br />

Sie suchen sich das Krankenhaus aus, in dem Sie behandelt<br />

werden wollen (Weltgeltung). Als Privatpatient wählen Sie den<br />

Arzt Ihres Vertrauens. Die führenden Ärzte des Krankenhauses<br />

sind für Sie da.<br />

Komfortabel, ruhig und mit individueller medizinischer Betreuung<br />

und Pflege wählen Sie - je nach Tarif - die Unterkunft im<br />

Ein- oder Zweibettzimmer (Ausnahme: Tarife START und VO;<br />

Tarif START-PLUS falls kein Unfall vorliegt).<br />

Keine Selbstbeteiligung oder Vorauszahlungen (Ausnahme:<br />

Tarife START, START-PLUS, KOMFORT, KOMFORT-PLUS,<br />

EXLUSIV 1,2 und EXKLUSIV-PLUS 1,2 – Anrechnung auf den<br />

absoluten Selbstbehalt. Tarif VO bei Behandlung in den alten<br />

Bundesländern). Nebenkosten wie Fahrgeld, Krankengeschenke<br />

oder Genesungsurlaub versichern Sie am besten über<br />

ein Kranken haus tagegeld.<br />

Bei Arbeitsunfähigkeit<br />

Krankentagegeld bis zur Höhe des monatlichen Nettoeinkommens<br />

ohne die 78-Wochen-Begrenzung.<br />

Beim Zahnarzt<br />

Sämtliche zahnärztlichen Leistungen als Privatpatient. Die Kosten<br />

(Prophylaxe, Zahnersatz, Zahnbehandlung, Kieferorthopädie)<br />

werden – je nach Tarif – zu 75 bis 100 % erstattet. Auch<br />

eine höherwertige Versorgung wird übernommen.<br />

Beim Heilpraktiker<br />

Natürlich leisten wir auch für die Behandlung durch Heilpraktiker<br />

(Ausnahme: Tarife START, START-PLUS und VO).<br />

Im Ausland<br />

Der Versicherungsschutz gilt weltweit (Son der regelung für die<br />

Verdienstausfall- und die Pflege pflichtver sicherung). Die Erstattung<br />

von medizinisch notwendigen Rück transportkosten ist<br />

ebenfalls enthalten. Bei Tod im Ausland erstatten wir bis zu<br />

11.000 EUR für die Überführung oder Bestattung am Sterbeort.<br />

G<strong>KV</strong> / P<strong>KV</strong><br />

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