KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Beihilfetarife<br />
Leistungsübersicht<br />
AB<br />
(Ambulant und Zahn)<br />
Die in den Tabellen genannten %-Sätze sind der Leistungsprozentsatz!<br />
Erstattung = Versicherte Aufwendungen x Leistungsprozentsatz x Erstattungsprozentsatz<br />
BA0<br />
(Ambulant und Zahn)<br />
versicherte Aufwendungen<br />
Davon erstattungsfähig (Leistungsprozentsatz)<br />
Erstattungsprozentsatz beträgt z.B. 50% bei AB 30/20V<br />
Davon erstattungsfähig (Leistungsprozentsatz)<br />
Erstattungsprozentsatz beträgt z.B. 50 % bei BA0 30/20V<br />
Selbstbeteiligung pro Person<br />
0 EUR<br />
und Kalenderjahr<br />
ärztliche Behandlung 100 %, ohne tarifliche GOÄ-Begrenzung 100 %, bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5-fach)<br />
Heilpraktiker behandlung 100 %, bis zum Höchstsatz des GebüH 100 %, bis zum Höchstsatz des GebüH,<br />
max. Regelhöchstsatz GOÄ<br />
Psychotherapie 100 % 100 %, bis 30 Sitzungen pro Jahr zu 100% erstattungsfähig;<br />
darüber hinaus zur Hälfte – vorherige Zusage erforderlich<br />
Arzneimittel 100 %<br />
Heilmittel 100 %<br />
Hilfsmittel 100 %<br />
Sehhilfen<br />
- Brille<br />
100 %<br />
Brillengestell von max. 130 EUR<br />
Gläser ohne betragliche Begrenzung<br />
100 % von max. 100 EUR Rech nungsbetrag; immer bei<br />
Veränderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien,<br />
ansonsten alle 3 Jahre<br />
- alternativ Kontaktlinsen<br />
Kontaktlinsen ohne betragliche Begrenzung<br />
ambulante Transporte 100 % 100 % bei Unfall/ Notfalltransport<br />
Zahnbehandlung 100 % ohne tarifliche GOZ-Begren zung 100 % bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach)<br />
Zahnersatz 100 % ohne tarifliche GOZ-Begren zung 100 % 1) bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach); Erstattung<br />
wird von 60% / 80% /100% des Rechnungsbetrages<br />
berechnet. Besonderheit bei R-BA0 A/S: Leistung<br />
nur bei unfallbedingter Behandlung<br />
Kieferorthopädie 100 % ohne tarifliche GOZ-Begren zung 100 % 1) bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach); Erstattung<br />
wird von 60% / 80% /100% des Rechnungsbetrages<br />
berechnet. Besonderheit bei R-BA0 A/S: Leistung<br />
nur bei unfallbedingter Behandlung<br />
erfolgsabhängige<br />
Beitragsrück erstattung<br />
räumlicher Geltungsbereich<br />
Besonderheiten<br />
bis 2,5 Monatsbeiträge nach 3 und mehr leistungsfreien<br />
Kalenderjahren (6 Monatsbeiträge für im Tarif R-AB für<br />
Anwärter und Referendare)<br />
Weltgeltung – unbegrenzt<br />
keine<br />
bis 5 Monatsbeiträge nach 3 und mehr leistungsfreien Kalenderjahren<br />
(6 Monatsbeiträge für im Tarif R-BA0 A für<br />
Anwärter und Referendare)<br />
Tarifübersichten<br />
1) Dieser Tarif honoriert speziell die Zahnvorsorge. Die Erstattung wird zunächst nur von 60% des Rechnungsbetrages berechnet; durch jährliche<br />
Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt – aus denen sich keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt bzw. die nötige Maßnahme im selben Jahr abgeschlossen<br />
wird – kann der erstattungsfähige %-Satz in 20%-Schritten auf max. 100% gesteigert werden. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag<br />
lässt sich auch ab Versicherungsbeginn auf 100% erhöhen, wenn bei Antragstellung ein zahnärztlicher Befund vorgelegt wird, aus dem<br />
sich keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt bzw. wenn der Wechsel aus einem <strong>SIGNAL</strong> Anwärtertarif erfolgt.<br />
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