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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Beihilfetarife<br />

Leistungsübersicht<br />

AB<br />

(Ambulant und Zahn)<br />

Die in den Tabellen genannten %-Sätze sind der Leistungsprozentsatz!<br />

Erstattung = Versicherte Aufwendungen x Leistungsprozentsatz x Erstattungsprozentsatz<br />

BA0<br />

(Ambulant und Zahn)<br />

versicherte Aufwendungen<br />

Davon erstattungsfähig (Leistungsprozentsatz)<br />

Erstattungsprozentsatz beträgt z.B. 50% bei AB 30/20V<br />

Davon erstattungsfähig (Leistungsprozentsatz)<br />

Erstattungsprozentsatz beträgt z.B. 50 % bei BA0 30/20V<br />

Selbstbeteiligung pro Person<br />

0 EUR<br />

und Kalenderjahr<br />

ärztliche Behandlung 100 %, ohne tarifliche GOÄ-Begrenzung 100 %, bis zum Höchstsatz der GOÄ (3,5-fach)<br />

Heilpraktiker behandlung 100 %, bis zum Höchstsatz des GebüH 100 %, bis zum Höchstsatz des GebüH,<br />

max. Regelhöchstsatz GOÄ<br />

Psychotherapie 100 % 100 %, bis 30 Sitzungen pro Jahr zu 100% erstattungsfähig;<br />

darüber hinaus zur Hälfte – vorherige Zusage erforderlich<br />

Arzneimittel 100 %<br />

Heilmittel 100 %<br />

Hilfsmittel 100 %<br />

Sehhilfen<br />

- Brille<br />

100 %<br />

Brillengestell von max. 130 EUR<br />

Gläser ohne betragliche Begrenzung<br />

100 % von max. 100 EUR Rech nungsbetrag; immer bei<br />

Veränderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien,<br />

ansonsten alle 3 Jahre<br />

- alternativ Kontaktlinsen<br />

Kontaktlinsen ohne betragliche Begrenzung<br />

ambulante Transporte 100 % 100 % bei Unfall/ Notfalltransport<br />

Zahnbehandlung 100 % ohne tarifliche GOZ-Begren zung 100 % bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach)<br />

Zahnersatz 100 % ohne tarifliche GOZ-Begren zung 100 % 1) bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach); Erstattung<br />

wird von 60% / 80% /100% des Rechnungsbetrages<br />

berechnet. Besonderheit bei R-BA0 A/S: Leistung<br />

nur bei unfallbedingter Behandlung<br />

Kieferorthopädie 100 % ohne tarifliche GOZ-Begren zung 100 % 1) bis zum Höchstsatz der GOZ (3,5-fach); Erstattung<br />

wird von 60% / 80% /100% des Rechnungsbetrages<br />

berechnet. Besonderheit bei R-BA0 A/S: Leistung<br />

nur bei unfallbedingter Behandlung<br />

erfolgsabhängige<br />

Beitragsrück erstattung<br />

räumlicher Geltungsbereich<br />

Besonderheiten<br />

bis 2,5 Monatsbeiträge nach 3 und mehr leistungsfreien<br />

Kalenderjahren (6 Monatsbeiträge für im Tarif R-AB für<br />

Anwärter und Referendare)<br />

Weltgeltung – unbegrenzt<br />

keine<br />

bis 5 Monatsbeiträge nach 3 und mehr leistungsfreien Kalenderjahren<br />

(6 Monatsbeiträge für im Tarif R-BA0 A für<br />

Anwärter und Referendare)<br />

Tarifübersichten<br />

1) Dieser Tarif honoriert speziell die Zahnvorsorge. Die Erstattung wird zunächst nur von 60% des Rechnungsbetrages berechnet; durch jährliche<br />

Kontrolluntersuchungen beim Zahnarzt – aus denen sich keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt bzw. die nötige Maßnahme im selben Jahr abgeschlossen<br />

wird – kann der erstattungsfähige %-Satz in 20%-Schritten auf max. 100% gesteigert werden. Der erstattungsfähige Rechnungsbetrag<br />

lässt sich auch ab Versicherungsbeginn auf 100% erhöhen, wenn bei Antragstellung ein zahnärztlicher Befund vorgelegt wird, aus dem<br />

sich keine Behandlungsbedürftigkeit ergibt bzw. wenn der Wechsel aus einem <strong>SIGNAL</strong> Anwärtertarif erfolgt.<br />

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