KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
dem 31.12.2010 können somit betroffene Arbeitnehmer bereits<br />
nach einem Jahr in die P<strong>KV</strong> wechseln; Berufseinsteiger mit entsprechendem<br />
Einkommen sogar sofort. Weitere Änderungen<br />
waren unter anderem: Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes<br />
auf 15,5%, Reduzierung der Bindungsfrist bei bestimmten<br />
Wahltarifen, Einfrieren des <strong>KV</strong>-Arbeitgeberzuschusses auf 7,3%<br />
mögliche Erhebung von unbegrenten einkommensunabhängigen<br />
Zusatzbeiträgen sowie diverse Einsparungen im Bereich<br />
der Verwaltung, Krankenhausleistungen, Hausarzt- und Zahnarztverträgen.<br />
G<strong>KV</strong>-Modernisierungsgesetz (GMG)<br />
Am 1.1.2004 ist das GMG mit wesentlichen Einschnitten für<br />
G<strong>KV</strong>-Versicherte in Kraft getreten. Unter anderem: Zahlung<br />
einer Praxisgebühr von 10 EUR, Anhebung der Zuzahlungen<br />
bei Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln und im Krankenhaus, Wegfall<br />
des Sterbegeldes, Wegfall von Brillen und Kontakt linsen für<br />
Erwachsene, Wegfall Erstattung nicht verschreibungspflichtiger<br />
Medikamente, höhere Beiträge für pflichtversicherte Rentner<br />
und Wegfall der paritätischen Beitragszahlung seit 1. Juli 2005.<br />
G<strong>KV</strong>-Wettbewerbsstärkungsgesetz (G<strong>KV</strong>-WSG)<br />
Das G<strong>KV</strong>-WSG ist in großen Teilen zum 1.4.2007 in Kraft getreten.<br />
Wichtige Änderungen sind unter anderem die neu geschaffenen<br />
Versicherungsmöglichkeiten für alle bislang Nichtversicherten<br />
und die Einführung des Gesundheitsfonds zum<br />
1.1.2009. Auf die P<strong>KV</strong> sind durch das G<strong>KV</strong>-WSG fundamentale<br />
Neuerungen zugekommen. Der Wechsel von Arbeitnehmern in<br />
die P<strong>KV</strong> wurde durch die „3-Jahresregel“ deutlich erschwert<br />
(inzwischen durch das G<strong>KV</strong>-FinG wieder abgeschafft) und<br />
Nichtversicherte, die der P<strong>KV</strong> zuzuordnen sind, haben seit dem<br />
1.7.2007 ein Zugangrecht in den modifizierten Standardtarif.<br />
Der modifizierte Standardtarif wurde zum 1.1.2009 durch den<br />
dann gültigen Basistarif ersetzt. Ebenfalls seit diesem Termin ist<br />
die Mitgabe von Alterungsrückstellungen möglich.<br />
Gleitzone<br />
Seit dem 1.4.2003 wird im Bereich der Minijobs zwischen einer<br />
Grundzone und einer Gleitzone unterschieden. Die Grundzone<br />
umfasst Arbeitsentgelte bis 400 EUR monatlich (geringfügige<br />
Beschäftigung).<br />
Daran schließt sich die sog. Gleitzone an und gilt von 400,01<br />
bis 800 EUR mtl. Durch die Gleitzone soll verhindert werden,<br />
dass ein Arbeitnehmer, der knapp über der Geringfügigkeitsgrenze<br />
von 400 EUR verdient, sofort den „normalen“ Sozialversiche<br />
rungs beitrag zahlen muss. Dieser ist ermäßigt und steigt<br />
innerhalb der Gleitzone allmählich an. Über 800 EUR mtl. zahlt<br />
der Arbeitnehmer dann den vollen Sozialversicherungsbeitrag.<br />
Gründungszuschuss<br />
Seit dem 1.8.2006 können Existenzgründer, die unmittelbar aus<br />
einer Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig tätig<br />
werden, den sog. Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) beantragen.<br />
Voraussetzung ist, dass noch ein Restanspruch auf<br />
Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen besteht. Außerdem<br />
muss der Gründer nachweisen, dass das Unternehmenskonzept<br />
tragfähig ist und dass er über die nötigen Kenntnisse<br />
und Fertigkeiten verfügt.<br />
Der Gründungszuschuss wird in zwei Stufen maximal 15<br />
Monate gezahlt: neun Monate in Höhe des zuletzt bezogenen<br />
Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR, weitere sechs Monate ausschließlich<br />
die 300 EUR.<br />
Der Selbstständige, der einen Gründungszuschuss erhält, wird<br />
nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.<br />
Somit kann er sich – wie jeder andere<br />
Selbst ständige auch – in der P<strong>KV</strong> vollversichern. Sollte sich der<br />
Existenzgründer mit Gründungszuschuss in der G<strong>KV</strong> freiwillig<br />
weiterversichern, beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage<br />
50% der Bezugsgröße (<strong>2011</strong>: 1.277,50 EUR).<br />
„Hartz I bis IV“-Reformen<br />
Um den Arbeitsmarkt in Deutschland zu reformieren, sind seit<br />
2003 ingesamt vier Gesetzespakete in Kraft getreten. Der<br />
Namensgeber und geistige Vater relevanter Inhalte dieser<br />
Gesetze ist Dr. Peter Hartz (früher Personalvorstand bei VW).<br />
• Das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am<br />
Arbeitsmarkt (Hartz I)“ ist seit 2003 in Kraft. Wesentlicher<br />
Inhalt ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und eine Ausweitung<br />
der Zeitarbeit – hierfür wurden so genannte Personal-Service-Agenturen<br />
(PSA) eingerichtet.<br />
• Das „Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am<br />
Arbeitsmarkt (Hartz II)“ ist zusammen mit Hartz I am<br />
1.1.2003 in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt ist die<br />
Bekämpfung von Schwarzarbeit, Reformierung der Mini-<br />
Jobs und Einführung der Ich-<strong>AG</strong>’s.<br />
• Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am<br />
Arbeitsmarkt (Hartz III)“ ist seit dem 1.1.2004 in Kraft.<br />
Wesentlicher Inhalt ist die Umorganisation der Bundesagentur<br />
für Arbeit. Sie soll schlanker organisiert werden und<br />
Arbeitslose effizienter vermitteln.<br />
• Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am<br />
Arbeitsmarkt (Hartz IV)“ tritt am 1.1.2005 in Kraft. Wesentlicher<br />
Inhalt ist die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe<br />
und Sozialhilfe, die ab 2005 dann als Arbeitslosengeld II<br />
ausgezahlt wird. Dies ist im neuen Sozialgesetzbuch II (SGB<br />
II) geregelt.<br />
Häusliche Krankenpflege<br />
Eigentlich häusliche Behandlungspflege. Ermöglicht als Leistung<br />
der Krankenversicherung (bei <strong>SIGNAL</strong> Bestandteil der<br />
ambulanten Tarife) die Krankenpflege durch Pflegekräfte in der<br />
gewohnten häuslichen Umgebung.<br />
Häusliche Pflegehilfe<br />
Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV).<br />
Besteht aus:<br />
• Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)<br />
• hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen<br />
der Wohnung, Waschen der Kleidung)<br />
• Leistung bei Verhinderung der Pflegeperson („Urlaubspflege“)<br />
Haushaltsbegleitgesetz<br />
Weitere Leistungseinschränkungen in der G<strong>KV</strong> in den Jahren<br />
1983 und 1984. Erneuter Anstieg der Selbstbeteiligung für Arzneien<br />
von 1,50 DM auf 2 DM je Medikament. Die „häusliche<br />
Ersparnis“ bei Krankenhausbehandlung wird eingeführt. Für<br />
maximal 14 Tage im Kalenderjahr sind 5 DM pro Tag zu zahlen.<br />
Ausschluss für „Bagatell-Arzneien“ (z. B. Erkältungskrankheiten).<br />
Für Krankengeld besteht Beitragspflicht zur Renten- und<br />
Arbeitslosenversicherung (Krankengeldlücke). Urlaubs- und<br />
Weih nachtsgeld (so genannte Einmalzahlungen) werden verstärkt<br />
in die Beitragspflicht einbezogen.<br />
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