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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />

dem 31.12.2010 können somit betroffene Arbeitnehmer bereits<br />

nach einem Jahr in die P<strong>KV</strong> wechseln; Berufseinsteiger mit entsprechendem<br />

Einkommen sogar sofort. Weitere Änderungen<br />

waren unter anderem: Erhöhung des allgemeinen Beitragssatzes<br />

auf 15,5%, Reduzierung der Bindungsfrist bei bestimmten<br />

Wahltarifen, Einfrieren des <strong>KV</strong>-Arbeitgeberzuschusses auf 7,3%<br />

mögliche Erhebung von unbegrenten einkommensunabhängigen<br />

Zusatzbeiträgen sowie diverse Einsparungen im Bereich<br />

der Verwaltung, Krankenhausleistungen, Hausarzt- und Zahnarztverträgen.<br />

G<strong>KV</strong>-Modernisierungsgesetz (GMG)<br />

Am 1.1.2004 ist das GMG mit wesentlichen Einschnitten für<br />

G<strong>KV</strong>-Versicherte in Kraft getreten. Unter anderem: Zahlung<br />

einer Praxisgebühr von 10 EUR, Anhebung der Zuzahlungen<br />

bei Arzneien, Heil- und Hilfsmitteln und im Krankenhaus, Wegfall<br />

des Sterbegeldes, Wegfall von Brillen und Kontakt linsen für<br />

Erwachsene, Wegfall Erstattung nicht verschreibungspflichtiger<br />

Medikamente, höhere Beiträge für pflichtversicherte Rentner<br />

und Wegfall der paritätischen Beitragszahlung seit 1. Juli 2005.<br />

G<strong>KV</strong>-Wettbewerbsstärkungsgesetz (G<strong>KV</strong>-WSG)<br />

Das G<strong>KV</strong>-WSG ist in großen Teilen zum 1.4.2007 in Kraft getreten.<br />

Wichtige Änderungen sind unter anderem die neu geschaffenen<br />

Versicherungsmöglichkeiten für alle bislang Nichtversicherten<br />

und die Einführung des Gesundheitsfonds zum<br />

1.1.2009. Auf die P<strong>KV</strong> sind durch das G<strong>KV</strong>-WSG fundamentale<br />

Neuerungen zugekommen. Der Wechsel von Arbeitnehmern in<br />

die P<strong>KV</strong> wurde durch die „3-Jahresregel“ deutlich erschwert<br />

(inzwischen durch das G<strong>KV</strong>-FinG wieder abgeschafft) und<br />

Nichtversicherte, die der P<strong>KV</strong> zuzuordnen sind, haben seit dem<br />

1.7.2007 ein Zugangrecht in den modifizierten Standardtarif.<br />

Der modifizierte Standardtarif wurde zum 1.1.2009 durch den<br />

dann gültigen Basistarif ersetzt. Ebenfalls seit diesem Termin ist<br />

die Mitgabe von Alterungsrückstellungen möglich.<br />

Gleitzone<br />

Seit dem 1.4.2003 wird im Bereich der Minijobs zwischen einer<br />

Grundzone und einer Gleitzone unterschieden. Die Grundzone<br />

umfasst Arbeitsentgelte bis 400 EUR monatlich (geringfügige<br />

Beschäftigung).<br />

Daran schließt sich die sog. Gleitzone an und gilt von 400,01<br />

bis 800 EUR mtl. Durch die Gleitzone soll verhindert werden,<br />

dass ein Arbeitnehmer, der knapp über der Geringfügigkeitsgrenze<br />

von 400 EUR verdient, sofort den „normalen“ Sozialversiche<br />

rungs beitrag zahlen muss. Dieser ist ermäßigt und steigt<br />

innerhalb der Gleitzone allmählich an. Über 800 EUR mtl. zahlt<br />

der Arbeitnehmer dann den vollen Sozialversicherungsbeitrag.<br />

Gründungszuschuss<br />

Seit dem 1.8.2006 können Existenzgründer, die unmittelbar aus<br />

einer Arbeitslosigkeit heraus hauptberuflich selbstständig tätig<br />

werden, den sog. Gründungszuschuss (§ 57 SGB III) beantragen.<br />

Voraussetzung ist, dass noch ein Restanspruch auf<br />

Arbeitslosengeld I von mindestens 90 Tagen besteht. Außerdem<br />

muss der Gründer nachweisen, dass das Unternehmenskonzept<br />

tragfähig ist und dass er über die nötigen Kenntnisse<br />

und Fertigkeiten verfügt.<br />

Der Gründungszuschuss wird in zwei Stufen maximal 15<br />

Monate gezahlt: neun Monate in Höhe des zuletzt bezogenen<br />

Arbeitslosengeldes I plus 300 EUR, weitere sechs Monate ausschließlich<br />

die 300 EUR.<br />

Der Selbstständige, der einen Gründungszuschuss erhält, wird<br />

nicht in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.<br />

Somit kann er sich – wie jeder andere<br />

Selbst ständige auch – in der P<strong>KV</strong> vollversichern. Sollte sich der<br />

Existenzgründer mit Gründungszuschuss in der G<strong>KV</strong> freiwillig<br />

weiterversichern, beträgt die Mindestbeitragsbemessungsgrundlage<br />

50% der Bezugsgröße (<strong>2011</strong>: 1.277,50 EUR).<br />

„Hartz I bis IV“-Reformen<br />

Um den Arbeitsmarkt in Deutschland zu reformieren, sind seit<br />

2003 ingesamt vier Gesetzespakete in Kraft getreten. Der<br />

Namensgeber und geistige Vater relevanter Inhalte dieser<br />

Gesetze ist Dr. Peter Hartz (früher Personalvorstand bei VW).<br />

• Das „Erste Gesetz für moderne Dienstleistungen am<br />

Arbeitsmarkt (Hartz I)“ ist seit 2003 in Kraft. Wesentlicher<br />

Inhalt ist die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit und eine Ausweitung<br />

der Zeitarbeit – hierfür wurden so genannte Personal-Service-Agenturen<br />

(PSA) eingerichtet.<br />

• Das „Zweite Gesetz für moderne Dienstleistungen am<br />

Arbeitsmarkt (Hartz II)“ ist zusammen mit Hartz I am<br />

1.1.2003 in Kraft getreten. Wesentlicher Inhalt ist die<br />

Bekämpfung von Schwarzarbeit, Reformierung der Mini-<br />

Jobs und Einführung der Ich-<strong>AG</strong>’s.<br />

• Das „Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am<br />

Arbeitsmarkt (Hartz III)“ ist seit dem 1.1.2004 in Kraft.<br />

Wesentlicher Inhalt ist die Umorganisation der Bundesagentur<br />

für Arbeit. Sie soll schlanker organisiert werden und<br />

Arbeitslose effizienter vermitteln.<br />

• Das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am<br />

Arbeitsmarkt (Hartz IV)“ tritt am 1.1.2005 in Kraft. Wesentlicher<br />

Inhalt ist die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe<br />

und Sozialhilfe, die ab 2005 dann als Arbeitslosengeld II<br />

ausgezahlt wird. Dies ist im neuen Sozialgesetzbuch II (SGB<br />

II) geregelt.<br />

Häusliche Krankenpflege<br />

Eigentlich häusliche Behandlungspflege. Ermöglicht als Leistung<br />

der Krankenversicherung (bei <strong>SIGNAL</strong> Bestandteil der<br />

ambulanten Tarife) die Krankenpflege durch Pflegekräfte in der<br />

gewohnten häuslichen Umgebung.<br />

Häusliche Pflegehilfe<br />

Leistungen der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV).<br />

Besteht aus:<br />

• Grundpflege (Körperpflege, Ernährung, Mobilität)<br />

• hauswirtschaftliche Versorgung (Einkaufen, Kochen, Reinigen<br />

der Wohnung, Waschen der Kleidung)<br />

• Leistung bei Verhinderung der Pflegeperson („Urlaubspflege“)<br />

Haushaltsbegleitgesetz<br />

Weitere Leistungseinschränkungen in der G<strong>KV</strong> in den Jahren<br />

1983 und 1984. Erneuter Anstieg der Selbstbeteiligung für Arzneien<br />

von 1,50 DM auf 2 DM je Medikament. Die „häusliche<br />

Ersparnis“ bei Krankenhausbehandlung wird eingeführt. Für<br />

maximal 14 Tage im Kalenderjahr sind 5 DM pro Tag zu zahlen.<br />

Ausschluss für „Bagatell-Arzneien“ (z. B. Erkältungskrankheiten).<br />

Für Krankengeld besteht Beitragspflicht zur Renten- und<br />

Arbeitslosenversicherung (Krankengeldlücke). Urlaubs- und<br />

Weih nachtsgeld (so genannte Einmalzahlungen) werden verstärkt<br />

in die Beitragspflicht einbezogen.<br />

<strong>KV</strong>-Lexikon<br />

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