KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
Arbeitnehmer, die von dieser Regelung betroffenen waren,<br />
zukünftig versicherungsfrei nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Voraussetzung<br />
ist auch bei diesem Personenkreis, dass das regelmäßige<br />
Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
übersteigt. Somit kommen diese Personen ebenfalls als Zielgruppe<br />
für eine P<strong>KV</strong> infrage.<br />
Bundespflegesatzverordnung<br />
Bundespflegesatzverordnung und jetzt auch das „Krankenhausentgeltgesetz”<br />
regeln im Wesentlichen die Krankenhausfinanzierung<br />
in Deutschland und enthalten z. B. Regelungen zu den<br />
Pflegesätzen sowie zu den Wahlleistungen „Chefarzt“ und<br />
„gesonderte Berechnung im Ein- oder Zweibettzimmer“.<br />
Bundeswehr<br />
Soldaten der Bundeswehr haben während des aktiven Dienstes<br />
Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Als<br />
Empfänger von Versorgungsbezügen bzw. Übergangsgebührnissen,<br />
also nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst,<br />
haben sie dann einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 %.<br />
Für seine berücksichtigungsfähigen Ehegatten und Kinder hat<br />
der Soldat Anspruch auf Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverord<br />
nung.<br />
Card für Privatversicherte<br />
Beim Arzt oder Zahnarzt weist die Karte unseren Kunden als<br />
Privatversicherten aus. Bei einem Krankenhausaufenthalt enthält<br />
die <strong>SIGNAL</strong> Card eine Kostenübernahmegarantie im versicherten<br />
Umfang für allgemeine Krankenhausleistungen und<br />
zusätzliche Unterbringungskosten.<br />
Die <strong>SIGNAL</strong> Card erhalten mit wenigen Ausnahmen (z. B. Versicherte<br />
nach Tarif BAS, KlinikUNFALLpur, KlinikSTART(pur),<br />
KlinikPLUS(pur)) alle unsere nach Krank heitskostentarifen versicherten<br />
Kunden.<br />
COMPASS Private Pflegeberatung GmbH<br />
Personen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz<br />
(Pflegebedürftige, Ratsuchende im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit,<br />
pflegende Angehörige, demenziell Erkrankte und ihre<br />
Familien) erhalten, haben ab Januar 2009 einen kostenlosen<br />
Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine<br />
Pflegeberaterin/ einen Pflegeberater.<br />
Für diese Pflegeberatung hat der Verband der privaten Krankenversicherung<br />
(P<strong>KV</strong>) ein eigenständiges Konzept entwickelt<br />
und eine eigene Gesellschaft ins Leben gerufen. Seit dem<br />
1. Januar 2009 hat die COMPASS Private Pflegeberatung<br />
GmbH die Pflegeberatung für die P<strong>KV</strong> übernommen.<br />
Das Beratungsangebot der privaten Pflegepflichtversicherung<br />
unterscheidet sich in zentralen Punkten von dem Beratungsangebot<br />
der sozialen Pflegeversicherung. Während dort die Beratungsleistung<br />
in sogenannten Pflegestützpunkten an festen<br />
Standorten durchgeführt werden soll, wird die P<strong>KV</strong> für ihre Versicherten<br />
eine individuelle und aufsuchende Pflegeberatung<br />
anbieten.<br />
Weitere Informationen finden Sie unter der Hotline:<br />
0800/1018800 oder unter www.compass-pflegeberatung.de<br />
Eintrittsalter<br />
Wichtig für die Beitragsberechnung. Eintrittsalter ist für Erwachsene<br />
die Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns<br />
und dem Jahr der Geburt. Diese Berech nung gilt für alle<br />
Alter ab 21 Jahre.<br />
Für Personen, die in dem Jahr des Versicherungsbeginns<br />
20 Jahre alt werden, gilt bis zum 20. Geburtstag der Jugendlichenbeitrag,<br />
ab dem Monatsersten danach der niedrigste<br />
Erwachsenenbeitrag (= 20 Jahre).<br />
Für Personen, die in dem Jahr des Versicherungsbeginns 15<br />
Jahre alt werden, gilt bis zum 15. Geburtstag der Kinder beitrag,<br />
ab dem Monatsersten danach der Jugendlichenbeitrag.<br />
In den R-Tarifen wird abweichend von den o. g. Grundsätzen<br />
das Eintrittsalter monatsgenau berechnet. Alterssprünge für<br />
Erwachsene in den Tarifen KlinikUNFALLpur, KlinikSTARTpur,<br />
KlinikPLUSpur und PflegeUNFALL<br />
Mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das 50. Lebensjahr vollendet<br />
wird, ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe,<br />
also für 50-Jährige, zu zahlen. In PflegeUNFALL ist außerdem<br />
mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet<br />
wird, der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe, also<br />
für 65-Jährige, zu zahlen.<br />
Elterngeld<br />
Das neue Elterngeld ersetzt seit dem 1. Januar 2007 das bisherige<br />
Erziehungsgeld (jetzt Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz<br />
– BEEG). Es gleicht den Einkommensverlust von Müttern<br />
und Vätern aus, die eine Zeit lang vom Beruf eine Auszeit nehmen<br />
und sich um ihr Kind kümmern möchten. Elterngeld setzt<br />
nicht voraus, dass Elternzeit genommen wird. Es steht zum Beispiel<br />
auch Hausfrauen und Hausmännern, Auszubildenden und<br />
Selbstständigen zu.<br />
Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,<br />
• die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,<br />
• nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,<br />
• mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und<br />
• einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in<br />
Deutschland haben.<br />
Umfang<br />
Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens. Der<br />
Prozentsatz sinkt von 67 auf 65 % ab einem zu berücksichtigenden<br />
Einkommen von 1.200 EUR. Dies erfolgt, indem der<br />
Prozentsatz von 67 % um 0,1 Prozentpunkte für je 2 EUR abgeschmolzen<br />
wird, um die das Einkommen den Betrag von<br />
1.200 EUR überschreitet, maximal auf bis zu 65 %. Dies wird<br />
bereits bei einem Einkommen von 1.240 EUR im Monat<br />
erreicht. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, bei Geringverdienern<br />
unter 1.000 Euro netto pro Monat erhöht sich das<br />
Elterngeld auf bis zu 100 Prozent des zuvor bezogenen Einkommens.<br />
Bei einem zu versteuernden Einkommen über<br />
250.000 EUR bei einem Elternteil ist der Bezug von Elterngeld<br />
ausgeschlossen.<br />
Nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden pauschal<br />
oder nicht im Inland versteuerte Einnahmen sowie im Lohnsteuerabzugsverfahren<br />
nach §§ 38a Abs. 1 Satz 3, 39b EStG als<br />
sonstige Bezüge behandelte Einnahmen.<br />
Die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Arbeitslosen geld<br />
II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag wird aufgehoben.<br />
Bei Mehrlingsgeburten steigt das Elterngeld um 300 Euro je<br />
weiterem Kind an.<br />
Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus<br />
in Höhe von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens<br />
75 Euro. Voraussetzung: zwei Geschwister, die das 3. Lebensjahr<br />
oder drei und mehr Kinder, die das 6. Lebensjahr noch<br />
nicht vollendet haben. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des<br />
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