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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />

Arbeitnehmer, die von dieser Regelung betroffenen waren,<br />

zukünftig versicherungsfrei nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Voraussetzung<br />

ist auch bei diesem Personenkreis, dass das regelmäßige<br />

Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

übersteigt. Somit kommen diese Personen ebenfalls als Zielgruppe<br />

für eine P<strong>KV</strong> infrage.<br />

Bundespflegesatzverordnung<br />

Bundespflegesatzverordnung und jetzt auch das „Krankenhausentgeltgesetz”<br />

regeln im Wesentlichen die Krankenhausfinanzierung<br />

in Deutschland und enthalten z. B. Regelungen zu den<br />

Pflegesätzen sowie zu den Wahlleistungen „Chefarzt“ und<br />

„gesonderte Berechnung im Ein- oder Zweibettzimmer“.<br />

Bundeswehr<br />

Soldaten der Bundeswehr haben während des aktiven Dienstes<br />

Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung. Als<br />

Empfänger von Versorgungsbezügen bzw. Übergangsgebührnissen,<br />

also nach dem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst,<br />

haben sie dann einen Beihilfeanspruch in Höhe von 70 %.<br />

Für seine berücksichtigungsfähigen Ehegatten und Kinder hat<br />

der Soldat Anspruch auf Beihilfe nach der Bundesbeihilfeverord<br />

nung.<br />

Card für Privatversicherte<br />

Beim Arzt oder Zahnarzt weist die Karte unseren Kunden als<br />

Privatversicherten aus. Bei einem Krankenhausaufenthalt enthält<br />

die <strong>SIGNAL</strong> Card eine Kostenübernahmegarantie im versicherten<br />

Umfang für allgemeine Krankenhausleistungen und<br />

zusätzliche Unterbringungskosten.<br />

Die <strong>SIGNAL</strong> Card erhalten mit wenigen Ausnahmen (z. B. Versicherte<br />

nach Tarif BAS, KlinikUNFALLpur, KlinikSTART(pur),<br />

KlinikPLUS(pur)) alle unsere nach Krank heitskostentarifen versicherten<br />

Kunden.<br />

COMPASS Private Pflegeberatung GmbH<br />

Personen, die Leistungen nach dem Pflegeversicherungsgesetz<br />

(Pflegebedürftige, Ratsuchende im Vorfeld von Pflegebedürftigkeit,<br />

pflegende Angehörige, demenziell Erkrankte und ihre<br />

Familien) erhalten, haben ab Januar 2009 einen kostenlosen<br />

Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine<br />

Pflegeberaterin/ einen Pflegeberater.<br />

Für diese Pflegeberatung hat der Verband der privaten Krankenversicherung<br />

(P<strong>KV</strong>) ein eigenständiges Konzept entwickelt<br />

und eine eigene Gesellschaft ins Leben gerufen. Seit dem<br />

1. Januar 2009 hat die COMPASS Private Pflegeberatung<br />

GmbH die Pflegeberatung für die P<strong>KV</strong> übernommen.<br />

Das Beratungsangebot der privaten Pflegepflichtversicherung<br />

unterscheidet sich in zentralen Punkten von dem Beratungsangebot<br />

der sozialen Pflegeversicherung. Während dort die Beratungsleistung<br />

in sogenannten Pflegestützpunkten an festen<br />

Standorten durchgeführt werden soll, wird die P<strong>KV</strong> für ihre Versicherten<br />

eine individuelle und aufsuchende Pflegeberatung<br />

anbieten.<br />

Weitere Informationen finden Sie unter der Hotline:<br />

0800/1018800 oder unter www.compass-pflegeberatung.de<br />

Eintrittsalter<br />

Wichtig für die Beitragsberechnung. Eintrittsalter ist für Erwachsene<br />

die Differenz zwischen dem Jahr des Versicherungsbeginns<br />

und dem Jahr der Geburt. Diese Berech nung gilt für alle<br />

Alter ab 21 Jahre.<br />

Für Personen, die in dem Jahr des Versicherungsbeginns<br />

20 Jahre alt werden, gilt bis zum 20. Geburtstag der Jugendlichenbeitrag,<br />

ab dem Monatsersten danach der niedrigste<br />

Erwachsenenbeitrag (= 20 Jahre).<br />

Für Personen, die in dem Jahr des Versicherungsbeginns 15<br />

Jahre alt werden, gilt bis zum 15. Geburtstag der Kinder beitrag,<br />

ab dem Monatsersten danach der Jugendlichenbeitrag.<br />

In den R-Tarifen wird abweichend von den o. g. Grundsätzen<br />

das Eintrittsalter monatsgenau berechnet. Alterssprünge für<br />

Erwachsene in den Tarifen KlinikUNFALLpur, KlinikSTARTpur,<br />

KlinikPLUSpur und PflegeUNFALL<br />

Mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das 50. Lebensjahr vollendet<br />

wird, ist der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe,<br />

also für 50-Jährige, zu zahlen. In PflegeUNFALL ist außerdem<br />

mit Beginn des Kalenderjahres, in dem das 65. Lebensjahr vollendet<br />

wird, der Beitrag für die nächsthöhere Altersgruppe, also<br />

für 65-Jährige, zu zahlen.<br />

Elterngeld<br />

Das neue Elterngeld ersetzt seit dem 1. Januar 2007 das bisherige<br />

Erziehungsgeld (jetzt Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz<br />

– BEEG). Es gleicht den Einkommensverlust von Müttern<br />

und Vätern aus, die eine Zeit lang vom Beruf eine Auszeit nehmen<br />

und sich um ihr Kind kümmern möchten. Elterngeld setzt<br />

nicht voraus, dass Elternzeit genommen wird. Es steht zum Beispiel<br />

auch Hausfrauen und Hausmännern, Auszubildenden und<br />

Selbstständigen zu.<br />

Anspruch auf Elterngeld haben Mütter und Väter,<br />

• die ihre Kinder nach der Geburt selbst betreuen und erziehen,<br />

• nicht mehr als 30 Stunden in der Woche erwerbstätig sind,<br />

• mit ihren Kindern in einem Haushalt leben und<br />

• einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt in<br />

Deutschland haben.<br />

Umfang<br />

Das Elterngeld beträgt 67 Prozent des Nettoeinkommens. Der<br />

Prozentsatz sinkt von 67 auf 65 % ab einem zu berücksichtigenden<br />

Einkommen von 1.200 EUR. Dies erfolgt, indem der<br />

Prozentsatz von 67 % um 0,1 Prozentpunkte für je 2 EUR abgeschmolzen<br />

wird, um die das Einkommen den Betrag von<br />

1.200 EUR überschreitet, maximal auf bis zu 65 %. Dies wird<br />

bereits bei einem Einkommen von 1.240 EUR im Monat<br />

erreicht. Der Mindestbetrag liegt bei 300 Euro, bei Geringverdienern<br />

unter 1.000 Euro netto pro Monat erhöht sich das<br />

Elterngeld auf bis zu 100 Prozent des zuvor bezogenen Einkommens.<br />

Bei einem zu versteuernden Einkommen über<br />

250.000 EUR bei einem Elternteil ist der Bezug von Elterngeld<br />

ausgeschlossen.<br />

Nicht mehr als Einkommen berücksichtigt werden pauschal<br />

oder nicht im Inland versteuerte Einnahmen sowie im Lohnsteuerabzugsverfahren<br />

nach §§ 38a Abs. 1 Satz 3, 39b EStG als<br />

sonstige Bezüge behandelte Einnahmen.<br />

Die Anrechnungsfreiheit des Elterngeldes bei Arbeitslosen geld<br />

II, Sozialhilfe und Kinderzuschlag wird aufgehoben.<br />

Bei Mehrlingsgeburten steigt das Elterngeld um 300 Euro je<br />

weiterem Kind an.<br />

Familien mit mehreren Kindern erhalten einen Geschwisterbonus<br />

in Höhe von 10 Prozent des Elterngeldes, mindestens<br />

75 Euro. Voraussetzung: zwei Geschwister, die das 3. Lebensjahr<br />

oder drei und mehr Kinder, die das 6. Lebensjahr noch<br />

nicht vollendet haben. Das Mutterschaftsgeld einschließlich des<br />

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