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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />

Kurz-Erläuterungen zu einigen Kennzahlen:<br />

1. RfB-Quote<br />

Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)<br />

verdiente Bruttobeiträge<br />

x 100<br />

Die RfB-Quote verdeutlicht, über welche zusätzlichen Mittel für<br />

Beitragsentlastungen oder Barausschüttungen (BRE) ein Krankenversicherer<br />

in den nächsten 3 Jahren verfügt. Je höher<br />

diese Quote ist desto besser. <strong>SIGNAL</strong> hat 2009 eine RfB-Quote<br />

von 49,98%.<br />

2. Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote<br />

Versicherungsgeschäftliches Ergebnis<br />

verdiente Bruttobeiträge<br />

x 100<br />

Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote gibt an, wieviel<br />

von den Beitragseinnahmen nach Abzug der Schadenaufwendungen<br />

und Kosten übrig bleibt. Die Quote sollte nicht zu hoch,<br />

aber auch nicht zu niedrig sein. Eine Quote um die 10 % wird<br />

als optimal angesehen. <strong>SIGNAL</strong> hat 2009 eine Ergebnisquote<br />

von 12,93 %.<br />

3. Nettoverzinsung<br />

Nettokapitalanlageergebnis<br />

mittlerer Kapitalanlagebestand<br />

x 100<br />

Die Nettoverzinzung gibt an, wie gut eine Krankenversicherung<br />

die von den Kunden in Verwahrung gegebenen Gelder (hauptsächlich<br />

in der Deckungsrückstellung) angelegt hat. Sie spiegelt<br />

die Qualität der Kapitalanlagepolitik wider. Je höher die Nettoverzinsung<br />

ausfällt, desto besser ist es für die Kunden. <strong>SIGNAL</strong><br />

hat 2009 eine Nettoverzinsung von 4,24 % erwirtschaftet.<br />

Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG<br />

In der sozialen Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2005<br />

der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des<br />

23. Lebensjahres um 0,25 Beitragssatzpunkte erhöht. Kinderlose<br />

Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, sind<br />

von diesem Beitragszuschlag ausgenommen. Der Beitragszuschlag<br />

wird vom Mitglied alleine getragen (d. h. bei Arbeitnehmern<br />

ohne Beteiligung des Arbeitgebers). Hinweis: Dieser<br />

Zuschlag gilt nicht für die private Pflegeversicherung.<br />

Krankengeld<br />

Geldleistung der G<strong>KV</strong> bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung<br />

eines Kindes unter 12 Jahren. Die Dauer ist für dieselbe Krankheit<br />

auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren beschränkt (Aussteuerung).<br />

Die Höhe ist seit 1997 begrenzt auf 70 % des Bruttoeinkommens,<br />

für Arbeitnehmer zusätzlich auf 90 % des<br />

tatsächlichen Nettogehaltes. Vom Krankengeld sind Beiträge<br />

zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung<br />

zu zahlen (12,425 % bzw. 12,675 % für „Kinderlose“).<br />

Neu seit 1.1.2009: Krankengeldanspruch für Selbstständige<br />

Seit dem 1.1.2009 ist der gesetzliche Krankengeldanspruch für<br />

Selbstständige grundsätzlich weggefallen. Um ihren Verdienstausfall<br />

abzusichern, haben sie folgende Möglichkeiten:<br />

a) Absicherung über einen G<strong>KV</strong>-Wahltarif<br />

Nachteile sind beispielsweise die 3-jährige Mindestbindung,<br />

keine auf Zukunft ausgelegte Vertragsgarantien, Verzicht<br />

auf die sonst üblichen Sonderkündigungsrechte und das<br />

gesetzliche Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.<br />

b) Wahl des allgemeinen Beitragssatzes<br />

Durch Wahl des allgemeinen Beitragssatzes haben Selbstständige<br />

Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche.<br />

c) Absicherung über ein P<strong>KV</strong> Krankentagegeld<br />

Vorteile sind die lebenslange Vertragsgarantie, die hohe Flexibilität<br />

der Absicherungsmöglichkeiten und die volle Steuerfreiheit<br />

der Leistungen.<br />

Krankenhaustagegeld<br />

Zusatzleistung der P<strong>KV</strong> bei einem Krankenhausaufenthalt. Eignet<br />

sich für Nebenkosten wie Fahrgeld, Zeitschriften usw. aber<br />

auch für die Bezahlung einer Haushaltshilfe, wenn eine Mutter<br />

ihr Kind zur Betreuung ins Krankenhaus begleitet.<br />

Krankentagegeld<br />

Geldleistung der P<strong>KV</strong> bei Arbeitsunfähigkeit. Wird nach Ablauf<br />

einer bestimmten - frei wählbaren - Karenzzeit (8.,15., 22., 29.,<br />

43., 92., 183., 274., 365., 547. oder 729. Tag einer Arbeitsunfähigkeit)<br />

gezahlt. Auch Kombinationen unterschiedlicher Karenzen<br />

sind möglich. Keine zeitliche Begrenzung auf 78 Wochen<br />

Bezugsdauer wie in der G<strong>KV</strong>.<br />

Absicherung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />

(nur im Rahmen einer Vollversicherung):<br />

Damit sich <strong>SIGNAL</strong> Vollversicherte die auch bei längerer<br />

Arbeitsunfähigkeit wichtige Versicherungspflicht in der gesetzlichen<br />

Rentenversicherung (GRV) erhalten, sind von ihnen Beiträge<br />

zu zahlen.<br />

Hierzu ist über das Versicherungsamt der Stadtverwaltung bzw.<br />

direkt beim Rentenversicherungsträger ein Antrag zu stellen.<br />

Die Beitragszahlung zur GRV sichern Sie über ein Krankentagegeld<br />

ab. Hierbei gilt folgendes Berechnungsverfahren:<br />

Bemessungsgrundlage sind mindestens 80 % des zuletzt für<br />

einen Monat versicherten Arbeitsentgelts. Maximal möglich ist<br />

ein Beitrag abgestellt auf die Beitragsbemessungsgrenze<br />

(<strong>2011</strong> = 5.500 EUR / 4.800 EUR).<br />

Tarifierungsbeispiel:<br />

monatliches Bruttogehalt = 3.000 EUR<br />

80 % hiervon = 2.400 EUR<br />

aktueller GRV Beitragssatz = 19,9 %<br />

Rechnung:<br />

2.400 EUR x 19,9% = 477,60 EUR<br />

Versichert wird also neben dem Verdienstausfall für die Zahlung<br />

der Rentenversicherungsbeiträge ein kalendertägliches Krankentagegeld:<br />

in obigem Beispiel rund 16 EUR. Dieser Betrag<br />

zählt nicht zum versicherbaren Höchst-Krankentagegeld nach<br />

den Verkaufshinweisen, kann also zum Nettoeinkommen<br />

zusätzlich abgeschlossen werden.<br />

Schließung der Krankengeldlücke:<br />

Für G<strong>KV</strong>-versicherte Arbeitnehmer entsteht durch die Zahlung<br />

von Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung<br />

eine Lücke von 12,425 % (12,675 % für „Kinderlose“) des<br />

G<strong>KV</strong>-Krankengeldes (neben weiteren 10 %, da das Krankengeld<br />

in der Regel auf 90 % des Nettoeinkommens begrenzt ist).<br />

Diese Lücke kann mit einem Krankentagegeld und einen maximalen<br />

Tagessatz von 20 EUR geschlossen werden.<br />

Kündigung der G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft<br />

Freiwillige und versicherungspflichtige Mitglieder können ihre<br />

Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Monaten kündigen,<br />

<strong>KV</strong>-Lexikon<br />

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