KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
Kurz-Erläuterungen zu einigen Kennzahlen:<br />
1. RfB-Quote<br />
Rückstellung für Beitragsrückerstattung (RfB)<br />
verdiente Bruttobeiträge<br />
x 100<br />
Die RfB-Quote verdeutlicht, über welche zusätzlichen Mittel für<br />
Beitragsentlastungen oder Barausschüttungen (BRE) ein Krankenversicherer<br />
in den nächsten 3 Jahren verfügt. Je höher<br />
diese Quote ist desto besser. <strong>SIGNAL</strong> hat 2009 eine RfB-Quote<br />
von 49,98%.<br />
2. Versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote<br />
Versicherungsgeschäftliches Ergebnis<br />
verdiente Bruttobeiträge<br />
x 100<br />
Die versicherungsgeschäftliche Ergebnisquote gibt an, wieviel<br />
von den Beitragseinnahmen nach Abzug der Schadenaufwendungen<br />
und Kosten übrig bleibt. Die Quote sollte nicht zu hoch,<br />
aber auch nicht zu niedrig sein. Eine Quote um die 10 % wird<br />
als optimal angesehen. <strong>SIGNAL</strong> hat 2009 eine Ergebnisquote<br />
von 12,93 %.<br />
3. Nettoverzinsung<br />
Nettokapitalanlageergebnis<br />
mittlerer Kapitalanlagebestand<br />
x 100<br />
Die Nettoverzinzung gibt an, wie gut eine Krankenversicherung<br />
die von den Kunden in Verwahrung gegebenen Gelder (hauptsächlich<br />
in der Deckungsrückstellung) angelegt hat. Sie spiegelt<br />
die Qualität der Kapitalanlagepolitik wider. Je höher die Nettoverzinsung<br />
ausfällt, desto besser ist es für die Kunden. <strong>SIGNAL</strong><br />
hat 2009 eine Nettoverzinsung von 4,24 % erwirtschaftet.<br />
Kinder-Berücksichtigungsgesetz – KiBG<br />
In der sozialen Pflegeversicherung wurde zum 1. Januar 2005<br />
der Beitragssatz für kinderlose Mitglieder ab Vollendung des<br />
23. Lebensjahres um 0,25 Beitragssatzpunkte erhöht. Kinderlose<br />
Mitglieder, die vor dem 1. Januar 1940 geboren sind, sind<br />
von diesem Beitragszuschlag ausgenommen. Der Beitragszuschlag<br />
wird vom Mitglied alleine getragen (d. h. bei Arbeitnehmern<br />
ohne Beteiligung des Arbeitgebers). Hinweis: Dieser<br />
Zuschlag gilt nicht für die private Pflegeversicherung.<br />
Krankengeld<br />
Geldleistung der G<strong>KV</strong> bei Arbeitsunfähigkeit und Erkrankung<br />
eines Kindes unter 12 Jahren. Die Dauer ist für dieselbe Krankheit<br />
auf 78 Wochen innerhalb von 3 Jahren beschränkt (Aussteuerung).<br />
Die Höhe ist seit 1997 begrenzt auf 70 % des Bruttoeinkommens,<br />
für Arbeitnehmer zusätzlich auf 90 % des<br />
tatsächlichen Nettogehaltes. Vom Krankengeld sind Beiträge<br />
zur gesetzlichen Renten-, Arbeitslosen- und Pflegepflichtversicherung<br />
zu zahlen (12,425 % bzw. 12,675 % für „Kinderlose“).<br />
Neu seit 1.1.2009: Krankengeldanspruch für Selbstständige<br />
Seit dem 1.1.2009 ist der gesetzliche Krankengeldanspruch für<br />
Selbstständige grundsätzlich weggefallen. Um ihren Verdienstausfall<br />
abzusichern, haben sie folgende Möglichkeiten:<br />
a) Absicherung über einen G<strong>KV</strong>-Wahltarif<br />
Nachteile sind beispielsweise die 3-jährige Mindestbindung,<br />
keine auf Zukunft ausgelegte Vertragsgarantien, Verzicht<br />
auf die sonst üblichen Sonderkündigungsrechte und das<br />
gesetzliche Krankengeld unterliegt dem Progressionsvorbehalt.<br />
b) Wahl des allgemeinen Beitragssatzes<br />
Durch Wahl des allgemeinen Beitragssatzes haben Selbstständige<br />
Anspruch auf Krankengeld ab der 7. Woche.<br />
c) Absicherung über ein P<strong>KV</strong> Krankentagegeld<br />
Vorteile sind die lebenslange Vertragsgarantie, die hohe Flexibilität<br />
der Absicherungsmöglichkeiten und die volle Steuerfreiheit<br />
der Leistungen.<br />
Krankenhaustagegeld<br />
Zusatzleistung der P<strong>KV</strong> bei einem Krankenhausaufenthalt. Eignet<br />
sich für Nebenkosten wie Fahrgeld, Zeitschriften usw. aber<br />
auch für die Bezahlung einer Haushaltshilfe, wenn eine Mutter<br />
ihr Kind zur Betreuung ins Krankenhaus begleitet.<br />
Krankentagegeld<br />
Geldleistung der P<strong>KV</strong> bei Arbeitsunfähigkeit. Wird nach Ablauf<br />
einer bestimmten - frei wählbaren - Karenzzeit (8.,15., 22., 29.,<br />
43., 92., 183., 274., 365., 547. oder 729. Tag einer Arbeitsunfähigkeit)<br />
gezahlt. Auch Kombinationen unterschiedlicher Karenzen<br />
sind möglich. Keine zeitliche Begrenzung auf 78 Wochen<br />
Bezugsdauer wie in der G<strong>KV</strong>.<br />
Absicherung der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung<br />
(nur im Rahmen einer Vollversicherung):<br />
Damit sich <strong>SIGNAL</strong> Vollversicherte die auch bei längerer<br />
Arbeitsunfähigkeit wichtige Versicherungspflicht in der gesetzlichen<br />
Rentenversicherung (GRV) erhalten, sind von ihnen Beiträge<br />
zu zahlen.<br />
Hierzu ist über das Versicherungsamt der Stadtverwaltung bzw.<br />
direkt beim Rentenversicherungsträger ein Antrag zu stellen.<br />
Die Beitragszahlung zur GRV sichern Sie über ein Krankentagegeld<br />
ab. Hierbei gilt folgendes Berechnungsverfahren:<br />
Bemessungsgrundlage sind mindestens 80 % des zuletzt für<br />
einen Monat versicherten Arbeitsentgelts. Maximal möglich ist<br />
ein Beitrag abgestellt auf die Beitragsbemessungsgrenze<br />
(<strong>2011</strong> = 5.500 EUR / 4.800 EUR).<br />
Tarifierungsbeispiel:<br />
monatliches Bruttogehalt = 3.000 EUR<br />
80 % hiervon = 2.400 EUR<br />
aktueller GRV Beitragssatz = 19,9 %<br />
Rechnung:<br />
2.400 EUR x 19,9% = 477,60 EUR<br />
Versichert wird also neben dem Verdienstausfall für die Zahlung<br />
der Rentenversicherungsbeiträge ein kalendertägliches Krankentagegeld:<br />
in obigem Beispiel rund 16 EUR. Dieser Betrag<br />
zählt nicht zum versicherbaren Höchst-Krankentagegeld nach<br />
den Verkaufshinweisen, kann also zum Nettoeinkommen<br />
zusätzlich abgeschlossen werden.<br />
Schließung der Krankengeldlücke:<br />
Für G<strong>KV</strong>-versicherte Arbeitnehmer entsteht durch die Zahlung<br />
von Beiträgen zur Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung<br />
eine Lücke von 12,425 % (12,675 % für „Kinderlose“) des<br />
G<strong>KV</strong>-Krankengeldes (neben weiteren 10 %, da das Krankengeld<br />
in der Regel auf 90 % des Nettoeinkommens begrenzt ist).<br />
Diese Lücke kann mit einem Krankentagegeld und einen maximalen<br />
Tagessatz von 20 EUR geschlossen werden.<br />
Kündigung der G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft<br />
Freiwillige und versicherungspflichtige Mitglieder können ihre<br />
Mitgliedschaft mit einer Frist von zwei Monaten kündigen,<br />
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