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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)<br />

Sozialversicherungspflichtig oder nicht<br />

Diese Frage stellt sich in besonderem Maße den Gesellscha f-<br />

ter-Geschäftsführern einer GmbH. Denn sie können – sofern<br />

sie sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige angesehen<br />

werden – aus der gesetzlichen Sozialversicherung „aussteigen“.<br />

Aber selbst als höherverdienender Arbeitnehmer ist wenigstens<br />

noch die Vollversicherung bei <strong>SIGNAL</strong> Kranken – neben der<br />

Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht – möglich.<br />

Entscheidend ist, dass der Geschäftsführer zur GmbH nicht in<br />

einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Dies beurteilt<br />

die Einzugsstelle (bzw. die Deutsche Rentenversicherung).<br />

Die entsprechende Prüfung liegt im Interesse des oder der<br />

GmbH-GGF und wird häufig über den Steuerberater abgewickelt.<br />

Wie Sie mit wenigen Fragen herausfinden, ob Sie es mit einem<br />

Selbstständigen oder Angestellten zu tun haben, zeigt Ihnen folgende<br />

Entscheidungshilfe:<br />

Ist der GmbH-GGF sozialversicherungsrechtlich Selbstständiger oder Arbeitnehmer<br />

Kapitalanteil GGF mindestens 50 % oder NEIN JA è Von vornherein Selbstständigkeit, da<br />

andere Sperrminoritäten bei besonderer ê maßgeblicher Einfluss auf die „Geschicke“<br />

Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag<br />

der GmbH (Sperrminorität).<br />

Oder mitarbeitender Gesellschafter mehr als 50 %<br />

Jetzt müssen die weiteren Fragen geklärt werden. Dabei zählt das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse. Der GF muss im<br />

Wesentlichen seine Tätigkeit frei gestalten können, um nicht in einem die Sozialversicherungspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis<br />

zu stehen.<br />

Selbstkontrahierung<br />

Ist es dem GGF erlaubt, mit sich selbst im Namen der NEIN JA è Indiz für Selbstständigkeit<br />

GmbH Verträge zu schließen (§ 181 BGB)<br />

ê<br />

Branchenkenntnis<br />

Verfügt der GGF als einziger Gesellschafter über die NEIN JA è Indiz für Selbstständigkeit<br />

für die Führung des Betriebes notwendigen<br />

ê<br />

Branchenkenntnisse<br />

Weisungsgebundenheit<br />

Ist der GmbH-GGF in Zeit, Dauer und Ort der Arbeits- JA NEIN è Selbstständigkeit (Es fehlen die typischen<br />

leistung an Weisungen der Gesellschaft gebunden ê Arbeitnehmer-Eigenschaften)<br />

Familien-GmbH<br />

Wird die Tätigkeit als GGF in einer GmbH ausgeübt, NEIN JA è Selbstständigkeit (GGF-Tätigkeit ist durch<br />

wo sämtliche Mitgesellschafter Familienangehörige ê familienhafte Rücksichtnahme gekennzeichsind<br />

net)<br />

Firmenumwandlung<br />

War der GGF vorher Alleininhaber der Firma NEIN JA è Indiz für Selbstständigkeit, wenn der GGF<br />

ê<br />

„Kopf und Seele“ geblieben ist und die<br />

GmbH nur aus haftungs- und steuerrechtlichen<br />

Erwägungen gegründet wurde<br />

Erhebliches Unternehmerrisiko NEIN JA è Indiz für Selbstständigkeit<br />

ê<br />

abhängiges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />

Zielgruppen / Fachthemen<br />

Empfehlung für die in der Gründungsphase praktische<br />

Vorgehensweise<br />

1. Seit dem 1.1.2005 gibt es ein vereinfachtes Feststellungsverfahren.<br />

Die GmbH muss im Vordruck „Meldung zur<br />

Sozial versicherung“ lediglich das Statuskennzeichen „2“<br />

setzen (für eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter<br />

einer GmbH).<br />

2. Dadurch wird von der Einzugsstelle (bzw. Deutsche Rentenversicherung<br />

Bund) automatisch und ohne besonderen<br />

Antrag der sozialversicherungsrecht liche Status geprüft.<br />

3. Die GmbH bekommt darauf hin von der Einzugsstelle (bzw.<br />

Deutsche Rentenversicherung) einen Fragebogen zugesandt.<br />

4. Aufgrund der Angaben in diesem Fragebogen wird eine verbindliche<br />

Entscheidung in Form eines Verwaltungsaktes<br />

(Bescheid) getroffen. Dieser ist dann für alle Zweige der<br />

Sozialversicherung bindend, auch für die Bundesagentur für<br />

Arbeit. Sie ist an diesen Bescheid so lange gebunden wie er<br />

zurück zum Inhaltsverzeichnis<br />

wirksam ist (Hinweis: die bisherige Bindungsdauer von<br />

5 Jahren ist seit 2005 entfallen).<br />

Achtung:<br />

GF, die nicht am Stammkapital der GmbH beteiligt sind, zählen<br />

grundsätzlich zum Personenkreis der Arbeitnehmer.<br />

Das Bundessozialgericht (BSG) hat aber am 29.10.1986 (Aktenzeichen:<br />

7 RAr 43/85) entschieden, dass selbst bei einem GF,<br />

der am GmbH-Stammkapital nicht beteiligt ist, kraft seiner<br />

Geschäftsführerrechte die Verhältnisse so liegen können, dass<br />

Selbstständigkeit angenommen werden muss.<br />

Und ein neueres Urteil des BSG vom 14.12.1999 (Akten zeichen:<br />

B 2 U 48/98 R) geht noch weiter: Unter be stimm ten Voraussetzungen<br />

kann sogar der Fremdgeschäftsführer einer „Nicht-<br />

Familien-GmbH“ selbstständig und damit versicherungsfrei<br />

sein.<br />

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