KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer (GGF)<br />
Sozialversicherungspflichtig oder nicht<br />
Diese Frage stellt sich in besonderem Maße den Gesellscha f-<br />
ter-Geschäftsführern einer GmbH. Denn sie können – sofern<br />
sie sozialversicherungsrechtlich als Selbstständige angesehen<br />
werden – aus der gesetzlichen Sozialversicherung „aussteigen“.<br />
Aber selbst als höherverdienender Arbeitnehmer ist wenigstens<br />
noch die Vollversicherung bei <strong>SIGNAL</strong> Kranken – neben der<br />
Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht – möglich.<br />
Entscheidend ist, dass der Geschäftsführer zur GmbH nicht in<br />
einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis steht. Dies beurteilt<br />
die Einzugsstelle (bzw. die Deutsche Rentenversicherung).<br />
Die entsprechende Prüfung liegt im Interesse des oder der<br />
GmbH-GGF und wird häufig über den Steuerberater abgewickelt.<br />
Wie Sie mit wenigen Fragen herausfinden, ob Sie es mit einem<br />
Selbstständigen oder Angestellten zu tun haben, zeigt Ihnen folgende<br />
Entscheidungshilfe:<br />
Ist der GmbH-GGF sozialversicherungsrechtlich Selbstständiger oder Arbeitnehmer<br />
Kapitalanteil GGF mindestens 50 % oder NEIN JA è Von vornherein Selbstständigkeit, da<br />
andere Sperrminoritäten bei besonderer ê maßgeblicher Einfluss auf die „Geschicke“<br />
Vereinbarung im Gesellschaftsvertrag<br />
der GmbH (Sperrminorität).<br />
Oder mitarbeitender Gesellschafter mehr als 50 %<br />
Jetzt müssen die weiteren Fragen geklärt werden. Dabei zählt das Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse. Der GF muss im<br />
Wesentlichen seine Tätigkeit frei gestalten können, um nicht in einem die Sozialversicherungspflicht begründenden Beschäftigungsverhältnis<br />
zu stehen.<br />
Selbstkontrahierung<br />
Ist es dem GGF erlaubt, mit sich selbst im Namen der NEIN JA è Indiz für Selbstständigkeit<br />
GmbH Verträge zu schließen (§ 181 BGB)<br />
ê<br />
Branchenkenntnis<br />
Verfügt der GGF als einziger Gesellschafter über die NEIN JA è Indiz für Selbstständigkeit<br />
für die Führung des Betriebes notwendigen<br />
ê<br />
Branchenkenntnisse<br />
Weisungsgebundenheit<br />
Ist der GmbH-GGF in Zeit, Dauer und Ort der Arbeits- JA NEIN è Selbstständigkeit (Es fehlen die typischen<br />
leistung an Weisungen der Gesellschaft gebunden ê Arbeitnehmer-Eigenschaften)<br />
Familien-GmbH<br />
Wird die Tätigkeit als GGF in einer GmbH ausgeübt, NEIN JA è Selbstständigkeit (GGF-Tätigkeit ist durch<br />
wo sämtliche Mitgesellschafter Familienangehörige ê familienhafte Rücksichtnahme gekennzeichsind<br />
net)<br />
Firmenumwandlung<br />
War der GGF vorher Alleininhaber der Firma NEIN JA è Indiz für Selbstständigkeit, wenn der GGF<br />
ê<br />
„Kopf und Seele“ geblieben ist und die<br />
GmbH nur aus haftungs- und steuerrechtlichen<br />
Erwägungen gegründet wurde<br />
Erhebliches Unternehmerrisiko NEIN JA è Indiz für Selbstständigkeit<br />
ê<br />
abhängiges sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis<br />
Zielgruppen / Fachthemen<br />
Empfehlung für die in der Gründungsphase praktische<br />
Vorgehensweise<br />
1. Seit dem 1.1.2005 gibt es ein vereinfachtes Feststellungsverfahren.<br />
Die GmbH muss im Vordruck „Meldung zur<br />
Sozial versicherung“ lediglich das Statuskennzeichen „2“<br />
setzen (für eine Tätigkeit als geschäftsführender Gesellschafter<br />
einer GmbH).<br />
2. Dadurch wird von der Einzugsstelle (bzw. Deutsche Rentenversicherung<br />
Bund) automatisch und ohne besonderen<br />
Antrag der sozialversicherungsrecht liche Status geprüft.<br />
3. Die GmbH bekommt darauf hin von der Einzugsstelle (bzw.<br />
Deutsche Rentenversicherung) einen Fragebogen zugesandt.<br />
4. Aufgrund der Angaben in diesem Fragebogen wird eine verbindliche<br />
Entscheidung in Form eines Verwaltungsaktes<br />
(Bescheid) getroffen. Dieser ist dann für alle Zweige der<br />
Sozialversicherung bindend, auch für die Bundesagentur für<br />
Arbeit. Sie ist an diesen Bescheid so lange gebunden wie er<br />
zurück zum Inhaltsverzeichnis<br />
wirksam ist (Hinweis: die bisherige Bindungsdauer von<br />
5 Jahren ist seit 2005 entfallen).<br />
Achtung:<br />
GF, die nicht am Stammkapital der GmbH beteiligt sind, zählen<br />
grundsätzlich zum Personenkreis der Arbeitnehmer.<br />
Das Bundessozialgericht (BSG) hat aber am 29.10.1986 (Aktenzeichen:<br />
7 RAr 43/85) entschieden, dass selbst bei einem GF,<br />
der am GmbH-Stammkapital nicht beteiligt ist, kraft seiner<br />
Geschäftsführerrechte die Verhältnisse so liegen können, dass<br />
Selbstständigkeit angenommen werden muss.<br />
Und ein neueres Urteil des BSG vom 14.12.1999 (Akten zeichen:<br />
B 2 U 48/98 R) geht noch weiter: Unter be stimm ten Voraussetzungen<br />
kann sogar der Fremdgeschäftsführer einer „Nicht-<br />
Familien-GmbH“ selbstständig und damit versicherungsfrei<br />
sein.<br />
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