19.01.2015 Aufrufe

KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />

Nichtversicherter war bereits<br />

in Deutschland krankenversichert<br />

zuletzt<br />

G<strong>KV</strong><br />

versichert<br />

seit 1.4.2007<br />

versicherungspflichtig<br />

in G<strong>KV</strong> (bei<br />

letzter Krankenkasse)<br />

zuletzt<br />

P<strong>KV</strong><br />

versichert<br />

seit 1.1.2009<br />

Pflicht zur Versicherung in P<strong>KV</strong><br />

(Kontrahierungszwang im Basistarif)<br />

versicherungfreie<br />

Arbeitnehmer<br />

Selbstständige<br />

Beamte<br />

Nichtversicherter war noch nie<br />

in Deutschland krankenversichert<br />

alle<br />

anderen<br />

Ombudsmann<br />

Der P<strong>KV</strong>-Ombudsmann hat die Aufgabe, Beschwerden von<br />

Versicherungsnehmern zur Privaten Kranken- und Pflegeversiche<br />

rung zu bearbeiten. Er hat zwischen den Beteiligten (Versicherungsnehmer/Versicherter,<br />

P<strong>KV</strong>-Unternehmen und<br />

Leistungs erbringer) zu vermitteln und möglichst entsprechende<br />

Lösungsvorschläge zu unterbreiten.<br />

Empfehlungen des Ombudsmannes wird eine hohe Bedeutung<br />

zukommen, die P<strong>KV</strong>-Unternehmen sind allerdings nicht an<br />

diese gebunden. Für die Inanspruchnahme des Ombuds manns<br />

muss der Kunde nichts bezahlen.<br />

Damit steht den P<strong>KV</strong>-Kunden im Streitfall neben der BaFin bzw.<br />

den ordentlichen Gerichten eine dritte Stelle zur Verfügung. Sie<br />

soll für eine möglichst schnelle, außergerichtliche und tragbare<br />

Einigung zwischen den Beteiligten sorgen und zu einer noch<br />

höheren Kundenzufriedenheit beitragen.<br />

P<strong>KV</strong>-Ombudsmann ist Dr. Klaus Theo Schröder (Staatssekretär<br />

a. D.) mit Sitz in der Berliner P<strong>KV</strong>-Geschäftsstelle: Kronenstraße<br />

13, 10117 Berlin. Nähere Informationen finden Sie im<br />

Internet unter: Internet: www.pkv-ombudsmann.de<br />

Ostabschlag<br />

siehe Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG), Seite 101<br />

Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz (Pflegereform) sind<br />

zum 1.7.2008 eine Reihe an gesetzlichen Änderungen in Kraft<br />

getreten. So steigen Leistungen der Pflegepflichtversicherung<br />

schrittweise – sowohl in der ambulanten als auch in der stationären<br />

Pflege. Bis zum Jahr 2012 werden die Leistungsbeträge<br />

für Pflegebedürftige insgesamt dreimal erhöht, ab 2015 dann<br />

regelmäßig an Inflationsrate und Bruttolohnentwicklung angepasst.<br />

Außerdem profitieren Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz<br />

von der Reform. Das sind in erster Linie<br />

Demenzkranke, für die bereits in „Pflegestufe 0“ bis maximal<br />

2.400 EUR im Jahr gezahlt werden. Mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz<br />

wurde ebenfalls das Pflegezeitgesetz verabschiedet.<br />

Pflegezeitgesetz<br />

Pflegezeit bedeutet, dass ein Beschäftigter für die Dauer von<br />

bis zu 6 Monaten einen Anspruch auf unbezahlte, aber sozial<br />

abgesicherte Freistellung von der Arbeit hat. Die Pflegezeit<br />

kann auch in Form einer teilweisen Freistellung erfolgen.<br />

Anspruch auf Pflegezeit hat ein Beschäftigter, der einen nahen<br />

Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegt. Der Anspruch<br />

besteht nur gegenüber Arbeitgebern mit mehr als 15 Beschäftigten.<br />

In der Renten- und Arbeitslosenversicherung übernimmt die<br />

Pflegepflichtversicherung i.d.R. die Beitragszahlung. Privat<br />

krankenversicherte Beschäftigte erhalten auf Antrag Zuschüsse<br />

für die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung in<br />

Höhe der für Mitglieder in der Sozialversicherung geltenden<br />

Mindestbeiträge (<strong>2011</strong> = 126,90 EUR). Voraussetzung ist, dass<br />

sie während der Pflegezeit nicht beitragsfrei familienversichert<br />

sein können.<br />

Die Pflegezeit begründet keine Versicherungspflicht in der<br />

gesetzlichen Krankenversicherung. Eine private Kranken- und<br />

Pflegepflichtversicherung kann unverändert bestehen bleiben.<br />

Rechtsgrundlagen der P<strong>KV</strong><br />

• Versicherungsaufsichtsgesetz (V<strong>AG</strong>)<br />

• Versicherungsvertragsgesetz (VVG)<br />

• Allgemeine Versicherungsbedingungen<br />

(Teil I, II = Musterbedingungen mit <strong>SIGNAL</strong><br />

Tarifbedingungen, Teil III = <strong>SIGNAL</strong> Tarif)<br />

• BGB, HGB und einzelvertragliche Regelungen<br />

Rentner<br />

Die Entscheidung für die <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherung hängt<br />

auch davon ab, wie im Alter - als Rentner - die Bei tragsbelastung<br />

in der G<strong>KV</strong> aussieht. Vor dem 01.04.2002 konnten<br />

Rentner nur dann in die günstige Pflichtversicherung der Rentner<br />

(<strong>KV</strong>dR), wenn sie 9/10 der zweiten Lebensarbeitshälfte in<br />

der G<strong>KV</strong> pflichtversichert waren. Vor dem Hintergrund der Bundestagswahl<br />

vom 22.09.2002 können seit dem 01.04.2002 alle<br />

Rentner in die <strong>KV</strong>dR, wenn sie 90 % der zweiten Lebens arbeits<br />

hälfte G<strong>KV</strong>-versichert (freiwillig oder pflichtversichert)<br />

waren. Doch schon jetzt steht fest: Von dieser Neuregelung<br />

werden nur die aktuellen Rentner und rentennahen Jahrgänge<br />

profitieren. Alle anderen werden, wenn sie Rentner sind, von<br />

ihren gesamten Einnahmen (inkl. Mieten und Zinsen) Beiträge<br />

zu zahlen haben.<br />

1. Pflichtversicherte Rentner in der Krankenversicherung<br />

der Rentner (<strong>KV</strong>dR)<br />

Versicherungspflicht in der <strong>KV</strong>dR besteht, wenn der Rentner<br />

mindestens 90% der zweiten Lebensarbeitshälfte G<strong>KV</strong>-versichert<br />

war (freiwillig oder pflichtversichert).<br />

Erstmalige Erwerbstätigkeit<br />

▼<br />

Lebensarbeitszeit<br />

▼<br />

Tag der Rentenantragstellung<br />

▼<br />

▼<br />

▼<br />

2. Hälfte der Lebensarbeitszeit<br />

Pflichtversicherung als Rentner,<br />

wer mindestens 9/10 dieser Zeit in<br />

der G<strong>KV</strong> versichert war.<br />

Freiwillige Weiterversicherung als<br />

Rentner, wer weniger als 9/10 dieser<br />

Zeit in der G<strong>KV</strong> versichert war.<br />

<strong>KV</strong>-Lexikon<br />

zurück zum Inhaltsverzeichnis<br />

95

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!