KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
Äquivalenzprinzip<br />
Grundprinzip der P<strong>KV</strong>-Beitragskalkulation, nach dem auf die<br />
gesamte erwartete Vertragsdauer jede Versichertengruppe mit<br />
ihren Prämien ihre eigenen erwarteten Versicherungsleistungen<br />
zu finanzieren hat.<br />
Aktuar, Verantwortlicher<br />
Der Verantwortliche Aktuar hat die Finanzlage des Unternehmens<br />
insbesondere darauf zu überprüfen, ob die dauernde<br />
Erfüllbarkeit der Verträge jederzeit gewährleistet ist, und vor<br />
allem sicherzustellen, dass die Grundsätze für die Tarifkalkulation<br />
beachtet werden. Er ist von jedem Versicherungsunternehmen,<br />
das die substitutive Kran ken versicherung betreibt, zu<br />
bestellen.<br />
Allgemeiner Beitragssatz<br />
Seit dem 1.1.2009 mit Einführung des Gesundheitsfonds einheitlicher<br />
Beitragssatz, der für sämtliche Krankenkassen in<br />
Deutschland gilt. Der allgemeine Beitragssatz gilt für Mitglieder,<br />
die bei Arbeits un fähigkeit für mindestens 6 Wochen Anspruch<br />
auf Entgeltfort zahlung haben.<br />
Allgemeine Versicherungsbedingungen<br />
Abgekürzt AVB. Sie bestehen im Regelfall aus 3 Teilen. Der<br />
ers te Teil sind die Musterbedingungen des P<strong>KV</strong>-Verbandes. Der<br />
zweite Teil sind spezifische <strong>SIGNAL</strong> Besserstellungen und<br />
Ergänzungen und der dritte Teil sind die Tarife.<br />
Altersteilzeit<br />
Altersteilzeit liegt vor, wenn Arbeitnehmer das 55. Lebensjahr<br />
vollendet haben und mit ihrem Arbeitgeber vereinbaren, dass<br />
ihre Arbeitszeit auf die Hälfte der tariflich regelmäßigen<br />
wöchent lichen Arbeitszeit reduziert wird.<br />
Die genaue Ausgestaltung der Altersteilzeit ist Sache der Tarifvertragsparteien.<br />
Eine entsprechende Regelung ist mittlerweile<br />
in den meisten Branchen erfolgt. Die Reduzierung der Arbeitszeit<br />
auf die Hälfte kann auf unterschiedliche Weise realisiert<br />
werden. Beispielsweise kann die Reduzierung auch wie folgt<br />
innerhalb der Rahmenfrist von 10 Jahren aussehen: Mit 55 Jahren<br />
volle Stundenzahl bis 60, danach gar keine Tätigkeit bis 65<br />
Jahre (= Blockmodell). Ergebnis: Bezogen auf 10 Jahre wurde<br />
die Arbeitszeit auf die Hälfte reduziert. Der Arbeitnehmer erhält<br />
in der gesamten Zeit 50% Gehalt plus Aufstockungsbe träge, die<br />
der Arbeitgeber gemäß tarifver traglicher Vereinbarung zahlt.<br />
Im Falle der Altersteilzeit wird der Privatversicherte seit dem<br />
01.07.2000 – auch wenn die Versicherungspflichtgrenze unterschritten<br />
wird – im Regelfall nicht mehr versicherungspflichtig,<br />
wenn er das 55. Lebensjahr vollendet hat und vor der Reduzierung<br />
der Arbeitszeit mindestens 5 Jahre P<strong>KV</strong>-versichert war.<br />
Alterungsrückstellung (auch Deckungsrückstellung)<br />
Grundsätzlich ist der Beitrag zur P<strong>KV</strong> altersabhängig, und zwar<br />
mit zunehmendem Alter fast immer steigend (dies wird allgemein<br />
als Risikobeitrag bezeichnet). Der nach dem Äquivalenzprinzip<br />
berechnete Beitrag ist demgegenüber prinzipiell konstant<br />
und heißt Nettobeitrag. Dieser Nettobeitrag ist in der<br />
Anfangszeit der Versicherungsdauer höher als der jeweilige<br />
altersabhängige Risikobeitrag. Dies führt zwangsläufig zur Bildung<br />
einer Rück stellung der in der Anfangszeit „zu viel“ bezahlten<br />
Beiträge, der Alterungsrückstellung. Sie wird verzinslich<br />
angesammelt, wobei die hieraus erzielten Überschüsse wiederum<br />
den Rückstel lungen zugeführt werden. Ab dem Zeitpunkt,<br />
wo der Beitrag nicht mehr ausreicht, um die Leistungen zu<br />
finanzieren, wird die Alterungsrückstellung abgebaut.<br />
Anwartschaftsversicherung<br />
Eine Anwartschaftsversicherung dient dazu, erworbene Rechte<br />
aus einem P<strong>KV</strong>-Vertrag zu erhalten. Der Abschluss empfiehlt<br />
sich z. B. für Vollversicherte, die vorübergehend in der G<strong>KV</strong><br />
versicherungspflichtig werden (z. B. wegen Arbeitslosigkeit<br />
ohne Befreiung). Mit einer kleinen Anwartschaftsversicherung<br />
erreicht der Kunde den Verzicht auf erneute Risikoprüfung bei<br />
Aktivierung; durch die große Anwartschaftsversicherung werden<br />
zusätzlich die Alterungsrückstellungen weiter aufgebaut.<br />
Bei Anspruch auf freie Heilfürsorge (Polizeibeamte, Berufssoldaten)<br />
können solche Rechte für die spätere Pensionierung<br />
bereits ab Dienstbeginn erworben werden (große Anwartschaft<br />
oder kleine Anwartschaft mit LV). Eine Anwartschaftsversicherung<br />
ist auch für bestimmte Auslandsaufenthalte möglich.<br />
Seit dem 1.1.2009 ist eine Anwartschaftsversicherung wegen<br />
wirtschaftlicher Notlage dann nicht mehr möglich, wenn es sich<br />
um eine Krankheitskostenvollversicherung handelt, die der<br />
Pflicht zur Versicherung gemäß § 193 Abs. 3 VVG genügt.<br />
Anzeigepflicht<br />
Sämtliche Fragen im Antrag sind zutreffend und vollständig zu<br />
beantworten. Alle Tatsachen, auch und vor allem gesundheitlicher<br />
Art, sind anzugeben, damit der Versicherer abschließend<br />
prüfen kann. Diesbezügliche Erklärungen können auch<br />
auf einer Anlage zum Antrag gemacht werden. Bei einem Verstoß<br />
setzt der Kunde seinen Versicherungsschutz aufs Spiel.<br />
Arbeitgeberzuschuss<br />
a) zur P<strong>KV</strong>:<br />
Bei <strong>SIGNAL</strong> versicherte Arbeitnehmer, die nur wegen Überschreitens<br />
der Jahresarbeitsentgeltgrenze krankenversicherungsfrei<br />
sind oder von der Versicherungspflicht befreit wurden<br />
oder die ab 55 versicherungsfrei bleiben, erhalten von ihrem<br />
Arbeitgeber einen Zuschuss zum <strong>KV</strong>-Beitrag. Der Zuschuss<br />
beträgt <strong>2011</strong><br />
Berechnung Höchstbeitrag Maximal-Zuschuss<br />
3.712,50 EUR x 14,6 % : 2 = 271,01 EUR<br />
ist aber begrenzt auf die Hälfte des tatsächlich gezahlten<br />
<strong>SIGNAL</strong> Beitrages. Liegt das Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze,<br />
wird dieses Einkommen für die Berechnung<br />
des Arbeitgeberzuschusses zugrundegelegt.<br />
Privat Versicherte erhalten den Zuschuss nur, wenn sie für sich<br />
und für ihre Angehörigen, die bei Krankenversicherungs pflicht<br />
des Arbeitnehmers familienversichert wären, Vertrags leistungen<br />
beanspruchen können, die der Art nach den G<strong>KV</strong>-Leistungen<br />
entsprechen.<br />
Hieraus folgt, dass auch der Beitrag für vollversicherte, einkommenslose<br />
Familienangehörige des Arbeitnehmers (Ehe partner,<br />
Kinder) zuschussfähig ist. Ebenso wird der Zuschuss auch für<br />
eine Vollversicherung ohne Krankentagegeld gezahlt. Interessant:<br />
Der Arbeitgeberzuschuss mindert sich nicht durch die<br />
<strong>SIGNAL</strong> Beitragsrückerstattung.<br />
b) zur PPV:<br />
Der Beitragszuschuss zum <strong>SIGNAL</strong> PPV-Beitrag ist begrenzt<br />
auf den Betrag, der als Arbeitgeberanteil bei SPV- Versicherungspflicht<br />
fällig wäre (<strong>2011</strong> höchstens 36,20 EUR), höchstens<br />
jedoch auf die Hälfte des tatsächlichen PPV-Bei trages. Im Bundesland<br />
Sachsen beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss<br />
17,63 EUR (0,475 % von 3.712,50 EUR).<br />
76 zurück zum Inhaltsverzeichnis