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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Selbstständige und Freiberufler<br />

G<strong>KV</strong>-Kündigungsfristen beim Wechsel zur <strong>SIGNAL</strong><br />

Durch das G<strong>KV</strong>-Wettbewerbsstärkungsgesetz (G<strong>KV</strong>-WSG) sind<br />

für Selbstständige in der G<strong>KV</strong> jetzt zwei Kündigungszeitpunkte<br />

möglich. Der entsprechende Kündigungszeitpunkt ist dabei<br />

abhängig vom Status des Selbstständigen in der G<strong>KV</strong>.<br />

a) Der Selbstständige ist freiwillig versichert<br />

Ist der Selbstständige freiwilliges Mitglied in der G<strong>KV</strong>, kann<br />

er seine Mitgliedschaft zum Ende des übernächs ten Kalendermonats<br />

kündigen [§ 175 Abs. 4 SGB V].<br />

Beispiel:<br />

• Kündigung am 13.05.<strong>2011</strong><br />

• Ende der G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft am 31.07.<strong>2011</strong><br />

b) Der Selbstständige ist pflichtversichert<br />

Ein Selbstständiger, der vormals nicht versichert war und<br />

der G<strong>KV</strong> zuzuordnen ist, wird aufgrund einer Vorschrift des<br />

G<strong>KV</strong>-WSG versicherungspflichtig. Diese versicherungspflich<br />

tigen Selbstständigen können ihre G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft<br />

jederzeit kündigen, wenn sie einen anderweitigen Versicherungsschutz<br />

nachweisen – und zwar einen Tag vor dem Versicherungsbeginn<br />

einer Krankheitskostenvollversicherung<br />

[§ 190 Abs. 13 SGB V].<br />

Beispiel:<br />

• P<strong>KV</strong> beginnt am 01.06.<strong>2011</strong><br />

• Ende der G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft am 31.05.<strong>2011</strong><br />

(aber nur wenn er seiner Kasse eine <strong>KV</strong>-Voll nachweist)<br />

Keine Kündigung ohne Nachweis<br />

Die Kündigung der G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft wird nur wirksam, wenn<br />

innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist der Krankenkasse<br />

das Bestehen einer privaten Kranken-Vollversicherung nachgewiesen<br />

wird.<br />

Beispiel:<br />

Ein Selbstständiger kündigt seine freiwillige G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft<br />

am 13.9.<strong>2011</strong> zum 30.11.<strong>2011</strong> (Kündigungsfrist: zum Ende des<br />

übernächsten Kalendermonats). Bis Ende November muss der<br />

Selbstständige seiner Krankenkasse das Bestehen einer <strong>KV</strong>-<br />

Voll nachweisen. Versäumt er dies, wird die Kündigung unwirksam,<br />

sodass er weiterhin gesetzlich versichert bleibt. Der Austritt<br />

wäre dann nur mit einer erneuten Kündigung möglich.<br />

Sonderfall: Statuswechsel<br />

Selbstständige, die vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit<br />

versicherungspflichtig in der G<strong>KV</strong> waren (z. B. als Arbeitnehmer<br />

bzw. als Alg. I oder Alg. II Bezieher), haben durch den Statuswechsel<br />

folgende Möglichkeiten sich zu entscheiden:<br />

• Freiwillige Weiterversicherung in der G<strong>KV</strong><br />

Mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit kann sich der<br />

Selbstständige in der G<strong>KV</strong> nahtlos freiwillig weiterversichern,<br />

wenn er die entsprechenden Vorversicherungszeiten<br />

erfüllt. Die Weiterversicherung muss er dann innerhalb von<br />

drei Monaten bei seiner Krankenkasse beantragen. Damit<br />

wird er freiwilliges Mitglied, kann aber die Mitgliedschaft<br />

jederzeit mit Frist zum Ende des übernächsten Kalendermonats<br />

kündigen.<br />

• Wechsel in die P<strong>KV</strong><br />

Mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit kann er sofort<br />

eine Krankheitskostenvollversicherung abschließen. Den<br />

Abschluss einer <strong>KV</strong>-Voll muss er seiner Krankenkasse<br />

nachweisen. Unterbleibt der Nachweis, wird er als Nichtversicherter<br />

von seiner Krankenkasse betrachtet, mit der Konsequenz,<br />

dass er dann versicherungspflichtig wird.<br />

zurück zum Inhaltsverzeichnis<br />

• Pflichtversichert als Nichtversicherter in der G<strong>KV</strong><br />

Mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit unternimmt der<br />

Selbstständige überhaupt nichts. Damit wird er als Nichtversicherter<br />

eingestuft und wieder versicherungspflichtig in der<br />

G<strong>KV</strong>. Es ist ein jederzeitiger Wechsel in die P<strong>KV</strong> ohne Frist<br />

möglich. Der Selbstständige muss lediglich den Abschluss<br />

einer P<strong>KV</strong> nachweisen.<br />

Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit<br />

Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit entfällt das Arbeitseinkommen<br />

des Selbstständigen und Freiberuflers in der Regel komplett.<br />

Fixe Betriebskosten und der Lebensunterhalt sind jedoch weiter<br />

zu bestreiten.<br />

Eine <strong>SIGNAL</strong> Krankentagegeld-Versicherung löst dieses Verdienstausfall-Problem.<br />

Denn wir zahlen ohne zeitliche Begrenzung<br />

ein notwendiges Ersatzeinkommen (maximale Höhe siehe<br />

Verkaufshinweise); und dies, solange krankheits- oder unfallbedingte<br />

Arbeitsunfähigkeit besteht.<br />

Zusätzlich erhält die Anpassungsgarantie den Wert des Versicherungsschutzes:<br />

bei allgemeinen Einkommenssteige rungen<br />

alle 3 Jahre, bei individuellen Einkommenssteigerungen innerhalb<br />

von 2 Monaten nach der Erhöhung. Folgender Leistungsbeginn<br />

kann gewählt werden: 8., 15., 22., 29., 43., 92., 183.,<br />

274., 365., 547. und 729. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.<br />

Die Kombination von Krankentagegeldtarifen mit unterschiedlichem<br />

Leistungsbeginn ist möglich und bringt eine zusätzliche<br />

Beitragsersparnisse.<br />

Beispiel: Selbstständiger (Mann, 34 Jahre)<br />

... möglichst nicht so:<br />

Tarif tägliche Leistung monatlicher Beitrag<br />

EKTG 8 50,00 EUR 100,00 EUR<br />

Gesamtbeitrag 100,00 EUR<br />

... sondern so:<br />

Tarif tägliche Leistung monatlicher Beitrag<br />

EKTG 15 25,00 EUR 32,25 EUR<br />

EKTG 22 25,00 EUR 22,50 EUR<br />

Gesamtbeitrag 54,75 EUR<br />

(Kein) Krankengeldanspruch für Selbstständige in der G<strong>KV</strong><br />

Seit dem 1.1.2009 ist in der G<strong>KV</strong> der Anspruch auf Krankengeld<br />

grundsätzlich weggefallen. Um ihren Verdienstausfall abzusichern,<br />

haben Selbstständige folgende Möglichkeiten:<br />

1. Absicherung über einen G<strong>KV</strong> Krankengeld-Wahltarif oder<br />

2. Absicherung über ein P<strong>KV</strong> Krankentagegeld oder<br />

3. Wahl des allgemeinen Beitragssatz (15,5%). Mit der Zahlung<br />

des allgemeinen Beitragssatzes hat der Selbstständige wieder<br />

einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab<br />

dem 43. Tag. Wichtig: Wählt der Selbstständige nur den allgemeinen<br />

Beitragssatz, kann er trotzdem jederzeit zum<br />

ordentlichen Kündigungstermin in die P<strong>KV</strong> wechseln!<br />

Zusätzlich zu diesem gesetzlichen Krankengeldanspruch<br />

kann sich der Selbstständige weitergehend absichern (frühere<br />

Karenzen und/ oder höheres Tagegeld):<br />

• entweder gesetzlich über einen Krankengeld-Wahltarif.<br />

Achtung Bindungsfalle: In diesem Fall gilt wieder die<br />

3-jährige Bindungsfrist.<br />

• oder über ein P<strong>KV</strong> Krankentagegeld<br />

Bedarfgerechter und flexibler lässt sich der Verdienstausfall für<br />

den Selbstständigen über ein privates Krankentagegeld absichern<br />

(siehe oben). Großer steuerlicher Vorteil: Das <strong>SIGNAL</strong><br />

Krankentagegeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt<br />

(siehe Beispiel Seite 21).<br />

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