KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Selbstständige und Freiberufler<br />
G<strong>KV</strong>-Kündigungsfristen beim Wechsel zur <strong>SIGNAL</strong><br />
Durch das G<strong>KV</strong>-Wettbewerbsstärkungsgesetz (G<strong>KV</strong>-WSG) sind<br />
für Selbstständige in der G<strong>KV</strong> jetzt zwei Kündigungszeitpunkte<br />
möglich. Der entsprechende Kündigungszeitpunkt ist dabei<br />
abhängig vom Status des Selbstständigen in der G<strong>KV</strong>.<br />
a) Der Selbstständige ist freiwillig versichert<br />
Ist der Selbstständige freiwilliges Mitglied in der G<strong>KV</strong>, kann<br />
er seine Mitgliedschaft zum Ende des übernächs ten Kalendermonats<br />
kündigen [§ 175 Abs. 4 SGB V].<br />
Beispiel:<br />
• Kündigung am 13.05.<strong>2011</strong><br />
• Ende der G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft am 31.07.<strong>2011</strong><br />
b) Der Selbstständige ist pflichtversichert<br />
Ein Selbstständiger, der vormals nicht versichert war und<br />
der G<strong>KV</strong> zuzuordnen ist, wird aufgrund einer Vorschrift des<br />
G<strong>KV</strong>-WSG versicherungspflichtig. Diese versicherungspflich<br />
tigen Selbstständigen können ihre G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft<br />
jederzeit kündigen, wenn sie einen anderweitigen Versicherungsschutz<br />
nachweisen – und zwar einen Tag vor dem Versicherungsbeginn<br />
einer Krankheitskostenvollversicherung<br />
[§ 190 Abs. 13 SGB V].<br />
Beispiel:<br />
• P<strong>KV</strong> beginnt am 01.06.<strong>2011</strong><br />
• Ende der G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft am 31.05.<strong>2011</strong><br />
(aber nur wenn er seiner Kasse eine <strong>KV</strong>-Voll nachweist)<br />
Keine Kündigung ohne Nachweis<br />
Die Kündigung der G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft wird nur wirksam, wenn<br />
innerhalb der gesetzlichen Kündigungsfrist der Krankenkasse<br />
das Bestehen einer privaten Kranken-Vollversicherung nachgewiesen<br />
wird.<br />
Beispiel:<br />
Ein Selbstständiger kündigt seine freiwillige G<strong>KV</strong>-Mitgliedschaft<br />
am 13.9.<strong>2011</strong> zum 30.11.<strong>2011</strong> (Kündigungsfrist: zum Ende des<br />
übernächsten Kalendermonats). Bis Ende November muss der<br />
Selbstständige seiner Krankenkasse das Bestehen einer <strong>KV</strong>-<br />
Voll nachweisen. Versäumt er dies, wird die Kündigung unwirksam,<br />
sodass er weiterhin gesetzlich versichert bleibt. Der Austritt<br />
wäre dann nur mit einer erneuten Kündigung möglich.<br />
Sonderfall: Statuswechsel<br />
Selbstständige, die vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit<br />
versicherungspflichtig in der G<strong>KV</strong> waren (z. B. als Arbeitnehmer<br />
bzw. als Alg. I oder Alg. II Bezieher), haben durch den Statuswechsel<br />
folgende Möglichkeiten sich zu entscheiden:<br />
• Freiwillige Weiterversicherung in der G<strong>KV</strong><br />
Mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit kann sich der<br />
Selbstständige in der G<strong>KV</strong> nahtlos freiwillig weiterversichern,<br />
wenn er die entsprechenden Vorversicherungszeiten<br />
erfüllt. Die Weiterversicherung muss er dann innerhalb von<br />
drei Monaten bei seiner Krankenkasse beantragen. Damit<br />
wird er freiwilliges Mitglied, kann aber die Mitgliedschaft<br />
jederzeit mit Frist zum Ende des übernächsten Kalendermonats<br />
kündigen.<br />
• Wechsel in die P<strong>KV</strong><br />
Mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit kann er sofort<br />
eine Krankheitskostenvollversicherung abschließen. Den<br />
Abschluss einer <strong>KV</strong>-Voll muss er seiner Krankenkasse<br />
nachweisen. Unterbleibt der Nachweis, wird er als Nichtversicherter<br />
von seiner Krankenkasse betrachtet, mit der Konsequenz,<br />
dass er dann versicherungspflichtig wird.<br />
zurück zum Inhaltsverzeichnis<br />
• Pflichtversichert als Nichtversicherter in der G<strong>KV</strong><br />
Mit Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit unternimmt der<br />
Selbstständige überhaupt nichts. Damit wird er als Nichtversicherter<br />
eingestuft und wieder versicherungspflichtig in der<br />
G<strong>KV</strong>. Es ist ein jederzeitiger Wechsel in die P<strong>KV</strong> ohne Frist<br />
möglich. Der Selbstständige muss lediglich den Abschluss<br />
einer P<strong>KV</strong> nachweisen.<br />
Verdienstausfall bei Arbeitsunfähigkeit<br />
Im Fall einer Arbeitsunfähigkeit entfällt das Arbeitseinkommen<br />
des Selbstständigen und Freiberuflers in der Regel komplett.<br />
Fixe Betriebskosten und der Lebensunterhalt sind jedoch weiter<br />
zu bestreiten.<br />
Eine <strong>SIGNAL</strong> Krankentagegeld-Versicherung löst dieses Verdienstausfall-Problem.<br />
Denn wir zahlen ohne zeitliche Begrenzung<br />
ein notwendiges Ersatzeinkommen (maximale Höhe siehe<br />
Verkaufshinweise); und dies, solange krankheits- oder unfallbedingte<br />
Arbeitsunfähigkeit besteht.<br />
Zusätzlich erhält die Anpassungsgarantie den Wert des Versicherungsschutzes:<br />
bei allgemeinen Einkommenssteige rungen<br />
alle 3 Jahre, bei individuellen Einkommenssteigerungen innerhalb<br />
von 2 Monaten nach der Erhöhung. Folgender Leistungsbeginn<br />
kann gewählt werden: 8., 15., 22., 29., 43., 92., 183.,<br />
274., 365., 547. und 729. Tag einer Arbeitsunfähigkeit.<br />
Die Kombination von Krankentagegeldtarifen mit unterschiedlichem<br />
Leistungsbeginn ist möglich und bringt eine zusätzliche<br />
Beitragsersparnisse.<br />
Beispiel: Selbstständiger (Mann, 34 Jahre)<br />
... möglichst nicht so:<br />
Tarif tägliche Leistung monatlicher Beitrag<br />
EKTG 8 50,00 EUR 100,00 EUR<br />
Gesamtbeitrag 100,00 EUR<br />
... sondern so:<br />
Tarif tägliche Leistung monatlicher Beitrag<br />
EKTG 15 25,00 EUR 32,25 EUR<br />
EKTG 22 25,00 EUR 22,50 EUR<br />
Gesamtbeitrag 54,75 EUR<br />
(Kein) Krankengeldanspruch für Selbstständige in der G<strong>KV</strong><br />
Seit dem 1.1.2009 ist in der G<strong>KV</strong> der Anspruch auf Krankengeld<br />
grundsätzlich weggefallen. Um ihren Verdienstausfall abzusichern,<br />
haben Selbstständige folgende Möglichkeiten:<br />
1. Absicherung über einen G<strong>KV</strong> Krankengeld-Wahltarif oder<br />
2. Absicherung über ein P<strong>KV</strong> Krankentagegeld oder<br />
3. Wahl des allgemeinen Beitragssatz (15,5%). Mit der Zahlung<br />
des allgemeinen Beitragssatzes hat der Selbstständige wieder<br />
einen Anspruch auf das gesetzliche Krankengeld ab<br />
dem 43. Tag. Wichtig: Wählt der Selbstständige nur den allgemeinen<br />
Beitragssatz, kann er trotzdem jederzeit zum<br />
ordentlichen Kündigungstermin in die P<strong>KV</strong> wechseln!<br />
Zusätzlich zu diesem gesetzlichen Krankengeldanspruch<br />
kann sich der Selbstständige weitergehend absichern (frühere<br />
Karenzen und/ oder höheres Tagegeld):<br />
• entweder gesetzlich über einen Krankengeld-Wahltarif.<br />
Achtung Bindungsfalle: In diesem Fall gilt wieder die<br />
3-jährige Bindungsfrist.<br />
• oder über ein P<strong>KV</strong> Krankentagegeld<br />
Bedarfgerechter und flexibler lässt sich der Verdienstausfall für<br />
den Selbstständigen über ein privates Krankentagegeld absichern<br />
(siehe oben). Großer steuerlicher Vorteil: Das <strong>SIGNAL</strong><br />
Krankentagegeld unterliegt nicht dem Progressionsvorbehalt<br />
(siehe Beispiel Seite 21).<br />
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