19.01.2015 Aufrufe

KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Dauernde Öffnungsaktionen für Beamte<br />

1. die „Normal“-Beihilfetarife 2. für den Beihilfe-Basistarif (BTB)<br />

Krankenversicherung: garantierte Aufnahme, max. 30% Risikozuschlag,<br />

kein Aufnahmehöchstalter<br />

Neue Bundesländer (ohne Brandenburg,<br />

Mecklenburg-<br />

Vorpommern)<br />

BO, BOZ oder SB-W, EKH 15<br />

Krankenversicherung: garantierte Aufnahme, kein Risiko zuschlag, ohne<br />

Vorversicherungszeit und Altersgrenze.<br />

Kappung auf den anteiligen (nicht durch die Beihilfe gedeckten<br />

%-Satz) G<strong>KV</strong>-Höchstbeitrag, aber kein Anspruch auf Ehegattenkappung<br />

Brandenburg, Mecklenburg-<br />

Vorpommern<br />

Berlin, Bremen, Hamburg,<br />

Saarland, Schleswig-Holstein,<br />

Niedersachsen<br />

Baden-Württemberg*, Bayern,<br />

Bund, Hessen, Nordrhein-<br />

Westfalen, Rheinland-Pfalz*<br />

BO<br />

AB, SB-R<br />

AB, SB-R, SB-W, EKH 15<br />

Pflegeversicherung: Es gelten „Altbestandsrechte“, d. h.: kein Risikozuschlag,<br />

max. 40 % des SPV-Höchstbeitrages, allerdings kein Anspruch<br />

auf Ehegattenkappung<br />

Personenkreis und Zugangszeiträume<br />

Gilt für Personen, die sich erstmalig<br />

nach Beihilfetarifen versichern<br />

können (Ausnahme Basistarif):<br />

• Beamte auf Probe und ihre<br />

berück sichtigungfähigen Angehörigen<br />

- innerhalb von 6 Monaten<br />

nach Verbeamtung auf<br />

Probe<br />

- Findet ein Probedienstver -<br />

hältnis nicht statt, so beginnt<br />

die einmalige Frist mit der<br />

Verbeamtung auf Zeit oder<br />

Lebenszeit<br />

• berücksichtigungsfähige Angehörige<br />

- innerhalb von 6 Monaten<br />

(Ehegatten, Kinder) nach<br />

Ende einer Versicherungspflicht<br />

sowie einer daraus<br />

entstandenen Familienver si<br />

cherung in der G<strong>KV</strong><br />

- innerhalb von 6 Monaten<br />

nach Heirat<br />

- innerhalb von 6 Monaten<br />

nach Beginn der Berücksichtigungsfähigkeit<br />

wegen Unterschreitens<br />

der relevanten<br />

Einkommensgrenze<br />

Gilt für Personen, die am<br />

31.12.2004 freiwillig G<strong>KV</strong>-versichert<br />

waren und Anspruch auf Beihilfe<br />

haben:<br />

• für Beamte auf Probe, Zeit oder<br />

Lebenszeit + Versorgungsempfänger<br />

und ihre berücksichtigungsfähigen<br />

Angehörigen<br />

- für Beamte unbefristet<br />

- für den Angehörigen innerhalb<br />

eines Jahres nach Versicherungsbeginn<br />

des Beamten<br />

• berücksichtigungsfähige Angehörige<br />

- innerhalb von 6 Monaten (Ehe<br />

gatten, Kinder) nach Ende einer<br />

Versicherungspflicht sowie<br />

einer daraus entstandenen Familienversicherung<br />

in der G<strong>KV</strong><br />

- innerhalb von 6 Monaten nach<br />

Heirat<br />

- innerhalb von 6 Monaten nach<br />

Beginn der Berück sichti gungs -<br />

fähigkeit wegen Unterschreitens<br />

der relevanten Einkommensgrenze<br />

Voraussetzung für die Versicherung der Angehörigen ist, dass der<br />

Beihilfeberechtigte bereits bei <strong>SIGNAL</strong> versichert ist, gleichzeitig versichert<br />

wird oder bei einem anderen Krankenversicherungsunternehmen<br />

versichert ist, das diese erleichterten Bedingungen nicht anwendet, der<br />

Beamte selbst aber ansonsten die Bedingungen erfüllen würde!<br />

Pflegeversicherung: Annahmezwang, Risikozuschlag möglich, max.<br />

50 % des SPV-Höchstbeitrages, allerdings kein Anspruch auf Ehegattenkappung<br />

Personenkreis und Zugangszeiträume<br />

a) Für Beamte und deren berück sichtigungsfähige Angehörige möglich,<br />

die bislang noch über keinen die Versicherungspflicht erfüllenden<br />

Krankenversicherungsschutz verfügen (unabhängig vom Gesundheitszustand)<br />

Diese Personen können jederzeit in den Basistarif eines privaten<br />

Krankenversicherers wechseln. Hier besteht Kontrahie rungszwang.<br />

Wichtig: Kommen Beihilfeberechtigte des Bundes und der Länder<br />

Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern<br />

und Sachsen-Anhalt nicht der Pflicht zur Versicherung nach,<br />

verlieren sie ihren Beihilfeanspruch.<br />

b) Für Beamte und deren berück sichtigungsfähige Angehörige möglich,<br />

die bereits über einen die Versicherungspflicht erfüllenden<br />

Krankenversicherungsschutz verfügen, wenn ...<br />

• dieser Versicherungsschutz vor dem 1.1.2009 bestand, ist ein<br />

Wechsel in den Basistarif des eigenen Versicherers jederzeit<br />

möglich, wenn das 55. Lebensjahr vollendet wurde, Anspruch auf<br />

eine gesetzliche Rente besteht und diese beantragt wurde oder<br />

Hilfebedürftigkeit nach dem SGB II oder SGB XII besteht.<br />

• Personen, die ab dem 1.1.2009 diesen Versicherungsschutz<br />

abgeschlossen haben, können jederzeit in den Basistarif des<br />

eigenen Versicheres wechseln.<br />

• Beamte, die freiwillig in der G<strong>KV</strong> versichert sind, innerhalb von<br />

6 Monaten ab Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft<br />

Anfragen zum Basistarif sind schriftlich an die Hauptverwaltung zu<br />

richten!<br />

_________________<br />

*) Versicherungsschutz für stationäre Wahlleistungen nur möglich, wenn der<br />

Beamte monatlich 13 EUR an seinen Dienstherrn zahlt. Andernfalls kann nur<br />

AB, SB-R angeboten werden.<br />

54 zurück zum Inhaltsverzeichnis

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!