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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />

b) Ist die Krankheitskostenvollversicherung nach dem<br />

31.12.2008 abgeschlossen worden<br />

Jede private Krankheitskostenvollversicherung, die ab 2009<br />

abgeschlossen wird, ist die Übertragungswert-Mitgabe einkalkuliert<br />

– als Tarife der „Neuen Welt“. Dieser kalkulierte<br />

Mehrbedarf wird auch als so genannte „Wechslerkomponente“<br />

bezeichnet. Die Höhe der Wechslerkomponente ist<br />

abhängig vom Eintrittsalter. In jungen Jahren ist dieser<br />

Zuschlag mit ca. 15 % am höchsten und in höheren Eintrittsaltern<br />

liegt er fast bei Null (im Vergleich zum Beitragsniveau<br />

„Alte Welt“). Wechselt ein Versicherungsnehmer den Krankenversicherer<br />

innerhalb der „Neuen Welt“, wird der Übertragungswert<br />

immer mitgegeben. Dafür ist es unerheblich,<br />

ob in den Basistarif oder in einen „normalen“ <strong>KV</strong>-Volltarif<br />

des neuen Versicherers gewechselt wird.<br />

Mutterschutz (nur für Arbeitnehmerinnen)<br />

Der gesetzliche Mutterschutz, das Mutterschutzgesetz, hat die<br />

Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende Frau und das werdende<br />

Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschäden<br />

am Arbeitsplatz zu schützen. Aber auch finanzielle<br />

Einbußen und der Schutz vor dem Verlust des Arbeitsplatzes<br />

während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung<br />

sind Gegenstand dieses Gesetzes.<br />

Hier die wichtigsten Bestimmungen:<br />

1. Beschäftigungsverbote (Schutzfristen)<br />

Grundsätzlich darf eine werdende Mutter in den letzten<br />

Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Das<br />

Beschäftigungsverbot erstreckt sich generell auf 8 Wochen<br />

nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten<br />

12 Wochen).<br />

2. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss<br />

Die privat krankenversicherte Mutter erhält aus Anlass der<br />

Entbindung einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von<br />

210 EUR. Dieses ist beim<br />

Bundesversicherungsamt<br />

Mutterschaftsgeldstelle<br />

Friedrich-Ebert-Allee 38<br />

53113 Bonn<br />

zu beantragen. Seit dem 1.2.2006 kann dies ebenfalls<br />

online beantragt werden, unter www.mutterschaftsgeld.de.<br />

Daneben wird für die Dauer der Beschäfti gungs verbote als<br />

Arbeitgeberzuschuss das Netto arbeits entgelt verringert um<br />

13 EUR kalendertäglich weitergezahlt.<br />

Beispiel:<br />

Nettoarbeitsentgelt kalendertäglich 50 EUR<br />

abzüglich<br />

13 EUR<br />

= Arbeitgeberzuschuss 37 EUR<br />

Nettoeinkommen<br />

Die Frage nach der Absicherung des „richtigen“ Krankentagegeldes<br />

in der Vollversicherung ist zugleich die Frage, was unter<br />

Nettoein kommen zu verstehen ist.<br />

Der Begriff des Nettoeinkommens ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />

nicht abschließend definiert. Das<br />

<strong>SIGNAL</strong> Krankentagegeld soll sicherstellen, dass der Kunde bei<br />

Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an die Entgeltfort zahlung die<br />

gleiche Einkommenshöhe zur Verfügung hat wie bei aktiver<br />

Tätigkeit. Dabei ist zu beachten, dass das Krankentage geld<br />

steuerfrei ist und während des Krankentagegeldbezuges die<br />

Beiträge zur <strong>SIGNAL</strong> <strong>KV</strong> und zur <strong>SIGNAL</strong> PPV komplett aus<br />

eigener Tasche zu bezahlen sind. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit,<br />

auf Antrag Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung<br />

zu zahlen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung<br />

übernimmt <strong>SIGNAL</strong> für den Versicherten.<br />

Kleine Berechnungshilfe zur richtigen KTG-Absicherung des<br />

Arbeitnehmers:<br />

Aktuelles Jahres-Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen<br />

wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) abzüglich Steuern : 12<br />

= monatliches Einkommen ohne Steuern aber inklusive<br />

Arbeitnehmeranteil zur P<strong>KV</strong>, PPV und GRV<br />

+ Arbeitgeberanteil zur <strong>SIGNAL</strong> <strong>KV</strong><br />

+ Arbeitgeberanteil zur <strong>SIGNAL</strong> PV<br />

+ Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung<br />

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

= monatlicher Absicherungsbedarf : 30<br />

= Höhe des erforderlichen Krankentagegeldes<br />

Kleine Berechnungshilfe zur Bestimmung des Nettoeinkommens<br />

bei Selbstständigen:<br />

Betriebseinnahmen (aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirt<br />

schaft, freiberuflicher Tätigkeit) = Umsatz<br />

minus Betriebsausgaben (Betriebskosten und Aufwendungen<br />

für berufliche Tätigkeit)<br />

––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />

= Nettoeinkommen (Gewinn)<br />

Bei Selbstständigen gilt als absicherbares Nettoeinkommen<br />

75 % des Gewinns (gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz)<br />

aus der selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit<br />

der versicherten Person.<br />

Nicht zu berücksichtigen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen,<br />

Vermietung und Verpachtung, nicht selbstständiger Tätigkeit,<br />

sonstige Einkünfte (z. B. Spekulationsgewinne).<br />

Im Einzelfall und bei entsprechendem Nachweis sind evtl. auch<br />

höhere Absicherungen möglich.<br />

Tipps für Existenzgründer:<br />

Nach der o. g. Definition wäre zum Teil kein Krankentagegeld<br />

versicherbar. Für diesen Personenkreis ist aber selbstverständlich<br />

ebenfalls eine bedarfsgerechte Absicherung möglich.<br />

Es empfiehlt sich, in diesen Fällen bei der Bedarfsermittlung<br />

zum Vergleich ein ähnliches Unternehmen heranzuziehen, das<br />

bereits einige Zeit am Markt ist.<br />

Zur bedarfsgerechten Krankengeldabsicherung bei Existensgründern<br />

gibt es Sonderregelungen. Bitte beachten Sie hierzu<br />

die Verkaufshinweise.<br />

Ganz allgemein:<br />

Der Krankentagegeld-Tagessatz darf zusammen mit sonstigen<br />

Tage geldern das Nettoeinkommen nicht übersteigen.<br />

Eine evtl. Minderung des Nettoeinkommens während der Versicherungszeit<br />

ist anzuzeigen!<br />

Nichtversicherter in der Krankenversicherung<br />

Durch das G<strong>KV</strong>-WSG soll in Deutschland niemand mehr ohne<br />

Krankenversicherungsschutz sein. Nichtversicherte sind dabei<br />

entweder der G<strong>KV</strong> oder der P<strong>KV</strong> zuzuordnen (siehe Schaubild).<br />

Die gesetzlichen Grundlagen sind § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V<br />

(G<strong>KV</strong>) und § 193 Abs. 3 VVG (P<strong>KV</strong>).<br />

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