KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
b) Ist die Krankheitskostenvollversicherung nach dem<br />
31.12.2008 abgeschlossen worden<br />
Jede private Krankheitskostenvollversicherung, die ab 2009<br />
abgeschlossen wird, ist die Übertragungswert-Mitgabe einkalkuliert<br />
– als Tarife der „Neuen Welt“. Dieser kalkulierte<br />
Mehrbedarf wird auch als so genannte „Wechslerkomponente“<br />
bezeichnet. Die Höhe der Wechslerkomponente ist<br />
abhängig vom Eintrittsalter. In jungen Jahren ist dieser<br />
Zuschlag mit ca. 15 % am höchsten und in höheren Eintrittsaltern<br />
liegt er fast bei Null (im Vergleich zum Beitragsniveau<br />
„Alte Welt“). Wechselt ein Versicherungsnehmer den Krankenversicherer<br />
innerhalb der „Neuen Welt“, wird der Übertragungswert<br />
immer mitgegeben. Dafür ist es unerheblich,<br />
ob in den Basistarif oder in einen „normalen“ <strong>KV</strong>-Volltarif<br />
des neuen Versicherers gewechselt wird.<br />
Mutterschutz (nur für Arbeitnehmerinnen)<br />
Der gesetzliche Mutterschutz, das Mutterschutzgesetz, hat die<br />
Aufgabe, die im Arbeitsverhältnis stehende Frau und das werdende<br />
Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschäden<br />
am Arbeitsplatz zu schützen. Aber auch finanzielle<br />
Einbußen und der Schutz vor dem Verlust des Arbeitsplatzes<br />
während der Schwangerschaft und einige Zeit nach der Entbindung<br />
sind Gegenstand dieses Gesetzes.<br />
Hier die wichtigsten Bestimmungen:<br />
1. Beschäftigungsverbote (Schutzfristen)<br />
Grundsätzlich darf eine werdende Mutter in den letzten<br />
Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigt werden. Das<br />
Beschäftigungsverbot erstreckt sich generell auf 8 Wochen<br />
nach der Entbindung (bei Früh- und Mehrlingsgeburten<br />
12 Wochen).<br />
2. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss<br />
Die privat krankenversicherte Mutter erhält aus Anlass der<br />
Entbindung einmaliges Mutterschaftsgeld in Höhe von<br />
210 EUR. Dieses ist beim<br />
Bundesversicherungsamt<br />
Mutterschaftsgeldstelle<br />
Friedrich-Ebert-Allee 38<br />
53113 Bonn<br />
zu beantragen. Seit dem 1.2.2006 kann dies ebenfalls<br />
online beantragt werden, unter www.mutterschaftsgeld.de.<br />
Daneben wird für die Dauer der Beschäfti gungs verbote als<br />
Arbeitgeberzuschuss das Netto arbeits entgelt verringert um<br />
13 EUR kalendertäglich weitergezahlt.<br />
Beispiel:<br />
Nettoarbeitsentgelt kalendertäglich 50 EUR<br />
abzüglich<br />
13 EUR<br />
= Arbeitgeberzuschuss 37 EUR<br />
Nettoeinkommen<br />
Die Frage nach der Absicherung des „richtigen“ Krankentagegeldes<br />
in der Vollversicherung ist zugleich die Frage, was unter<br />
Nettoein kommen zu verstehen ist.<br />
Der Begriff des Nettoeinkommens ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen<br />
nicht abschließend definiert. Das<br />
<strong>SIGNAL</strong> Krankentagegeld soll sicherstellen, dass der Kunde bei<br />
Arbeitsunfähigkeit im Anschluss an die Entgeltfort zahlung die<br />
gleiche Einkommenshöhe zur Verfügung hat wie bei aktiver<br />
Tätigkeit. Dabei ist zu beachten, dass das Krankentage geld<br />
steuerfrei ist und während des Krankentagegeldbezuges die<br />
Beiträge zur <strong>SIGNAL</strong> <strong>KV</strong> und zur <strong>SIGNAL</strong> PPV komplett aus<br />
eigener Tasche zu bezahlen sind. Gleichzeitig besteht die Möglichkeit,<br />
auf Antrag Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung<br />
zu zahlen. Die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung<br />
übernimmt <strong>SIGNAL</strong> für den Versicherten.<br />
Kleine Berechnungshilfe zur richtigen KTG-Absicherung des<br />
Arbeitnehmers:<br />
Aktuelles Jahres-Bruttoeinkommen (inkl. Sonderzahlungen<br />
wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld) abzüglich Steuern : 12<br />
= monatliches Einkommen ohne Steuern aber inklusive<br />
Arbeitnehmeranteil zur P<strong>KV</strong>, PPV und GRV<br />
+ Arbeitgeberanteil zur <strong>SIGNAL</strong> <strong>KV</strong><br />
+ Arbeitgeberanteil zur <strong>SIGNAL</strong> PV<br />
+ Arbeitgeberanteil zur Rentenversicherung<br />
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
= monatlicher Absicherungsbedarf : 30<br />
= Höhe des erforderlichen Krankentagegeldes<br />
Kleine Berechnungshilfe zur Bestimmung des Nettoeinkommens<br />
bei Selbstständigen:<br />
Betriebseinnahmen (aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirt<br />
schaft, freiberuflicher Tätigkeit) = Umsatz<br />
minus Betriebsausgaben (Betriebskosten und Aufwendungen<br />
für berufliche Tätigkeit)<br />
––––––––––––––––––––––––––––––––––––––––<br />
= Nettoeinkommen (Gewinn)<br />
Bei Selbstständigen gilt als absicherbares Nettoeinkommen<br />
75 % des Gewinns (gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 1 Einkommensteuergesetz)<br />
aus der selbstständigen bzw. freiberuflichen Tätigkeit<br />
der versicherten Person.<br />
Nicht zu berücksichtigen sind Einkünfte aus Kapitalvermögen,<br />
Vermietung und Verpachtung, nicht selbstständiger Tätigkeit,<br />
sonstige Einkünfte (z. B. Spekulationsgewinne).<br />
Im Einzelfall und bei entsprechendem Nachweis sind evtl. auch<br />
höhere Absicherungen möglich.<br />
Tipps für Existenzgründer:<br />
Nach der o. g. Definition wäre zum Teil kein Krankentagegeld<br />
versicherbar. Für diesen Personenkreis ist aber selbstverständlich<br />
ebenfalls eine bedarfsgerechte Absicherung möglich.<br />
Es empfiehlt sich, in diesen Fällen bei der Bedarfsermittlung<br />
zum Vergleich ein ähnliches Unternehmen heranzuziehen, das<br />
bereits einige Zeit am Markt ist.<br />
Zur bedarfsgerechten Krankengeldabsicherung bei Existensgründern<br />
gibt es Sonderregelungen. Bitte beachten Sie hierzu<br />
die Verkaufshinweise.<br />
Ganz allgemein:<br />
Der Krankentagegeld-Tagessatz darf zusammen mit sonstigen<br />
Tage geldern das Nettoeinkommen nicht übersteigen.<br />
Eine evtl. Minderung des Nettoeinkommens während der Versicherungszeit<br />
ist anzuzeigen!<br />
Nichtversicherter in der Krankenversicherung<br />
Durch das G<strong>KV</strong>-WSG soll in Deutschland niemand mehr ohne<br />
Krankenversicherungsschutz sein. Nichtversicherte sind dabei<br />
entweder der G<strong>KV</strong> oder der P<strong>KV</strong> zuzuordnen (siehe Schaubild).<br />
Die gesetzlichen Grundlagen sind § 5 Abs. 1 Nr. 13 SGB V<br />
(G<strong>KV</strong>) und § 193 Abs. 3 VVG (P<strong>KV</strong>).<br />
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