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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Pflegepflichtversicherung (PPV)<br />

Pflicht für <strong>KV</strong>-Voll-Kunden<br />

Alle Personen, die bei <strong>SIGNAL</strong> mit Anspruch auf Kos tenerstattung<br />

für allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind,<br />

müssen gleichzeitig eine PPV abschließen. Neu kunden handeln<br />

dabei getreu dem Grundsatz „Pflege- folgt Krankenversicherung“,<br />

also <strong>KV</strong> plus PPV bei <strong>SIGNAL</strong>.<br />

Personen, die einen Beihilfeanspruch haben, sind ebenfalls<br />

zum Abschluss der PPV verpflichtet. Die Pflicht zur Versicherung<br />

besteht unabhängig davon, ob der Beihilfeberechtigte<br />

krankenversichert ist. Berufssoldaten oder Polizeibeamte mit<br />

Anspruch auf freie Heilfürsorge sind dann bei <strong>SIGNAL</strong> pflegeversicherungspflichtig.<br />

Für Zeitsoldaten kommt die PPV bei<br />

<strong>SIGNAL</strong> dabei nur infrage, wenn gleichzeitig eine Anwartschaftsversicherung<br />

besteht.<br />

Tarifeinstufung<br />

PVN bei Vollversicherung für Arbeitnehmer (auch im öffentlichen<br />

Dienst), Selbstständige sowie deren Familienangehörige (Hausfrauen,<br />

Kinder etc.)<br />

PVB für Beamte und Heilfürsorgeberechtigte sowie deren<br />

berück sichtigungsfähige Angehörige<br />

Einstufung nach Altbestandskonditionen<br />

Mit der Einstufung nach Altbestandskonditionen werden im<br />

Wesentlichen folgende 2 Vorteile erzielt:<br />

1. Sofortige Kappung des PPV-Beitrages auf den Höchstbeitrag<br />

zur SPV (und nicht erst nach einer Versicherungszeit<br />

von 5 Jahren). Für Beihilfeberechtigte gilt die Begrenzung<br />

auf 40 % des Höchstbeitrages. Im Neugeschäft spielt diese<br />

Regelung nur ab höheren Eintrittsaltern eine Rolle.<br />

2. Beitragsermäßigung (Ehegattenkappung) für Ehegatten,<br />

d. h. Kappung auf 75 % je Ehegatte des jeweiligen Höchstbeitrages<br />

zur SPV, wenn einer der Ehegatten kein oder nur<br />

ein geringfügiges Einkommen erzielt (nicht für Öffnungsaktion).<br />

Diese günstigen Regelungen gelten für<br />

• alle seit dem 01.01.1995 ununterbrochen privat Pflege pflichtversicherten.<br />

Im Neugeschäft kann dieser Fall nur beim<br />

Wechsel von einer anderen P<strong>KV</strong> zur <strong>SIGNAL</strong> vorkommen.<br />

Über die Zugehörigkeit zum Altbestand beim Vorver sicherer<br />

ist ein Nachweis erforderlich.<br />

• alle Beihilfeberechtigten, für die die Öffnungsaktion gilt und<br />

die im Rahmen der Öffnungsaktion einen Risikozuschlag zur<br />

<strong>KV</strong> zahlen. Wichtig: Für diese Personen gilt jedoch nicht die<br />

Ehegattenkappung!<br />

Im Ausland<br />

<strong>SIGNAL</strong> Versicherte mit Wohnsitz im Ausland sind regelmäßig<br />

nicht versicherungspflichtig in der PPV.<br />

Bedingungsgemäß endet der Vertrag mit der Wohnsitzverlegung,<br />

es sei denn, die PPV wird auf freiwilliger Basis aktiv<br />

fortgesetzt, um die bereits erworbenen Rechte für eine ggf.<br />

geplante Rückkehr nach Deutschland zu erhalten.<br />

Liegt der Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),<br />

wird sogar Pflegegeld im Ausland gewährt.<br />

Die Leistungsvoraussetzungen<br />

Interessant ist zunächst einmal die Frage, wer überhaupt pflegebedürftig<br />

im Sinne des Gesetzes ist (gleiche Anspruchsvoraussetzungen<br />

für soziale und private Pflegeversicherung!).<br />

Zentrum für Qualität in der Pflege<br />

Internet: www.zqp.de<br />

§ 14 Absatz 1 SGB XI<br />

Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen,<br />

geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die<br />

gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen<br />

im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für<br />

mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der<br />

Hilfe bedürfen.<br />

<strong>SIGNAL</strong> Spezial<br />

Wir leisten aus sämtlichen ambulanten Tarifen der Krankheitskosten-Vollversicherung<br />

auch für die häusliche Behandlungspflege<br />

bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit.<br />

„Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ im Bereich<br />

• Körperpflege:<br />

Waschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren usw.<br />

• Ernährung:<br />

Zubereitung und Aufnahme der Nahrung<br />

• Mobilität:<br />

Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Verlassen<br />

und Wiederaufsuchen der Wohnung<br />

• Hauswirtschaftlichen Versorgung:<br />

Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw.<br />

Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einteilung<br />

in eine der drei folgenden Pflegestufen:<br />

I - erheblich Pflegebedürftige<br />

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität<br />

für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren<br />

Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen.<br />

II - Schwerpflegebedürftige<br />

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der<br />

Mobilität für mindestens dreimal täglich zu verschiedenen<br />

Tageszeiten der Hilfe bedürfen.<br />

III - Schwerstpflegebedürftige<br />

Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität<br />

täglich rund um die Uhr auch nachts, der Hilfe bedürfen.<br />

Zusätzlich muss der Pflegebedürftige in allen drei Stufen mehrfach<br />

in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung<br />

benötigen.<br />

Compass Pflegeberatung<br />

Per Gesetz wurden Mindestanforderungen für die Pflegeberatung<br />

vorgegeben. Der Verband der privaten Krankenversicherung<br />

hat sich daraufhin entschlossen, die Beratung seiner Versicherten<br />

eigenständig zu organisieren. Aus diesem Grund<br />

wurde die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH gegründet.<br />

Deren Mitarbeiter stellen sich ganz in den Dienst der bestmöglichen<br />

Information und kompetenten Unterstützung der privat<br />

Pflegeversicherten.<br />

Der Berater kommt zu den P<strong>KV</strong> Versicherten<br />

Anspruch auf Pflegeberatung haben privat Pflegepflichtversicherte:<br />

pflege- und hilfebedürftige Menschen, deren Angehörige<br />

oder Betreuer sowie allgemein Ratsuchende, die sich im<br />

Vorfeld einer möglichen Pflegesituation informieren wollen.<br />

COMPASS bietet im Vergleich zur gesetzlichen Pflegeversicherung<br />

außerdem noch eine erweiterte Leistung an. Sie zeichnet<br />

sich dadurch aus, dass die Beratung nicht an festen Standorten<br />

(Pflegestützpunkten) stattfindet, sondern dort, wo sich die Ratsuchenden<br />

und Pflegebedürftigen befinden. Die Beratung ist<br />

neutral, unabhängig, hoch qualifiziert und eine reguläre Leistung<br />

Ihrer privaten Pflegeversicherung.<br />

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