KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Pflegepflichtversicherung (PPV)<br />
Pflicht für <strong>KV</strong>-Voll-Kunden<br />
Alle Personen, die bei <strong>SIGNAL</strong> mit Anspruch auf Kos tenerstattung<br />
für allgemeine Krankenhausleistungen versichert sind,<br />
müssen gleichzeitig eine PPV abschließen. Neu kunden handeln<br />
dabei getreu dem Grundsatz „Pflege- folgt Krankenversicherung“,<br />
also <strong>KV</strong> plus PPV bei <strong>SIGNAL</strong>.<br />
Personen, die einen Beihilfeanspruch haben, sind ebenfalls<br />
zum Abschluss der PPV verpflichtet. Die Pflicht zur Versicherung<br />
besteht unabhängig davon, ob der Beihilfeberechtigte<br />
krankenversichert ist. Berufssoldaten oder Polizeibeamte mit<br />
Anspruch auf freie Heilfürsorge sind dann bei <strong>SIGNAL</strong> pflegeversicherungspflichtig.<br />
Für Zeitsoldaten kommt die PPV bei<br />
<strong>SIGNAL</strong> dabei nur infrage, wenn gleichzeitig eine Anwartschaftsversicherung<br />
besteht.<br />
Tarifeinstufung<br />
PVN bei Vollversicherung für Arbeitnehmer (auch im öffentlichen<br />
Dienst), Selbstständige sowie deren Familienangehörige (Hausfrauen,<br />
Kinder etc.)<br />
PVB für Beamte und Heilfürsorgeberechtigte sowie deren<br />
berück sichtigungsfähige Angehörige<br />
Einstufung nach Altbestandskonditionen<br />
Mit der Einstufung nach Altbestandskonditionen werden im<br />
Wesentlichen folgende 2 Vorteile erzielt:<br />
1. Sofortige Kappung des PPV-Beitrages auf den Höchstbeitrag<br />
zur SPV (und nicht erst nach einer Versicherungszeit<br />
von 5 Jahren). Für Beihilfeberechtigte gilt die Begrenzung<br />
auf 40 % des Höchstbeitrages. Im Neugeschäft spielt diese<br />
Regelung nur ab höheren Eintrittsaltern eine Rolle.<br />
2. Beitragsermäßigung (Ehegattenkappung) für Ehegatten,<br />
d. h. Kappung auf 75 % je Ehegatte des jeweiligen Höchstbeitrages<br />
zur SPV, wenn einer der Ehegatten kein oder nur<br />
ein geringfügiges Einkommen erzielt (nicht für Öffnungsaktion).<br />
Diese günstigen Regelungen gelten für<br />
• alle seit dem 01.01.1995 ununterbrochen privat Pflege pflichtversicherten.<br />
Im Neugeschäft kann dieser Fall nur beim<br />
Wechsel von einer anderen P<strong>KV</strong> zur <strong>SIGNAL</strong> vorkommen.<br />
Über die Zugehörigkeit zum Altbestand beim Vorver sicherer<br />
ist ein Nachweis erforderlich.<br />
• alle Beihilfeberechtigten, für die die Öffnungsaktion gilt und<br />
die im Rahmen der Öffnungsaktion einen Risikozuschlag zur<br />
<strong>KV</strong> zahlen. Wichtig: Für diese Personen gilt jedoch nicht die<br />
Ehegattenkappung!<br />
Im Ausland<br />
<strong>SIGNAL</strong> Versicherte mit Wohnsitz im Ausland sind regelmäßig<br />
nicht versicherungspflichtig in der PPV.<br />
Bedingungsgemäß endet der Vertrag mit der Wohnsitzverlegung,<br />
es sei denn, die PPV wird auf freiwilliger Basis aktiv<br />
fortgesetzt, um die bereits erworbenen Rechte für eine ggf.<br />
geplante Rückkehr nach Deutschland zu erhalten.<br />
Liegt der Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR),<br />
wird sogar Pflegegeld im Ausland gewährt.<br />
Die Leistungsvoraussetzungen<br />
Interessant ist zunächst einmal die Frage, wer überhaupt pflegebedürftig<br />
im Sinne des Gesetzes ist (gleiche Anspruchsvoraussetzungen<br />
für soziale und private Pflegeversicherung!).<br />
Zentrum für Qualität in der Pflege<br />
Internet: www.zqp.de<br />
§ 14 Absatz 1 SGB XI<br />
Pflegebedürftig sind Personen, die wegen einer körperlichen,<br />
geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung für die<br />
gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen<br />
im Ablauf des täglichen Lebens auf Dauer, voraussichtlich für<br />
mindestens 6 Monate, in erheblichem oder höherem Maße der<br />
Hilfe bedürfen.<br />
<strong>SIGNAL</strong> Spezial<br />
Wir leisten aus sämtlichen ambulanten Tarifen der Krankheitskosten-Vollversicherung<br />
auch für die häusliche Behandlungspflege<br />
bei vorübergehender Pflegebedürftigkeit.<br />
„Verrichtungen im Ablauf des täglichen Lebens“ im Bereich<br />
• Körperpflege:<br />
Waschen, Baden, Zahnpflege, Kämmen, Rasieren usw.<br />
• Ernährung:<br />
Zubereitung und Aufnahme der Nahrung<br />
• Mobilität:<br />
Aufstehen und Zu-Bett-Gehen, An- und Auskleiden, Verlassen<br />
und Wiederaufsuchen der Wohnung<br />
• Hauswirtschaftlichen Versorgung:<br />
Einkaufen, Kochen, Reinigen der Wohnung usw.<br />
Je nach Ausmaß der Pflegebedürftigkeit erfolgt eine Einteilung<br />
in eine der drei folgenden Pflegestufen:<br />
I - erheblich Pflegebedürftige<br />
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität<br />
für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren<br />
Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen.<br />
II - Schwerpflegebedürftige<br />
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der<br />
Mobilität für mindestens dreimal täglich zu verschiedenen<br />
Tageszeiten der Hilfe bedürfen.<br />
III - Schwerstpflegebedürftige<br />
Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder Mobilität<br />
täglich rund um die Uhr auch nachts, der Hilfe bedürfen.<br />
Zusätzlich muss der Pflegebedürftige in allen drei Stufen mehrfach<br />
in der Woche Hilfen bei der hauswirtschaftlichen Versorgung<br />
benötigen.<br />
Compass Pflegeberatung<br />
Per Gesetz wurden Mindestanforderungen für die Pflegeberatung<br />
vorgegeben. Der Verband der privaten Krankenversicherung<br />
hat sich daraufhin entschlossen, die Beratung seiner Versicherten<br />
eigenständig zu organisieren. Aus diesem Grund<br />
wurde die COMPASS Private Pflegeberatung GmbH gegründet.<br />
Deren Mitarbeiter stellen sich ganz in den Dienst der bestmöglichen<br />
Information und kompetenten Unterstützung der privat<br />
Pflegeversicherten.<br />
Der Berater kommt zu den P<strong>KV</strong> Versicherten<br />
Anspruch auf Pflegeberatung haben privat Pflegepflichtversicherte:<br />
pflege- und hilfebedürftige Menschen, deren Angehörige<br />
oder Betreuer sowie allgemein Ratsuchende, die sich im<br />
Vorfeld einer möglichen Pflegesituation informieren wollen.<br />
COMPASS bietet im Vergleich zur gesetzlichen Pflegeversicherung<br />
außerdem noch eine erweiterte Leistung an. Sie zeichnet<br />
sich dadurch aus, dass die Beratung nicht an festen Standorten<br />
(Pflegestützpunkten) stattfindet, sondern dort, wo sich die Ratsuchenden<br />
und Pflegebedürftigen befinden. Die Beratung ist<br />
neutral, unabhängig, hoch qualifiziert und eine reguläre Leistung<br />
Ihrer privaten Pflegeversicherung.<br />
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