KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (<strong>KV</strong>B)<br />
Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (<strong>KV</strong>B) ist eine<br />
Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche<br />
Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV).<br />
Die <strong>KV</strong>B ist keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des<br />
SGB V. Die ehemaligen Bahnbeamten haben keinen Beihilfeanspruch<br />
gegenüber dem Bund. Ihnen steht stattdessen ein Fürsorgeanspruch<br />
gegenüber dem BEV zu. Diese Fürsorgeleistung<br />
wird von der <strong>KV</strong>B erbracht. Dabei werden die aufgrund der<br />
Fürsorgepflicht des Dienstherrn zustehenden Leistungen durch<br />
Anteile aufgestockt, die aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert<br />
werden. Das heißt, die Gesamtleistung der <strong>KV</strong>B setzt sich<br />
grundsätzlich aus zwei Teilen zusammen:<br />
1. dem Fürsorgeteil des Dienstherrn<br />
2. dem beitragsfinanzierten Teil der <strong>KV</strong>B-Leistung<br />
Zu den Mitgliedern der <strong>KV</strong>B gehören Beamte oder Ruhestandsbeamte<br />
der Deutschen Bundesbahn (DB), deren Angehörige<br />
und deren Hinterbliebene. Mit Einführung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes<br />
am 01.01.1994 ist faktisch der Versichertenbestand<br />
der <strong>KV</strong>B geschlossen worden. Derzeit betreut die <strong>KV</strong>B<br />
rund 220.000 Mitglieder und ca. 140.000 mitversicherte Angehörige.<br />
Wichtig: Auch für Beamte der DB, die keine <strong>KV</strong>B Mitglieder sind<br />
gelten die Beihilfevorschriften des Bundes nicht. Nicht-Mitglieder<br />
der <strong>KV</strong>B erhalten daher ausschließlich den Anteil der Tarifleistung<br />
der <strong>KV</strong>B, der der Fürsorgeleistung der DB entspricht.<br />
Mitversicherte Angehörige - die selbst beihilfeberechtigt sind -<br />
erhalten unter Anrechnung weiterer Versicherungsleistungen<br />
nur den beitragsfinanzierten Anteil der <strong>KV</strong>B-Tarifleistung.<br />
Die Beiträge für <strong>KV</strong>B Mitglieder richten sich nach der Besoldungsgruppe<br />
und der Anzahl der mitversicherten Angehörigen.<br />
Beispielsweise zahlt ein ehemaliger Bahnbeamter der Besoldungsgruppe<br />
A11 mit einem mitversicherten Ehegatten in 2010<br />
monatlich 228,70 EUR.<br />
Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der <strong>KV</strong>B<br />
entnehmen (www.kvb.bund.de). Leider sind weite Bereiche des<br />
<strong>KV</strong>B Auftrittes nur für Mitglieder einsehbar. Sie benötigen daher<br />
im Einzelfall den Zugangscode Ihres Kunden/ Interessenten.<br />
Pflegepflichtversicherung<br />
In der Pflegeversicherung werden die <strong>KV</strong>B-Mitglieder der privaten<br />
Pflegepflichtversicherung zugeordnet (Tarif PVB). Beitragseinzug,<br />
Vertragsführung und Leistungsauszahlung erfolgt über<br />
die <strong>KV</strong>B. Die Rückdeckung der Pflegepflichtversicherung der<br />
<strong>KV</strong>B-Mitglieder erfolgt über den P<strong>KV</strong>-Verband. Entsprechend<br />
des Marktanteils werden die Pflegeversicherungen auf die einzelnen<br />
Verbandsunternehmen verteilt. Die Absicherung der<br />
über die Grundversorgung der Pflegepflichtversicherung hinausgehenden<br />
Kosten ist über das <strong>SIGNAL</strong> PflegeSchutz-Programm<br />
möglich.<br />
Die wichtigsten Leistungen der <strong>KV</strong>B im Überblick<br />
Ärztliche Behandlung*:<br />
erstattungsfähig sind Behandlungskosten<br />
bis zu den GOÄ-Höchstsätzen<br />
Arznei-und Verbandmittel:<br />
erstattungsfähig sind verschreibungspflichtige<br />
Medikamente bis zum Festbetrag,<br />
abzgl. 10% min. 5 EUR max.<br />
10 EUR/Packung<br />
Heilpraktiker, inkl. Verordnungen<br />
erstattungsfähig sind Gestell (bis<br />
26 EUR) und Gläser (je nach Indikation<br />
bis 123 EUR)<br />
Hilfsmittel:<br />
erstattungsfähig sind die angemessenen<br />
Kosten der im Tarif genannten Hilfsmittel<br />
abzgl. 10% min. 5 EUR max. 10<br />
EUR/Hilfsmittel<br />
Heilmittel<br />
sind bis zu festgelegten Höchstsätzen<br />
erstattungsfähig<br />
stationäre Behandlung<br />
Regelleistung: erstattungsfähig sind die<br />
allgemeinen Krankenhausleistungen<br />
abzgl. 10 EUR/Tag für max. 28 Tage/<br />
Kalenderjahr<br />
Leistung<br />
für <strong>KV</strong>B<br />
Mitglieder<br />
Eigenanteile für <strong>KV</strong>B-Mitglieder<br />
90% 10%,<br />
zusätzlich 100% der über die GOÄ hinausgehenden<br />
Kostenanteile<br />
90% 10% min. 5 EUR max. 10 EUR/Packung<br />
und weitere 10% der erstattungsfähigen<br />
Aufwendungen,<br />
zusätzlich 100 % der über den Festbetrag<br />
hinausgehenden Kostenanteil<br />
keine Leistung<br />
der<br />
<strong>KV</strong>B<br />
Leistung für<br />
Nicht-<strong>KV</strong>B-Mitglieder**/<br />
***<br />
68,15% 21,85%<br />
60,58% 29,42%<br />
100% des Rechnungsbetrags keine Leistung der<br />
<strong>KV</strong>B<br />
ambulante Psychotherapie* 90% 10% 68,15% 21,85%<br />
Brillen (Gestell und Gläser):<br />
80% 20 %,<br />
60,58% nur für Personen<br />
zusätzlich 100 % der über die erstattungsfähigen<br />
unter 18 Jah-<br />
Höchstsätze hinausgehenden ren, sonst keine<br />
Kosten<br />
Leistung<br />
80-90% 10%, mind. 5 EUR und max.10 EUR, weitere<br />
10-20% von den erstattungsfähigen<br />
Kosten, darüber hinausgehende Kostenanteile<br />
zu 100%<br />
80% 20% Zuzahlung der von der <strong>KV</strong>B anerkannten<br />
Kosten, darüber hinausgehende<br />
Kostenanteile zu 100%<br />
100% 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage im Kalenderjahr<br />
60,58% 19,42%<br />
60,58% 19,42%<br />
75,73% 24,27%<br />
Leistung für<br />
Angehörige mit<br />
eigenem Beihilfeanspruch<br />
keine Leistung der<br />
<strong>KV</strong>B<br />
Personen unter 18<br />
Jahren = 19,42%,<br />
alle Übrigen = 80%<br />
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