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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (<strong>KV</strong>B)<br />

Die Krankenversorgung der Bundesbahnbeamten (<strong>KV</strong>B) ist eine<br />

Körperschaft des öffentlichen Rechts und eine betriebliche<br />

Sozialeinrichtung des Bundeseisenbahnvermögens (BEV).<br />

Die <strong>KV</strong>B ist keine gesetzliche Krankenkasse im Sinne des<br />

SGB V. Die ehemaligen Bahnbeamten haben keinen Beihilfeanspruch<br />

gegenüber dem Bund. Ihnen steht stattdessen ein Fürsorgeanspruch<br />

gegenüber dem BEV zu. Diese Fürsorgeleistung<br />

wird von der <strong>KV</strong>B erbracht. Dabei werden die aufgrund der<br />

Fürsorgepflicht des Dienstherrn zustehenden Leistungen durch<br />

Anteile aufgestockt, die aus den Beiträgen der Mitglieder finanziert<br />

werden. Das heißt, die Gesamtleistung der <strong>KV</strong>B setzt sich<br />

grundsätzlich aus zwei Teilen zusammen:<br />

1. dem Fürsorgeteil des Dienstherrn<br />

2. dem beitragsfinanzierten Teil der <strong>KV</strong>B-Leistung<br />

Zu den Mitgliedern der <strong>KV</strong>B gehören Beamte oder Ruhestandsbeamte<br />

der Deutschen Bundesbahn (DB), deren Angehörige<br />

und deren Hinterbliebene. Mit Einführung des Eisenbahnneuordnungsgesetzes<br />

am 01.01.1994 ist faktisch der Versichertenbestand<br />

der <strong>KV</strong>B geschlossen worden. Derzeit betreut die <strong>KV</strong>B<br />

rund 220.000 Mitglieder und ca. 140.000 mitversicherte Angehörige.<br />

Wichtig: Auch für Beamte der DB, die keine <strong>KV</strong>B Mitglieder sind<br />

gelten die Beihilfevorschriften des Bundes nicht. Nicht-Mitglieder<br />

der <strong>KV</strong>B erhalten daher ausschließlich den Anteil der Tarifleistung<br />

der <strong>KV</strong>B, der der Fürsorgeleistung der DB entspricht.<br />

Mitversicherte Angehörige - die selbst beihilfeberechtigt sind -<br />

erhalten unter Anrechnung weiterer Versicherungsleistungen<br />

nur den beitragsfinanzierten Anteil der <strong>KV</strong>B-Tarifleistung.<br />

Die Beiträge für <strong>KV</strong>B Mitglieder richten sich nach der Besoldungsgruppe<br />

und der Anzahl der mitversicherten Angehörigen.<br />

Beispielsweise zahlt ein ehemaliger Bahnbeamter der Besoldungsgruppe<br />

A11 mit einem mitversicherten Ehegatten in 2010<br />

monatlich 228,70 EUR.<br />

Weitere Informationen können Sie dem Internetauftritt der <strong>KV</strong>B<br />

entnehmen (www.kvb.bund.de). Leider sind weite Bereiche des<br />

<strong>KV</strong>B Auftrittes nur für Mitglieder einsehbar. Sie benötigen daher<br />

im Einzelfall den Zugangscode Ihres Kunden/ Interessenten.<br />

Pflegepflichtversicherung<br />

In der Pflegeversicherung werden die <strong>KV</strong>B-Mitglieder der privaten<br />

Pflegepflichtversicherung zugeordnet (Tarif PVB). Beitragseinzug,<br />

Vertragsführung und Leistungsauszahlung erfolgt über<br />

die <strong>KV</strong>B. Die Rückdeckung der Pflegepflichtversicherung der<br />

<strong>KV</strong>B-Mitglieder erfolgt über den P<strong>KV</strong>-Verband. Entsprechend<br />

des Marktanteils werden die Pflegeversicherungen auf die einzelnen<br />

Verbandsunternehmen verteilt. Die Absicherung der<br />

über die Grundversorgung der Pflegepflichtversicherung hinausgehenden<br />

Kosten ist über das <strong>SIGNAL</strong> PflegeSchutz-Programm<br />

möglich.<br />

Die wichtigsten Leistungen der <strong>KV</strong>B im Überblick<br />

Ärztliche Behandlung*:<br />

erstattungsfähig sind Behandlungskosten<br />

bis zu den GOÄ-Höchstsätzen<br />

Arznei-und Verbandmittel:<br />

erstattungsfähig sind verschreibungspflichtige<br />

Medikamente bis zum Festbetrag,<br />

abzgl. 10% min. 5 EUR max.<br />

10 EUR/Packung<br />

Heilpraktiker, inkl. Verordnungen<br />

erstattungsfähig sind Gestell (bis<br />

26 EUR) und Gläser (je nach Indikation<br />

bis 123 EUR)<br />

Hilfsmittel:<br />

erstattungsfähig sind die angemessenen<br />

Kosten der im Tarif genannten Hilfsmittel<br />

abzgl. 10% min. 5 EUR max. 10<br />

EUR/Hilfsmittel<br />

Heilmittel<br />

sind bis zu festgelegten Höchstsätzen<br />

erstattungsfähig<br />

stationäre Behandlung<br />

Regelleistung: erstattungsfähig sind die<br />

allgemeinen Krankenhausleistungen<br />

abzgl. 10 EUR/Tag für max. 28 Tage/<br />

Kalenderjahr<br />

Leistung<br />

für <strong>KV</strong>B<br />

Mitglieder<br />

Eigenanteile für <strong>KV</strong>B-Mitglieder<br />

90% 10%,<br />

zusätzlich 100% der über die GOÄ hinausgehenden<br />

Kostenanteile<br />

90% 10% min. 5 EUR max. 10 EUR/Packung<br />

und weitere 10% der erstattungsfähigen<br />

Aufwendungen,<br />

zusätzlich 100 % der über den Festbetrag<br />

hinausgehenden Kostenanteil<br />

keine Leistung<br />

der<br />

<strong>KV</strong>B<br />

Leistung für<br />

Nicht-<strong>KV</strong>B-Mitglieder**/<br />

***<br />

68,15% 21,85%<br />

60,58% 29,42%<br />

100% des Rechnungsbetrags keine Leistung der<br />

<strong>KV</strong>B<br />

ambulante Psychotherapie* 90% 10% 68,15% 21,85%<br />

Brillen (Gestell und Gläser):<br />

80% 20 %,<br />

60,58% nur für Personen<br />

zusätzlich 100 % der über die erstattungsfähigen<br />

unter 18 Jah-<br />

Höchstsätze hinausgehenden ren, sonst keine<br />

Kosten<br />

Leistung<br />

80-90% 10%, mind. 5 EUR und max.10 EUR, weitere<br />

10-20% von den erstattungsfähigen<br />

Kosten, darüber hinausgehende Kostenanteile<br />

zu 100%<br />

80% 20% Zuzahlung der von der <strong>KV</strong>B anerkannten<br />

Kosten, darüber hinausgehende<br />

Kostenanteile zu 100%<br />

100% 10 EUR pro Tag, max. 28 Tage im Kalenderjahr<br />

60,58% 19,42%<br />

60,58% 19,42%<br />

75,73% 24,27%<br />

Leistung für<br />

Angehörige mit<br />

eigenem Beihilfeanspruch<br />

keine Leistung der<br />

<strong>KV</strong>B<br />

Personen unter 18<br />

Jahren = 19,42%,<br />

alle Übrigen = 80%<br />

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