KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />
Heilmittel<br />
Hierunter fallen Maßnahmen der physikalischen Therapie (z. B.<br />
Bäder, Massagen, Fango, Krankengymnastik).<br />
Hilfsmittel<br />
Technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar<br />
mildern oder ausgleichen sollen. Hierunter fallen u. a. Prothesen,<br />
Sehhilfen, Krankenfahrstühle, Hörgeräte.<br />
Honorarvereinbarung<br />
Will der Arzt ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes<br />
Honorar mit dem Patienten vereinbaren, ist hie -<br />
rüber vor Beginn der Behandlung schriftlich eine Vereinbarung<br />
zu treffen. An die Rechtmäßigkeit solcher Vereinbarungen sind<br />
strenge Bedingungen geknüpft (u. a. Schriftform zwingend).<br />
Eine medizinische Begründung für die höhere Vergütung ist<br />
zwar nicht erforderlich, allerdings ist der Arzt dazu verpflichtet,<br />
wenn der Patient dies wünscht. Viele <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherungstarife<br />
leisten jedoch nur innerhalb der Gebührenordnung.<br />
Sieht ein Tarif eine solche Beschränkung nicht vor, empfehlen<br />
wir, eine solche Begrün dung in jedem Fall zu verlangen.<br />
<strong>SIGNAL</strong> kann eine Leistungszusage nämlich vom Vorliegen<br />
einer Begründung abhängig machen.<br />
Ich-<strong>AG</strong> (Existenzgründungs-Zuschuss)<br />
Mit Inkrattreten von „Hartz II“ am 1.1.2003 wurde ein neues Instrument<br />
zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen<br />
Tätigkeit in Form der sog. „Ich-<strong>AG</strong>“ in das Dritte Sozialgesetzbuch<br />
(SGB III) aufgenommen. Diese Förderung gibt es nicht<br />
mehr. Die Ich-<strong>AG</strong> ist abgelöst worden durch den so genannten<br />
„Gründungszuschuss“.<br />
Jahresarbeitsentgelt, regelmäßiges<br />
Die richtige Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts<br />
ist für die Prüfung der Versicherungsfreiheit sehr wichtig. Deshalb<br />
stichwortartig die folgenden Berechnungshinweise:<br />
• Multiplikation der durchschnittlichen Monatsbezüge mit 12<br />
(immer, auch z. B. ab 01.06. eines Jahres oder einer<br />
Gehaltserhöhung zum 01.12.)<br />
• Addition von regelmäßigen Sonderzuwendungen<br />
(Weih nachts- und Urlaubsgelder)<br />
• Addition von vermögenswirksamen Leistungen<br />
• Addition von Überstundenpauschalen<br />
Unberücksichtigt bleiben Zuschläge, die mit Rücksicht auf den<br />
Familienstand gezahlt werden (siehe auch Seite 23).<br />
Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
Auch Versicherungspflichtgrenze – sie ist für die Versicherungsfreiheit<br />
von Arbeitnehmern in der G<strong>KV</strong> von Bedeutung. Arbeiter<br />
und Angestellte sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges<br />
Jahresarbeitsentgelt diese Grenze übersteigt. Seit dem<br />
31.12.2010 werden Arbeitnehmer durch das G<strong>KV</strong>-Finanzierungsgesetz<br />
(G<strong>KV</strong>-FinG) dann wieder versicherungsfrei, wenn<br />
sie mit ihrem tatsächlichen Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />
überschreiten (siehe Seite 23). Ein Überschreiten<br />
dieser Grenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren ist<br />
nicht mehr erforderlich!<br />
Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der letzten fünf<br />
Jahre im Überblick:<br />
Seit 2001 einheitliche Grenze für Ost/ West<br />
2007 =<br />
2008 =<br />
2009 =<br />
2010 =<br />
<strong>2011</strong> =<br />
47.700 EUR (42.750 EUR*)<br />
48.150 EUR (43.200 EUR*)<br />
48.600 EUR (44.100 EUR*)<br />
49.950 EUR (45.000 EUR*)<br />
49.500 EUR (44.550 EUR*)<br />
*) Diese Grenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002<br />
ausschließlich privat vollversichert waren.<br />
Kalkulation von <strong>KV</strong>-Beiträgen<br />
a) Umlageverfahren (G<strong>KV</strong>)<br />
Nach dem Grundgedanken des Solidaritätsprinzips werden in<br />
der G<strong>KV</strong> die zu erwartenden Ausgaben den zu erwartenden<br />
Einnahmen jährlich gegenübergestellt. Dabei sollen die Beiträge<br />
aktiver Arbeitnehmer die Beitragsausfälle bei anderen<br />
Versicherten mit geringeren oder überhaupt keinen Einnahmen<br />
(z. B. beitragsfreie Familienangehörige, Rentner) kompensieren.<br />
b) Anwartschaftsdeckungsverfahren (P<strong>KV</strong>)<br />
Mit dem Anwartschaftsdeckungsverfahren soll in der P<strong>KV</strong> das<br />
mit dem Alter ansteigende Krankheitsrisiko ausgeglichen werden.<br />
In der ersten Phase der Vertragsdauer wird ein höherer<br />
Beitrag erhoben als zur Abdeckung des eigentlichen Krankheitsrisikos<br />
notwendig wäre. Diese Beitragsteile werden als so<br />
genannte Alterungsrückstellungen verzinslich angesammelt.<br />
Ab dem Zeitpunkt, an dem der Beitrag nicht mehr ausreicht, um<br />
die allein durch das höhere Lebensalter gestiegenen Leistungen<br />
zu finanzieren, wird die Alterungsrückstellung zum Ausgleich<br />
dieser Mehrkosten verwendet.<br />
Dieses Verfahren macht die P<strong>KV</strong> bei der Bewältigung der<br />
„Alterslast“ wesentlich sicherer als die G<strong>KV</strong>, die mit dem Umlageverfahren<br />
„von der Hand in den Mund“ lebt.<br />
Karenzzeit<br />
Ist wichtig bei der Verdienstausfallversicherung und legt den<br />
Zahlungs beginn des Krankentagegeldes fest (8., 15., 22., 29.,<br />
43., 92., 183., 274., 365., 547. oder 729. Tag einer Arbeitsunfähigkeit).<br />
Kennzahlen des P<strong>KV</strong>-Verbandes<br />
Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet,<br />
sollte nicht nur das Preis-/ Leistungsverhältnis beurteilen. Auch<br />
die Unternehmensstärke des Krankenversicherers sollte in die<br />
Entscheidungsfindung mit einfließen. So stellen die aus den<br />
Jahresabschlüssen gebildeten Kennzahlen eine wichtige Informationsquelle<br />
dar.<br />
Relevante vom P<strong>KV</strong>-Verband veröffentlichte Kennzahlen:<br />
Kennzahlen zur<br />
Sicherheit und<br />
Finanzierbarkeit<br />
Eigenkapitalquote<br />
(A1)<br />
Kennzahlen zum<br />
Erfolg und zur Leistung<br />
Kennzahlen zum<br />
Bestand und zur<br />
Bestandsentwicklung<br />
Bestandskennzahlen<br />
(C1)<br />
Versicherungsgeschäftliche<br />
Ergebnisquote<br />
(B1)<br />
RfB-Quote (A2) Nettoverzinsung (B5) Wachstumskennzahlen<br />
(C2)<br />
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