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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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<strong>KV</strong>-Lexikon (wichtige Fachbegriffe von A bis Z)<br />

Heilmittel<br />

Hierunter fallen Maßnahmen der physikalischen Therapie (z. B.<br />

Bäder, Massagen, Fango, Krankengymnastik).<br />

Hilfsmittel<br />

Technische Mittel, die körperliche Behinderungen unmittelbar<br />

mildern oder ausgleichen sollen. Hierunter fallen u. a. Prothesen,<br />

Sehhilfen, Krankenfahrstühle, Hörgeräte.<br />

Honorarvereinbarung<br />

Will der Arzt ein über den Rahmen der Gebührenordnung hinausgehendes<br />

Honorar mit dem Patienten vereinbaren, ist hie -<br />

rüber vor Beginn der Behandlung schriftlich eine Vereinbarung<br />

zu treffen. An die Rechtmäßigkeit solcher Vereinbarungen sind<br />

strenge Bedingungen geknüpft (u. a. Schriftform zwingend).<br />

Eine medizinische Begründung für die höhere Vergütung ist<br />

zwar nicht erforderlich, allerdings ist der Arzt dazu verpflichtet,<br />

wenn der Patient dies wünscht. Viele <strong>SIGNAL</strong> Krankenversicherungstarife<br />

leisten jedoch nur innerhalb der Gebührenordnung.<br />

Sieht ein Tarif eine solche Beschränkung nicht vor, empfehlen<br />

wir, eine solche Begrün dung in jedem Fall zu verlangen.<br />

<strong>SIGNAL</strong> kann eine Leistungszusage nämlich vom Vorliegen<br />

einer Begründung abhängig machen.<br />

Ich-<strong>AG</strong> (Existenzgründungs-Zuschuss)<br />

Mit Inkrattreten von „Hartz II“ am 1.1.2003 wurde ein neues Instrument<br />

zur Förderung der Aufnahme einer selbstständigen<br />

Tätigkeit in Form der sog. „Ich-<strong>AG</strong>“ in das Dritte Sozialgesetzbuch<br />

(SGB III) aufgenommen. Diese Förderung gibt es nicht<br />

mehr. Die Ich-<strong>AG</strong> ist abgelöst worden durch den so genannten<br />

„Gründungszuschuss“.<br />

Jahresarbeitsentgelt, regelmäßiges<br />

Die richtige Ermittlung des regelmäßigen Jahresarbeitsentgelts<br />

ist für die Prüfung der Versicherungsfreiheit sehr wichtig. Deshalb<br />

stichwortartig die folgenden Berechnungshinweise:<br />

• Multiplikation der durchschnittlichen Monatsbezüge mit 12<br />

(immer, auch z. B. ab 01.06. eines Jahres oder einer<br />

Gehaltserhöhung zum 01.12.)<br />

• Addition von regelmäßigen Sonderzuwendungen<br />

(Weih nachts- und Urlaubsgelder)<br />

• Addition von vermögenswirksamen Leistungen<br />

• Addition von Überstundenpauschalen<br />

Unberücksichtigt bleiben Zuschläge, die mit Rücksicht auf den<br />

Familienstand gezahlt werden (siehe auch Seite 23).<br />

Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

Auch Versicherungspflichtgrenze – sie ist für die Versicherungsfreiheit<br />

von Arbeitnehmern in der G<strong>KV</strong> von Bedeutung. Arbeiter<br />

und Angestellte sind versicherungsfrei, wenn ihr regelmäßiges<br />

Jahresarbeitsentgelt diese Grenze übersteigt. Seit dem<br />

31.12.2010 werden Arbeitnehmer durch das G<strong>KV</strong>-Finanzierungsgesetz<br />

(G<strong>KV</strong>-FinG) dann wieder versicherungsfrei, wenn<br />

sie mit ihrem tatsächlichen Arbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze<br />

überschreiten (siehe Seite 23). Ein Überschreiten<br />

dieser Grenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren ist<br />

nicht mehr erforderlich!<br />

Die Jahresarbeitsentgeltgrenzen der letzten fünf<br />

Jahre im Überblick:<br />

Seit 2001 einheitliche Grenze für Ost/ West<br />

2007 =<br />

2008 =<br />

2009 =<br />

2010 =<br />

<strong>2011</strong> =<br />

47.700 EUR (42.750 EUR*)<br />

48.150 EUR (43.200 EUR*)<br />

48.600 EUR (44.100 EUR*)<br />

49.950 EUR (45.000 EUR*)<br />

49.500 EUR (44.550 EUR*)<br />

*) Diese Grenze gilt für Arbeitnehmer, die am 31.12.2002<br />

ausschließlich privat vollversichert waren.<br />

Kalkulation von <strong>KV</strong>-Beiträgen<br />

a) Umlageverfahren (G<strong>KV</strong>)<br />

Nach dem Grundgedanken des Solidaritätsprinzips werden in<br />

der G<strong>KV</strong> die zu erwartenden Ausgaben den zu erwartenden<br />

Einnahmen jährlich gegenübergestellt. Dabei sollen die Beiträge<br />

aktiver Arbeitnehmer die Beitragsausfälle bei anderen<br />

Versicherten mit geringeren oder überhaupt keinen Einnahmen<br />

(z. B. beitragsfreie Familienangehörige, Rentner) kompensieren.<br />

b) Anwartschaftsdeckungsverfahren (P<strong>KV</strong>)<br />

Mit dem Anwartschaftsdeckungsverfahren soll in der P<strong>KV</strong> das<br />

mit dem Alter ansteigende Krankheitsrisiko ausgeglichen werden.<br />

In der ersten Phase der Vertragsdauer wird ein höherer<br />

Beitrag erhoben als zur Abdeckung des eigentlichen Krankheitsrisikos<br />

notwendig wäre. Diese Beitragsteile werden als so<br />

genannte Alterungsrückstellungen verzinslich angesammelt.<br />

Ab dem Zeitpunkt, an dem der Beitrag nicht mehr ausreicht, um<br />

die allein durch das höhere Lebensalter gestiegenen Leistungen<br />

zu finanzieren, wird die Alterungsrückstellung zum Ausgleich<br />

dieser Mehrkosten verwendet.<br />

Dieses Verfahren macht die P<strong>KV</strong> bei der Bewältigung der<br />

„Alterslast“ wesentlich sicherer als die G<strong>KV</strong>, die mit dem Umlageverfahren<br />

„von der Hand in den Mund“ lebt.<br />

Karenzzeit<br />

Ist wichtig bei der Verdienstausfallversicherung und legt den<br />

Zahlungs beginn des Krankentagegeldes fest (8., 15., 22., 29.,<br />

43., 92., 183., 274., 365., 547. oder 729. Tag einer Arbeitsunfähigkeit).<br />

Kennzahlen des P<strong>KV</strong>-Verbandes<br />

Wer sich für eine private Krankenversicherung entscheidet,<br />

sollte nicht nur das Preis-/ Leistungsverhältnis beurteilen. Auch<br />

die Unternehmensstärke des Krankenversicherers sollte in die<br />

Entscheidungsfindung mit einfließen. So stellen die aus den<br />

Jahresabschlüssen gebildeten Kennzahlen eine wichtige Informationsquelle<br />

dar.<br />

Relevante vom P<strong>KV</strong>-Verband veröffentlichte Kennzahlen:<br />

Kennzahlen zur<br />

Sicherheit und<br />

Finanzierbarkeit<br />

Eigenkapitalquote<br />

(A1)<br />

Kennzahlen zum<br />

Erfolg und zur Leistung<br />

Kennzahlen zum<br />

Bestand und zur<br />

Bestandsentwicklung<br />

Bestandskennzahlen<br />

(C1)<br />

Versicherungsgeschäftliche<br />

Ergebnisquote<br />

(B1)<br />

RfB-Quote (A2) Nettoverzinsung (B5) Wachstumskennzahlen<br />

(C2)<br />

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