KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)<br />
Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), mit Sitz in Stuttgart,<br />
ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist eine<br />
betriebliche Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und<br />
Telekommunikation Deutsche Bundespost, der Rechtsnachfolgerin<br />
der Deutschen Bundespost. Die Mitglieder setzen sich<br />
aus Beamten der Post, Pensionären sowie deren Angehörigen<br />
und Hinterbliebenen zusammen. Insgesamt ist die PBeaKK in<br />
ihrem Bestand seit der Postreform 1995 geschlossen und<br />
nimmt seither keine weiteren Mitglieder auf. Derzeit betreut sie<br />
etwa 390.000 Mitglieder sowie etwa 240 000 mitversicherte<br />
Angehörige.<br />
Sie ist keine Krankenkasse im Sinne des SGB V. Das Sozialgericht<br />
Kassel konkretisiert sogar, „dass es sich bei der PBeaKK<br />
weder um eine gesetzliche noch um eine private Krankenkasse<br />
handelt“. Vor der Postreform handelte es sich um eine Sozialeinrichtung<br />
der Deutschen Bundespost.<br />
Für Postbeamte der Gruppen A und B1 gelten grundsätzlich die<br />
Beihilfevorschriften des Bundes. Für Mitglieder der Gruppe A ist<br />
der Beihilfeanspruch jedoch nur auf stationäre Wahlleistungen<br />
beschränkt. Alle übrigen Leistungen (Ambulant, Zahn, stationäre<br />
Regelleistungen) erhalten sie ausschließlich nach der Leistungsordnung<br />
A der PBeaKK. Die Leistungsordnung A stellt<br />
weitestgehend Leistungen auf Kassenniveau zur Verfügung.<br />
Bei Mitgliedern der Gruppe B1 ergänzt die PBeaKK den bestehenden<br />
Beihilfeanspruch im Rahmen der Leistungsordnung B.<br />
Die Gesamtleistung der PBeaKK setzt sich aus zwei Teilen<br />
zusammen:<br />
1. Dem Beihilfeanteil aufgrund des Fürsorgeanspruchs und<br />
2. der beitragsfinanzierten Tarifleistung<br />
Bei Mitgliedern der Gruppen B2, B3 und C (Mitglieder ohne<br />
eigenen Beihilfeanspruch) übernimmt die PBeaKK zusätzlich<br />
auch den fehlenden Beihilfeanspruch. Die Leistungsordnung B<br />
bietet somit Leistungen auf P<strong>KV</strong>-Niveau.<br />
Die Gruppen im Überblick:<br />
Gruppe A:<br />
Gruppe B1:<br />
Beamte und Ruhestandsbeamte<br />
des einfachen<br />
Dienstes und deren<br />
Hinterbliebene (können<br />
auf Wunsch in B1<br />
wechseln)<br />
Beamte und Ruhestandsbeamte<br />
des mittleren,<br />
gehobenen und<br />
höheren Dienstes und<br />
deren Hinterbliebene<br />
PBeaKK gewährt Leistungen<br />
auf Kassenniveau<br />
im Rahmen der<br />
Leistungsordnung A<br />
PBeaKK ergänzt<br />
Beihilfe anspruch auf<br />
100% im Rahmen der<br />
Leistungsordnung B<br />
Gruppe B2:<br />
Gruppe B3:<br />
Gruppe C<br />
Gruppe E<br />
Mitglieder ohne Beihilfeanspruch<br />
Mitglieder ohne Beihilfeanspruch<br />
Frühere Angestellte mit<br />
Rentenanspruch aus der<br />
Versorgungsanstalt der<br />
Deutschen Bundespost<br />
Rechtskräftig geschiedene<br />
Ehegatten ohne<br />
Beihilfeanspruch<br />
PBeaKK erstattet im<br />
Rahmen der Leistungsordnung<br />
B 100%<br />
PBeaKK erstattet im<br />
Rahmen der Leistungsordnung<br />
B 100%; zusätzlich<br />
erhalten sie bei<br />
ärztlichen Leistungen,<br />
Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen,<br />
Psychotherapeuten, stationärer<br />
Behandlung und<br />
Unterbringung gesonderte<br />
Leistungen<br />
PBeaKK erstattet im<br />
Rahmen der Leistungsordnung<br />
B 100%<br />
PBeaKK erstattet je<br />
nach Zuordnung entweder<br />
Leistungen wie<br />
Gruppe A oder B2.<br />
Die Beiträge richten sich nach der Mitgliedsgruppe (A bis E),<br />
dem Alter und der Anzahl der mitversicherten Angehörigen.<br />
Beispielsweise zahlt ein 49-Jähriger der Gruppe B1 mit einem<br />
mitversicherten Ehegatten monatlich 198,25 EUR (Stand:<br />
10.11.2010). Eine Gesamtübersicht der Beiträge finden Sie im<br />
frei zugänglichen Internetauftritt der PBeaKK unter<br />
www. pbeakk.de<br />
Des Weiteren stehen den Mitgliedern Zusatzversicherungen zur<br />
Verfügung, um die bereits vorhandenen Leistungen weiter auszubauen.<br />
Pflegepflichtversicherung<br />
In der Pflegeversicherung werden die Mitglieder der privaten<br />
Pflege-Pflichtversicherung zugeordnet (Tarif PVB). Beitragseinzug,<br />
Vertragsführung und Leistungsauszahlung erfolgt über die<br />
PBeaKK. Die Rückdeckung der Pflegepflichtversicherung der<br />
PBeaKK erfolgt über den P<strong>KV</strong>-Verband. Entsprechend des<br />
Marktanteils werden die Pflegeversicherungen auf die einzelnen<br />
Verbandsunternehmen verteilt. Die Absicherung der über<br />
die Grundversorgung der Pflegepflichtversicherung hinausgehenden<br />
Kosten ist über das <strong>SIGNAL</strong> PflegeSchutz-Programm<br />
möglich.<br />
Die wichtigsten Leistungen der PBeaKK im Überblick<br />
Ambulante ärztliche<br />
Behandlung<br />
Arznei- und Verbandmittel<br />
Leistung der PBeaKK<br />
Leistungsordnung A:<br />
Gruppe A<br />
100% der Vertragssätze abzüglich<br />
10 % Eigenbeteiligung;<br />
mind. 5 EUR und max.<br />
10 EUR<br />
Leistungsordnung B:<br />
Gruppe B1, B2, B3 und C<br />
bis 1,9-fach GOÄ, mit Begründung<br />
bis 3,5 fach<br />
GOÄ<br />
100% der Vertragssätze 100% der beihilfefähigen<br />
Aufwendungen<br />
abzüglich 10 % Eigenbeteiligung; mind. 5 EUR und<br />
max. 10 EUR<br />
Versorgungslücke<br />
Leistungsordnung A: Leistungsordnung B:<br />
mind. 5 EUR max.10 EUR,<br />
zusätzlich 100% der über<br />
die Kassensätze hinausgehenden<br />
Kosten<br />
100 % der über die Vertragssätze<br />
hinausgehenden<br />
Kosten<br />
mindestens 5 EUR maximal 10 EUR<br />
Bei Liquidation bis 2,3 fach<br />
GOÄ: 0,4-fach GOÄ in<br />
Höhe der vom Beihilfebemessungssatz<br />
nicht gedeckten<br />
Quote<br />
100% der über die beihilfefähigen<br />
Aufwendungen<br />
hinausgehenden Kosten<br />
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