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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK)<br />

Die Postbeamtenkrankenkasse (PBeaKK), mit Sitz in Stuttgart,<br />

ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie ist eine<br />

betriebliche Sozialeinrichtung der Bundesanstalt für Post und<br />

Telekommunikation Deutsche Bundespost, der Rechtsnachfolgerin<br />

der Deutschen Bundespost. Die Mitglieder setzen sich<br />

aus Beamten der Post, Pensionären sowie deren Angehörigen<br />

und Hinterbliebenen zusammen. Insgesamt ist die PBeaKK in<br />

ihrem Bestand seit der Postreform 1995 geschlossen und<br />

nimmt seither keine weiteren Mitglieder auf. Derzeit betreut sie<br />

etwa 390.000 Mitglieder sowie etwa 240 000 mitversicherte<br />

Angehörige.<br />

Sie ist keine Krankenkasse im Sinne des SGB V. Das Sozialgericht<br />

Kassel konkretisiert sogar, „dass es sich bei der PBeaKK<br />

weder um eine gesetzliche noch um eine private Krankenkasse<br />

handelt“. Vor der Postreform handelte es sich um eine Sozialeinrichtung<br />

der Deutschen Bundespost.<br />

Für Postbeamte der Gruppen A und B1 gelten grundsätzlich die<br />

Beihilfevorschriften des Bundes. Für Mitglieder der Gruppe A ist<br />

der Beihilfeanspruch jedoch nur auf stationäre Wahlleistungen<br />

beschränkt. Alle übrigen Leistungen (Ambulant, Zahn, stationäre<br />

Regelleistungen) erhalten sie ausschließlich nach der Leistungsordnung<br />

A der PBeaKK. Die Leistungsordnung A stellt<br />

weitestgehend Leistungen auf Kassenniveau zur Verfügung.<br />

Bei Mitgliedern der Gruppe B1 ergänzt die PBeaKK den bestehenden<br />

Beihilfeanspruch im Rahmen der Leistungsordnung B.<br />

Die Gesamtleistung der PBeaKK setzt sich aus zwei Teilen<br />

zusammen:<br />

1. Dem Beihilfeanteil aufgrund des Fürsorgeanspruchs und<br />

2. der beitragsfinanzierten Tarifleistung<br />

Bei Mitgliedern der Gruppen B2, B3 und C (Mitglieder ohne<br />

eigenen Beihilfeanspruch) übernimmt die PBeaKK zusätzlich<br />

auch den fehlenden Beihilfeanspruch. Die Leistungsordnung B<br />

bietet somit Leistungen auf P<strong>KV</strong>-Niveau.<br />

Die Gruppen im Überblick:<br />

Gruppe A:<br />

Gruppe B1:<br />

Beamte und Ruhestandsbeamte<br />

des einfachen<br />

Dienstes und deren<br />

Hinterbliebene (können<br />

auf Wunsch in B1<br />

wechseln)<br />

Beamte und Ruhestandsbeamte<br />

des mittleren,<br />

gehobenen und<br />

höheren Dienstes und<br />

deren Hinterbliebene<br />

PBeaKK gewährt Leistungen<br />

auf Kassenniveau<br />

im Rahmen der<br />

Leistungsordnung A<br />

PBeaKK ergänzt<br />

Beihilfe anspruch auf<br />

100% im Rahmen der<br />

Leistungsordnung B<br />

Gruppe B2:<br />

Gruppe B3:<br />

Gruppe C<br />

Gruppe E<br />

Mitglieder ohne Beihilfeanspruch<br />

Mitglieder ohne Beihilfeanspruch<br />

Frühere Angestellte mit<br />

Rentenanspruch aus der<br />

Versorgungsanstalt der<br />

Deutschen Bundespost<br />

Rechtskräftig geschiedene<br />

Ehegatten ohne<br />

Beihilfeanspruch<br />

PBeaKK erstattet im<br />

Rahmen der Leistungsordnung<br />

B 100%<br />

PBeaKK erstattet im<br />

Rahmen der Leistungsordnung<br />

B 100%; zusätzlich<br />

erhalten sie bei<br />

ärztlichen Leistungen,<br />

Schutzimpfungen, Vorsorgeuntersuchungen,<br />

Psychotherapeuten, stationärer<br />

Behandlung und<br />

Unterbringung gesonderte<br />

Leistungen<br />

PBeaKK erstattet im<br />

Rahmen der Leistungsordnung<br />

B 100%<br />

PBeaKK erstattet je<br />

nach Zuordnung entweder<br />

Leistungen wie<br />

Gruppe A oder B2.<br />

Die Beiträge richten sich nach der Mitgliedsgruppe (A bis E),<br />

dem Alter und der Anzahl der mitversicherten Angehörigen.<br />

Beispielsweise zahlt ein 49-Jähriger der Gruppe B1 mit einem<br />

mitversicherten Ehegatten monatlich 198,25 EUR (Stand:<br />

10.11.2010). Eine Gesamtübersicht der Beiträge finden Sie im<br />

frei zugänglichen Internetauftritt der PBeaKK unter<br />

www. pbeakk.de<br />

Des Weiteren stehen den Mitgliedern Zusatzversicherungen zur<br />

Verfügung, um die bereits vorhandenen Leistungen weiter auszubauen.<br />

Pflegepflichtversicherung<br />

In der Pflegeversicherung werden die Mitglieder der privaten<br />

Pflege-Pflichtversicherung zugeordnet (Tarif PVB). Beitragseinzug,<br />

Vertragsführung und Leistungsauszahlung erfolgt über die<br />

PBeaKK. Die Rückdeckung der Pflegepflichtversicherung der<br />

PBeaKK erfolgt über den P<strong>KV</strong>-Verband. Entsprechend des<br />

Marktanteils werden die Pflegeversicherungen auf die einzelnen<br />

Verbandsunternehmen verteilt. Die Absicherung der über<br />

die Grundversorgung der Pflegepflichtversicherung hinausgehenden<br />

Kosten ist über das <strong>SIGNAL</strong> PflegeSchutz-Programm<br />

möglich.<br />

Die wichtigsten Leistungen der PBeaKK im Überblick<br />

Ambulante ärztliche<br />

Behandlung<br />

Arznei- und Verbandmittel<br />

Leistung der PBeaKK<br />

Leistungsordnung A:<br />

Gruppe A<br />

100% der Vertragssätze abzüglich<br />

10 % Eigenbeteiligung;<br />

mind. 5 EUR und max.<br />

10 EUR<br />

Leistungsordnung B:<br />

Gruppe B1, B2, B3 und C<br />

bis 1,9-fach GOÄ, mit Begründung<br />

bis 3,5 fach<br />

GOÄ<br />

100% der Vertragssätze 100% der beihilfefähigen<br />

Aufwendungen<br />

abzüglich 10 % Eigenbeteiligung; mind. 5 EUR und<br />

max. 10 EUR<br />

Versorgungslücke<br />

Leistungsordnung A: Leistungsordnung B:<br />

mind. 5 EUR max.10 EUR,<br />

zusätzlich 100% der über<br />

die Kassensätze hinausgehenden<br />

Kosten<br />

100 % der über die Vertragssätze<br />

hinausgehenden<br />

Kosten<br />

mindestens 5 EUR maximal 10 EUR<br />

Bei Liquidation bis 2,3 fach<br />

GOÄ: 0,4-fach GOÄ in<br />

Höhe der vom Beihilfebemessungssatz<br />

nicht gedeckten<br />

Quote<br />

100% der über die beihilfefähigen<br />

Aufwendungen<br />

hinausgehenden Kosten<br />

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