KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Beihilfetarife<br />
Leistungsübersicht – stationär<br />
Die in den Tabellen genannten %-Sätze sind der Leistungsprozentsatz!<br />
Erstattung = Versicherte Aufwendungen x Leistungsprozentsatz x Erstattungsprozentsatz<br />
SB-R (stationär Regelleistung) SB-W (stationär Wahlleistung) BOZ (stationär Privatarzt)<br />
versicherte Aufwendungen<br />
Davon erstattungsfähig (Leistungsprozentsatz)<br />
Davon erstattungsfähig (Leistungsprozentsatz)<br />
Davon erstattungsfähig (Leistungsprozentsatz)<br />
Erstattungsprozentsatz beträgt z. B.<br />
30% bei SB-R 30<br />
Erstattungsprozentsatz beträgt z. B.<br />
30% bei SB-W 30<br />
Erstattungsprozentsatz beträgt z. B.<br />
30% bei BOZ 30<br />
allgemeine<br />
100 % keine Leistung nein<br />
Krankenhausleistungen<br />
Behandlung durch Belegarzt 100 % keine Leistung 100% bis zum Höchstsatz der GOÄ<br />
Wahlleistungen<br />
- wahlärztliche Leistungen<br />
keine Leistung<br />
100 % ohne tarifliche<br />
GOÄ-Begrenzung<br />
100 %, bis zum Höchstsatz der GOÄ<br />
(3,5-fach)<br />
- gesonderte Unterbringung keine Leistung<br />
100 % Ein- oder Zweibettzimmer<br />
Ersatz-Krankenhaustagegeld keine Leistung Erstattungsprozentsatz vom vollen Tagessatz<br />
32 EUR, falls nur die allgemeinen<br />
Krankenhausleistungen in Anspruch<br />
genommen werden<br />
stationäre Kuren<br />
keine Leistung<br />
gezielter internationaler<br />
ja<br />
Krankenhausaufenthalt<br />
Krankentransporte<br />
keine Leistung<br />
Erstattungsprozentsatz vom vollen Tagessatz<br />
5,20 EUR bei Verzicht<br />
auf privatärztliche Behandlung<br />
100 % inkl. medizinisch notwendiger Auslandsrücktransport;<br />
bei Tod im Ausland max. 11.000 EUR für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort<br />
Beihilfeergänzungstarife<br />
prozentuale Erstattung<br />
Sehhilfen<br />
- Brille<br />
- alternativ Kontaktlinsen<br />
Heilpraktikerbehandlung<br />
Auslandsreise-<strong>KV</strong><br />
Schutzimpfungen<br />
Kur- und Sanatoriumsaufenthalte<br />
Zahnersatz<br />
Im Krankenhaus<br />
AEB/ AEB 1<br />
SEB<br />
hier am Beispiel der Tarifstufe<br />
hier am Beispiel der Tarifstufe<br />
AEB 70/ AEB1 70: Leistungen = 70 %; bei anderen Tarifstufen<br />
verändern sich die angegebenen %-Sätze ent-<br />
verändern sich die angegebenen %-Sätze entspre-<br />
SEB 70: Leistungen = 70 %; bei anderen Tarifstufen<br />
sprechend, z. B. AEB 50/ AEB1 50: Leistungen = 50 % chend, z. B. SEB 50: Leistungen = 50 %<br />
70 %, Brillengestell von max.130 EUR Rechnungsbetrag, keine Leistung<br />
Gläser und Kontaktlinsen ohne betragliche Be grenzung,<br />
abzüglich Beihilfe leis tung; Erstattung immer nach Vorleistung<br />
der Beihilfe; ohne Vorleis tung auch, wenn Änderung<br />
der Sehfähig keit um mind. 0,5 Dioptrien oder alle 3 Jahre<br />
70 % bis zum Höchstsatz des GebüH,<br />
keine Leistung<br />
abzüglich Beihilfeleistung<br />
70 % für Auslandsreisen bis zu 8 Wochen, abzüglich keine Leistung<br />
Beihilfeleistung<br />
70 % bei Auslandsreisen inkl. Impfstoff, abzüglich<br />
keine Leistung<br />
Beihilfeleistung<br />
70 % bei ambulanten Kuren vom vollen Tagessatz keine Leistung<br />
15,60 EUR = 10,92 EUR,<br />
bei stationären Kuren vom vollen Tagessatz 31,20 EUR<br />
= 21,84 EUR, immer für die Dauer der Beihilfeleistung<br />
100 %, gesondert berechenbare Material- und Laborkosten<br />
(auch Einzelkronen und Inlays), abzüglich<br />
keine Leistung<br />
Beihilfeleis tung<br />
- Wahlleistung „Arzt“<br />
- Wahlleistung<br />
„Einbettzimmer“<br />
- Krankenhaustagegeld<br />
keine Leistung<br />
keine Leistung<br />
keine Leistung<br />
100 % der Restkosten nach Vorleistung Beihilfe und<br />
SB-W<br />
100 % nach Vorleistung von SB-W für Differenz<br />
zwischen Ein- und Zweibettzimmerzuschlag<br />
70% vom vollen Tagessatz<br />
15,60 EUR = 10,92 EUR<br />
Auslandsrücktransport keine Leistung 100 % der Restkosten nach Vorleistung von SB-W<br />
Besonderheit<br />
AEB1 ist nur versicherungsfähig, wenn die zahntechnischen<br />
Material- und Laborkosten zu mindes tens<br />
50% beihilfefähig sind.<br />
keine<br />
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