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KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG

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Beihilfetarife<br />

Leistungsübersicht – stationär<br />

Die in den Tabellen genannten %-Sätze sind der Leistungsprozentsatz!<br />

Erstattung = Versicherte Aufwendungen x Leistungsprozentsatz x Erstattungsprozentsatz<br />

SB-R (stationär Regelleistung) SB-W (stationär Wahlleistung) BOZ (stationär Privatarzt)<br />

versicherte Aufwendungen<br />

Davon erstattungsfähig (Leistungsprozentsatz)<br />

Davon erstattungsfähig (Leistungsprozentsatz)<br />

Davon erstattungsfähig (Leistungsprozentsatz)<br />

Erstattungsprozentsatz beträgt z. B.<br />

30% bei SB-R 30<br />

Erstattungsprozentsatz beträgt z. B.<br />

30% bei SB-W 30<br />

Erstattungsprozentsatz beträgt z. B.<br />

30% bei BOZ 30<br />

allgemeine<br />

100 % keine Leistung nein<br />

Krankenhausleistungen<br />

Behandlung durch Belegarzt 100 % keine Leistung 100% bis zum Höchstsatz der GOÄ<br />

Wahlleistungen<br />

- wahlärztliche Leistungen<br />

keine Leistung<br />

100 % ohne tarifliche<br />

GOÄ-Begrenzung<br />

100 %, bis zum Höchstsatz der GOÄ<br />

(3,5-fach)<br />

- gesonderte Unterbringung keine Leistung<br />

100 % Ein- oder Zweibettzimmer<br />

Ersatz-Krankenhaustagegeld keine Leistung Erstattungsprozentsatz vom vollen Tagessatz<br />

32 EUR, falls nur die allgemeinen<br />

Krankenhausleistungen in Anspruch<br />

genommen werden<br />

stationäre Kuren<br />

keine Leistung<br />

gezielter internationaler<br />

ja<br />

Krankenhausaufenthalt<br />

Krankentransporte<br />

keine Leistung<br />

Erstattungsprozentsatz vom vollen Tagessatz<br />

5,20 EUR bei Verzicht<br />

auf privatärztliche Behandlung<br />

100 % inkl. medizinisch notwendiger Auslandsrücktransport;<br />

bei Tod im Ausland max. 11.000 EUR für Überführungskosten oder Bestattung am Sterbeort<br />

Beihilfeergänzungstarife<br />

prozentuale Erstattung<br />

Sehhilfen<br />

- Brille<br />

- alternativ Kontaktlinsen<br />

Heilpraktikerbehandlung<br />

Auslandsreise-<strong>KV</strong><br />

Schutzimpfungen<br />

Kur- und Sanatoriumsaufenthalte<br />

Zahnersatz<br />

Im Krankenhaus<br />

AEB/ AEB 1<br />

SEB<br />

hier am Beispiel der Tarifstufe<br />

hier am Beispiel der Tarifstufe<br />

AEB 70/ AEB1 70: Leistungen = 70 %; bei anderen Tarifstufen<br />

verändern sich die angegebenen %-Sätze ent-<br />

verändern sich die angegebenen %-Sätze entspre-<br />

SEB 70: Leistungen = 70 %; bei anderen Tarifstufen<br />

sprechend, z. B. AEB 50/ AEB1 50: Leistungen = 50 % chend, z. B. SEB 50: Leistungen = 50 %<br />

70 %, Brillengestell von max.130 EUR Rechnungsbetrag, keine Leistung<br />

Gläser und Kontaktlinsen ohne betragliche Be grenzung,<br />

abzüglich Beihilfe leis tung; Erstattung immer nach Vorleistung<br />

der Beihilfe; ohne Vorleis tung auch, wenn Änderung<br />

der Sehfähig keit um mind. 0,5 Dioptrien oder alle 3 Jahre<br />

70 % bis zum Höchstsatz des GebüH,<br />

keine Leistung<br />

abzüglich Beihilfeleistung<br />

70 % für Auslandsreisen bis zu 8 Wochen, abzüglich keine Leistung<br />

Beihilfeleistung<br />

70 % bei Auslandsreisen inkl. Impfstoff, abzüglich<br />

keine Leistung<br />

Beihilfeleistung<br />

70 % bei ambulanten Kuren vom vollen Tagessatz keine Leistung<br />

15,60 EUR = 10,92 EUR,<br />

bei stationären Kuren vom vollen Tagessatz 31,20 EUR<br />

= 21,84 EUR, immer für die Dauer der Beihilfeleistung<br />

100 %, gesondert berechenbare Material- und Laborkosten<br />

(auch Einzelkronen und Inlays), abzüglich<br />

keine Leistung<br />

Beihilfeleis tung<br />

- Wahlleistung „Arzt“<br />

- Wahlleistung<br />

„Einbettzimmer“<br />

- Krankenhaustagegeld<br />

keine Leistung<br />

keine Leistung<br />

keine Leistung<br />

100 % der Restkosten nach Vorleistung Beihilfe und<br />

SB-W<br />

100 % nach Vorleistung von SB-W für Differenz<br />

zwischen Ein- und Zweibettzimmerzuschlag<br />

70% vom vollen Tagessatz<br />

15,60 EUR = 10,92 EUR<br />

Auslandsrücktransport keine Leistung 100 % der Restkosten nach Vorleistung von SB-W<br />

Besonderheit<br />

AEB1 ist nur versicherungsfähig, wenn die zahntechnischen<br />

Material- und Laborkosten zu mindes tens<br />

50% beihilfefähig sind.<br />

keine<br />

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