KV-Handbuch 2011 - SIGNAL IDUNA Vertriebspartnerservice AG
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Optionstarife flexSI und flexSIprivat – Leistungsübersicht<br />
Zielgruppe<br />
Versicherungsfähigkeit<br />
Höchstversicherungsdauer<br />
Wann kann das<br />
Optionsrecht<br />
ausgeübt werden<br />
Was beinhaltet<br />
das Optionsrecht<br />
Wann endet der<br />
Optionstarif<br />
Besonderheiten<br />
flexSI<br />
• höherverdienende Arbeitnehmer, die noch nicht in die<br />
P<strong>KV</strong> wechseln können<br />
• freiwillig G<strong>KV</strong>-Versicherte, die aufgrund eines (Kann-)<br />
Wahltarifs 1 bzw. 3 Jahre an ihre Krankenkasse gebunden<br />
sind<br />
• Selbstständige, die in der G<strong>KV</strong> (noch) einen niedrigen Beitrag<br />
zahlen<br />
Versicherungspflichtige, freiwillig Versicherte oder Familienversicherte<br />
der deutsch en G<strong>KV</strong><br />
12 Jahre (Höchsteintrittsalter 50 Jahre) 24 Monate<br />
Hinweis: Werden die gewünschten Tarife spätestens innerhalb<br />
von drei Monaten nach Eintritt einer der oben aufgeführten<br />
Zeitpunkte beantragt, beginnen diese im unmittelbaren<br />
Anschluss an die oben aufgeführten Zeitpunkte. Später ist<br />
eine erneute Gesundheitsprüfung erforderlich.<br />
Zu den o.g. Optionszeitpunkten entweder Abschluss einer<br />
• Krankheitskostenvollversicherung inklusive Krankentagegeld*<br />
ab dem 43. Tag (Selbstständige ab dem 22. Tag)<br />
und Pflegepflichtversicherung oder<br />
• Krankheitskostenzusatzversicherung<br />
ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung!<br />
* Hinweis: Das Krankentagegeld ist auf 130% des Höchstkrankengelds<br />
in der G<strong>KV</strong> zum Optionszeitpunkt begrenzt.<br />
flexSI privat<br />
• Jeder Wechselwillige, der bei einem anderen P<strong>KV</strong>-Unternehmen<br />
versichert ist und aufgrund von Kündigungsfristen<br />
nicht sofort zur <strong>SIGNAL</strong> Kranken wechseln kann.<br />
Personen, die bereits eine <strong>KV</strong>-Vollversicherung bei einem<br />
P<strong>KV</strong>-Unternehmen haben<br />
• Ende der Versicherungspflicht bzw. Familienversicherung jederzeit innerhalb von 24 Monaten<br />
• bei freiwillig Versicherten zum Ende einer Bindungsfrist in<br />
der G<strong>KV</strong> (z. B. aufgrund der Inanspruchnahme von Wahltarifen)<br />
• ohne besonderen Grund alle 3 Jahre, also nach Ablauf<br />
von 3, 6, 9 oder 12 vollen Jahren seit Beginn der Versicherung<br />
nach Tarif flexSI zum Beginn des unmittelbar folgenden<br />
Kalenderjahres<br />
• zum Beginn des auf die Vollendung des 50. Lebensjahres<br />
folgenden Kalenderjahres<br />
• mit Inanspruchnahme des Optionsrechts<br />
• mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Höchstversicherungsdauer<br />
von 12 Jahren erreicht ist<br />
• mit Beendigung der G<strong>KV</strong><br />
• mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem das 50. Lebensjahr<br />
vollendet wird<br />
• flexSI-Beiträge sind ohne Alterungsrückstellung kalkuliert,<br />
sind aber für mindes tens drei Jahre konstant und können<br />
– falls überhaupt notwendig – erst danach auf den dann<br />
gültigen Neugeschäftsbeitrag erhöht werden.<br />
• Im Tarif flexSI erfolgt eine Risikoprüfung, ein eventueller<br />
Risikozuschlag kommt aber erst bei Ausübung des Optionsrechts<br />
zum Tragen. Aber während der Optio n eingetretene<br />
Krankheiten sind ohne weitere Gesundheitsprüfung<br />
mitversicher t.<br />
• Die Zeit des flexSI wird nicht auf die Dauer der Zahnhöchstsätze<br />
angerechnet.<br />
Monatsbeiträge • Männer und Frauen bis Eintrittsalter 19 2,20 €<br />
• Männer und Frauen ab Eintrittsalter 20 4,40 €<br />
Hinweis: Werden die gewünschten Tarife spätes tens einen<br />
Monat nach Beendigung der bisher bestehenden <strong>KV</strong>-Voll beantragt,<br />
beginnen diese unmittelbar im Anschluss daran. Ansonsten<br />
zum nächsten Monatsersten.<br />
Zu den o.g. Optionszeitpunkten Abschluss einer<br />
• Krankheitskostenvollversicherung (auch Beihilfe-Voll) inklusive<br />
Krankentagegeld* ab dem 43. Tag (Selbstständige<br />
ab dem 22. Tag) und<br />
• Pflegepflichtversicherung<br />
ohne Wartezeiten und ohne erneute Gesundheitsprüfung!<br />
* Hinweis: Das Krankentagegeld ist begrenzt auf 130 % des<br />
Höchstkrankengelds in der G<strong>KV</strong> zum Optionszeitpunkt bzw.<br />
auf die Höhe eines bereits bestehenden, höheren Krankentagegeldes<br />
• mit Inanspruchnahme des Optionsrechts<br />
• macht der Versicherungsnehmer von seinem Optionsrecht<br />
keinen Gebrauch, nach Ablauf von 24 Monaten<br />
• Wird das Optionsrecht in Anspruch genommen, werden<br />
die letzten 12 bezahlten Monatsbeiträge des flexSIprivat<br />
zurückerstattet.<br />
• Im Tarif flexSIprivat erfolgt eine Risikoprüfung, ein eventueller<br />
Risikozuschlag kommt erst bei Ausübung des Optionsrechts<br />
zum Tragen. Während der Optio n eingetretene<br />
Krankheiten sind ohne weitere Gesundheitsprüfung<br />
mitversicher t.<br />
• Die Zeit des flexSIprivat wird nicht auf die Dauer der Zahnhöchstsätze<br />
angerechnet.<br />
• Kinder und Jugendliche bis 19 Jahre: 4,75 €<br />
• Erwachsene ab 20 Jahre: 9,50 €<br />
Tarifübersichten<br />
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