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Cornelia Domaschke / Daniela Fuchs-Frotscher / Günter Wehner

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1935 aus Prag von der dortigen Leitung der SAP. Von dort erhielten sie auch die<br />

illegale Druckschrift »Das Banner der revolutionären Einheit«. Ferner stellten sie<br />

eigenständig mit der Schreibmaschine angefertigte Schriften her und verbreiteten<br />

sie.<br />

Im November 1935 wurde der Kurier Herbert Grämel an der tschechoslowakischen<br />

Grenze verhaftet. Bei seiner Festnahme fand die Gestapo umfangreiches<br />

Schriftmaterial, das er nach Breslau bringen wollte.<br />

Allen Angeklagten wurde vorgeworfen, dass sie seit Bestehen der NS-Herrschaft<br />

ihre marxistische Denk- und Handlungsweise nicht abgelegt, sondern die<br />

SAP in Breslau erneut im größeren Umfang illegal reorganisiert hatten. Sie konnten<br />

auch nach Strehlen Kontakte knüpfen. Durch den Kurier der SAP-Reichsleitung<br />

in Berlin, Eugen Brehm, besaßen sie eine feste Verbindung zur Zentrale. Der<br />

Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht in Breslau hob in der Anklageschrift<br />

hervor, dass trotz der Verhaftung des Herbert Grämel seine Mitstreiter ihren Kampf<br />

nicht einstellten, sondern intensiv selbst gefertigte Flugschriften verbreiteten und<br />

zu Pfingsten 1936 in Prag ein Treffen mit einem Mitglied der SAP-Leitung hatten.<br />

Dabei wurde über die weitere illegale Arbeit beraten und Schulungsmaterial übermittelt.<br />

Der Angeklagten Ilse Hacks wirft der Generalstaatsanwalt als besonders<br />

verwerflich vor, dass sie ein zweites Treffen auf tschechoslowakischem Gebiet<br />

organisierte. Dabei wurde vor allem über die Betriebsarbeit der SAP beraten. Die<br />

Reichsleitung orientierte auf umfassende Stimmungsberichte aus den Betrieben.<br />

Zusammenfassend resümierte der Anklagevertreter:<br />

»Die illegale SAP will die gewaltsame Beseitigung der gegenwärtigen Regierung<br />

und die Errichtung der von ihr erstrebten Diktatur des Proletariats. Die<br />

Angeschuldigten haben diese hochverräterischen Absichten der SAP durch ihr<br />

Handeln bewusst gefördert, und zwar in der Mehrzahl dadurch, dass sie als<br />

Gruppenleiter den organisatorischen Zusammenhalt aufrechterhalten, an der<br />

Herstellung illegaler Schriften mitgewirkt, derartige Schriften verbreitet, für<br />

die illegale SAP Beiträge gezahlt und einkassiert, an illegalen Besprechungen<br />

teilgenommen und ihre Wohnungen dazu zur Verfügung gestellt haben. Insoweit<br />

haben schon diejenigen Angeschuldigten den Tatbestand der Vorbereitung<br />

zum Hochverrat erfüllt. Aus den genannten Umständen ergibt sich, dass dies<br />

nur zu dem Zweck geschehen sein kann, dadurch ihre hochverräterische Gesinnung<br />

zu stärken. Ferner haben sich die Angeschuldigten auch dadurch strafbar<br />

gemacht, dass sie in der Mehrzahl die illegalen Schriften, nachdem sie sie<br />

gelesen hatten, zurückgegeben haben. Dadurch haben sie bewusst ermöglicht,<br />

dass durch dieselben Schriften auch andere Personen in ihrer hochverräterischen<br />

Absicht gestärkt worden sind. Aufgrund dieses Sachverhaltes klage ich<br />

die Angeschuldigten an:<br />

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