Cornelia Domaschke / Daniela Fuchs-Frotscher / Günter Wehner
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1935 aus Prag von der dortigen Leitung der SAP. Von dort erhielten sie auch die<br />
illegale Druckschrift »Das Banner der revolutionären Einheit«. Ferner stellten sie<br />
eigenständig mit der Schreibmaschine angefertigte Schriften her und verbreiteten<br />
sie.<br />
Im November 1935 wurde der Kurier Herbert Grämel an der tschechoslowakischen<br />
Grenze verhaftet. Bei seiner Festnahme fand die Gestapo umfangreiches<br />
Schriftmaterial, das er nach Breslau bringen wollte.<br />
Allen Angeklagten wurde vorgeworfen, dass sie seit Bestehen der NS-Herrschaft<br />
ihre marxistische Denk- und Handlungsweise nicht abgelegt, sondern die<br />
SAP in Breslau erneut im größeren Umfang illegal reorganisiert hatten. Sie konnten<br />
auch nach Strehlen Kontakte knüpfen. Durch den Kurier der SAP-Reichsleitung<br />
in Berlin, Eugen Brehm, besaßen sie eine feste Verbindung zur Zentrale. Der<br />
Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht in Breslau hob in der Anklageschrift<br />
hervor, dass trotz der Verhaftung des Herbert Grämel seine Mitstreiter ihren Kampf<br />
nicht einstellten, sondern intensiv selbst gefertigte Flugschriften verbreiteten und<br />
zu Pfingsten 1936 in Prag ein Treffen mit einem Mitglied der SAP-Leitung hatten.<br />
Dabei wurde über die weitere illegale Arbeit beraten und Schulungsmaterial übermittelt.<br />
Der Angeklagten Ilse Hacks wirft der Generalstaatsanwalt als besonders<br />
verwerflich vor, dass sie ein zweites Treffen auf tschechoslowakischem Gebiet<br />
organisierte. Dabei wurde vor allem über die Betriebsarbeit der SAP beraten. Die<br />
Reichsleitung orientierte auf umfassende Stimmungsberichte aus den Betrieben.<br />
Zusammenfassend resümierte der Anklagevertreter:<br />
»Die illegale SAP will die gewaltsame Beseitigung der gegenwärtigen Regierung<br />
und die Errichtung der von ihr erstrebten Diktatur des Proletariats. Die<br />
Angeschuldigten haben diese hochverräterischen Absichten der SAP durch ihr<br />
Handeln bewusst gefördert, und zwar in der Mehrzahl dadurch, dass sie als<br />
Gruppenleiter den organisatorischen Zusammenhalt aufrechterhalten, an der<br />
Herstellung illegaler Schriften mitgewirkt, derartige Schriften verbreitet, für<br />
die illegale SAP Beiträge gezahlt und einkassiert, an illegalen Besprechungen<br />
teilgenommen und ihre Wohnungen dazu zur Verfügung gestellt haben. Insoweit<br />
haben schon diejenigen Angeschuldigten den Tatbestand der Vorbereitung<br />
zum Hochverrat erfüllt. Aus den genannten Umständen ergibt sich, dass dies<br />
nur zu dem Zweck geschehen sein kann, dadurch ihre hochverräterische Gesinnung<br />
zu stärken. Ferner haben sich die Angeschuldigten auch dadurch strafbar<br />
gemacht, dass sie in der Mehrzahl die illegalen Schriften, nachdem sie sie<br />
gelesen hatten, zurückgegeben haben. Dadurch haben sie bewusst ermöglicht,<br />
dass durch dieselben Schriften auch andere Personen in ihrer hochverräterischen<br />
Absicht gestärkt worden sind. Aufgrund dieses Sachverhaltes klage ich<br />
die Angeschuldigten an:<br />
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