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Cornelia Domaschke / Daniela Fuchs-Frotscher / Günter Wehner

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186<br />

Das Sondergericht II bei dem Landgericht in Breslau hat in der Sitzung vom<br />

1. Juni 1942 in Breslau, an der teilgenommen haben:<br />

Landgerichtsdirektor Dr. Teuchert, als Vorsitzender,<br />

Landgerichtsrat Jost,<br />

Landgerichtsrat Oesterreich<br />

als beisitzende Richter,<br />

Staatsanwalt Dr. Jaeger<br />

als Vertreter des Leiters der Anklagebehörde bei dem Sondergericht,<br />

Justizobersekretär Wallusch<br />

als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,<br />

für Recht erkannt:<br />

Die Angeklagten werden wegen Vergehens gegen § 2 des Heimtückegesetzes<br />

wie folgt verurteilt:<br />

Oskar Bänsch zu zwei Jahren Gefängnis,<br />

Martin Scholl zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis,<br />

Helene Bänsch zu einem Jahr und einem Monat Gefängnis.<br />

Die von den Angeklagten erlittene Polizei- und Untersuchungshaft wird auf die<br />

erkannten Strafen voll angerechnet.<br />

Die Kosten des Verfahrens fallen den Angeklagten zur Last.<br />

Gründe<br />

1.) Der Angeklagte Scholl besuchte in Oppeln zunächst die Volksschule und<br />

dann das Gymnasium. Im Jahre 1917 wurde er Soldat und im Jahre 1919 wieder<br />

entlassen. Während seiner Militärzeit machte er das Abitur. Dann studierte er in<br />

Breslau Theologie und wurde am 17. März 1923 als Priester geweiht. Vom Jahre<br />

1923 bis zum Jahre 1933 war er als Kaplan in Groß-Wartenberg, Wohlau und<br />

Breslau tätig. Seit April 1933 amtiert er in Auras als Pfarrer.<br />

Der Angeklagte war bis 1928 in der Zentrumspartei tätig. Anderen politischen<br />

Parteien oder Organisationen hat er nicht angehört.<br />

2.) Der Angeklagte Bänsch besuchte vom 6. bis 13. Lebensjahr die Volksschule<br />

in Märzdorf und anschließend das Gymnasium in Glogau und Patschkau O/S.<br />

Nach dem Bestehen der Reifeprüfung besuchte er die Universität in Breslau und<br />

studierte 4 Jahre lang katholische Theologie. Nachdem er in 8 verschiedenen

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