Cornelia Domaschke / Daniela Fuchs-Frotscher / Günter Wehner
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Das Sondergericht II bei dem Landgericht in Breslau hat in der Sitzung vom<br />
1. Juni 1942 in Breslau, an der teilgenommen haben:<br />
Landgerichtsdirektor Dr. Teuchert, als Vorsitzender,<br />
Landgerichtsrat Jost,<br />
Landgerichtsrat Oesterreich<br />
als beisitzende Richter,<br />
Staatsanwalt Dr. Jaeger<br />
als Vertreter des Leiters der Anklagebehörde bei dem Sondergericht,<br />
Justizobersekretär Wallusch<br />
als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle,<br />
für Recht erkannt:<br />
Die Angeklagten werden wegen Vergehens gegen § 2 des Heimtückegesetzes<br />
wie folgt verurteilt:<br />
Oskar Bänsch zu zwei Jahren Gefängnis,<br />
Martin Scholl zu einem Jahr und drei Monaten Gefängnis,<br />
Helene Bänsch zu einem Jahr und einem Monat Gefängnis.<br />
Die von den Angeklagten erlittene Polizei- und Untersuchungshaft wird auf die<br />
erkannten Strafen voll angerechnet.<br />
Die Kosten des Verfahrens fallen den Angeklagten zur Last.<br />
Gründe<br />
1.) Der Angeklagte Scholl besuchte in Oppeln zunächst die Volksschule und<br />
dann das Gymnasium. Im Jahre 1917 wurde er Soldat und im Jahre 1919 wieder<br />
entlassen. Während seiner Militärzeit machte er das Abitur. Dann studierte er in<br />
Breslau Theologie und wurde am 17. März 1923 als Priester geweiht. Vom Jahre<br />
1923 bis zum Jahre 1933 war er als Kaplan in Groß-Wartenberg, Wohlau und<br />
Breslau tätig. Seit April 1933 amtiert er in Auras als Pfarrer.<br />
Der Angeklagte war bis 1928 in der Zentrumspartei tätig. Anderen politischen<br />
Parteien oder Organisationen hat er nicht angehört.<br />
2.) Der Angeklagte Bänsch besuchte vom 6. bis 13. Lebensjahr die Volksschule<br />
in Märzdorf und anschließend das Gymnasium in Glogau und Patschkau O/S.<br />
Nach dem Bestehen der Reifeprüfung besuchte er die Universität in Breslau und<br />
studierte 4 Jahre lang katholische Theologie. Nachdem er in 8 verschiedenen