Cornelia Domaschke / Daniela Fuchs-Frotscher / Günter Wehner
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ihn dann an die Mutter weiterleitete. Durch die sofortige Überwachung der Mutter<br />
und der Schwester von Robert Bialek, die ebenfalls eingeweiht war, scheiterte das<br />
geplante Unternehmen.<br />
Robert Bialek schrieb in einem Bericht über seine illegale Tätigkeit nach der<br />
Befreiung im Jahr 1945: »Durch den Fluchtversuch wurde mein Verfahren von<br />
dem anderen Prozess, der unter dem Titel ›Bialek und Genossen‹ lief, abgetrennt<br />
und gegen mich extra durchgeführt mit dem Genossen Ostrowski, der eigentlich<br />
mit mir fliehen wollte … Jedenfalls wurde ich nach 1 ½ Jaren Untersuchungshaft<br />
im Juni 1936 wegen Vorbereitung zum Hochverrat zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt.«<br />
6<br />
Der Grund für das harte Urteil wird im zusammenfassenden Bericht des Kriminalsekretärs<br />
Kluske von der Staatspolizeistelle für den Regierungsbezirk Breslau<br />
vom 26. Mai 1935 ersichtlich. Kluske informiert über beabsichtigte Mordanschläge<br />
gegen ihn und weitere Gestapomitarbeiter sowie über die Fluchtvorbereitung<br />
Robert Bialeks aus der Untersuchungshaft. Kluske betont, dass für den Zeitraum<br />
des Jahres 1934 durch drei verschiedene illegale Organisationen, bestehend aus<br />
der kommunistischen Jugendopposition KJO, dem KJVD und der KPD, eine umfangreiche<br />
illegale Flugblatt- und Druckschriftenagitation betrieben wurde sowie<br />
der Zusammenschluss zu einer antifaschistischen Einheitsfront erfolgte.<br />
Erst nach monatelangen Ermittlungen wurden im Herbst 1934 90 Antifaschisten<br />
verhaftet und in mehreren Prozessen abgeurteilt. Bedingt durch die Verhaftungswellen<br />
in den Jahren 1934 bis 1936 stagnierte in Breslau der Widerstand<br />
gegen das NS-Regime. Es gelang aber der Gestapo nicht, alle illegalen Kontakte<br />
aufzuspüren. So konnte der Reichskurier des KJVD »Willy« nicht gefasst werden,<br />
so dass dieser illegal weiterarbeiten konnte. 7<br />
6 Ebenda.<br />
7 Bundesarchiv Berlin-Lichterfelde R 58/3726, Bl. 1 ff.<br />
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