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Haushaltsplan 2013 - Andernach

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Vorbericht zum Haushalt der Stadt <strong>Andernach</strong> <strong>2013</strong>Haushaltswirtschaftliche Lage der Kommunen in Rheinland-PfalzDas Finanzierungsdefizit der Kommunen belief sich im Jahr 2011 auf 439 Mio.Euro, lediglich die Kommunen in den Ländern Hessen, Nordrhein-Westfalen undSaarland wiesen höhere Finanzierungsdefizite je Einwohner aus.Besonders besorgniserregend gestaltet sich weiterhin die Entwicklung der Kreditezur Liquiditätssicherung, die nur als kurzfristiges Zwischenfinanzierungsinstrumentdienen sollen. Diese haben im vergangenen Jahr einen Anstieg um 393 Mio € auf5,78 Mrd. Euro erfahren, was einem Aufwuchs von 7 v.H. entspricht. Die Pro-Kopf-Verschuldung der rheinland-pfälzischen Gemeinden und Gemeindeverbände ausKrediten für Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen und Krediten zurLiquiditätssicherung zusammen stieg auf 2.921 Euro je Einwohner an und lag um69 v.H. über dem Durchschnittswert der Kommunen der anderen Flächenländer.Gerade die Entwicklung im Bereich der Liquiditätskredite bedingen umgehendeund nachhaltige Konsolidierungsmaßnahmen in den kommunalen Haushalten.Zur Verbesserung der kommunalen Finanzsituation erfolgte nach den Ergebnissender Beratungen in der Gemeindefinanzkommission die Zusage des Bundes, dieFinanzierung der Grundsicherung im Alter und bei der Erwerbsminderungschrittweise bis zum Jahr 2014 zu übernehmen. Der erste Erhöhungsschritt fürdas Jahr 2012 (Erhöhung der Bundesbeteiligung von bisher 16 auf 45 Prozent)wurde mit dem Gesetz zur Stärkung der Finanzkraft der Kommunen vom 6.Dezember 2011 verwirklicht. Die gesetzestechnische Umsetzung der beidenfolgenden Schritte (Erhöhung der Bundesbeteiligung in <strong>2013</strong> auf 75 Prozent und in2014 auf 100 Prozent) soll noch in diesem Jahr abgeschlossen sein. Ab dem Jahr2014 wird der Bund somit den Kommunen die Netto-Ausgaben für dieGrundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung vollständig erstatten.Im Zusammenhang mit den Verhandlungen über die innerstaatliche Umsetzungdes sogenannten Fiskalpaktes haben der Bund und die Länder als Eckpunkt u.a.vereinbart, unter Einbeziehung der Bund-Länder-Finanzbeziehungen ein neuesBundesleistungsgesetz, welches die rechtlichen Vorschriften zurSeite 11

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