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Haushaltsplan 2013 - Andernach

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Stadtverwaltung <strong>Andernach</strong>Haushaltsjahr: <strong>2013</strong>Informationen Produkt36401 JugendhilfeplanungSeite: 354ProduktProduktgruppeProduktbereichHaupt-Produktbereich3.6.4.013.6.43.63JugendhilfeplanungJugendhilfeplanungKinder-, Jugend- und FamilienhilfeSoziales und JugendArt der AufgabeAuftraggeberProduktartProduktverantwortungVerbaleProduktbeschreibungAuftragsgrundlageZielgruppeZieleZum ProduktzugeordneteMitarbeiter/innenPflichtaufgabeBundexternWolfgang HenrichIm Rahmen der Planungsverantwortung nach § 80 SGB VIII hat der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zu gewährleisten, dass die zurErfüllung der Aufgaben erforderlichen und geeigneten Einrichtungen, Dienst und Veranstaltungen den verschiedenen Grundrichtungender Erziehung entsprechend rechtzeitig und ausreichend zur Verfügung gestellt werden.Kinder- und Jugendhilferecht SGB VIII, Landesgesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes für das Land RheinlandPfalz AGKJHG, Satzung des Jugendamtes der Stadt <strong>Andernach</strong>Junge Menschen im Alter von 0 - 27 Jahre, Eltern und andere ErziehungsberechtigteNach § 1 des Kinder- und Jugendhilferechtes SGB VIII ist Ziel der Jugendhilfeplanung, durch das zur Verfügung stellen geeigneterEinrichtungen, Dienste und Veranstaltungen junge Menschen in ihrer individuellen und sozialen Entwicklung zu fördern und dazubeizutragen, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.Henrich, WolfgangWerf, KarlNkfdrbudgetbaum2

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