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Haushaltsplan 2013 - Andernach

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Stadtverwaltung <strong>Andernach</strong>Haushaltsjahr: <strong>2013</strong>Informationen Produkt31101 Soziale SicherungSeite: 311ProduktProduktgruppeProduktbereichHaupt-Produktbereich3.1.1.013.1.13.13Soziale SicherungGrundversorgung und Hilfen in anderen LebenslagenSoziale HilfenSoziales und JugendArt der AufgabeAuftraggeberProduktartProduktverantwortungVerbaleProduktbeschreibungPflichtaufgabeBund, Land, KreisexternKarl WerfHilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung:Sicherstellen des notwendigen Lebensunterhaltes im Rahmen von laufenden und einmaligen Leistungen, Übernahme von KrankenundPflegeversicherungsbeiträgen sowie Kosten der Unterkunft.Der Träger der Sozialhilfe (Landkreis Mayen Koblenz) hat diese Aufgabe im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages auf dieStädte und Verbandsgemeinden delegiert.Sonstige Hilfen in besonderen Lebenslagen:Übernahme der erforderlichen Kosten einer Bestattung sowie unterstützende Azfgaben der Kommune für den Landkreis MayenKoblenz (z.B. Beratung und Hilfe bei Aufnahme in Anstalten, Heimen und gleichartigen Einrichtungen) Der Träger der Sozialhilfe(Landkreis Mayen Koblenz) hat diese Aufgaben im Rahmen eines öffentliche-rechtlichen Vertrages auf die Städte undVerbandsgemeinden delegiert.AuftragsgrundlageSchuldner- und Insolvenzberatung:Die Schuldnerberatung ermöglicht den Betroffenen als soziale und personenbezogene Hilfe sowohl die (Wieder-) Erschließung wieauch den Erhalt von Teilhabe und Teilnahmemöglichkeiten am Alltagsleben und im Wirtschafts- und Konsumsystem.Die Schuldnerberatung leistet so einen wichtigen Beitrag zur Verhinderung der Armut, Elend und Gewalt und sichert dieVerwirklichung menschenwürdigen Lebens und die Individuelle Entfaltung.Bezogen auf die Gesellschaft reduziert Schuldnerberatung die Sozialausgaben und Folgekosten von Entschuldung, entlastetKommunen und Justiz, hilft bei der Vermeidung von Arbeitslosigkeit, Obdachlosigkeit, psychischen Folgeerkrankungen und anderem.Den Überschuldeten wird ihre Existenzgrundlage gesichert, ihr Arbeitsplatz erhalten und ihre psychosoziale Situation stabilisiert.Schuldnerberatung übernimmt als Berufsfeld auch eine sozialpolitische Signalfunktion.Die fallbezogene Hilfe bildet den Kernbereich des gesamten Tätigkeitsfelds. Sie ist ebenfalls Querschnittstätigkeit und besteht beilängerfristigen Unterstützungsprozessen in der Regel aus einer Mischung aus Beratung und sachbezogenen Dienstleistungen. Dereigentliche Beratungsprozess, also das, was sich innerhalb der Berater-Klient-Interaktion vollzieht, wird je nach Notwendigkeit desEinzelfalls durch begleitende sachbezogenen Maßnahmen, z.B. Sanierungshandlungen, erweitert.Die Tätigkeit der Schuldnerberatung im Rahmen einer geeigneten Insolvenzberatungsstelle umfasst die Beratung und Unterstützungim außergerichtlichen Einigungsverfahren bis hin zur Vertretung im gerichtichen Schuldenbereinigungsplanverfahren.SGB XII, AG SGB XIISchuldnerberatung nach §§ 11SGB XII bzw. 16 Abs. 2 SGB IINkfdrbudgetbaum2

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