GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Reichskriegsflagge<br />
1867–1921<br />
1922–1933<br />
1933–1935<br />
1935–1945<br />
Von Rechtsextremisten wird gelegentlich auch die Reichskriegsflagge öffentlich gezeigt.<br />
In den einzelnen geschichtlichen Zeitabschnitten wurden in Deutschland verschiedene<br />
Reichskriegsflaggen verwendet.<br />
Diese Reichskriegsflaggen sind nicht Kennzeichen einer verbotenen oder nationalsozialistischen<br />
Organisation im Sinne des § 86 a StGB. Jedoch bei der von 1935 bis 1945 benutzten<br />
Reichskriegsflagge kommt wegen der gleichzeitigen Verwendung des Hakenkreuzes<br />
eine Strafbarkeit des Hakenkreuzes nach § 86 a StGB in Betracht.<br />
Die Verwendung der von 1867 bis 1921 benutzten Reichskriegsflagge kann ein auf das<br />
allgemeine Polizeirecht geschütztes Eingreifen erfordern. So kann ihre Sicherstellung im<br />
Einzelfall die erforderliche, geeignete und verhältnismäßige Maßnahme sein, um konkrete<br />
Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwehren. Das Verwenden<br />
der „Kaiserlichen Kriegsflagge“ kann gemäß § 29 Absatz 1 Nr. 3 Versammlungsgesetz als<br />
Ordnungswidrigkeit geahndet oder gemäß § 25 Nr. 2 Versammlungsgesetz als Straftat<br />
bestraft werden, wenn die Verwendung durch eine entsprechende versammlungsrechtliche<br />
Auflage gemäß § 15 Absatz 1 Versammlungsgesetz (vollziehbar) untersagt worden<br />
ist.<br />
116