GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
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einer Verwaltungsvorschrift für Schulen verstanden werden.<br />
Zielsetzung ist vielmehr, Handlungssicherheit bei rechtlichen<br />
Problemen von Gewalt, Drogen und Extremismus im Schulalltag<br />
zu geben und damit auch größere Sicherheit bei der Umsetzung<br />
pädagogischer Entscheidungen.<br />
Es wurde bewusst Abstand genommen, bestimmte pauschalisierende<br />
Lösungsmöglichkeiten vorzugeben, denn jeder anders<br />
gelagerte Sachverhalt oder eine unterschiedliche Rechtsauffassung<br />
kann zu einer anderen Entscheidung führen. Letztlich handelt<br />
es sich bei jedem Vorkommnis in der Schule um eine<br />
Einzelfallentscheidung. Dabei ist die rechtlich korrekte Umsetzung<br />
von Maßnahmen sehr wichtig. Mit Blick auf die Zukunft muss bei<br />
der Bearbeitung von Vorkommnissen der Eindruck hinterlassen<br />
werden, dass die Schule mit diesen Fällen in jeder Hinsicht professionell<br />
umgeht. Auch dies trägt dazu bei, zukünftig weitere<br />
Vorfälle zu verhindern.<br />
Diese Handreichung wurde auf der Grundlage der am 31.03.2004<br />
gültigen Rechtslage erarbeitet.<br />
Sie bietet auch in Bezug auf das formelle Verfahren bei der<br />
Erteilung von Ordnungsmaßnahmen und bei der Erstellung von<br />
Bescheiden Hilfestellungen. Wir möchten bewusst machen, dass<br />
auch die Schule „öffentliche Verwaltung“ ist. In Bezug auf Form,<br />
Inhalt und Aufbau von Bescheiden soll durch unsere Ausarbeitung<br />
mehr Professionalität an den Schulen erreicht werden.<br />
Als Juristinnen und Juristen haben wir uns bemüht, rechtliche<br />
Sachverhalte auch für Nichtjuristen verständlich darzustellen. Auf<br />
rechtliche Fachausdrücke konnte jedoch nicht vollständig verzichtet<br />
werden.<br />
Bedanken möchten wir uns schließlich bei den oben genannten<br />
landesweiten Expertinnen und Experten für ihre Unterstützung<br />
und kritische Durchsicht dieser Ausarbeitung. Insbesondere gilt<br />
unser Dank auch den Schulleiterinnen und Schulleitern, den<br />
stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern und anderen<br />
Lehrkräften, die unsere Ausarbeitung vorab gelesen haben und<br />
uns für die Praxistauglichkeit dieser Ausarbeitung mit konstruktiver<br />
Kritik und Anregungen unterstützt haben.<br />
Bedanken möchten wir uns auch bei Herrn Basler (<strong>Thillm</strong>) für die<br />
gute organisatorische Zusammenarbeit und bei den Leitern unserer<br />
Staatlichen Schulämter für ihre Unterstützung.<br />
Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit weitgehend<br />
darauf verzichtet worden ist, die weibliche Formen von<br />
Schülern und Lehrern usw. zu verwenden. Soweit Lehrer angesprochen<br />
werden, sind hiermit natürlich auch Sonderpädagogische<br />
Fachkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher gemeint.<br />
Bad Berka, den 31. März 2004<br />
Anja Bartsch Peter Danne<br />
Claudia Kirchner Birgit von Metzen<br />
Berthold Rader-Leufer Angelika Rumig<br />
Gabriele Veit