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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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einer Verwaltungsvorschrift für Schulen verstanden werden.<br />

Zielsetzung ist vielmehr, Handlungssicherheit bei rechtlichen<br />

Problemen von Gewalt, Drogen und Extremismus im Schulalltag<br />

zu geben und damit auch größere Sicherheit bei der Umsetzung<br />

pädagogischer Entscheidungen.<br />

Es wurde bewusst Abstand genommen, bestimmte pauschalisierende<br />

Lösungsmöglichkeiten vorzugeben, denn jeder anders<br />

gelagerte Sachverhalt oder eine unterschiedliche Rechtsauffassung<br />

kann zu einer anderen Entscheidung führen. Letztlich handelt<br />

es sich bei jedem Vorkommnis in der Schule um eine<br />

Einzelfallentscheidung. Dabei ist die rechtlich korrekte Umsetzung<br />

von Maßnahmen sehr wichtig. Mit Blick auf die Zukunft muss bei<br />

der Bearbeitung von Vorkommnissen der Eindruck hinterlassen<br />

werden, dass die Schule mit diesen Fällen in jeder Hinsicht professionell<br />

umgeht. Auch dies trägt dazu bei, zukünftig weitere<br />

Vorfälle zu verhindern.<br />

Diese Handreichung wurde auf der Grundlage der am 31.03.2004<br />

gültigen Rechtslage erarbeitet.<br />

Sie bietet auch in Bezug auf das formelle Verfahren bei der<br />

Erteilung von Ordnungsmaßnahmen und bei der Erstellung von<br />

Bescheiden Hilfestellungen. Wir möchten bewusst machen, dass<br />

auch die Schule „öffentliche Verwaltung“ ist. In Bezug auf Form,<br />

Inhalt und Aufbau von Bescheiden soll durch unsere Ausarbeitung<br />

mehr Professionalität an den Schulen erreicht werden.<br />

Als Juristinnen und Juristen haben wir uns bemüht, rechtliche<br />

Sachverhalte auch für Nichtjuristen verständlich darzustellen. Auf<br />

rechtliche Fachausdrücke konnte jedoch nicht vollständig verzichtet<br />

werden.<br />

Bedanken möchten wir uns schließlich bei den oben genannten<br />

landesweiten Expertinnen und Experten für ihre Unterstützung<br />

und kritische Durchsicht dieser Ausarbeitung. Insbesondere gilt<br />

unser Dank auch den Schulleiterinnen und Schulleitern, den<br />

stellvertretenden Schulleiterinnen und Schulleitern und anderen<br />

Lehrkräften, die unsere Ausarbeitung vorab gelesen haben und<br />

uns für die Praxistauglichkeit dieser Ausarbeitung mit konstruktiver<br />

Kritik und Anregungen unterstützt haben.<br />

Bedanken möchten wir uns auch bei Herrn Basler (<strong>Thillm</strong>) für die<br />

gute organisatorische Zusammenarbeit und bei den Leitern unserer<br />

Staatlichen Schulämter für ihre Unterstützung.<br />

Wir bitten um Verständnis, dass aus Gründen der Lesbarkeit weitgehend<br />

darauf verzichtet worden ist, die weibliche Formen von<br />

Schülern und Lehrern usw. zu verwenden. Soweit Lehrer angesprochen<br />

werden, sind hiermit natürlich auch Sonderpädagogische<br />

Fachkräfte sowie Erzieherinnen und Erzieher gemeint.<br />

Bad Berka, den 31. März 2004<br />

Anja Bartsch Peter Danne<br />

Claudia Kirchner Birgit von Metzen<br />

Berthold Rader-Leufer Angelika Rumig<br />

Gabriele Veit

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