30.11.2012 Aufrufe

GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

D<br />

!<br />

Protokollierung<br />

!<br />

Mitwirkungspflichten<br />

80<br />

4.3 Inhalt der Anhörung bzw. Befragung<br />

� Alle wichtigen Tatsachen und Umstände muss die Schule ermitteln<br />

� Aufklärung notwendig: wie ist der Sachverhalt aus Sicht des<br />

Befragten abgelaufen?<br />

Wichtige Fragen sind:<br />

Was ist passiert?<br />

Wer war beteiligt?<br />

Wann ist das passiert?<br />

Wo ist es passiert?<br />

Warum ist das passiert?<br />

Beispiel:<br />

Bei Gewaltauseinandersetzungen reicht die Sachverhaltsfeststellung:<br />

„A hat B geschlagen“ nicht aus, sie ist nicht<br />

konkret genug! Es muss ermittelt werden, wie A dies getan<br />

hat, ob z.B. mit der offenen Hand, mit der Faust oder mit<br />

einem Gegenstand und wie oft er zugeschlagen hat.<br />

4.4 Protokollierung der Anhörung / Befragungen<br />

� Aktennotiz (vgl. Formular Gesprächsnotiz Anlage 4) des Lehrers<br />

bei leichten Verstößen und einfachen Sachverhalten ausreichend<br />

� Wörtliches Protokoll (vgl. Formular Gesprächsprotokoll Anlage<br />

4) ist angeraten bei schweren Verstößen, bei umfangreichen,<br />

unklaren Sachverhalten, bei ausführlichen Befragungen;<br />

wichtig: Bestimmung des Protokollführers<br />

� Benennung der Gesprächsteilnehmer, deren Funktion<br />

� Angabe von Ort, Datum und Dauer des Gesprächs<br />

� Kurze Darstellung des Sachverhaltes der Aktennotiz bzw.<br />

Protokoll voranstellen („worum geht es?“)<br />

� Verhaltensweisen des Befragten (z.B. Erröten, Meidung des<br />

Blickkontaktes) sollten in das Protokoll aufgenommen werden<br />

� Keine Wertungen in das Protokoll aufnehmen<br />

� Unterschrift aller Gesprächsteilnehmer soweit möglich, kann<br />

aber nicht erzwungen werden<br />

� Im Rahmen der Anhörung kann auch die Androhung einer<br />

Ordnungsmaßnahme erfolgen, sie ist dann in jedem Fall zu protokollieren.<br />

Wichtig:<br />

Der Schüler kann seine Aussage auch selbst aufschreiben.<br />

4.5 Mitwirkungspflichten der Schüler<br />

� Recht, keine Aussage zu machen!<br />

� Recht, sich nicht selbst zu belasten!

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!