GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
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D<br />
!<br />
Protokollierung<br />
!<br />
Mitwirkungspflichten<br />
80<br />
4.3 Inhalt der Anhörung bzw. Befragung<br />
� Alle wichtigen Tatsachen und Umstände muss die Schule ermitteln<br />
� Aufklärung notwendig: wie ist der Sachverhalt aus Sicht des<br />
Befragten abgelaufen?<br />
Wichtige Fragen sind:<br />
Was ist passiert?<br />
Wer war beteiligt?<br />
Wann ist das passiert?<br />
Wo ist es passiert?<br />
Warum ist das passiert?<br />
Beispiel:<br />
Bei Gewaltauseinandersetzungen reicht die Sachverhaltsfeststellung:<br />
„A hat B geschlagen“ nicht aus, sie ist nicht<br />
konkret genug! Es muss ermittelt werden, wie A dies getan<br />
hat, ob z.B. mit der offenen Hand, mit der Faust oder mit<br />
einem Gegenstand und wie oft er zugeschlagen hat.<br />
4.4 Protokollierung der Anhörung / Befragungen<br />
� Aktennotiz (vgl. Formular Gesprächsnotiz Anlage 4) des Lehrers<br />
bei leichten Verstößen und einfachen Sachverhalten ausreichend<br />
� Wörtliches Protokoll (vgl. Formular Gesprächsprotokoll Anlage<br />
4) ist angeraten bei schweren Verstößen, bei umfangreichen,<br />
unklaren Sachverhalten, bei ausführlichen Befragungen;<br />
wichtig: Bestimmung des Protokollführers<br />
� Benennung der Gesprächsteilnehmer, deren Funktion<br />
� Angabe von Ort, Datum und Dauer des Gesprächs<br />
� Kurze Darstellung des Sachverhaltes der Aktennotiz bzw.<br />
Protokoll voranstellen („worum geht es?“)<br />
� Verhaltensweisen des Befragten (z.B. Erröten, Meidung des<br />
Blickkontaktes) sollten in das Protokoll aufgenommen werden<br />
� Keine Wertungen in das Protokoll aufnehmen<br />
� Unterschrift aller Gesprächsteilnehmer soweit möglich, kann<br />
aber nicht erzwungen werden<br />
� Im Rahmen der Anhörung kann auch die Androhung einer<br />
Ordnungsmaßnahme erfolgen, sie ist dann in jedem Fall zu protokollieren.<br />
Wichtig:<br />
Der Schüler kann seine Aussage auch selbst aufschreiben.<br />
4.5 Mitwirkungspflichten der Schüler<br />
� Recht, keine Aussage zu machen!<br />
� Recht, sich nicht selbst zu belasten!