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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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Anhang 1<br />

Beispiele für verfassungswidrige Kennzeichen / Symbole gem. § 86 a StGB 1<br />

Hakenkreuz<br />

(in verschiedenen Varianten, auch seitenverkehrt)<br />

Parteiabzeichen der NSDAP<br />

Das Hakenkreuz in allen Variationen – mit oder ohne Reichsadler – auf Fahnen, Standarten und<br />

Hoheitszeichen ist verboten. Das Hakenkreuz als Symbol der NSDAP wurde durch den Alliierten<br />

Kontrollrat 1945 verboten.<br />

– Kontrollrats-Proklamation Nr. 2 vom 20.09.1945<br />

– Kontrollrat-Gesetz Nr. 2 vom 10.10.1945<br />

1 Der Abdruck erfolgt aufgrund ausdrücklichen Wunsch von Lehrkräften, die den Entwurf dieser „Handreichung“<br />

durchgesehen haben.<br />

Der Abdruck erfolgt mit Erlaubnis des Thüringer Landeskriminalamtes. Das Landeskriminalamt hält eine CD-ROM<br />

zu rechtsextremistischem Gedankengut vor, die an Interessierte kostenlos vergeben wird. Ansprechpartner ist Herr<br />

Harzer, Tel.-Nr.: 0361/3411175.<br />

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