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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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� Reicht eine pädagogische Maßnahme aus?<br />

� Reicht die Androhung einer Ordnungsmaßnahme aus?<br />

� Reicht ein schriftlicher Verweis durch den Klassenlehrer aus?<br />

� Ist der Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen,<br />

vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen<br />

Unterrichtsveranstaltungen geeigneter?<br />

� Reicht ein strenger Verweis des Schulleiters aus?<br />

� Reicht eine Versetzung in die Parallelklasse der gleichen Schule<br />

aus?<br />

� Muss eine der vorgenannten Ordnungsmaßnahmen vorher<br />

zwingend ausgesprochen worden sein?<br />

– Beschluss der Klassenkonferenz (s. D 7.2)<br />

– Flankierende Maßnahmen beachten:<br />

• Auf Verlangen der Schüler oder der Eltern können die gewählten<br />

Schüler- oder Elternvertretungen gehört werden. Diesem<br />

Verlangen sollte im Regelfall nachgekommen werden.<br />

• Die Schule berät unter Einbeziehung des zuständigen<br />

Jugendamtes die Eltern über mögliche Unterstützungsmaßnahmen<br />

während dieser Zeit. Hierzu ist ausreichend, dass<br />

das Jugendamt mit einem Schreiben unter Fristsetzung von<br />

der beabsichtigten Ordnungsmaßnahme in Kenntnis gesetzt<br />

und um Unterstützung gebeten wird.<br />

– Erlass der Ordnungsmaßnahme, Ausfertigung des schriftlichen<br />

Bescheides durch den Schulleiter<br />

Wichtig:<br />

Die Ordnungsmaßnahme ist schriftlich zu begründen und zu<br />

unterzeichnen.<br />

5.6 Der Ausschluss vom Unterricht<br />

bis zu 4 Wochen (§ 51 Abs. 3 Nr. 6 ThürSchulG)<br />

– Sachverhaltsermittlung<br />

– Anhörung des verursachenden Schülers durch den Schulleiter<br />

(s. Gesprächsprotokoll Anhang 4)<br />

– Information, Anhörung und Beratung der Eltern durch den<br />

Schulleiter (s. Gesprächsprotokoll Anhang 4)<br />

– Androhung der Ordnungsmaßnahme bereits erfolgt, oder ausnahmsweise<br />

nicht erforderlich?<br />

– Ermessensausübung (s. D 8)<br />

– Verhältnismäßigkeit (s. D 9): Geeignet, erforderlich, angemessen<br />

(gibt es eine milder wirkende Maßnahme?)<br />

� Reicht eine pädagogische Maßnahme aus?<br />

� Reicht die Androhung einer Ordnungsmaßnahme aus?<br />

� Reicht ein schriftlicher Verweis durch den Klassenlehrer aus?<br />

� Ist ein Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen,<br />

vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen Unte<br />

rrichtsveranstaltungen geeigneter?<br />

� Reicht ein strenger Verweis des Schulleiters aus?<br />

� Reicht eine Versetzung in die Parallelklasse der gleichen Schule<br />

aus?<br />

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