GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
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� Reicht eine pädagogische Maßnahme aus?<br />
� Reicht die Androhung einer Ordnungsmaßnahme aus?<br />
� Reicht ein schriftlicher Verweis durch den Klassenlehrer aus?<br />
� Ist der Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen,<br />
vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen<br />
Unterrichtsveranstaltungen geeigneter?<br />
� Reicht ein strenger Verweis des Schulleiters aus?<br />
� Reicht eine Versetzung in die Parallelklasse der gleichen Schule<br />
aus?<br />
� Muss eine der vorgenannten Ordnungsmaßnahmen vorher<br />
zwingend ausgesprochen worden sein?<br />
– Beschluss der Klassenkonferenz (s. D 7.2)<br />
– Flankierende Maßnahmen beachten:<br />
• Auf Verlangen der Schüler oder der Eltern können die gewählten<br />
Schüler- oder Elternvertretungen gehört werden. Diesem<br />
Verlangen sollte im Regelfall nachgekommen werden.<br />
• Die Schule berät unter Einbeziehung des zuständigen<br />
Jugendamtes die Eltern über mögliche Unterstützungsmaßnahmen<br />
während dieser Zeit. Hierzu ist ausreichend, dass<br />
das Jugendamt mit einem Schreiben unter Fristsetzung von<br />
der beabsichtigten Ordnungsmaßnahme in Kenntnis gesetzt<br />
und um Unterstützung gebeten wird.<br />
– Erlass der Ordnungsmaßnahme, Ausfertigung des schriftlichen<br />
Bescheides durch den Schulleiter<br />
Wichtig:<br />
Die Ordnungsmaßnahme ist schriftlich zu begründen und zu<br />
unterzeichnen.<br />
5.6 Der Ausschluss vom Unterricht<br />
bis zu 4 Wochen (§ 51 Abs. 3 Nr. 6 ThürSchulG)<br />
– Sachverhaltsermittlung<br />
– Anhörung des verursachenden Schülers durch den Schulleiter<br />
(s. Gesprächsprotokoll Anhang 4)<br />
– Information, Anhörung und Beratung der Eltern durch den<br />
Schulleiter (s. Gesprächsprotokoll Anhang 4)<br />
– Androhung der Ordnungsmaßnahme bereits erfolgt, oder ausnahmsweise<br />
nicht erforderlich?<br />
– Ermessensausübung (s. D 8)<br />
– Verhältnismäßigkeit (s. D 9): Geeignet, erforderlich, angemessen<br />
(gibt es eine milder wirkende Maßnahme?)<br />
� Reicht eine pädagogische Maßnahme aus?<br />
� Reicht die Androhung einer Ordnungsmaßnahme aus?<br />
� Reicht ein schriftlicher Verweis durch den Klassenlehrer aus?<br />
� Ist ein Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen,<br />
vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen Unte<br />
rrichtsveranstaltungen geeigneter?<br />
� Reicht ein strenger Verweis des Schulleiters aus?<br />
� Reicht eine Versetzung in die Parallelklasse der gleichen Schule<br />
aus?<br />
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