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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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� Ggf. auf Beschluss die Klassensprecher, Schülersprecher oder<br />

Mitglieder der Schülervertretung hinzuziehen<br />

� Ggf. Ausschluss eines Mitgliedes von der Beratung und Abstimmung<br />

– Selbst Beteiligte (z.B. die verletzte Lehrkraft)<br />

– Angehörige eines Beteiligten, z.B. Eltern, Geschwister, andere<br />

Verwandte<br />

– Bevollmächtigte<br />

� Behandlung und Erörterung der Tagesordnungspunkte<br />

� Beschlussfassung:<br />

– Stimmabgabe<br />

– (Offene) Abstimmung mit einfacher Mehrheit der abgegebenen<br />

Stimmen<br />

Wichtig:<br />

Die ordnungsgemäße Niederschrift des Ablaufs und der<br />

Beschlussfassung einer Lehrer- oder Klassenkonferenz ist bedeutsam<br />

für die Wirksamkeit der Ordnungsmaßnahmen.<br />

Mit dieser Niederschrift (dem Protokoll) wird im Rahmen des<br />

Widerspruchsverfahrens oder der Anfechtungsklage bewiesen,<br />

dass entsprechende Beschlüsse auch wirksam zustandegekommen<br />

sind. Gelingt dies nicht, ist die ausgesprochene<br />

Ordnungsmaßnahme rechtswidrig und muss daher aufgehoben<br />

werden.<br />

8 Ermessensentscheidung<br />

� Bedeutet Handlungsspielraum:<br />

muss ich handeln?<br />

und wenn ja, wie im Einzelnen?<br />

� Voraussetzungen für den Ausspruch einer Ordnungsmaßnahme<br />

müssen vorliegen<br />

Die Ordnungsmaßnahme kann rechtswidrig sein bei:<br />

� Ermessensüberschreitung:<br />

die Verwaltung überschreitet die äußeren Grenzen ihres Ermessens<br />

Beispiel: eine im Gesetz nicht genannte Rechtsfolge wird<br />

gewählt; der Schulausschluss für 6 Wochen anstatt der<br />

maximal zulässigen 4 Wochen<br />

� Ermessensfehlgebrauch:<br />

– Sinn und Zweck der Ermächtigungsgrundlage beachten<br />

– Begründung muss logisch sein<br />

– Keine widersprüchlichen Aussagen<br />

– Wesentliche Gesichtspunkte nicht außer Acht lassen<br />

– Daher: Darstellung der wesentlichen Abwägungsgesichtspunkte<br />

im Bescheid. Was spricht für, was spricht gegen diese<br />

Ordnungsmaßnahme?<br />

� Ermessensnichtgebrauch:<br />

vom eingeräumten Ermessen wird kein Gebrauch gemacht<br />

89<br />

!<br />

Ermessen<br />

D

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