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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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Bei Verdachtsfällen sollten die Kinderschutzdienste oder die örtlich<br />

zuständigen Jugendämter kontaktiert werden.<br />

Aus § 8 Abs. 3 SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) folgt, dass Kinder<br />

und Jugendliche ohne Kenntnis der Personensorgeberechtigten<br />

beraten werden können, wenn die Beratung aufgrund einer Not-<br />

und Konfliktlage erforderlich ist und solange durch die Mitteilung<br />

an den Personensorgeberechtigten der Beratungszweck vereitelt<br />

würde.<br />

2.5 Raub / Diebstahl / Erpressung<br />

Auch hier eingangs ein Beispiel.<br />

Der Schüler Schlecht möchte seiner Freundin Schön ein<br />

Geschenk machen, ist aber „knapp bei Kasse“. Deshalb<br />

zerrt er seine Klassenkameradin Fein an den Haaren<br />

zu Boden und nimmt ihr die goldenen Ohrringe ab.<br />

Anschließend nimmt er dem Gut unter Androhung von<br />

Schlägen das neue Federmäppchen weg.<br />

Schlecht hat mit Gewalt bzw. mit der Drohung mit einer gegenwärtigen<br />

Gefahr für Leib oder Leben die Ohrringe und das<br />

Federmäppchen an sich gebracht und damit einen Raub begangen<br />

(§ 249 StGB).<br />

Vereinfacht ausgedrückt begeht ein Räuber einen Diebstahl (§ 242<br />

StGB) und bedient sich, um die Sache wegzunehmen, dabei der<br />

Gewalt oder der Drohung mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib<br />

oder Leben.<br />

Die Drohung muss sich nicht gegen das Opfer selbst richten, sie<br />

kann auch gegen einen Dritten gerichtet sein, z.B. wenn Schlecht<br />

dem Gut damit gedroht hätte, dessen kleinen Bruder zu verprügeln,<br />

wenn Gut die Wegnahme des Federmäppchens nicht duldet.<br />

Unerheblich ist, ob die Drohung tatsächlich verwirklicht werden<br />

soll oder verwirklicht werden kann; der Täter muss nur wollen,<br />

dass das Opfer die Verwirklichung für möglich hält.<br />

Strafschärfend wirkt z.B., wenn der Täter bei Begehung des Raubes<br />

eine Waffe oder ein sonstiges Werkzeug oder Mittel bei sich führt,<br />

um den Widerstand einer anderen Person zu verhindern oder zu<br />

überwinden oder wenn er als Mitglied einer Bande handelt (schwerer<br />

Raub, § 250 StGB).<br />

Gleich einem Räuber wird nach § 252 StGB auch bestraft, wer bei<br />

einem Diebstahl auf frischer Tat betroffen wird und um sich die<br />

gestohlene Sache zu erhalten gegen eine Person Gewalt verübt<br />

oder mit einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben droht<br />

(räuberischer Diebstahl).<br />

Beispiel: Die Schülerin Fein bemerkt, wie Schlecht heimlich<br />

einen teuren Lippenstift aus ihrer Tasche nimmt. Sie stellt<br />

sich ihm in den Weg und fordert ihn auf, ihr die Sache zu-<br />

21<br />

Vermögensdelikte<br />

Raub/ Diebstahl<br />

Schwerer Raub<br />

Räuberischer<br />

Diebstahl<br />

A

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