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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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nicht vorsehen. Caesar muss den Anspruch auf Schmerzensgeld<br />

daher direkt beim Schädiger Brutus geltend machen.<br />

Hierbei ist § 105 Abs. 1 SGB VII zu beachten. Daraus folgt, dass<br />

Brutus nur dann Schmerzensgeld zahlen muss, wenn er vorsätzlich<br />

gehandelt hat. Der Vorsatz umfasst die Verletzungshandlung und<br />

den Verletzungserfolg. Im Beispielsfall liegt dieser Vorsatz vor und<br />

Caesar kann Schmerzensgeld verlangen.<br />

41<br />

A

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