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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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A<br />

Was ist Mobbing?<br />

Formen von Mobbing<br />

14<br />

Konsequenz:<br />

Gewalt an der Schule kann nicht geduldet werden. Gewalthandlungen<br />

an der Schule können sowohl strafrechtliche als auch schulrechtliche<br />

Folgen nach sich ziehen.<br />

Die strafrechtliche Sanktionierung von Gewalt folgt aus den<br />

Normen des Strafgesetzbuchs (StGB), sowie für Jugendliche (14-<br />

bis 18-jährige) und für Heranwachsende (18- bis 21-jährige) aus<br />

dem Jugendgerichtsgesetz (JGG). Auch können Nebengesetze,<br />

wie etwa das Waffengesetz von Bedeutung sein. Für die schulrechtliche<br />

Reaktion auf Gewalttaten an der Schule stehen, neben<br />

psychologischen und pädagogischen Maßnahmen, §§ 51 und 52<br />

Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) zur Verfügung.<br />

1 Mobbing<br />

Englisch: mob = Pöbel, mobbish = pöbelhaft<br />

Der Begriff Mobbing beschreibt negative kommunikative Handlungen,<br />

die gegen eine Person gerichtet sind (von einer oder mehreren<br />

anderen) und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum<br />

hinaus vorkommen und damit die Beziehung zwischen Täter und<br />

Opfer kennzeichnen. Nach einer anderen Definition bezeichnet<br />

Mobbing die fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander<br />

übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung<br />

dienende Verhaltensweise. Diese ist im Regelfall ausgerichtet auf<br />

solche Ziele, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und<br />

verletzen in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht,<br />

oder andere ebenso geschützte Rechte, wie Ehre oder Gesundheit<br />

des Betroffenen.<br />

Im angelsächsischen Sprachraum hat sich der Begriff Bullying<br />

durchgesetzt, der soviel wie tyrannisieren, einschüchtern oder<br />

schikanieren bedeutet. Im Folgenden wird nur der Begriff Mobbing<br />

verwendet.<br />

Mobbing als solches ist nicht in einer Strafnorm erfasst, ist<br />

also nicht unter Strafe gestellt. Die einzelnen Handlungen und<br />

Verhaltensweisen des „Täters“ erfolgen meist sehr subtil und erfüllen<br />

häufig keine strafrechtlich relevanten Tatbestände (z.B. Ausgrenzen,<br />

Bloßstellen, Vorenthalten von Informationen). Erst bei einem<br />

direkten Angriff auf Rechtsgüter des Opfers können Mobbing-<br />

Handlungen auch strafbare Handlungen sein (z.B. Beleidigungen,<br />

Verleumdungen, Beschädigungen von Eigentum).<br />

Man kann unterscheiden zwischen:<br />

– direktem Mobbing: z.B. Hänseln, Drohen, Abwerten, Beschimpfen,<br />

Herabsetzen, Bloßstellen, Schikanieren<br />

und<br />

– indirektem Mobbing: z.B. Ausgrenzen, Rufschädigen, „Kaltstellen“<br />

durch Vorenthalten von Informationen, Beschädigen von<br />

Eigentum.

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