GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
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A<br />
Was ist Mobbing?<br />
Formen von Mobbing<br />
14<br />
Konsequenz:<br />
Gewalt an der Schule kann nicht geduldet werden. Gewalthandlungen<br />
an der Schule können sowohl strafrechtliche als auch schulrechtliche<br />
Folgen nach sich ziehen.<br />
Die strafrechtliche Sanktionierung von Gewalt folgt aus den<br />
Normen des Strafgesetzbuchs (StGB), sowie für Jugendliche (14-<br />
bis 18-jährige) und für Heranwachsende (18- bis 21-jährige) aus<br />
dem Jugendgerichtsgesetz (JGG). Auch können Nebengesetze,<br />
wie etwa das Waffengesetz von Bedeutung sein. Für die schulrechtliche<br />
Reaktion auf Gewalttaten an der Schule stehen, neben<br />
psychologischen und pädagogischen Maßnahmen, §§ 51 und 52<br />
Thüringer Schulgesetz (ThürSchulG) zur Verfügung.<br />
1 Mobbing<br />
Englisch: mob = Pöbel, mobbish = pöbelhaft<br />
Der Begriff Mobbing beschreibt negative kommunikative Handlungen,<br />
die gegen eine Person gerichtet sind (von einer oder mehreren<br />
anderen) und die sehr oft und über einen längeren Zeitraum<br />
hinaus vorkommen und damit die Beziehung zwischen Täter und<br />
Opfer kennzeichnen. Nach einer anderen Definition bezeichnet<br />
Mobbing die fortgesetzte, aufeinander aufbauende oder ineinander<br />
übergreifende, der Anfeindung, Schikane oder Diskriminierung<br />
dienende Verhaltensweise. Diese ist im Regelfall ausgerichtet auf<br />
solche Ziele, die von der Rechtsordnung nicht gedeckt sind und<br />
verletzen in ihrer Gesamtheit das allgemeine Persönlichkeitsrecht,<br />
oder andere ebenso geschützte Rechte, wie Ehre oder Gesundheit<br />
des Betroffenen.<br />
Im angelsächsischen Sprachraum hat sich der Begriff Bullying<br />
durchgesetzt, der soviel wie tyrannisieren, einschüchtern oder<br />
schikanieren bedeutet. Im Folgenden wird nur der Begriff Mobbing<br />
verwendet.<br />
Mobbing als solches ist nicht in einer Strafnorm erfasst, ist<br />
also nicht unter Strafe gestellt. Die einzelnen Handlungen und<br />
Verhaltensweisen des „Täters“ erfolgen meist sehr subtil und erfüllen<br />
häufig keine strafrechtlich relevanten Tatbestände (z.B. Ausgrenzen,<br />
Bloßstellen, Vorenthalten von Informationen). Erst bei einem<br />
direkten Angriff auf Rechtsgüter des Opfers können Mobbing-<br />
Handlungen auch strafbare Handlungen sein (z.B. Beleidigungen,<br />
Verleumdungen, Beschädigungen von Eigentum).<br />
Man kann unterscheiden zwischen:<br />
– direktem Mobbing: z.B. Hänseln, Drohen, Abwerten, Beschimpfen,<br />
Herabsetzen, Bloßstellen, Schikanieren<br />
und<br />
– indirektem Mobbing: z.B. Ausgrenzen, Rufschädigen, „Kaltstellen“<br />
durch Vorenthalten von Informationen, Beschädigen von<br />
Eigentum.