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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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5.2 Der Ausschluss von besonderen Klassen- oder<br />

Schulveranstaltungen, vom Unterricht in Wahlfächern<br />

und freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen<br />

(§ 51 Abs. 3 Nr. 2 ThürSchulG)<br />

– Sachverhaltsermittlung<br />

– Anhörung des verursachenden Schülers durch den Schulleiter (s.<br />

Gesprächsnotiz Anhang 4)<br />

– Anhörung der Eltern nicht zwingend vorgeschrieben, aber<br />

zweckmäßig<br />

– Androhung der Ordnungsmaßnahme bereits erfolgt oder ausnahmsweise<br />

nicht erforderlich?<br />

– Ermessensausübung (s. D 8)<br />

– Verhältnismäßigkeit (s. D 9): Geeignet, erforderlich, angemessen<br />

(gibt es eine milder wirkende Maßnahme?)<br />

� Reicht eine pädagogische Maßnahme aus?<br />

� Reicht die Androhung einer Ordnungsmaßnahme aus?<br />

� Reicht ein schriftlicher Verweis durch den Klassenlehrer aus?<br />

� Ist der strenge Verweis durch den Schulleiter geeigneter?<br />

� Ist diese Ordnungsmaßnahme notwendig, wenn ja, warum?<br />

– Beschluss der Klassenkonferenz (s. D 7.2)<br />

– Erlass der Ordnungsmaßnahme, Ausfertigung des schriftlichen<br />

Bescheides durch den Schulleiter<br />

Wichtig:<br />

Die Ordnungsmaßnahme ist schriftlich zu begründen und zu<br />

unterzeichnen.<br />

5.3 Der strenge Verweis durch den Schulleiter<br />

(§ 51 Abs. 3 Nr. 3 ThürSchulG)<br />

– Sachverhaltsermittlung<br />

– Anhörung des verursachenden Schülers durch den Schulleiter<br />

(s. Gesprächsnotiz Anhang 4)<br />

– Anhörung der Eltern nicht zwingend vorgeschrieben, aber<br />

zweckmäßig<br />

– Androhung der Ordnungsmaßnahme bereits erfolgt, oder ausnahmsweise<br />

nicht erforderlich?<br />

– Ermessensausübung (s. D 8)<br />

– Verhältnismäßigkeit (s. D 9): Geeignet, erforderlich, angemessen<br />

(gibt es eine milder wirkende Maßnahme?)<br />

� Reicht eine pädagogische Maßnahme aus?<br />

� Reicht die Androhung einer Ordnungsmaßnahme aus?<br />

� Reicht ein schriftlicher Verweis durch den Klassenlehrer aus?<br />

� Ist ein Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen,<br />

vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen<br />

Unterrichtsveranstaltungen geeigneter?<br />

– Flankierende Maßnahmen beachten: Auf Verlangen der Schüler<br />

oder der Eltern können die gewählten Schüler- oder Elternvertretungen<br />

gehört werden. Diesem Verlangen sollte im Regelfall<br />

nachgekommen werden.<br />

– Erlass der Ordnungsmaßnahme, Ausfertigung des schriftlichen<br />

Bescheides durch den Schulleiter<br />

83<br />

Ausschluss von<br />

Schulveranstaltung<br />

!<br />

Strenger Verweis<br />

D

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