GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
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5.2 Der Ausschluss von besonderen Klassen- oder<br />
Schulveranstaltungen, vom Unterricht in Wahlfächern<br />
und freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen<br />
(§ 51 Abs. 3 Nr. 2 ThürSchulG)<br />
– Sachverhaltsermittlung<br />
– Anhörung des verursachenden Schülers durch den Schulleiter (s.<br />
Gesprächsnotiz Anhang 4)<br />
– Anhörung der Eltern nicht zwingend vorgeschrieben, aber<br />
zweckmäßig<br />
– Androhung der Ordnungsmaßnahme bereits erfolgt oder ausnahmsweise<br />
nicht erforderlich?<br />
– Ermessensausübung (s. D 8)<br />
– Verhältnismäßigkeit (s. D 9): Geeignet, erforderlich, angemessen<br />
(gibt es eine milder wirkende Maßnahme?)<br />
� Reicht eine pädagogische Maßnahme aus?<br />
� Reicht die Androhung einer Ordnungsmaßnahme aus?<br />
� Reicht ein schriftlicher Verweis durch den Klassenlehrer aus?<br />
� Ist der strenge Verweis durch den Schulleiter geeigneter?<br />
� Ist diese Ordnungsmaßnahme notwendig, wenn ja, warum?<br />
– Beschluss der Klassenkonferenz (s. D 7.2)<br />
– Erlass der Ordnungsmaßnahme, Ausfertigung des schriftlichen<br />
Bescheides durch den Schulleiter<br />
Wichtig:<br />
Die Ordnungsmaßnahme ist schriftlich zu begründen und zu<br />
unterzeichnen.<br />
5.3 Der strenge Verweis durch den Schulleiter<br />
(§ 51 Abs. 3 Nr. 3 ThürSchulG)<br />
– Sachverhaltsermittlung<br />
– Anhörung des verursachenden Schülers durch den Schulleiter<br />
(s. Gesprächsnotiz Anhang 4)<br />
– Anhörung der Eltern nicht zwingend vorgeschrieben, aber<br />
zweckmäßig<br />
– Androhung der Ordnungsmaßnahme bereits erfolgt, oder ausnahmsweise<br />
nicht erforderlich?<br />
– Ermessensausübung (s. D 8)<br />
– Verhältnismäßigkeit (s. D 9): Geeignet, erforderlich, angemessen<br />
(gibt es eine milder wirkende Maßnahme?)<br />
� Reicht eine pädagogische Maßnahme aus?<br />
� Reicht die Androhung einer Ordnungsmaßnahme aus?<br />
� Reicht ein schriftlicher Verweis durch den Klassenlehrer aus?<br />
� Ist ein Ausschluss von besonderen Klassen- oder Schulveranstaltungen,<br />
vom Unterricht in Wahlfächern und freiwilligen<br />
Unterrichtsveranstaltungen geeigneter?<br />
– Flankierende Maßnahmen beachten: Auf Verlangen der Schüler<br />
oder der Eltern können die gewählten Schüler- oder Elternvertretungen<br />
gehört werden. Diesem Verlangen sollte im Regelfall<br />
nachgekommen werden.<br />
– Erlass der Ordnungsmaßnahme, Ausfertigung des schriftlichen<br />
Bescheides durch den Schulleiter<br />
83<br />
Ausschluss von<br />
Schulveranstaltung<br />
!<br />
Strenger Verweis<br />
D