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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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A<br />

Maßnahmen gegen<br />

Mobbing<br />

Straftatbestände<br />

Körperverletzung<br />

Körperliche<br />

Mißhandlung<br />

16<br />

Häufig wird Mobbing nicht zutreffend erkannt, weil angenommen<br />

wird, das Opfer übertreibe, sei zu sensibel, habe selbst Schuld an<br />

der Ausgrenzung aus einer Gruppe oder die Verhaltensweisen<br />

werden dem Alter entsprechend zugeschrieben und als normales<br />

Abgrenzungsverhalten unter Kindern und Jugendlichen gesehen<br />

(„zu unserer Zeit war das genauso, da gab es auch Cliquen“).<br />

Wichtig ist, erkanntes Mobbing-Verhalten nicht zu ignorieren.<br />

Wenn in der Schule Konsens zwischen den Beteiligten besteht,<br />

dass es sich bei Mobbing um Gewaltausübung handelt, werden<br />

Lehrer und Schüler solche Prozesse sensibler wahrnehmen und klarer<br />

reagieren. Wo Mobbing bekannt oder offensichtlich wird, müssen<br />

Lehrkräfte eindeutig Standpunkt beziehen und versuchen, den<br />

Tätern, aber auch „zusehenden“ Mitschülern, Perspektivenwechsel<br />

zu ermöglichen und die psychischen Folgen für das Opfer in solcher<br />

Situation deutlich zu machen.<br />

Als Maßnahmen der Schule bei Mobbing kommen in Betracht:<br />

– Thematisieren: Gespräche im Klassenverband, im Kollegium<br />

(Pädagogische Konferenz) und mit den Beratungslehrern,<br />

– Intervenieren: Einzelgespräch mit Opfern und Tätern (Problem:<br />

viele Schüler vermeiden konkrete Aussagen), Vereinbarungen<br />

zwischen den Beteiligten treffen (Täter-Opfer-Ausgleich),<br />

Elterngespräche, Ordnungsmaßnahmen,<br />

– Streitschlichter-Programm,<br />

– Anti-Mobbing Programm,<br />

– Hinzuziehen des schulpsychologischen Dienstes der Staatlichen<br />

Schulämter.<br />

Auch das Einschalten außerschulischer Institutionen wie Jugendamt,<br />

Erziehungsberatungsstellen oder andere Beratungseinrichtungen<br />

können wichtig und im Einzelfall geboten sein (Besprechung des<br />

Vorkommnisses; Betreuung betroffener Familien oder Kinder und<br />

Jugendlicher in der Täter- oder Opferrolle).<br />

2 Straftatbestände<br />

Die in der Schule im Zusammenhang mit gewalttätigem Handeln<br />

am häufigsten verwirklichten und mit Strafe bedrohten Tatbestände<br />

sind folgende:<br />

2.1 Körperverletzung<br />

Körperverletzung bedeutet:<br />

eine körperliche Misshandlung, d. h. eine üble, unangemessene<br />

Behandlung, die das körperliche Wohlbefinden oder die körperliche<br />

Unversehrtheit nicht nur unerheblich beeinträchtigt,<br />

Beispiele: ohrfeigen, treten, schlagen, Haare abschneiden

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