30.11.2012 Aufrufe

GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

7.3.2 Schmerzensgeld<br />

In Fällen von Gewalt, die insbesondere Körperverletzungen zur<br />

Folge haben, kommt aber auch die Zahlung eines Schmerzensgeldes<br />

durch den Schädiger in Betracht.<br />

§ 253 BGB – Immaterieller Schaden<br />

(1) ...<br />

(2) Ist wegen einer Verletzung des Körpers, der Gesundheit, der Freiheit oder<br />

der sexuellen Selbstbestimmung Schadensersatz zu leisten, kann auch wegen<br />

des Schadens, der nicht Vermögensschaden ist, eine billige Entschädigung in<br />

Geld gefordert werden.<br />

Voraussetzung für einen Schmerzensgeldanspruch ist die Verletzung<br />

eines der in der Vorschrift des § 253 Abs. 2 BGB genannten<br />

Rechtsgüter. Im Zusammenhang mit Gewalt an Schulen ist dies<br />

insbesondere die Verletzung des Körpers oder der Gesundheit als<br />

Folge einer unerlaubten Handlung durch eine Körperverletzung<br />

gemäß § 823 Abs. 1 BGB.<br />

Die Höhe der Geldentschädigung wird nach billigem Ermessen<br />

bestimmt. Bemessungsgrundlage sind Ausmaß und Schwere<br />

der psychischen und physischen Störung, Alter, persönliche und<br />

Vermögensverhältnisse des Verletzten, Heftigkeit der Schmerzen,<br />

Leiden, Ausmaß der Lebensbeeinträchtigung u.a..<br />

7.4 Gerichtliche Geltendmachung<br />

Die zuvor geschilderten Schadensersatzansprüche sind grundsätzlich<br />

vor einem Zivilgericht geltend zu machen (Amtsgericht,<br />

Landgericht, maßgeblich ist der Streitwert).<br />

Muss ein Schüler für den Schadensersatz haften, ist er in der Regel<br />

zum Zeitpunkt der Geltendmachung des Schadensersatzanspruches<br />

vor einem Zivilgericht mittellos und damit zahlungsunfähig. Er<br />

könnte jedoch zu einem späteren Zeitpunkt eigenes Einkommen<br />

erlangen und dann für den Schaden aufkommen. Sollten Erziehungsberechtigte<br />

nicht freiwillig die Schadensersatzverpflichtungen<br />

ihrer Kinder erfüllen, kann es durchaus sinnvoll und ratsam<br />

sein, mögliche Schadensersatzansprüche gegen Schüler gerichtlich<br />

geltend zu machen. Denn das gerichtlich erwirkte Zahlungsurteil<br />

lässt sich noch innerhalb der 30-jährigen Verjährungsfrist gegen<br />

den früheren Schüler vollstrecken.<br />

§ 197 BGB - Dreißigjährige Verjährungsfrist<br />

In 30 Jahren verjähren, so weit nicht ein anderes bestimmt ist,<br />

1. ...<br />

2. ...<br />

3. rechtskräftig festgestellte Ansprüche,<br />

4. Ansprüche aus vollstreckbaren Vergleichen oder vollstreckbaren Urkunden<br />

...<br />

Eine rechtskräftige Feststellung kann durch Urteil, einem vor Gericht<br />

geschlossenen Vergleich, Schiedsspruch, Vollstreckungsbescheid<br />

oder Kostenfestsetzungsbescheid ergehen. Nicht als ausreichend<br />

angesehen wird der außergerichtliche Vergleich.<br />

35<br />

Schmerzensgeld<br />

Gerichtliche Geltendmachung<br />

A

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!