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GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm

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D<br />

Abhilfeentscheidung<br />

98<br />

15 Die Abhilfeentscheidung<br />

Abhilfeentscheidung:<br />

Eine Behörde (die Schule) ist verpflichtet, bei Einlegung eines<br />

Widerspruchs ihre Entscheidung nochmals zu überprüfen.<br />

Die Schule hat sich zu fragen:<br />

� Wurde der Sachverhalt ausreichend ermittelt?<br />

� Haben die Widerspruchsführer neue Tatsachen vorgetragen, die<br />

eine andere Beurteilung zulassen?<br />

� Ist die maßgebliche gesetzliche Norm richtig angewandt worden?<br />

� Wurden sämtliche Verfahrensvorschriften beachtet?<br />

� Wer ist für die Abhilfeentscheidung zuständig? Ist die Einberufung<br />

einer Klassen- bzw. Lehrerkonferenz erforderlich?<br />

� Wurde das eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt?<br />

� Wurde der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet?<br />

Alternative 1:<br />

Die Schule kommt zu dem Ergebnis, der Widerspruch ist begründet:<br />

� Fertigung eines sogenannten Abhilfebescheides<br />

� Keine weitergehende Begründung erforderlich; ausreichend ist<br />

z.B.:<br />

„Nach nochmaliger Prüfung Ihres Widerspruchs wird diesem<br />

abgeholfen. Der Bescheid vom ..... wird aufgehoben.“<br />

� Eine Information an das Staatliche Schulamt ist in der Regel<br />

nicht notwendig.<br />

Alternative 2:<br />

Die Schule kommt zu dem Ergebnis, der Widerspruch ist unbegründet<br />

� Schreiben an den Widerspruchsführer, dass dem Widerspruch<br />

nicht abgeholfen wird und er zur weiteren Bearbeitung an das<br />

zuständige Staatliche Schulamt übergeben worden ist<br />

� Weiterleitung des Widerspruchs an das Staatliche Schulamt<br />

� Sämtliche Unterlagen das Widerspruchsverfahren betreffend<br />

sind dem Staatlichen Schulamt zu überreichen:<br />

– Widerspruchsschreiben<br />

– Bescheid der Schule<br />

– Schilderung des Sachverhaltes<br />

– Sämtliche Zeugenaussagen (Schüler, Lehrer und andere)<br />

– Evtl. Einschätzung der Klassenlehrer oder der Fachlehrer<br />

– Nachweis über Anhörung (Gesprächsprotokolle, Gesprächsnotizen)<br />

– Nachweis über die Androhung einer Ordnungsmaßnahme<br />

– Protokoll und Beschluss der Klassen- bzw. Lehrerkonferenz<br />

– Nachweis über bisherige Maßnahmen, Eltern- und Schülergespräche<br />

– Ggf. Schülerakte mitsenden

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