GEWALT DROGEN EXTREMISMUS - Thillm
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D<br />
Abhilfeentscheidung<br />
98<br />
15 Die Abhilfeentscheidung<br />
Abhilfeentscheidung:<br />
Eine Behörde (die Schule) ist verpflichtet, bei Einlegung eines<br />
Widerspruchs ihre Entscheidung nochmals zu überprüfen.<br />
Die Schule hat sich zu fragen:<br />
� Wurde der Sachverhalt ausreichend ermittelt?<br />
� Haben die Widerspruchsführer neue Tatsachen vorgetragen, die<br />
eine andere Beurteilung zulassen?<br />
� Ist die maßgebliche gesetzliche Norm richtig angewandt worden?<br />
� Wurden sämtliche Verfahrensvorschriften beachtet?<br />
� Wer ist für die Abhilfeentscheidung zuständig? Ist die Einberufung<br />
einer Klassen- bzw. Lehrerkonferenz erforderlich?<br />
� Wurde das eingeräumte Ermessen ordnungsgemäß ausgeübt?<br />
� Wurde der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz beachtet?<br />
Alternative 1:<br />
Die Schule kommt zu dem Ergebnis, der Widerspruch ist begründet:<br />
� Fertigung eines sogenannten Abhilfebescheides<br />
� Keine weitergehende Begründung erforderlich; ausreichend ist<br />
z.B.:<br />
„Nach nochmaliger Prüfung Ihres Widerspruchs wird diesem<br />
abgeholfen. Der Bescheid vom ..... wird aufgehoben.“<br />
� Eine Information an das Staatliche Schulamt ist in der Regel<br />
nicht notwendig.<br />
Alternative 2:<br />
Die Schule kommt zu dem Ergebnis, der Widerspruch ist unbegründet<br />
� Schreiben an den Widerspruchsführer, dass dem Widerspruch<br />
nicht abgeholfen wird und er zur weiteren Bearbeitung an das<br />
zuständige Staatliche Schulamt übergeben worden ist<br />
� Weiterleitung des Widerspruchs an das Staatliche Schulamt<br />
� Sämtliche Unterlagen das Widerspruchsverfahren betreffend<br />
sind dem Staatlichen Schulamt zu überreichen:<br />
– Widerspruchsschreiben<br />
– Bescheid der Schule<br />
– Schilderung des Sachverhaltes<br />
– Sämtliche Zeugenaussagen (Schüler, Lehrer und andere)<br />
– Evtl. Einschätzung der Klassenlehrer oder der Fachlehrer<br />
– Nachweis über Anhörung (Gesprächsprotokolle, Gesprächsnotizen)<br />
– Nachweis über die Androhung einer Ordnungsmaßnahme<br />
– Protokoll und Beschluss der Klassen- bzw. Lehrerkonferenz<br />
– Nachweis über bisherige Maßnahmen, Eltern- und Schülergespräche<br />
– Ggf. Schülerakte mitsenden